Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/3293. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/3293 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3303, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1301 sowie den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1351 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/3303 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – 8. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 und Stellungnahme der Landesregierung, Drucksache 5/2985.
Unterrichtung durch die Landesregierung: 8. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 und Stellungnahme der Landesregierung – Drucksache 5/2985 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit gut neun Jahren setzt sich der bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingerichtete Rat für Integrationsförderung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein. Dieses Gremium berät und unterstützt die Landesregierung in dem Ziel, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu lassen.
Der 8. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates macht aus meiner Sicht eines deutlich: Mehrere Ressorts haben das Anhörungsrecht des Integrationsförderrates im Vorjahr weit ausgelegt und haben dem Integrationsförderrat die von ihnen beabsichtigten Rechtsetzungs- oder sonstigen Vorhaben zugeleitet. Das zeigt, dass die Häuser den Integrationsförderrat anerkennen und seine Arbeit wertschätzen.
Der Integrationsförderrat hat im Berichtszeitraum verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gegenüber der Landesregierung Empfehlungen auszusprechen. Dies ist im Tätigkeitsbericht ausführlich darge
stellt. Beispielhaft möchte ich hier nennen die Empfehlung zur konsequenten und nachhaltigen Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und dessen Erfolgskontrolle in den jeweiligen Ressorts. Der Integrationsförderrat hat verschiedene Empfehlungen an die Häuser ausgesprochen. Damit hat er auch deutlich gemacht, dass die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen alle Lebens- und Rechtsbereiche berühren. Den Empfehlungen des Integrationsförderrates sind die Ressorts weitgehend gefolgt. Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, dass dem Integrationsförderrat mit der Abgabe von Empfehlungen ein sehr effektives Initiativrecht gegenüber der Landesregierung zur Verfügung steht.
In seinem Tätigkeitsbericht benennt der Integrationsförderrat Schwerpunkte, die die Landesregierung für ihre weitere Arbeit setzen sollte. Dies betrifft vor allem die Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und der anderen Artikel des Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen.
Der Integrationsförderrat hat der Arbeit der Landesregierung im Berichtszeitraum wichtige Impulse gegeben. Die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Gremium ist aus meiner Sicht durchweg gut. Insgesamt ist festzustellen, dass der Integrationsförderrat einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von Benachteiligung und damit zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen geleistet hat.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedete am 13. Dezember 2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das dazugehörige Fakultativprotokoll. Deutschland hat das Übereinkommen und das Protokoll am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Übereinkommen ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Es greift auf die allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte sowie auf die wichtigen Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen zurück und stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit.
Ziel des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls ist es, die Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Menschen mit Behinderungen wird erstmals ein Zugang zu verbrieften Rechten verschafft. Im Einzelnen konkretisiert das Übereinkommen unter anderem folgende Rechte:
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein klarer Auftrag an gesellschaftliche und politische Akteure gleichermaßen, auf Bundesebene sowie auf Landesebene und in den Kommunen, zur Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft. Inzwischen sind auch in Mecklenburg-Vorpommern weitere Schritte zur Umsetzung des Übereinkommens unternommen worden.
im Bereich der Grund- und Förderschulen zur inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen erinnern. Das neue Förderkonzept des Landes sieht vor, dass Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklungen an den Grundschulen individuell gefördert werden. Auch Kinder mit sogenanntem sonderpädagogischem Förderbedarf können künftig wohnortnah Grundschulen besuchen, in denen Grundschullehrer und Sonderschulpädagogen zusammenarbeiten.
Ein vom Kollegen Tesch berufener Beirat, in dem auch der Integrationsförderrat vertreten ist, wird diesen Prozess fachlich begleiten, um natürlich auch Dinge, wenn man solche Wege geht, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bluhm, die vielleicht nicht funktionieren, zu verbessern.
Die jahrelange engagierte Arbeit des Integrationsförderrates hat dazu geführt, dass er auch über die Landesregierung hinaus wahrgenommen und als geschätzter Partner angesehen wird. Ein Beispiel dafür ist die Berufung der Vorsitzenden des Integrationsförderrates Frau Gudrun Schoefer in den Beirat „Tourismus für Alle“ in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Gremium des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern wird nach einer Situationsanalyse die Gesamtsituation im barrierefreien Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern darstellen und daraus Handlungserfordernisse und Lösungsstrategien erarbeiten. Ich halte das für einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des barrierefreien Tourismus in unserem Land und damit zur weiteren Stärkung unserer Potenziale.
Allein nur diese beiden Beispiele zeigen, Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Ressorts der Landesregierung betrifft. Deshalb hat mein Ministerium die Ressorts um Mitteilung gebeten, was in den Häusern geplant ist, um die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen.
In Mecklenburg-Vorpommern haben wir bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen schon viel erreicht und dabei ist der Integrationsförderrat ein konstruktiver Wegbegleiter gewesen. Für diese Begleitung und Unterstützung möchte ich mich ganz herzlich bei den Mitgliedern des Integrationsförderrates bedanken.
Mit diesem Dank verbinde ich auch die Erwartung, dass die Landesregierung künftig, gerade auch bei der Umsetzung der UN-Konvention auf diese Unterstützung setzen kann. Wir haben ein gemeinsames Ziel, das wir gemeinsam erreichen wollen: eine inklusive Gesellschaft. Es gibt noch eine Menge zu tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir haben nun schon den 8. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates hier auf dem Tisch. Einige hier im Haus wissen noch ganz genau, wie es zu dem Integrationsförderrat kam, was für Diskussionen es waren, welche Vorbehalte es gab, welche positiven Gedanken es dazu gab, und nun lesen wir die Ergebnisse Jahr für Jahr mit steigender Intensität, mit steigender Tendenz des Mitmachens, des Sicheinbringens und der Akzeptanz, der Akzeptanz des Integrationsförderrates innerhalb der betroffenen Menschen, also der behinderten Menschen, aber auch derer, die im Integrationsförderrat auf Verwaltungsebene mitarbeiten. Man hat eine Art und Weise der Zusammenarbeit miteinander entwickelt, die auf Vertrauen basiert, die auf Zuhören basiert, was nicht bedeutet, dass nicht diskutiert wird und zwischendurch auch sehr kontrovers diskutiert wird. So soll es auch sein.
Wir stellen fest, wenn wir die Zahlen im Integrationsförderratsbericht lesen, dass der Anteil der Menschen mit Behinderungen im Lande Mecklenburg-Vorpommern steigt. Er steigt, trotzdem die Bevölkerungszahl an sich sinkt. Das bedeutet aber auch, dass natürlich zur steigenden Anzahl der Menschen mit Behinderungen wir einen größeren Anteil an Menschen haben, die auch mittelbar durch Behinderung betroffen sind. Zum Beispiel wird niemand seinen Ehepartner vor einer Gaststätte stehen lassen, weil er ihn aufgrund der Nichtbeachtung der Barrierefreiheit nicht hineinbekommt, und allein essen gehen. Also insgesamt steigt die Anzahl der Menschen, die die Dinge, die im Integrationsförderrat beraten werden, ebenfalls nutzt, nutzt, weil unsere Umwelt menschenfreundlich ist. Nichtsdestotrotz müssen wir feststellen, dass es bestimmte Dinge gibt, die noch verbesserungsbedürftig sind. Das ist auch in Ordnung so, denn ansonsten müssten wir ja sagen: Ziel erreicht, aus.
Die Aufgaben und die Ziele des Integrationsförderrates sind im Gesetz beschrieben. Deshalb kann man auf den ersten Blick denken, es ist alles so, wie es die anderen Jahre auch war. Auf den zweiten Blick bemerken wir aber bei den Themen, mit denen sich der Integrationsförderrat beschäftigt hat, dass auch schon im Jahre 2008 Ansätze der UN-Konvention für die Entwicklung der Rechte der Menschen mit Behinderungen zu sehen sind. Bestimmte Beliebigkeiten sind ausgeräumt worden und die Sichtweise auf Menschen mit Behinderungen ist eine andere, die sich Stück für Stück durch einzelne Köpfe durcharbeiten muss – das wissen alle – , die aber überall schon durchblickt. Den Menschen nicht mehr als defizitäres Wesen zu betrachten, sondern als einen Menschen mit Fähigkeiten und Fertigkeiten, natürlich auch mit Talenten, die es zu fördern gilt, ist die Grundlage dessen, wie der Integrationsförderrat in der Zusammenarbeit mit Menschen aus der Verwaltung agiert und Menschen, die aus Verbänden und Vereinen kommen.
Es gibt zwei Punkte in der Bearbeitung, die im Integrationsförderratstätigkeitsbericht an hervorragender Stelle stehen: Das sind einmal die Darstellung der Ratssitzungen und zum anderen die Einrichtung von zwei Ad-hocArbeitsgruppen, die sich ganz spezifisch mit der Änderung des Nachteilausgleichsgesetzes befassten, also der Kürzung des Landesblindengeldes, und einmal mit der ganzen Problematik Schulgesetz. Wie haben wir hier die Möglichkeit in Mecklenburg-Vorpommern, auch Kindern mit Behinderungen eine gleichwertige Schulbildung, eine angemessene Schulbildung zu gewähren, die Wahlfrei
An beiden Themen hat der Integrationsförderrat – und dafür ist ihm sehr zu danken und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle – sehr intensiv gearbeitet und sich nicht nur bemüht, sondern auch mit Erfolg Stellungnahmen für Anhörungen, für die Gesetzesentwürfe schriftlich abgegeben, die mit Hand und Fuß Grundlage für das Handeln der Regierung waren. Es wurde auch dementsprechend agiert.
43 Stellungnahmen sind eine ganze Menge. Wenn wir aber gucken, wie sich die Stellungnahmen verteilen, stellen wir nach wie vor fest, es gibt Ressorts, die zu 80 Prozent ihre Gesetzesentwürfe beziehungsweise Richtlinien dem Integrationsförderrat zur Begutachtung geben. Es gibt andere, die tun es überhaupt noch nicht. Natürlich ist es so, dass die Gesetzesinitiativen aus den einzelnen Ressorts unterschiedlich sind. Trotzdem stellen wir fest, wenn wir mit dem Gesetzblatt vergleichen, dass es defizitär ist, was vom Ministerium gemacht wurde, und an wie viel Stellen der Integrationsförderrat einbezogen wurde.
Nun ist es aber ganz einfach so, dass der Integrationsförderrat gesetzlich beteiligt werden muss. Und wenn wir uns weiter ansehen, zu welchen Dingen der Integrationsförderrat qualifizierte Stellungnahmen abgegeben hat und wo er sich bedankt hat, dass er Stellung nehmen durfte, aber keine behindertenrelevanten Angelegenheiten zu verzeichnen waren, dann müssten doch eigentlich alle feststellen, dass kein Ressort Sorge oder Angst zu haben braucht, dass der Integrationsförderrat Dinge zusammenschreibt, die an den Haaren herbeigezogen wurden. Nein, im Gegenteil, die qualifizierten Stellungnahmen, die abgegeben wurden, wurden zum großen Teil – Frau Schwesig sagte es schon – berücksichtigt, können also überhaupt nicht falsch gewesen sein, und den drei Ressorts, die maßgeblich den Integrationsförderrat in ihre Entscheidungen einbeziehen, ist zu danken.
Natürlich sehen wir am Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates auch immer sehr detailliert, auf welche Art und Weise unsere Ministerien die Behindertenquote erfüllen, nicht erfüllen beziehungsweise so übererfüllen, dass sie andere mit herausreißen. Und ich finde es schon traurig, trotzdem es immer wieder angemahnt wird, dass das Innenministerium nach wie vor die rote Lampe trägt.
Natürlich wissen wir ganz genau und weiß ich auch ganz genau, dass es gerade im Innenministerium Ressorts gibt, wo Gesundheitsuntersuchungen, die Grundlage für die Einstellung und für die Ausbildung sind, wo von vorneherein bestimmte Behinderungen, chronische Erkrankungen und so weiter und so fort, überhaupt nicht berücksichtigen werden können. Aber, und das wurde auch schon mehrmals angefragt, was passiert mit Menschen, die relevant im Innenministerium oder in dem Einzugsbereich des Innenministeriums arbeiten, nicht mehr 25 Jahre alt, jung, flockig, hopp, hopp, hopp sind, durch eine chronische Erkrankung oder Sonstiges in den Bereich der Menschen mit Behinderungen fallen? Werden sie einfach rausgeworfen? Oder gibt es nicht doch Innenarbeitsplätze? Und wenn ich das so sage, fällt uns gewiss allen Etliches ein, wo Gesundheitseinschränkungen in Kauf genommen werden müssen und damit auch das Innenministerium die Behindertenquote erfüllt.
Ich möchte in dem Zusammenhang hier erwähnen, wir haben gelesen, dass der Landesrechnungshof, der ja lange Jahre auch ein Schlusslicht war, durch eine neue Art und Weise, auf die Menschen zu gucken, seine Quote erfüllt, bei über sieben Prozent liegt und demzufolge auch dafür wirkt, dass insgesamt das Land Mecklenburg-Vorpommern bei einer Beschäftigungsquote von über fünf Prozent liegt, also damit über der Quote, die gesetzlich angemahnt ist. Das sah im Jahr 2001, im Jahr 2002 noch ganz anders aus.
Wir haben unter dem Punkt 7.1 noch einmal nachvollziehen können, wie die Stellungnahmen erarbeitet worden sind, welche Stellungnahmen erarbeitet worden sind und wie sie konkret Anregungen beinhalten, die kein erhobener Zeigefinger sind, sondern unsere Politik bestimmen sollten. Wir hoffen als Fraktion DIE LINKE, dass die Beteiligung des Integrationsförderrates jetzt durch die neue gesetzliche Regelung in der Geschäftsordnung zum Umgang mit Gesetzesentwürfen und Richtlinienentwürfen bringt, dass die Beteiligung des Integrationsförderrates entsprechend berücksichtigt wird. Jetzt steht es ja richtig drin. Wir werden das also im Tätigkeitsbericht vom Jahre 2009 sehen.
Der Integrationsförderrat hat etliche Dinge, die positiv zu bewerten sind und die ich hier deswegen ansprechen möchte, weil sie zeigen, dass es geht, installiert, die die Kommunikation untereinander befördern. So ist die Internetseite, wer mal draufgeschaut hat, in der Zwischenzeit barrierefrei. Aber es gibt in der Zwischenzeit auch einen internen Kreis, der ist geschaffen worden, um bestimmte Dinge schneller zu bearbeiten.
Der Integrationsförderrat hat weiter mit dem Problem zu kämpfen, dass Stellungnahmen gefordert werden, im schlimmsten Fall unter fünf Tagen. Bitte bedenken Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, die ehrenamtlich arbeitenden betroffenen Personen sind ehrenamtlich tätig und fünf Werktage sind wirklich sehr wenig. Demzufolge reicht es mir in der Stellungnahme der Regierung auch nicht aus, dass man sich bemüht. Ich bitte dringend, das Bemühen an die Seite zu packen und gemeinsame Lösungen zu finden, Lösungen im Sinne der Zusammenarbeit – entweder man möchte die Beteiligung oder man möchte sie nicht.
Das Verkehrsministerium bitte ich bei seinen Gesetzesvorlagen und Richtlinien zu berücksichtigen, auch wenn es um Straßenplanung geht, wenn es um den Bau von neuen Verkehrseinrichtungen geht, auch da sind behinderte Menschen mit betroffen. Dann könnte also die Null berichtigt werden mit einer Zahl, an der sich der Integrationsförderrat beteiligt hat.