(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Offensichtlich hat die Rede getroffen. Die Rede hat getroffen. Das hat gesessen.)
Im Rahmen der Debatte ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten, um hier vorne die entsprechende Vorbereitung für die namentliche Abstimmung sicherzustellen. Die Sitzung ist unterbrochen.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium aus namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen aufzurufen.
(Die Abgeordneten Dr. Till Backhaus, Vincent Kokert und Sigrun Reese werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche zur Feststellung des Ergebnisses für zwei Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 63 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 17 Abgeordnete, mit Nein stimmten 43 Abgeordnete, es enthielten sich 3 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3275 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Sicherstellung einer flächendeckenden Luftrettung für Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 5/3295.
Antrag der Fraktion der FDP: Sicherstellung einer flächendeckenden Luftrettung für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/3295 –
Das Wort zur Einbringung hat, wie Sie sehen, der Abgeordnete Herr Grabow. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Rettungswesen war hier im Landtag bereits mehrfach ein Thema. Schon 2009 stellte die FDP den Mangel an SAR-Hubschraubern fest.
Die Seenotrettung ist aber nur ein Teil der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern. Der Verlegung von Patienten, der sogenannten Sekundärverlegung, schenken wir dabei oftmals zu wenig Bedeutung. Dieses führt dazu, dass wir derzeit keinen einzigen Leistungsklasse-IHubschrauber für die Sekundärrettung in MecklenburgVorpommern zur Verfügung haben.
Diese sind seit diesem Jahr, also ab dem 01.01.2010, auch in den meisten Fällen der Sekundärrettung Pflicht. Die europäische Norm schreibt höhere Anforderungen an die Sekundärrettung vor. Diese europäische Regulierung ist richtig und notwendig, um mit einheitlichen Standards eine europaweite Mindestqualität sicherzustellen.
Das in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Sozialministerium scheint hier aus meiner Sicht nicht auf dem aktuellen Stand zu sein.
Zugegebenermaßen, die europäische Norm umfasst mehrere Tausend Seiten, das ist auch nicht ganz so einfach, dies alles durchzuschauen. Aber diese Nachlässigkeit der Regierung fällt zulasten der Qualität, zulasten der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern.
Wir Liberalen fordern daher eine dringende Wahrnehmung der Zuständigkeit der Regierung. Insbesondere das Sozialministerium wird aufgefordert, endlich zu handeln. Daher fordern wir konkret:
Am Standort Hohe Düne gibt es immer noch keinen ganzjährig einsetzbaren SAR-Hubschrauber. Die Seenotrettung sollte gerade für uns als Tourismusland einen höheren Stellenwert haben. Auf Schlagzeilen über ertrunkene Touristen wegen mangelnder Rettungsgeräte können wir, glaube ich, alle gut verzichten. Aber auch in der Sekundärrettung können wir nicht entsprechende Fluggeräte zur Verfügung stellen. Für Flachflüge sind nur Leistungsklasse-I-Maschinen zulässig. In der Sekundärrettung haben wir davon in Mecklenburg-Vorpommern keinen einzigen.
Derzeit wird die Sekundärrettung immer noch über 13 regionale Rettungsleitstellen koordiniert. Dieses führt zu Reibungsverlusten und ist ineffizient. Vor allem eine wirkungsvolle Überwachung, ob das eingesetzte Fluggerät der Bestimmung genügt, ist so nicht möglich. Auch eine schnelle Entscheidung, ob ein wohlgemerkt sehr kostenintensiver Flug überhaupt notwendig ist, ist ohne eine zentrale Rettungsleitstelle nicht möglich.
Einheitliche Regelungen sind nur dann sinnvoll, wenn sie national auch umgesetzt werden. Diese europäische Regelung umfasst neben den Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit der Fluggeräte auch Anforderungen an die medizinische Ausstattung und die Sicherheit. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Regulierungen zu Kosten und Sicherheit unserer Patienten keine Anwendung finden. Und sollte es Gründe geben, einen Teil der europäischen Norm nicht umzusetzen, sei es aus Kostengründen oder aus anderen Gründen, dann ist die Landesregierung zumindest angehalten, mit solchen Problemen transparent umzugehen und nicht darauf zu warten, bis es irgendwann zu spät ist und wir Schaden dabei nehmen.
Aus Sicht der FDP liegt genau darin der Schlüssel der Qualifizierung. Nach dem Gesetz über die Rettungsdienste für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist es Aufgabe des Sozialministeriums, ein entsprechendes Zulassungsverfahren für Unternehmen in der Sekundärverlegung auszugestalten. Hier gäbe es die Möglichkeit, klare Anforderungen an technische Leistungsfähigkeiten und medizinische Ausstattungen der Maschinen zu stellen, aber auch die entsprechende Qualifikation des Personals könnte über dieses Zulassungsverfahren sichergestellt werden.
Warum wird das Qualifizierungsmodell Intensivverlegung für Ärzte nicht für verpflichtend erklärt? Stattdessen legt das Sozialministerium mehr Wert auf fach- und sachfremde Hürden, wie beispielsweise die Vorlage eines Führungszeugnisses des Unternehmers und Betreibers. Hier fordern wir Liberalen die Landesregierung auf, für entsprechende Hürden in der Zulassung der Qualitätssicherung zu sorgen!
Setzen Sie die Regulierung der Europanorm auch in Mecklenburg-Vorpommern um! Warten Sie nicht, bis Unglücksfälle passieren! Das Thema ist ernster, Herr Methling, als Sie vielleicht glauben. Und wenn es Sie dann mal trifft, werden wir uns wieder unterhalten. – Danke.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP-Fraktion meint, mit ihrem Antrag die Landesregierung auffordern zu müssen, das Rettungsdienstgesetz und den Rettungsdienstplan, also die tragenden rechtlichen Grundlagen des Rettungsdienstes unseres Landes, zu ändern. Dieser Ansatz für eine Gesetzesnovelle greift zu kurz und wäre auch verfehlt, denn Luftrettung ist immer nur ein Teil der Gesamtkonzeption Boden- und Luftrettung im Rettungsdienstsys
Sehr geehrte Antragsteller von der FDP-Fraktion, ich darf Ihnen mitteilen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern bereits eine Versorgung mit Hubschraubern sowohl in der Primärrettung als auch für Verlegungsflüge, also Sekundärflüge haben. An den Standorten Güstrow, Greifswald und Neustrelitz sind Rettungstransporthubschrauber stationiert, die als ergänzende Rettungsmittel in der Primärrettung eingesetzt werden. Ergänzt werden diese Maschinen durch den in Perleberg im Land Brandenburg stationierten Rettungstransporthubschrauber, der den südwestlichen Teil des Landes mitversorgt. Diese Stationierung gewährleistet kurze Einsatzzeiten.
Ergänzend zu diesen Hubschraubern werden drei Hubschrauber vorgehalten, die über eine Genehmigung für die Notfallrettung und Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes verfügen. Diese Hubschrauber sind stationiert in Rostock, Pinnow bei Schwerin sowie Neubrandenburg. Diese Hubschrauber führen überwiegend Verlegungsflüge durch. Sie können in der Primärrettung nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn andere Rettungsmittel nicht zur Verfügung stehen. Mit diesen vorhandenen Luftrettungsmitteln ist das Land Mecklenburg-Vorpommern ausreichend versorgt. Rettungshubschrauber dienen generell nur der Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Das bedeutet, dass die Versorgung in der Notfallrettung von den Trägern des Rettungsdienstes, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, primär durch Rettungstransportwagen sicherzustellen ist.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Grabow, den Vorwurf, dass wir uns nicht genügend kümmern, weise ich hiermit zurück. Offensichtlich ist, dass Ihre Informationen nicht aktuell sind. Der Innenminister hat sich gemeinsam mit mir – aber das Lob gilt hier ausdrücklich dem Innenminister – dafür eingesetzt, dass wir zum Beispiel den SARHubschrauber der Bundeswehr wieder in M-V stationieren können und der SAR-Hubschrauber der Bundeswehr in Hohe Düne dem Land wieder zur Verfügung steht. Wir haben die Mitteilung, dass dieser Hubschrauber uns wieder zur Verfügung stehen wird.