Protocol of the Session on December 18, 2009

Unsere, und das sage ich sehr wohl selbstbewusst,

(Udo Pastörs, NPD: Sie und selbstbewusst!)

unsere politische Verantwortung heute ist es, aus unseren Fehlern zu lernen.

(Michael Andrejewski, NPD: Das sind Ammenmärchen.)

Deswegen wird es mit uns keinen Schlussstrich unter die Aufarbeitung des DDR-Unrechts geben.

Meine Damen und Herren, auch zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts gehört, sich mit dem Ministerium für Staatssicherheit, seinen hauptamtlichen und informellen Mitarbeitern auseinanderzusetzen, dem damaligen Unterdrückungsapparat. Und es war folgerichtig, es war folgerichtig, im Einigungsvertrag zu regeln, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung der Beschäftigung dann vorlag, wenn jemand für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für Nationale Sicherheit tätig war. An dieser Regelung im Einigungsvertrag haben sich dann die Regelungen im Bundesbeamtengesetz und in Beamtengesetzen der Länder orientiert, indem sie festgelegt haben, dass hauptamtliche oder informelle Mitarbeiter der Stasi grundsätzlich nicht Beamte werden können. So hatten wir es auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes in Paragraf 8 des alten Landesbeamtengesetzes geregelt.

Nun macht es wenig Sinn, junge Menschen, die sich nach der Schule für eine Beamtenlaufbahn interessieren, noch nach einer Stasivergangenheit zu befragen. Bei ihnen ist es schon aus Altersgründen gar nicht möglich,

(Udo Pastörs, NPD: Das kann man doch regeln.)

dass sie jemals Schild und Schwert der Partei waren.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir können froh sein, wenn sie wissen, was die Stasi war und was sie gemacht hat.

(Michael Roolf, FDP: Wir sollten ihnen das sagen.)

Weil jedoch das Landesbeamtengesetz vor allem eine normale Beamtenkarriere regeln will – also nach der Schule kommt der Vorbereitungsdienst, dann der Einstieg in die Laufbahn oder nach dem Studium ein Referendariat und dann der Einstieg in die höheren Ämter –, konnte die Regelung tatsächlich an dieser Stelle entfallen. Damit ist nicht das Aus der Stasiüberprüfung eingetreten, wie ich schon mehrmals erklärt habe. Das habe ich am Mittwoch in meiner Rede zum neuen Landesbeamtengesetz deutlich gemacht.

(Michael Roolf, FDP: Das ist der Einstieg zum Ausstieg.)

Die Überprüfung für den in Paragraf 20 Stasiunterlagengesetz festgelegten Personenkreis bleibt bestehen und wird in Mecklenburg-Vorpommern auch weiter praktiziert.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

Auch insofern gibt es keinen Schlussstrich unter die Aufarbeitung des DDR-Unrechts,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und das ist auch gut so.)

heute nicht und in Zukunft nicht.

Meine Damen und Herren, aber wir würden uns selber täuschen, wenn wir nicht aus aktuellen kommunalen Ereignissen lernen würden. Richtig ist, dass auch nach Inkrafttreten des neuen Landesbeamtengesetzes weiterhin die gesetzlichen Grundlagen für eine Stasiüberprüfung von Bewerbern um Bürgermeisterämter – egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich – bestehen. Diese Überprüfung ist zwar auch heute schon vor der Wahl im Rahmen der Prüfung der Wahlvorschläge durch die Wahlvorstände möglich, richtig ist aber auch, dass diese Instrumente,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

richtig ist aber auch, dass diese Instrumente bei vielen Wahlvorständen nicht bekannt sind und auch das Verfahren für diese Überprüfung offensichtlich nicht ausreichend angewendet wird oder erklärt wird. Ich habe vor, dies zu ändern. Daher lasse ich in meinem Haus hierzu gerade eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes erarbeiten, damit zukünftig eine Stasiüberprüfung vor einer Bürgermeisterwahl auch durchgeführt wird. In Kürze werde ich das Kabinett und danach den Landtag mit den Gesetzesänderungen befassen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und wir sollten uns im Weiteren auch darüber im Klaren sein, dass nach geltender Gesetzesgrundlage – und das gilt jetzt besonders für Sie, Herr Schnur – ein Auskunftsersuchen zu einer möglichen Stasivergangenheit bestimmter Personen, und deswegen suggerieren Sie nicht gleich schon wieder mal, wir möchten alle, sondern Auskunftsersuchen, welche Personen, wird über den Bund geregelt und in dem Stasiunterlagengesetz geregelt, welches derzeit noch bis 2011 gilt, am 31. Dezember 2011 durch die Birthler-Behörde nach derzeitigem Stand nicht mehr beantwortet werden darf. So hat es der Bundestag Anfang 2007 mit der Änderung des Stasiunterlagengesetzes entschieden.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, da werden ja noch genug Vögel sitzen von dieser linken Brut.)

Die Vorgänge im neu gewählten Landtag von Brandenburg zeigen aber doch, selbst MP Platzeck ruft in Brandenburg inzwischen auch nach einer gesetzlichen Regelung zur Überprüfung der Abgeordneten,

(Michael Roolf, FDP: Ja.)

dass für bestimmte Personen,

(Udo Pastörs, NPD: Warum denn? Es gibt doch keine mehr!)

dass für bestimmte Personen, die unseren demokratischen Rechtsstaat repräsentieren, sei es als Minister, als Staatssekretär, als Bürgermeister oder als Mandatsträger in den Parlamenten, Überprüfungen nach dem 31.12.2011 nach wie vor möglich bleiben müssen. Denn solange den Wählerinnen und Wählern Kandidaten präsentiert werden, die ihre Zusammenarbeit mit der Stasi auch heute noch leugnen oder nur stückchenweise, je nach Beweislage preisgeben, brauchen wir die Auskünfte der Birthler-Behörde, auch über 2011 hinaus. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass sich einzelne Abgeordnete einsetzen für die Verlängerung, dass sich der Bundesinnenminister dafür ausgesprochen hat und dies unterstützen würde, und ich glaube, wir als neue Länder täten auch gut, wenn wir dies ebenso tun,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

im Zweifelsfall mit einer Initiative. Wir brauchen diese Verlängerung über 2011. Auch hier sehen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, kein Ende der Aufarbeitung, kein Schlussstrich.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wer in eine Diktatur hineingeboren wird, wird von ihrem totalitären System vereinnahmt

(Udo Pastörs, NPD: Ha, ha, ha! So wie Sie!)

und zur Stabilisierung,

(Udo Pastörs, NPD: Sie haben sich vereinnahmen lassen.)

und zur Stabilisierung der Diktatur schon als Kind und Jugendlicher missbraucht. Das war in Nazideutschland so und das war in der damaligen DDR so.

(Stefan Köster, NPD: Die bösen, bösen Nazis.)

Mit dem Erwachsenwerden und den Lebenserfahrungen wachsen Erkenntnisse, Überzeugungen,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Überzeugungen und es stellt sich auch in der Diktatur jedem die Frage: Kann und will ich widerstehen oder wo finde ich einen Kompromiss, damit mich der Staat weitestgehend in Ruhe lässt?

(Michael Andrejewski, NPD: Man musste in keine Blockpartei gehen.)

Jeder, der in einer Diktatur Kompromisse eingegangen ist, muss heute zu diesen Kompromissen stehen. Und dabei sollten sich einige hüten, ihr damaliges Tun heute als Widerstandskampf gegen das Unrechtssystem zu erklären.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Ich staune immer wieder, wie viele Widerstandskämpfer es in der ehemaligen DDR gab

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

und dass sie sich überhaupt so lange gehalten hat.

Auch das gehört...

(Udo Pastörs, NPD: Ja, wenn ich Sie anschaue, dann staune ich auch.)

Sie sind so was von dumm, dümmer geht’s gar nicht.