Protocol of the Session on December 16, 2009

Ich möchte mich abschließend bei den Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen, aber insbesondere im Innenausschuss für die intensive Beratung zu dem Gesetz bedanken, die eben nicht einfach mal so in vier Wochen gemacht ist, die erheblichen Diskussionsbedarf mit den Verbänden, mit den Vereinigungen, mit den Institutionen mit sich gebracht hat und die im Ergebnis dessen auch im Gesetzentwurf – und das sagt ein Minister im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte – Veränderungen vorgenommen hat, die durchaus berechtigt sind, die über einen konstruktiven Dialog eingeflossen sind.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den jeweiligen Abgeordneten bedanken und kann nicht die Auffassung teilen, dass dieses Gesetz sich dazu eignet, hier populistische Äußerungen oder Meinungsbildung zu machen. Das haben die Beamten dieses Landes nicht verdient. Die haben unsere Rückendeckung verdient. – Insofern vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Die angemeldete Redezeit wurde mit fünf Minuten überzogen, sodass diese Zeit der Opposition zur Verfügung steht.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leistungsfähigkeit – und dazu, Herr Kollege Ritter, da sind wir uns völlig einig, gehört auch Qualifikation –, also Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und daraus resultierend Leistungsverhalten des öffentlichen Dienstes sind von nicht unerheblicher Bedeutung für die Lebenswirklichkeit der Menschen in einem Land. Wenn wir nur an das Thema Schule denken und wenn wir nur an das Thema Polizei denken, dann wird dies unmittelbar einsichtig. Sie sind letztlich auch von hoher Bedeutung für die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung eines Landes.

Wir dürfen, meine Damen und Herren, wenn Sie so wollen, durchaus sagen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob sie nun verbeamtet sind oder als Arbeiter oder Angestellte ihren Dienst versehen, sind ein wesentliches Kapital unseres Landes. Wenn wir uns also als Gesetzgeber mit den Bedingungen befassen, unter denen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu arbeiten haben, dann ist Sorgfalt angebracht. Und zur Sorgfalt, meine Damen und Herren, gehört gelegentlich auch Zeit.

Wir als Landtag sind dabei in einer nicht ganz einfachen Rolle. Zum einen haben wir natürlich eine große Neigung, und bei der Opposition hört man dies gelegentlich sehr deutlich, Interessenvertretungsgruppen der Beschäftigten, also Gewerkschaften, hier das Wort zu reden und ihre Anliegen zu unterstützen. Zum anderen sind wir aber auch in der Situation, dass wir natürlich als Land Arbeitgeber sind und als Landtag Teil dieses Arbeitgebers, sodass wir durchaus in einer sehr schwierigen Situation sind und häufig Kompromisse schließen müssen, mit denen wir nun sicherlich nicht alle Beteiligten glücklich machen. Aber gerade weil das so schwierig ist, bin ich sehr dankbar für den sehr konstruktiven Dialog, den wir in diesem Prozess führen durften, den konstruktiven Dialog mit den Gewerkschaften und mit den Interessenvertretungsverbänden der Beamten. Ich möchte mich hier deshalb ganz ausdrücklich bei ver.di, bei der Gewerkschaft der Polizei und beim Deutschen Beamtenbund für die Zusammenarbeit bedanken.

Ergebnis dieses Prozesses – und es war ein langwieriger, Kollege Ritter –, Ergebnis dieses Prozesses ist ein Gesetz, das sich nach meiner Überzeugung absolut sehen lassen kann. Und ich bedaure es ein wenig, meine Damen und Herren, dass sich die Diskussion, insbesondere die Diskussion in den Medien, auf zwei Punkte fokussiert hat, die sicherlich sehr wichtig sind, ich werde zumindest zu einem dieser beiden Punkte etwas sagen, dass dabei aber andere Punkte ganz oft nicht die notwendige Beachtung gefunden haben.

Ich halte das, was wir im Bereich des Laufbahnrechtes mit diesem Gesetz tun, für etwas sehr Zukunftsweisendes, für etwas sehr Vernünftiges und für etwas sehr Mutiges. Ich glaube, es ist gut, dass wir das so tun. Wir haben uns, und auch das sei erwähnt, mit den Fragen des Gesundheitsschutzes für unsere Beamtinnen und Beamten befasst. Wir waren teilweise in der Situation, dass Gesundheitsschutz und Datenschutz sowie der Schutz von Persönlichkeitsrechten dieser Beamten nur schwierig unter einen Hut zu bringen waren. Ich glaube, wir haben auch hier vernünftige Regelungen gefunden.

Bei der Frage der wöchentlichen Arbeitszeit standen 44 Stunden im Gesetzentwurf. Jeder weiß, dass die Arbeitszeitverordnung 40 Stunden vorsieht. Wir haben darüber diskutiert. Ich glaube, es war gut und es war richtig, dass wir nicht an diesen 44 Stunden festgehalten haben, sondern dass wir diese auf 41 Stunden abgesenkt haben.

Und so, meine Damen und Herren, haben wir eine Fülle von Einzelthemen hier bewegt und für eine Fülle von Einzelthemen Regelungen getroffen, die meines Erachtens vernünftige, sinnvolle, teilweise kompromisshafte Regelungen sind, die aber, glaube ich, alle sehr vernünftig sind. Dazu, Kollege Leonhard, gehört beispielsweise auch die Frage, was denn in Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern an Personal vorzuhalten ist. Manchmal frage ich mich wirklich, ob wir bei den großen Problemen, die wir nicht sehen, uns mit solchen relativ klei

nen hier befassen. Aber bitte, wenn Sie es ansprechen, dann will ich das gerne tun.

Einen Juristen in der Stadtverwaltung hat in den kreisfreien Städten ohnehin jede Stadt, weil Städte, die auf der kreislichen Ebene Aufgaben erfüllen, dies tun müssen. Wir reden also nur über kreisangehörige Städte und Gemeinden. Und über 20.000 Einwohner haben von unseren kreisangehörigen Städten und Gemeinden genau drei: Güstrow, Waren und Neustrelitz. Bisher stand in der Kommunalverfassung für diese Städte eine Regelung, dass entweder der Bürgermeister oder ein leitender Mitarbeiter die Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen muss. Nun – nach dem, was wir jetzt im Laufbahnrecht tun – wird es einen solchen höheren allgemeinen Verwaltungsdienst nicht mehr geben. Deswegen schreiben wir hier die adäquate Formulierung hinein und sagen, dass es sich um einen Juristen handeln muss. Lieber Kollege Leonhard, und ich frage auch den CDU-Wirtschaftsrat, der ja inzwischen alle, die es wollen, und auch alle, die es nicht wollen, mit entsprechenden Schreiben beglückt,

(Toralf Schnur, FDP: Ich wollte es nicht.)

warum wir hier aus dieser Formulierung, die an den Tatsachen überhaupt nichts ändert, nun den großen Konfliktfall machen. Das erschließt sich mir nun überhaupt nicht.

(Toralf Schnur, FDP: Das sage ich Ihnen noch.)

Ich habe eher den Eindruck, dass es darum geht, einigen Rechtsanwälten zu zusätzlichen Mandaten zu verhelfen. Ich glaube, dafür sollten wir uns nicht hergeben.

Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns zu den beiden Punkten kommen, die hier eine besondere Rolle gespielt haben. Das eine ist die Regelanfrage zur früheren Tätigkeit für die Staatssicherheit der DDR. Hierzu, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Verständnis, dass ich das hier nicht vortrage für meine Fraktion, sondern mein Kollege Gottfried Timm dies tun wird. Er ist dafür schon von der Person her prädestinierter als ich.

Lassen Sie mich ein wenig zum Thema Lebensarbeitszeit sagen. Herr Kollege Leonhard, Sie haben über Flexibilisierung gesprochen. Ihnen ist wahrscheinlich entgangen, dass wir gerade zum Thema Flexibilisierung in diesem Beamtenrechtsneuordnungsgesetz einiges an Regelungen verankert haben. Das Thema Flexibilisierung ist, glaube ich, bei dieser Koalition in sehr guten Händen.

Aber zunächst zum Grundsatz: Wir haben, und natürlich wird dies von vielen kritisch gesehen, in der Bundesrepublik Deutschland eine Anhebung des Renteneintrittsalters für Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, das von 65 auf 67 Jahre angehoben worden ist. Niemand, ich glaube, niemand hätte Verständnis dafür, wenn Beamtinnen und Beamte, die in ganz normalen Verwaltungen tätig sind, hier ein Privileg erhalten würden und wir sie zwei Jahre früher in den Ruhestand schicken würden. Dieses, meine Damen und Herren, wäre aus meiner Sicht nicht zu begründen. Und ich stelle mir vor, in einer Kreisverwaltung oder in einer Stadtverwaltung, wo wir häufig die Situation haben, dass Beamte und Angestellte nebeneinander tätig sind, würde der eine mit 65 in den Ruhestand gehen und der andere mit 67. Ich glaube, dieses wäre gewiss keine Situation, die dem inneren Frieden in einer solchen Verwaltung dienen würde. Also, meine Damen und Herren, solange wir dies nicht für Arbeitnehmer so geregelt haben, gibt es für mich keine

Alternative dazu, dies auch für Beamtinnen und Beamte so zu regeln.

Bei den Beamtinnen und Beamten der Polizei und des Justizvollzugs gibt es bereits heute eine Regelung, wonach diese fünf Jahre früher als andere Beamte in den Ruhestand gehen. Wir standen vor der Alternative, ob wir den Abstand von fünf Jahren so lassen, also sozusagen eine Parallelverschiebung der Pensionsaltersgrenzen vornehmen, oder ob wir die besondere Berücksichtigung der besonderen Belastungen dieser Beamten in der Weise vornehmen, dass wir jetzt den Abstand auf sieben Jahre ausdehnen und es beim derzeitigen Pensionsalter belassen.

Meine Damen und Herren, vielleicht ist es ganz interessant und es greift auch ein Argument des Kollegen Leonhard auf, einmal auf die tatsächlichen Pensionsalter zu gucken. Wenn wir dort nämlich hinschauen – und ich habe Zahlen für das Land Mecklenburg-Vorpommern vorliegen, aber ich habe auch Zahlen für den Bund vorliegen und sie unterscheiden sich nicht wesentlich –, dann können wir über den groben Daumen sagen, dass etwa 80 Prozent unserer Vollzugsbeamten bei Polizei und Justiz die Regelpensionsgrenze erreichen. Umgekehrt: Etwa 20 Prozent scheiden vorher aus, 80 Prozent erreichen die Regelgrenze. Wenn wir dies mit anderen Berufsgruppen vergleichen – ich weiß, jetzt werde ich nicht jedem gefallen, aber meine Zahlen beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland –, dann stellen wir fest, dass beispielsweise im Schuldienst der Anteil derer, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen, weitaus höher ist.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja.)

Der Anteil liegt im Schuldienst bei rund 40 Prozent

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja.)

und bei Polizei und Justiz bei etwa 20 Prozent. Ich will damit diese 20 Prozent Beamtinnen und Beamten der Polizei und des Justizvollzugsdienstes, die vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen, hier nicht etwa bagatellisieren, aber ich möchte Ihren Blick dafür schärfen, ob es denn eigentlich so konsequent ist, hier gerade diese beiden Berufsgruppen über das bereits bestehende Maß hinaus so zu privilegieren, wie dies einigen vorschwebt.

Ich glaube, meine Damen und Herren, wir haben als Koalition hier eine sehr vernünftige und eine sehr salomonische Lösung gefunden, eine Lösung, die vorsieht, das Regeleintrittsalter für die Pension um zwei Jahre hinauszuschieben, wie für alle anderen Beamten auch, aber die besonderen Belastungen, die durch den Schichtdienst, den Wechselschichtdienst entstehen, in der Weise, wie Sie es kennen, zu berücksichtigen: Zwei Jahre Wechselschichtdienst führen zu einem Monat früherem Eintritt in die Pension. Dieses, meine Damen und Herren, ist ein vernünftiger Kompromiss.

Und nun zur Feuerwehr: Dieses Thema war ja nun ganz besonders emotionalisiert. Ich möchte hier sehr deutlich sagen, es war auch mein Wunsch, ganz persönlich mein Wunsch und der Wunsch der SPD, dass wir für die Feuerwehren hier eine andere Regelung vorsehen als für Polizei und Justizvollzug. Aber in einer Koalition schließt man Kompromisse. Und wenn unser Koalitionspartner uns sagt, dass eine Differenzierung zwischen Polizei und Justiz einerseits und Feuerwehr andererseits von ihm absolut abgelehnt wird, und dies war der Fall, meine Damen und Herren, dann sind wir hier nicht in der Lage,

dem eigenen Wunsch zu folgen, sondern dann einigen wir uns auf einen Kompromiss.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: So ist das halt. Wir müssen uns auch vorbereiten.)

Und genau so ist das an dieser Stelle erfolgt.

Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist, wenn die CDU hier sagt, keine Differenzierung, sich dann aber vor Ort, etwa in Rostock, sehr laut und sehr deutlich zum Interessenwalter der Feuerwehr aufschwingt und sagt, das ist doch unmöglich, was die da in Schwerin machen, dann müssten die doch eigentlich bei dieser Belastung für die Feuerwehren bei 60 Jahren bleiben. Dies, meine Damen und Herren, ist nicht gerade ein Musterbild für das geschlossene Verhalten einer Partei, im Gegenteil.

Und wenn ich dann, lieber Kollege Dr. Jäger, lese, dass ja die SPD so schrecklich zerrissen sei, dann ist mein Verständnis allerdings komplett am Ende.

(Rudolf Borchert, SPD: Ja.)

Wenn die CDU sagt, keine Besserstellung der Feuerwehrleute hier in diesem Landtag und hier in dieser Koalition, und vor Ort sagt, die Feuerwehrleute müssen bessergestellt werden,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Habe ich nicht gesagt.)

dann ist das Zerrissenheit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Bleiben Sie bei der Sache!)

Und wenn die SPD in diesem Hause sagt, wir hätten eigentlich ganz gerne eine Privilegierung für die Feuerwehrleute, und die SPD in Schwerin das Gleiche sagt, dann ist das keineswegs ein Beispiel für Zerrissenheit,

(Rudolf Borchert, SPD: Das ist Geschlossenheit. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

sondern durchaus dafür, dass unsere Meinungen hier übereinstimmen, allerdings nicht unsere Möglichkeiten, etwas umzusetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Also, meine Damen und Herren, lassen Sie bitte die Kirche im Dorf! Versuchen Sie mal, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch Ihren Freunden in Rostock klarzumachen, warum Sie denn eine solche Privilegierung für die Feuerwehrleute nicht gewollt haben. Auch uns könnten Sie dies gerne noch mal klarmachen, das wäre vielleicht hilfreich.

Im Ergebnis, meine Damen und Herren, haben wir uns auf diesen Kompromiss verständigt und als Koalitionäre stehen wir zu einem solchen Kompromiss.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Na, nun ist es aber gut. Das hät ten Sie in einem Satz sagen können.)

Das hätte man in einem Satz sagen können, lieber Kollege Ringguth. Aber vielleicht könnte man in zwei Sätzen der Rostocker CDU sagen, wie denn die Meinung der Landes-CDU eigentlich ist.

(Minister Lorenz Caffier: Mache ich, mache ich.)

Der Innenminister will dies tun, das freut mich.