Protocol of the Session on February 23, 2010

Danke schön, Frau Ministerin.

Wortmeldungen im Rahmen der Aussprache liegen mir nicht vor.

Wir kommen damit zur Überweisung. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3250 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, gemäß § 100 Geschäftsordnung des Landtages gegen einen Ordnungsruf während der Fragestunde in der 88. Sitzung des Landtages.

Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, gemäß § 100 GO LT gegen einen Ordnungsruf während der Fragestunde in der 88. Sitzung des Landtages

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Udo Pastörs hat mit Schreiben vom 2. Februar 2010 Einspruch gegen einen Ordnungsruf während der Fragestunde in der 88. Sitzung des Landtages eingelegt. Dieser Einspruch sowie das Schreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor.

Lassen Sie mich zu dem Einspruch Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über diesen Einspruch ohne Aussprache. Interfraktionell ist vereinbart worden, die gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung vorgeschriebene Beteiligung des Ältestenrats im Umlaufverfahren durchzuführen. Dies ist am 16. Februar 2010 erfolgt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs gegen den erteilten Ordnungsruf während der Fragestunde in der 88. Sitzung des Landtages. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, gemäß § 100 Geschäftsordnung des Landtages gegen seinen Ausschluss von der 88. Sitzung des Landtages.

Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, gemäß § 100 GO LT gegen seinen Ausschluss von der 88. Sitzung des Landtages

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Udo Pastörs hat mit Schreiben vom 2. Februar 2010 Einspruch gegen den Ausschluss von der 88. Sitzung des Landtages eingelegt. Auch dieser Einspruch sowie das entsprechende Schreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor.

Auch hier lassen Sie mich zu dem Einspruch Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Entscheidung des Landtages über diesen Einspruch ohne Aussprache. Auch hier war interfraktionell vereinbart worden, die gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung vorgeschriebene Beteiligung des Ältestenrates in einem Umlaufverfahren durchzuführen. Auch dieses ist am 16. Februar 2010 erfolgt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs gegen den Ausschluss von der 88. Sitzung des Landtages. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Udo Pastörs abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung des Landtages findet am Mittwoch, dem 10. März 2010, 10.00 Uhr statt. Die Sitzung ist geschlossen.