das war kein Gesetzesantrag, keine Gesetzesinitiative. Ich will das nicht bekritteln, ich bin heilfroh, dass es überhaupt zu dieser Entschließung mit dieser breiten Mehrheit und diesem Inhalt gekommen ist, aber wir haben nach wie vor Urteile in der Welt: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit knapper Not, mit knapper Not und einer sehr umfänglichen Begründung im einstweiligen Verfahren einen Antrag von Nachbarn gegen einen Kindergarten abgelehnt – jetzt nicht etwa in einem reinen Wohngebiet, sondern im allgemeinen Wohngebiet, in einem Gebiet, in dem eigentlich fast alles zulässig ist, und das Landgericht Hamburg hat im reinen Wohngebiet zum Ausdruck gebracht, dass Kindergärten dort nicht zulässig sind.
Im November letzten Jahres hat Rheinland-Pfalz den Antrag, über den ich sprach, im Deutschen Bundesrat eingebracht. Und ich sage Ihnen das ganz offen: Ich hatte geglaubt, die Mehrheit steht und wir fangen hier schon mal an. Deswegen gab es einen Antrag, den ich ehrlich gesagt wirklich mit sehr viel Empfindung geschrieben habe. Und diesen Antrag wollte ich so verstanden
wissen, dass wir schon mal anfangen, denn die bundesgesetzliche Regelung, insbesondere die Änderung der Baunutzungsverordnung und anderer bundesrechtlicher und technischer Regelungen, ist das eine, aber das Umsetzen im Lande ist das andere. Und ich wollte, dass sich dieses Hohe Haus in der Februarsitzung mit genau dieser Frage befasst. Wir wollten der Landesregierung einen Auftrag erteilen, schon mal vorzuarbeiten. Das ist eigentlich unsere Aufgabe als Landtag.
Es kam anders, Sie haben das in der Zeitung gelesen. Zu meiner großen Überraschung sind wir uns da nicht einig geworden – und ich beklage das nicht, das ist in einer Koalition so –, dann wird aus dem Antrag zunächst mal nichts. Aber wer mich kennt, weiß auch, dass ich nicht einfach so die Flinte ins Korn werfe. Und deswegen habe ich den Antrag …
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Deswegen werden nicht abgestimmte Anträge in der Aktuellen Stunde beraten. Das ist ein toller Trick von Ihnen.)
Ja genau, deswegen, Herr Nieszery, – das war klar, ne? – habe ich den Antrag noch mal gestellt. Und ich hatte jetzt eigentlich geglaubt, nun hätten wir uns verstanden.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das machen wir demnächst dann auch mal, die abgelehnten Anträge hier diskutieren im Landtag.)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das machen wir gerne mit Ihnen, Herr Kollege, das machen wir dann auch mal.)
(Helmut Holter, DIE LINKE: Tolle Stimmung in der Koalition hier. – Zurufe von Andreas Bluhm, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)
Also ich sage jetzt noch mal: Kinder sind mir so wichtig, dass ich dieses Thema an diesem Pult so behandle, wie ich das für richtig halte.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch in Ordnung, das ist doch in Ordnung, Herr Jäger. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist doch richtig so.)
ihr mein Anliegen erklärt. Die Deutsche Kinderhilfe hatte sich ziemlich deutlich geäußert. Sie sehen aus der heutigen Tagesordnung, wir sind da noch nicht. Worum ich heute werben möchte, ist, dass wir, nachdem wir jetzt endlich am Freitag eine vernünftige, gute Entschließung des Bundesrates haben,
dass wir die Landesregierung als Landtag bitten können, die Dinge, die jetzt im Bundesrat angestoßen worden sind, die jetzt der Bundesgesetzgeber regeln muss, in landesrechtlichen Dingen aufzuarbeiten.
(Irene Müller, DIE LINKE: Ich wusste ja schon immer, dass die CDU viel freundlicher ist als die SPD zu den Kindern.)
Meine Damen und Herren, es sieht noch nicht so aus, aber der Frühling kommt bald. Und ich wünsche mir sehr, dass Kinder draußen ungestört herumtollen können, ohne dass einer nach dem Richter ruft. Ich wünsche mir, dass unsere Kitas ihre Kinder wieder nach draußen schicken können, damit sie frische Luft haben können. Helfen Sie mir dabei, dann hat sich für mich mein Beitrag heute sehr gelohnt und für die Kinder auch. – Vielen herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 5/3313 ein Antrag zum Thema „Neuaufteilung der Theater- und Orchesterfinanzierung per Erlass unverzüglich regeln“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir schlagen den besagten Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung vor. Er hat folgenden Wortlaut:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Regelungen zur Neuaufteilung der Zuweisungen für Theater und Orchester nach §§ 10 Abs. 1 Nummer 1 Buchstabe e und 19 FAG … unverzüglich zu erlassen.“
Die Begründung verlese ich hier nicht, ich verweise auf die Dringlichkeit. Dringlichkeit ist geboten, weil die Theater und Orchester Planungssicherheit brauchen. Sie befinden sich mitten in der Spielsaison. Sie planen für die nächste Spielzeit. Uns erreichen darüber hinaus als Fraktion DIE LINKE, das wird Ihnen wahrscheinlich nicht anders gehen, alarmierende Zeichen dafür, dass zumindest an den Standorten Stralsund und Neubrandenburg Insolvenzgefahr droht, nicht allein deshalb, aber auch deshalb, weil die Landesregierung nicht handelt.
Wenn jetzt jemand kommen möge und sagen würde: „Heute früh haben wir diesen Erlass fertig“, so sollten wir uns davon nicht beeinflussen lassen. Wir betonen die Unverzüglichkeit des Handelns. Also ohne schuldhafte
Verzögerungen ist es notwendig, Planungssicherheit zu schaffen. Das war im Übrigen, damit möchte ich schließen, ein Anspruch von Ihnen, Herr Tesch, und von Herrn Caffier, als Sie im August 2008 das Eckpunkte- und Diskussionspapier vorgestellt haben. Planungssicherheit war ein ganz großes Credo für Sie. Der politische Alltag sieht anders aus. – Danke schön.
Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Herr … Oh, Moment, jetzt habe ich zwei, einer darf nur.
Frau Präsidentin! Herr Koplin! Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der in der Tat ein Thema berührt, das in den vergangenen Monaten im Lande mit erheblicher Emotionalität diskutiert wurde. Aber jetzt können wir es mit der Emotionalität an dieser Stelle auch beenden. Der Antrag, das kann man ohne Zweifel sehen,