Komisch nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass gerade die betroffenen Beamtinnen und Beamten dieses Bedürfnis bei sich noch nicht entdeckt haben,
Und wenn Sie da von zukunftsweisend reden – ich will das hier mal in den Raum stellen, weil es keiner hört –, haben Sie wirklich nichts begriffen.
Ob ver.di, die Gewerkschaft der Polizei oder der Beamtenbund, sie alle lehnen die Anhebung der Regelaltersgrenzen ab, auch Ihren Kompromiss, den Sie hier beschreiben wollen.
Denn was spielt es für eine Rolle, dass die von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnte Rente ab 67 auf den Prüfstand kommt? Was interessiert es die Koalition, dass Polizistinnen und Polizisten sowie Feuerwehrleute schon heute kaum noch bis 60 Jahre den hohen Belastungen standhalten können? Was juckt es CDU und SPD, wenn andere benachbarte Bundesländer von einer Anhebung absehen und vormachen, dass es auch anders geht? Die Koalitionäre nehmen billigend in Kauf, dass der ohnehin schon hohe Altersdurchschnitt jetzt noch stärker steigen wird.
SPD und CDU hören auch nicht auf Beschlüsse ihrer eigenen Fraktionen aus den Kommunalparlamenten, die sich klar gegen die Anhebung der Arbeitszeit für die Berufsfeuerwehren aussprechen. Die Schweriner SPD kritisiert die eigene Landespartei, die Anhebung der Altersgrenzen der Feuerwehrleute verschärfe die Personalsituation der Schweriner Feuerwehr und gehe zulasten der Gesundheit. Herr Dr. Jäger kritisiert die Schweriner SPD dafür. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine ähnlich massive Kritik hören wir von der CDU in der Rostocker Bürgerschaft. Dazu allerdings schweigt Herr Dr. Jäger.
Aber auch das stößt bei SPD und CDU auf taube Ohren. Herausgekommen ist nur ein völlig unzureichender Kompromiss bei der Anerkennung von Wechselschichtdiensten.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, fast wären die Feuerwehrleute aus dieser Regelung gefallen. Erst auf unsere Intervention hin wurde dies in der Abschlussberatung im Gesetz klargestellt. Immerhin, mein Kollege Heinz Müller hat für die SPD den Ernst der Lage erkannt und wenigstens an dieser Stelle eingelenkt. Von der CDU war an dieser Stelle nichts zu hören, im Gegenteil. Vor allem die CDU ist es, die so tut, als würde man den Bedürfnissen der Betroffenen auch noch gerecht werden,
aber das sollen Sie doch mal schön den Betroffenen, Herr Renz, selbst erklären, die sich wahrscheinlich vor Freude immer noch nicht eingekriegt haben.
Der Deutsche Beamtenbund hätte es im Übrigen sehr begrüßt, wenn unsere Anträge in den Beratungen angenommen worden wären. Er hat betont, dass sie mustergültig sind. Nun, das ist wohl auch eine Option und Herausforderung für die Zukunft an uns.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gesetzgebungsverfahren wurde erneut deutlich, dass sich die Koalitionäre nicht von zwölf bis Mittag trauen. Dies halte ich für genauso schlimm wie die Anhebung der Pensionsgrenzen, denn wo Misstrauen herrscht, sind Stillstand und Rückschritt nicht weit.
Erinnern wir uns: Im Januar brachte die Landesregierung diesen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Im April trat das neue Beamtenrechtsrahmengesetz des Bundes in Kraft. Das gleichzeitige Inkrafttreten des Landesgesetzes war damit ohnehin illusorisch. Und was machen SPD und CDU? Nichts, sie machen lange Zeit nichts. Im April erklärten sie, dass diese Angelegenheit zu gegebener Zeit wieder auf die Tagesordnung des Innenausschusses gesetzt würde. Zu gegebener Zeit war ein halbes Jahr später.
Aus der Zeitung erfuhr dann die Opposition im November, dass SPD und CDU sich endlich geeinigt hätten. Von einem Trauerspiel sprach zum Beispiel der GdP-Vorsitzende, und recht hat er. Welche Zustände müssen in der Koalition herrschen, wenn der CDU-Abgeordnete Renz bedauerte, dass die Stasiüberprüfung nicht weiterhin im Landesbeamtengesetz geregelt wird, wohl wissend, dass diese Streichung der Regelung vom CDU-geführten Innenminister vorgeschlagen wurde, und das schon im Januar diesen Jahres?
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na, da war Herr Renz noch nicht im Landtag. – Torsten Renz, CDU: Na jetzt verteidigen Sie mich schon. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)
Na ja gut, aber man sollte sich dann mal informieren, bevor man irgendetwas der Öffentlichkeit kundtut, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Torsten Renz, CDU: Also, Herr Ritter, revidieren Sie bitte Ihre Aussage. Das können wir so nicht im Raum stehen lassen. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
(Torsten Renz, CDU: Also das können wir so nicht im Raum stehen lassen. Also so geht das nicht! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Der Gesetzesbegründung können wir entnehmen, dass diese Streichung aus nachvollziehbaren Gründen erfolgen soll. So lesen wir dort, ich zitiere: „Schon aufgrund der seit der Wende verstrichenen Zeit hat der zuletzt genannte Aspekt in der Praxis kaum noch praktische Bedeutung und bedarf so keiner herausgehobenen Aufnahme im Gesetz mehr. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Ernennungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen. Vielmehr kann die Frage der Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis bezüglich einer Tätigkeit für das frühere MfS/AfNS bzw. Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit auch über § 7 Abs. 1 Ziffer 2 des Beamtenstatusgesetzes … hinreichend geprüft werden. Nach dieser Vorschrift darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ Und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der CDU-Landesvorsitzende und Innenminister Lorenz Caffier streicht deshalb eine gesonderte Landesrege
lung, aber der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion kann und will das nicht verstehen. Der Innenminister sieht sich daraufhin am 20. November 2009 – Herr Renz, da waren Sie schon hier –
genötigt klarzustellen, dass sich an der Stasiüberprüfung von Beamten mit herausragenden Funktionen oder ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen nichts ändern werde. Ach ja, und plötzlich ist bei Herrn Renz wieder alles in Ordnung. Er ließ am gleichen Tage verlauten: „,Insoweit entfällt mit der Neuregelung des Landesbeamtengesetzes lediglich die plakative Herausstellung der Überprüfung auf eine frühere Tätigkeit für das MfS.‘“ Zitatende.
Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer dann aber dachte, die Sache sei in der Koalition nun endlich geklärt, der irrte. Nachdem nämlich das Gesetz den Innenausschuss passiert hatte, schob nun der Kollege Renz urplötzlich der SPD die Schuld in die Schuhe und ließ in einer Pressemitteilung wissen,
ich zitiere: „dass es wegen eines gegenteiligen Beschlusses der SPD-Fraktion bislang nicht gelungen sei, einen ausdrücklichen Verweis auf die bundesgesetzlichen Regelungen zur Überprüfung von Beamten, Angestellten und Wahlbeamten auf eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR … in das Gesetz aufzunehmen“. Und er sagt weiter: „,Ein solcher klarstellender Verweis würde dem Land gut zu Gesicht stehen, auch weil das Beamtenstatusgesetz des Bundes, das Stasi-Unterlagengesetz und die Erlasse des Innenministeriums zur Wehrhaften Demokratie weiter eine Überprüfung sicherstellen‘“, so Herr Renz.
Da ist sie wieder, die Wankelmütigkeit und Unglaubwürdigkeit der CDU. Was eben noch lediglich eine plakative Herausstellung der Überprüfung auf eine frühere Tätigkeit für das MfS war, ist plötzlich ein dem Land gut zu Gesicht stehender klarstellender Verweis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die FDP brauchte zur Positionierung in dieser Frage bis zur letzten Minute.
Im Innenausschuss gab es dazu auf meine konkrete Anfrage hin lediglich Kopfschütteln. Ein Jahr lang haben Sie alle in dieser Frage geschlafen, um sich jetzt als Retter der Nation aufspielen zu wollen.
(Gino Leonhard, FDP: Das bezweifle ich. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.)
Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, unternehmen wir heute nochmals den Versuch, die Beamtinnen und Beamten dieses Landes vor einem schlimmen Fehler zu bewahren. Wir stellen erneut den Antrag, die Lebensarbeitszeit nicht zu verlängern.
Namens meiner Fraktion beantrage ich zum vorliegenden Änderungsantrag auf Drucksache 5/3064 namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Thema der jetzigen Debatte ist nicht das Agieren des Abgeordneten Renz,