für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu sorgen, nicht zuletzt ist eine gute Qualität der Naturbelassenheit unserer Gewässer eine, die entscheidende Visitenkarte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich betone noch mal: Mecklenburg-Vorpommern hat das reinste Wasser in Deutschland und das soll auch so bleiben. Es soll sich weiter verbessern.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet uns zur Wiederherstellung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer bis zum Jahr 2015, gegebenenfalls mit einer Verlängerung bis maximal 2027. Deshalb verlangt die Landesregierung, bis 2013 die technische Ausstattung der öffentlichen, zentralen und langfristig für etwa zwölf Prozent der Einwohner des Landes zu betreibenden privaten, dezentralen Abwasseranlagen auf ein technisch hohes Niveau zu bringen.
Warum stelle ich das an den Anfang? Wir haben im Bereich der Großkläranlagen in den letzten Jahren über 1 Milliarde Euro investiert und wir haben bei den Kleinkläranlagen – deswegen stelle ich das auch ganz bewusst an den Anfang – auch mit unseren neuen Förderrichtlinien, die mich wirklich sehr positiv berührt haben, die Verdopplung der Förderhöhe in Aussicht gestellt.
Während in den vergangenen Jahren im Übrigen der Antragsdurchschnitt bei 1.000 bis maximal 2.500 Kleinkläranlagen lag, haben wir im vergangenen Jahr fast 15.000 Anträge gehabt zur Errichtung von Kleinkläranlagen. Insgesamt konnten im Jahr 2009 dafür knapp 3 Millionen Euro ausgezahlt werden. Hier sehe ich im Übrigen auch einen wesentlichen Beitrag zu unserer Aufgabe, die Gewässer zu schützen und natürlich auf der anderen Seite die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns in eine Art Konjunkturprogramm einzubinden, mit dem Ziel, das Grundwasser gesunden zu lassen.
Für den Gewässer- und Küstenschutz sowie den Wasserbau sind in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt 95 Millionen Euro Planungs- und Investitionsmittel aufgewandt worden. So sind allein in den Ausbau und die Sanierung des Hochwasserschutzsystems an der Elbe, meine Damen und Herren, – und da sind wir ja auch vor dem Hintergrund der Witterungsverhältnisse hoffentlich gut vorbereitet – immerhin 16,9 Millionen Euro investiert worden und wir haben den Hochwasserschutz an der Elbe im Wesentlichen abgeschlossen. Ich glaube, auch das ist eine Leistung, die sich anerkennenswert hier darstellen lässt.
Für die wasserbaulichen Maßnahmen wurden rund 18,6 Millionen Euro aufgewandt. Damit konnten im Übrigen 23 Wehre oder Sohlabstürze zurückgebaut werden. Wir haben allein 21 Fischaufstiegshilfen errichtet und – auch das an die Umweltverbände als Dank für die Zusammenarbeit – 74 Renaturierungsmaßnahmen an den Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen können. Diese Maßnahmen machen unsere Fließgewässer für Wasserlebewesen von der Quelle bis zur Mündung durchgängig und schaffen entsprechend Freiraum für die Entwicklung von Ufer und natürlich auch des Bettes.
In den Schutz der Außen- und Boddengewässer der Haffküste Mecklenburg-Vorpommerns flossen in den letzten vier Jahren rund 60 Millionen Euro. Und, Herr Tack, ich will ausdrücklich auch darauf hinweisen, das Landeswassergesetz aus dem Jahr 1992 hat sich im Wesentlichen bewährt, aber es gilt, wie auch schon in den letzten Legislaturperioden weitere Schritte voranzutreiben,
nämlich dafür zu sorgen, dass das Land die Verantwortung in den besiedelten Gebieten in den Vordergrund aller Schutzmaßnahmen zu stellen hat. Und außerhalb der Schutzgebiete, nämlich der bebauten Gebiete, sind dann tatsächlich der Wasser- und Bodenverband und der Flächeneigentümer sowie der Flächenbewirtschafter zuständig.
Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen auch mit den Wasser- und Bodenverbänden, aber ich glaube, dass diese Regelung im Sinne der Bevölkerung richtig ist, nämlich dafür zu sorgen, dass Menschen und selbstverständlich Werte, kapitale Werte auch gesichert werden.
Das Regelwerk für diese Maßnahmen bildet das Wasserrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Hier sind die Regelungen zur Bewirtschaftung des Grundwassers, zum Schutz der oberirdischen Gewässer sowie der Küstengewässer festgeschrieben. Darüber hinaus regelt es die öffentliche Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung sowie die Bestimmungen über den Gewässerausbau sowie den Küsten- und Hochwasserschutz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die eben genannten Punkte zeigen, wie wichtig die Verabschiedung eines rechtssicheren Landeswassergesetzes für die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist. Hintergrund des aktuellen Handlungszwanges ist ja die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das nächsten Monat, also auch am 1. März, in Kraft treten wird. Damit treten wiederum die Regelungen des bisherigen Landeswassergesetzes außer Kraft und wir wollen mit diesem Gesetz ausdrücklich Rechtssicherheit für unser Bundesland erreichen. Im Übrigen sind wir auch eines der wenigen Bundesländer, die diese Zielmarke 1. März auch erreichen.
Die Landesgesetze und die Regelungen gelten nur insofern weiter, als das Land Sachverhalte regelt, zu denen der Bund keine eindeutige Regelung getroffen hat. Darüber hinaus enthält das Wasserhaushaltsgesetz Bestimmungen, in denen den Ländern Regelungsaufträge oder Vorbehalte zugewiesen wurden. Daher ist es nur schwer erkennbar, welches Landesrecht in der Zukunft fortgelten wird. Es entsteht eine Situation, die aus unserer Sicht eben nicht vertretbar ist. Daher bedarf es einer Festlegung, welche landesrechtlichen Vorschriften nach dem 1. März weitergelten.
Das Ihnen vorliegende Rechtsbereinigungsgesetz dient dieser Festschreibung. Unter vorläufiger Beibehaltung der bisherigen landesrechtlichen Umweltstandards gilt das bisherige Landeswassergesetz in MecklenburgVorpommern dann ab 1. März weiter fort und führt damit die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung zu einer großen Rechts- und Verfahrenssicherheit. Deshalb möchte ich mich besonders bei den Abgeordneten noch mal ausdrücklich bedanken, dass wir dieses Gesetz dann pünktlich in Kraft treten lassen. Der Gesetzentwurf dient damit ganz überwiegend der Rechtsbereinigung, der förmlichen Klarstellung des geltenden Landesrechtes.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einige Sachverhalte noch mal hinweisen. Das Thema Gewässerrandstreifen ist hier schon angedeutet worden. Was allseits bekannt sein dürfte, es läuft gegenwärtig – ich betone das ausdrücklich: durch unser Haus initiiert, in Auftrag gegeben worden – ein wissenschaftliches Gutachten über die Auswirkungen der unterschiedlichen Gewäs
serabstände. Und ich betone auch an dieser Stelle noch mal: Ich glaube, dass wir dieses wissenschaftliche Gutachten abwarten sollten, um dann gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperiode zu prüfen, ob es zu einer weiteren Verschärfung kommen sollte. Aber ich halte es für richtig, dass wir die Wissenschaft aus MecklenburgVorpommern hierzu befragen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass nicht der Randstreifen das Heilmittel ist, sondern die Einträge in der Fläche. Es helfen uns keine drei Meter oder zehn Meter oder hundert Meter Randstreifen, sondern wir müssen zu einer Verringerung der Einträge, ob das Nährstoffe oder Pflanzenschutzmittel sind, in der Fläche insgesamt kommen. Und dazu haben wir – ich glaube, das ist auch anerkannt worden von den Umweltverbänden – eine Reihe von Agrarumweltmaßnahmen eingeleitet, insbesondere die Winterbegrünung, die Direkt- und Mulchsaat, aber auch die Bienenweide, die zu einer Verringerung der Einträge in der Fläche führen werden. Insofern begrüße ich ausdrücklich auch, dass nunmehr vorgesehen ist, die bundeseinheitliche Regelung uneingeschränkt gelten zu lassen, dass nach dessen Regelung der Gewässerrandstreifen im Außenbereich fünf Meter breit sein soll. Innerhalb des Gewässerrandstreifens gilt dann im Übrigen die Düngeverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Diese wissenschaftliche Untersuchung, von der ich eben gesprochen habe, wird spätestens 2013 abgeschlossen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist erneut zu entscheiden, das habe ich angedeutet, ob das Bundesrecht fortgelten soll oder aber, ob wir dann eigenes Landesrecht in dem Landeswassergesetz umsetzen sollen. Ich glaube, dass damit auch im Rahmen der tiefgreifenden Überprüfung verbunden sein wird eine Novelle des Landeswassergesetzes für die nächste Legislaturperiode.
Zu diesem Zwecke habe ich eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung unseres Hauses eingerichtet, um damit auch eine fachlich fundierte weitere Novelle vorzulegen. Diese interministerielle Arbeitsgruppe wird bereits zum 30.04. dieses Jahres dem Kabinett einen ersten entsprechenden Bericht vorlegen mit dem Ziel, dann auch zu prüfen, ob und inwieweit wir landesrechtliche Regelungen weiterentwickeln sollen. Insofern möchte ich dieser Arbeit nicht vorgreifen, sondern ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, damit dann am 1. März wirkliche Rechtssicherheit besteht. – Herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter Pastörs, Ihr verunglimpfender Zwischenruf in Richtung des Abgeordneten und Ministers Herrn Dr. Backhaus verletzt die Würde des Hauses. Deshalb erteile ich Ihnen gemäß Paragraf 97 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung einen Ordnungsruf und mache Sie darauf aufmerksam, dass ein dritter Ordnungsruf dazu führen würde, dass ich Ihnen das Wort für die heutige Sitzung entziehen muss. Umso verwerflicher halte ich es, dass Sie für den verwendeten Begriff schon den ersten Ordnungsruf erhalten haben. Ich bitte Sie also, hier unsere Geschäftsordnung und die Würde des Hauses zu achten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich bitte Sie heute, mich in Vertretung für unsere erkrankte Kollegin Sigrun Reese zu akzeptieren. Ich werde daran arbeiten, meine weibliche Seite hervorzuzeigen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Heinz Müller, SPD: Ist das eine Drohung oder ein Versprechen?)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist, und da hat der Minister sich geirrt, nicht achtzehn vor zwölf, es ist fünf vor zwölf. Und wissen Sie, warum? Heute ist der 23. Der Februar hat nur 28 Tage und das neue Gesetz tritt am 1. in Kraft. Das sind fünf Tage, wenn ich mich nicht völlig verzählt habe. Irgendjemand …
Ja, aber keine Angst, die Iden des März werden Sie leider trotzdem überleben, ich fürchte es. Aber na ja, gut.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zurufe von Raimund Frank Borrmann, NPD, und Stefan Köster, NPD)
Wer hat denn hier schon wieder gepennt? Wem haben wir eigentlich diese Sondersitzung zu verdanken? Also einerseits der Kooperativität der Oppositionsfraktionen und der FDP insbesondere, weil wir gesagt haben, gut, also wir machen das, wir wollen die Rechtseinheit im Land nicht gefährden.
Aber es verwundert natürlich nicht, dass das Gesetz in dieser Hetz und Hatz unübersichtlich und handwerklich schlecht gemacht ist und ein typisches Fastengesetz ist, also Fastenzeitgesetz, es ist weder Fisch noch Fleisch und wurde fachlich auf Sparflamme gekocht.
Der Minister, Herr Dr. Backhaus, verspricht uns die Novellierung des Landeswassergesetzes seit Jahren, allein, es ist kein Land in Sicht.
Oder soll ich sagen, kein Wasser? Vielleicht, lieber Minister, sollten Sie mal wieder die bewährte Hilfe der Bundeswehr in Anspruch nehmen. Das hat bei der Vogelgrippe auch geholfen. Aber Spaß beiseite.
Deshalb erfüllt dieser Entwurf leider weder die Anforderungen einer reinen Rechtsbereinigung noch die einer Gesetzesnovellierung. Es ist aber der FDP gelungen, in den Beratungen Kritikpunkte auszuräumen:
Erstens. Der Gewässerrandstreifen wurde mit dem Bundesgesetz endgültig einheitlich erklärt. Das wird durchaus im Interesse der Bauern sein, aber – und da gebe ich dem Kollegen Professor Dr. Tack recht – natürlich muss das Monitoring der Auswirkungen der Düngereinleitungen in das Biotop Gewässer weiter untersucht werden. Das heißt, der Vertrag muss über den 30.11.2010 hinaus verlängert werden.
möchten wir Sie allerdings doch noch um drei Änderungsanträge und um die Unterstützung dafür bitten. Ich weiß, es ist nicht möglich, dass Oppositionsänderungsanträge im Plenum so einfach mitgetragen werden. Aber tun wir doch mal einfach so, als sei dies ein Parlament, wo man redet, und nicht ein „Lirament“, wo man nur vorliest, wo man also die Argumente des anderen wirklich auch wertschätzt
Mit dem auf den in Paragraf 62 Bezug genommenen Absatz 39 haben wir das Problem, dass bei der Entfernung der festen Stoffe aus den Gewässern nicht weiter geregelt ist, wer dafür zuständig ist. Auch der ordentliche Wasserabfluss ist nicht geregelt. Dies sollte wieder in das Gesetz aufgenommen werden.
In der Beschlussempfehlung in Nummer 36 Paragraf 67 wird die Entscheidung in Streitfällen in Verweis auf Paragraf 42 gestrichen. Dummerweise ist die in Paragraf 42 nicht geregelt. Wir streichen also eine Regelung in Verweis auf einen Paragrafen, der die Regelung nicht regelt.