Und wir haben in Deutschland ein System, was wir deutlich diskutieren müssen. In anderen europäischen Ländern rangiert die Pflege gleichberechtigt mit dem Beruf der Mediziner beispielsweise. Das ist bei uns nicht der Fall. Die Pflege läuft bei uns unter Kuratel der Medizin, das heißt, die berufliche Perspektive in der Pflege ist nicht sonderlich ausgeprägt. Sie haben keine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, außer dass mal irgendwo eine Stelle als Pflegedienstleitung frei wird und so weiter und so fort. Das ist zur Kenntnis zu nehmen, daran ist zu arbeiten. Aber dass wir hier bewusst oder unbewusst Dinge herstellen oder dass wir sagen, wir bauen hier Leute ab oder wir sorgen dafür, dass die Leute schlecht bezahlt werden, das ist einfach an den Haaren herbeigezogen.
Auch die Behauptung von Herrn Köster, dass es in den Einrichtungen keine Veränderung gibt, was das Thema „Qualität und Qualitätskontrolle“ angeht, das ist nicht wahr. Das ist einfach falsch.
Es gibt im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes in erheblichem Umfang Verschärfungen durch die Bundesebene. Es finden heute schon Kontrollen unangekündigt durch den MDK statt. Der kommt regelmäßig jedes Jahr. Die Prüfergebnisse, die die Einrichtungen erreichen, müssen veröffentlicht werden.
Das heißt also, dass die Rahmenbedingungen sich in erheblichem Umfang verändert haben und dass sie sich verschärft haben. Das ist einfach hier mal als Tatsache hinzunehmen.
Jetzt würde ich gern noch drei Sätze zum Gesetzentwurf sagen. Die SPD-Fraktion ist nicht zufrieden mit dem Zustand, den wir heute haben.
Wir haben heute nach der Föderalismusreform eine Situation, dass das sogenannte Heimrecht zum großen Teil in die Zuständigkeit der Länder gefallen ist. Der gesamte Bereich der Ausgestaltung des Heimrechtes ist auf die Länder übergegangen und nun finden wir eine Situation vor, dass alle Bundesländer mit eigenen Landesheimgesetzen – so will ich sie einmal bezeichnen – auf den Markt gegangen sind, wo total unterschiedliche Regelungen teilweise drin sind und die andere Schwerpunkte
setzen und so weiter und so fort. Das finden wir nicht richtig, dass man letztendlich quasi von Bundesland zu Bundesland mit anderen Regelungen leben muss.
Wir wären dafür gewesen, wenn man das bundeseinheitlich gelassen hätte und die Rahmenbedingungen für diesen wichtigen Bereich bundeseinheitlich geregelt worden wären.
Was den Gesetzentwurf angeht, kann ich an die Ausführungen der Ministerin anknüpfen und sagen, das, was wir erlebt haben an Änderungswünschen, an Änderungsbedarfen, sind letztendlich Petitessen, auch wenn man sich das anguckt, was letztendlich hier heute noch an Änderungsanträgen auf den Tisch gelegt wurde oder auch was in den Sozialausschuss eingebracht wurde. Das ist nach unserer Auffassung so richtig der Rede nicht wert.
Was nach Auffassung meiner Fraktion sehr gut gelungen ist, ist das Austarieren zwischen Zulassen von innovativem Fortschritt und Schutz, denn dieses Einrichtungenqualitätsgesetz hat in erheblichem Umfang auch die Funktion von Schutz. Man muss einmal sehen, mit welchen Leuten man es hier zu tun hat. Da ist es wichtig, dass man hinsieht und dass man gegebenenfalls eingreifen und Kontrollen durchführen kann.
Und, Frau Müller, auch Ihnen muss ich sagen, Sie waren relativ ahnungslos in der Sache, aber dezidiert in der Auffassung.
(Irene Müller, DIE LINKE: Na, da glaube ich, das ist aber eine sehr überhebliche Zusammenfassung. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Sie haben beispielsweise gesagt, wir gehen über das hinaus, was in der Vergangenheit bundesgesetzlicher Standard war,
und fingen dann an mit diesen sogenannten betreuten Wohnformen. Die von Ihnen bezeichneten betreuten Wohnformen sind heute vollumfänglich unter das Heimgesetz zu ziehen. Es gibt eine Experimentierklausel in einem Gesetz, die es in der Vergangenheit erlaubt hat, diese innovativen Wohnformen zuzulassen, aber nur im Rahmen dieser Experimentierklausel,
ansonsten wären für diese in vollem Umfang die Bestimmung des Heimgesetzes umzusetzen gewesen, das heißt, die baulichen …
Sind wir ja, ich komme gleich darauf. Ich zeige Ihnen das gleich auf, vielleicht wird es dann besser und es tritt der Zustand von Erhellung ein.
Darum geht es nicht. Unter das Heimgesetz und unter das Einrichtungenqualitätsgesetz fallen nicht nur stationäre Einrichtungen,
die darauf angewiesen sind, dass jemand sich ansieht, wie die Verhältnisse in diesen Einrichtungen sind und ob da alles mit rechten Dingen zugeht. Bisher sind diese Wohnformen …
Im Augenblick sind diese Wohnformen vollumfänglich unter das Bundesheimgesetz gezogen. Und was machen wir?