Protocol of the Session on March 11, 2010

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, diese Defizite, das haben Sie in den Redebeiträgen deutlich gemacht, sind Ihnen auch bekannt. Diese Defizite, das hat Herr Minister Seidel eben dargestellt, müssen zweifelsohne abgearbeitet werden, aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht durch Berichte, sondern dadurch, dass zum Beispiel konkret die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden, um auch denen, die bei uns im Land bisher erfolglos Arbeit gesucht haben, tatsächlich eine Chance auf eine Arbeit mit angemessener Bezahlung zu geben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion wird die vorliegenden Anträge ablehnen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Grabow von der Fraktion der FDP.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Jetzt wird er uns erklären, wie Westerwelle weitermachen will.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Tatsache, dass

Hartz IV ein Bundesthema ist und bleibt, interessiert DIE LINKE offenkundig nicht.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Es offenbart aber wieder einmal, dass DIE LINKE keine Antwort auf die Probleme der Bürger in MecklenburgVorpommern hat.

(Michael Andrejewski, NPD: Gehört Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr zum Bund? – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Und genau diese Inhaltsleere wollen Sie hier wieder im Scheingefecht in der Bundesrepublik kaschieren.

Auch wenn ich verstehen kann, dass Sie Ihrer Wählerklientel markige Sprüche liefern müssen, so bleibt es dabei, dass wir Ihr Wunschdenken nicht in den Mund des Bundesverfassungsgerichtes legen können. Und daher wird der Landtag zu Recht keine Formulierung begrüßen, die das Bundesverfassungsgericht so nie getätigt hat. In einer Sitzungspause bin ich gern bereit, Ihnen den Unterschied zwischen der Pressemitteilung und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu erklären.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Oh! Macht er jetzt auch Schulmeister?!)

Aber genau mit dieser Halbwahrheit, die Sie uns hier als Zitat präsentieren, fängt es an, denn die ganze Wahrheit ist, dass dieser Satz vollkommen losgelöst aus dem eigentlichen Kontext dargestellt wird und sich vor allem Urteilstexte so nicht wiederfinden. Mit der halben Wahrheit füttern Sie uns auch mit Ihrer Behauptung, die Regelsätze von Hartz IV seien verfassungswidrig.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Die ganze Wahrheit passt nämlich leider nicht in Ihre Politik. Die Berechnungsgrundlagen der Regelsätze sind verfassungswidrig, nicht mehr und nicht weniger. Das ist die ganze Wahrheit. Die ganze Wahrheit heißt am Ende auch, dass die Regelsätze nach diesem Urteil nicht zwingend erhöht werden müssen. Eine falsche Berechnungsgrundlage und eine genaue, die, hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, führt nicht zwangsläufig zu mehr Geld. Dies kann auch bedeuten, dass künftig regionale Warenkörbe zur Berechnung der Regelsätze eingeführt werden, je nach Alter und Empfänger. Die Höhe der Regelsätze stand vor dem Verfassungsgericht nicht zur Disposition.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Dann können sich alle bei der Tafel anstellen, was? Chic!)

In der Randnummer 138 des Urteils sagt das Gericht ganz genau, dass weder Umfang noch Art des Bedarfes unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden können. Das Gericht sagt im gleichen Absatz ganz genau, wer dafür zuständig ist. Dem Gesetzgeber obliegt es, den Leistungsanspruch zu konkretisieren. Um es ganz genau zu machen: Es ist Aufgabe der Bundesregierung. Von daher ist Ihre Forderung nach einer Darstellung des korrekten Handlungsbedarfes der Landesregierung vollkommen überflüssig. Wie ich Ihnen bereits verdeutlicht habe, ist Ihre Interpretation des Urteils, die zu einer pauschalen Forderung nach höheren Regelsätzen führt, falsch. Von daher ist Ihre Kritik an dem Bundesminister Schäuble genauso überflüssig wie die Frage nach den Handlungsempfehlungen der Landesregierung.

Und falls Ihnen ein Satz im Urteil nicht reicht, um zu erkennen, dass es nicht um eine Höhe des Regelsatzes geht, biete ich Ihnen gern mehr, zum Beispiel die Randnummer 142. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums kann keine quantifizierbaren Vorgaben liefern. Das heißt, aus der Verfassung lässt sich die Höhe der Regelsätze nicht ableiten. Demzufolge kann das Gericht die Höhe der Regelsätze auch nicht für verfassungswidrig erklären.

Das Urteil selbst macht es ganz deutlich. Damit es auch kein Politiker der LINKEN falsch interpretieren kann, sagt es, ich zitiere: „Der Grundrechtsschutz erstreckt sich auch deshalb auf das Verfahren zur Ermittlung des Existenzminimums, weil eine Ergebniskontrolle am Maßstab dieses Grundrechts nur begrenzt möglich ist.“ Zitatende.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich hoffe, wir können uns jetzt endlich darauf einigen, dass wir über ein taugliches Berechnungsverfahren der Regelsätze diskutieren müssen, unabhängig davon, welche Höhe diese am Ende haben. Und diese Aufgabe obliegt, wie bereits gesagt, der Bundesregierung. Diese habe sie natürlich schon ausführlich für ihre schlechte Hartz-IV-Politik kritisiert. Aber auch das ist wieder nur die halbe Wahrheit.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Würden Sie die ganze Wahrheit sagen, müssten Sie die rot-grüne Bundesregierung von Gerhard Schröder kritisieren, denn deren gut gewollte, aber schlecht gemachte Hartz-IV-Gesetzgebung hat zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geführt.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Nun kann ich Sie beruhigen: Die christlich-liberale Koalition im Bund geht die Arbeit am neuen Berechnungsverfahren mit großer Sorgfalt an, sodass ein erneutes Gesetzesdesaster à la Rot-Grün nicht zu erwarten ist.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Birgit Schwebs, DIE LINKE: Das haben wir von Herrn Westerwelle ja gehört. – Irene Müller, DIE LINKE: Gerade Herr Westerwelle ist Garant.)

Gerade wir Liberalen haben mit dem Bürgergeldmodell bereits seit Jahren konkrete Vorschläge gemacht,

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

um die Berechnung von Sozialleistungen gerechter zu gestalten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

So war es die FDP, die eine Regionalisierung der Hartz-IV-Regelsätze gefordert hat. Damit hätte sich ein Hartz-IV-Empfänger in Hamburg die gleichen Dinge leisten können wie ein Hartz-IV-Empfänger in Demmin. Derzeit ist das anders und das trifft vor allem Kinder. Wir Liberalen haben aber erkannt, dass Kindern mit Geld allein wenig geholfen ist.

Um auch noch einmal zu verdeutlichen, wie ernst der FDP das Thema ist, lege ich Ihnen das Thesenpapier der Sozialpolitik ans Herz. Herr Brodkorb, das schenke ich Ihnen morgen noch mal. Ich habe das leider vergessen. Weil Sie ja gestern so ein paar Ausführungen gemacht haben, auch wir haben so ein Thesenpapier in dieser Woche beschlossen. Das gebe ich Ihnen gern, dass Sie nachlesen können, wofür wir stehen.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Da zeigen wir im Gegensatz zu Ihren Schaufensteranträgen hier im Landtag ganz konkret, welche Verbesserungen für Hartz-IV-Empfänger in die neuen Regelungen einfließen sollen.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Wir zeigen zum Beispiel ganz konkret auf, wie die Selbstbestimmung der Leistungsempfänger gestärkt oder wie mit der Verdreifachung des Schonvermögens die Altersvorsorge von Hartz-IV-Empfängern gesichert werden kann.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Ja, Frau Müller, weil Sie es erzählt haben, muss es ja nicht richtig sein.

Und mit einem letzten Beispiel möchte ich Ihnen nahelegen, dass für die FDP der Weg zurück in ein festes Arbeitsverhältnis am wichtigsten ist.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Wir wollen die Zuverdienstgrenzen neu regeln, um den Anreiz zur Arbeitsaufnahme bei zunehmendem Einkommen zu verstärken.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Damit noch mehr prekäre Beschäf- tigung entsteht?! Hervorragend! Klasse!)

Sie sehen, die FDP sowie die schwarz-gelbe Bundesregierung überlegen sich derzeit genau, welche Art und welchen Umfang die künftige Ausgestaltung der Hartz-IV-Bezüge haben soll.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat auch dafür einen Rahmen gesetzt. Bis zum Ende dieses Jahres hat die Bundesregierung Zeit, ein neues Verfahren zu entwickeln und dieses umzusetzen. Und damit ist Ihre Forderung nach einer Hartz-IV-Bilanz der Landesregierung vollkommen überflüssig. Diese Bilanz hat das Bundesverfassungsgericht gezogen. Und dies fällt deutlich aus.

(Irene Müller, DIE LINKE: Mit der Bilanz sollte aber nicht neu gerechnet werden hier. Es sollten normale politische Aktionen gemacht werden.)

Die Umsetzung der Idee, sprich der Berechnungsverfahren der rot-grünen Bundesregierung, ist verfassungswidrig.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Liebe Kollegen der Linkspartei, tun Sie uns allen einen Gefallen: Warten Sie diese neuen Berechnungsverfahren der Regelsätze ab!