Protocol of the Session on January 27, 2010

(Torsten Renz, CDU: Einen was?)

Sie geben den Kommunen, um im Bild zu bleiben, einen Hocker, damit diese sich im Regen hinsetzen können.

(Torsten Renz, CDU: Diesen bildlichen Vergleich muss ich erst verarbeiten.)

Aber wohlgemerkt, meine Damen und Herren Koalitionäre, diesen Hocker gibt es nicht geschenkt, den müssen die Kommunen zurückgeben, und natürlich trocken, gereinigt und gelüftet.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Aus unserer Sicht ist dieser Fonds keine nachhaltige Lösung. Statt für die Kommunen einen Regenschirm aufzuspannen …

(Heinz Müller, SPD: Das haut mich ja vom Hocker. – Irene Müller, DIE LINKE: Hoffentlich, hoffentlich.)

So ist es, Herr Müller.

(Heinz Müller, SPD: So was Schwaches haut mich vom Hocker.)

Statt für die Kommunen einen Regenschirm aufzuspannen, geben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, den Kommunen einen Hocker,

(Torsten Renz, CDU: Da haben Sie aber lange überlegt, um auf diesen Vergleich zu kommen, mit dem Hocker.)

damit diese sich im Regen halbwegs einrichten können, ohne eine Möglichkeit aufzuzeigen, aus dem Regen herauszukommen.

(Torsten Renz, CDU: Der Hockervergleich.)

Deshalb ist dieser Fonds unter den jetzigen Bedingungen vollkommen ungeeignet.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borchert für die Fraktion der SPD.

(Torsten Renz, CDU: Der setzt sich nicht auf den Hocker, der redet im Stehen.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute ja in Zweiter Lesung das Kommunale Ausgleichsfondsgesetz und noch mal kurz zur Entstehungsgeschichte:

Ich kann mich ganz gut erinnern, als die Novembersteuerschätzung für 2010 und auch für 2011 kam, mussten wir leider feststellen, dass durch diese Steuerschätzung für die Kommunen insgesamt für 2010/2011 noch weitere 57 Millionen Euro Mindereinnahmen zu befürchten sind. Das war auch dann der Ausgangspunkt für die Koalitionsfraktionen, über Mittel und Wege zu diskutieren, wie können wir kurzfristig helfen, und vor allen Dingen auch, wie können wir ein Instrument zur Verstetigung der kommunalen Einnahmen schaffen. Denn eine Erkenntnis der letzten Monate gerade in der Krisenzeit war auch auf kommunaler Ebene die Erkenntnis, dass man solch ein Instrument zur Planungssicherheit und zur Verstetigung von kommunalen Einnahmen unbedingt braucht.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Wir haben dieses dann für das Kommunale Ausgleichsfondsgesetz am Beispiel von Sachsen und RheinlandPfalz aufgegriffen und haben das entsprechend auf den Weg gebracht.

Ich möchte an dieser Stelle vielleicht mal eins klarstellen: Wer die Erwartung hat, dass ein Kommunales Ausgleichsfondsgesetz die grundsätzlichen finanziellen Probleme der Kommunen löst im Sinne von Füllhorn und mehr Geld,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

ich glaube, das geht am Thema, auch an der Zielsetzung dieses Gesetzes vorbei. Diese Erwartungen hatte man nicht in Rheinland-Pfalz, auch nicht in Sachsen und in anderen Ländern.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Erwartungen hatte man ans FAG.)

Es geht hier um ein Instrument.

Der Vorschlag der LINKEN, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern, den kennen wir ja noch aus den Beratungen zum Doppelhaushalt, der ist bekannt, den haben wir hier debattiert und den haben wir als Koalitionsfraktion auch abgelehnt.

(Torsten Renz, CDU: Zu Recht, zu Recht.)

Das waren, wenn ich mich dran erinnere, Nettokreditaufnahmen von über 300 Millionen Euro – das war der Vorschlag der LINKEN –, die ja zu einer weiteren enormen Verschuldung des Landes geführt hätten.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Es ist ein Vorschlag, den wir so abgelehnt haben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Punktuelle Hilfe wäre das gewesen.)

Insofern ist es nicht zielführend. Eine andere Antwort wäre dann, wenn nicht das Land in die Neuverschuldung geht – und da gucke ich jetzt mal nach Berlin –, dass zu erwarten ist, dass durch eine bessere Bundespolitik zukünftig die Kommunen zu einer sicheren und ausreichenden

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da können wir noch lange drauf warten.)

und auch planbaren kommunalen Finanzausstattung kommen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das sehen Sie bei der Koalition. Donnerwetter!)

Nur genau die ist ja momentan bei der aktuellen CDUFDP-Steuersenkungspolitik leider nicht zu erwarten.

(Irene Müller, DIE LINKE: Hellseherische Fähigkeiten.)

Insofern, meine Damen und Herren, was bleibt uns?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ihr sitzt doch zwischen allen Stühlen. Mein Gott, mein Gott!)

Es bleibt uns, dieses Instrument „Kommunales Ausgleichsfondsgesetz“ zu nutzen, um unsere Spielräume, die wir hier haben, realistisch einzuschätzen und zu handeln.

Das Kommunale Ausgleichsfondsgesetz besteht im Wesentlichen aus vier Elementen:

Als Erstes das Sondervermögen an sich. Es wird ja gespeist durch die Kreditaufnahme des Landes mit insgesamt 137,3 Millionen Euro in den Jahren 2010 und 2011, die 137,3 Millionen Euro für 2010 und 2011 in zwei Jahresscheiben: 67,1 Millionen Euro und 70.2 Millionen Euro.

Das zweite Element ist dann die Finanzierung dieses Fonds durch die Kreditaufnahme des Landes, das sind maximal 150 Millionen Euro, und durch die Übernahme der Zinskosten – geschätzt bis zum Jahre 2016 insgesamt mit 20 Millionen Euro zuzüglich der Kreditbürgschaft –, die wir auch im Haushaltsrechtsgesetz durch das Land geregelt haben.

Das dritte Element ist schließlich, und da sind wir bei Thema Darlehen, die Auszahlungen dieses Geldes an die Kommunen eben als Darlehen innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes als Schlüsselzuweisungen mit allen Regularien, so, wie es das FAG praktisch auch vorsieht. Da gab es ja zwischenzeitlich auch andere Vorstellungen, andere Modelle, die aber alle insgesamt nicht als sachgerecht bewertet wurden. Im Interesse der Einfachheit des Verfahrens der Transparenz ist das FAG-Verfahren grundsätzlich hier gegenüber allen anderen Vorschlägen vorzuziehen.

Und das vierte Element, das ist die Rückzahlung/die Rückführung. Ab 2013 bis 2016 ist das so vorgesehen im Gesetz. Wörtlich ist im Gesetz festgelegt: „zurückgeführt werden sollten“ bei entsprechenden Voraussetzungen,

(Heinz Müller, SPD: Das ist sehr richtig.)

die am Ende des fünften Jahres zu erfüllen sind – also ein Unterschied, ob diese Kredite im Jahre 2010 oder 2011 aufgenommen werden, deshalb auch die Verlängerung bis 2016.

Die Spekulation darüber, ob die Kommunen dann ab 2013 zurückzahlen können und, falls ja, in welcher Höhe, ich glaube, das ist heute nicht zielführend. Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass praktisch diese Voraussetzungen gegeben sind

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Worauf gründen Sie Ihren Optimismus, Herr Pastörs?)