Protocol of the Session on December 1, 2009

Ich möchte aber auch noch einmal eines deutlich sagen: Wir haben unser Versprechen gegenüber den Kommunen gehalten. Es gilt also, wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Birgit Schwebs, DIE LINKE: Die kommen vom Regen in die Traufe damit.)

Meine Damen und Herren, die, die diese Lösung ablehnen, müssen sich dann hinterher aber auch sagen lassen, sie lassen die Kommunen im Regen stehen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das sehen wir aber anders.)

Dass wir die Kommunen nicht im Regen stehen lassen, das sieht man auch an den Zahlen. Immerhin werden die Städte, Gemeinden und Landkreise wesentlich mehr Geld zur Verfügung haben in dieser schwierigen Situation, zum Beispiel die Stadt Neubrandenburg 2,4 Millionen Euro unter Berücksichtigung der aktuellen Novembersteuerschätzung, die Landeshauptstadt Schwerin ohne die zusätzlichen Hauptstadtzuweisungen 3,5 Millionen Euro. Aber...

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das brauchen die alles nicht. Das haben wir ja von Frau Schwebs eben gehört. Das brauchen die alles nicht.)

Richtig, das Gefühl habe ich auch, das brauchen die alles nicht.

Aber, meine Damen und Herren, auch die kleineren Städte und Gemeinden werden nachhaltig profitieren,

(Udo Pastörs, NPD: Mehr Schulden haben.)

zum Beispiel Güstrow wird über 700.000 Euro mehr erhalten und die Stadt Teterow 200.000 Euro. Das Gleiche gilt auch für die Landkreise, beispielhaft seien hier der Landkreis Bad Doberan mit knapp 2 Millionen Euro zusätzlich und der Landkreis Uecker-Randow mit über 1,4 Millionen Euro genannt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das reicht nicht mal, um die Kreisumlage auszugleichen.)

Meine Damen und Herren, ich will es deutlich sagen – wir haben gestern gerade im Kreisausschuss in Nordvorpommern zusammengesessen –, dieser Ausgleichsfonds, dieser Kommunale Ausgleichsfonds hat uns die Möglichkeit gegeben, im Landkreis Nordvorpommern die Kreisumlage

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Zu senken, zu senken!)

um 0,6 Prozent abzusenken. Also sagen Sie doch nicht immer, es funktioniert nicht. Es funktioniert schon, wenn man vernünftig daran arbeitet und auch eine vernünftige politische Auseinandersetzung in den Kreistagen führt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, aber man muss es wollen. Man muss es wollen. – Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Meine Damen und Herren, mit dem Kommunalen Ausgleichsfonds werden sich die durchschnittlichen

Bezüge pro Einwohner für die kreisfreien Städte um circa 36 Euro, für die kreisangehörigen Gemeinden um circa 23 Euro und für die Landkreise durchschnittlich um circa 19 Euro erhöhen.

Ein wesentlicher Punkt der vorgeschlagenen Lösung ist, dass der Fonds sich strikt an der Systematik des FAG orientiert. Die geplante Verstetigung der kommunalen Finanzausstattung erfolgt durch die Erhöhung der Zuführungen nach dem FAG um die entsprechenden Mittel aus dem Fonds. Diese unterscheiden sich in der Verteilung gerade nicht von den anderen FAG-Mitteln.

(Harry Glawe, CDU: Sehr richtig. Das ist ganz wichtig.)

Insbesondere gibt es keine fondsspezifischen Zweckbindungen. Die Finanzierung des Fonds soll durch Zuführung aus den Finanzausgleichsleistungen des Landes nach Paragraf 7 FAG erfolgen, welche aus positiven Abrechnungsergebnissen resultieren.

(Michael Roolf, FDP: Zinseinsparungen.)

Des Weiteren können Kredite bis zur Höhe von 150 Millionen Euro aufgenommen werden, wie dies jetzt in Höhe von 37,3 Millionen Euro für die Jahre 2010 und 2011 vorgesehen ist. Das heißt also, dass der Fonds bei entsprechend besserer Finanzlage aus den erhöhten FAG-Mitteln bedient werden soll. Für die jetzt aufgenommenen Kredite bedeutet dies, dass diese also aus positiven Abrechnungsbeträgen der FAG-Mittel zurückgezahlt werden sollen.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Die Behauptung, dass durch diese Lösung auch Kommunen, die gar keinen Bedarf haben, dazu gezwungen würden, wie sie eben auch gerade wieder aufgestellt wurde, Kredite aufzunehmen, ist also zumindest stark irreführend, um nicht zu sagen, schlichtweg unrichtig.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genauso ist es.)

Die Kreditaufnahme wird zentral über den Fonds abgewickelt und die Tilgung wird ebenfalls durch die Mittel des Fonds, die in Zukunft über die genannten Zuführungen dem Fonds zufließen, erfolgen.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Auch der Vorwurf, es handele sich um einen Schattenhaushalt, greift, meine Damen und Herren, in keiner Weise, denn der Stabilisierungsfonds geht von seinem Zweck ja weit über ein einfaches Sondervermögen hinaus.

(allgemeine Unruhe)

Er dient der Verstetigung der Zuweisungen des Landes an die Kommunen und stellt insofern in besonderem Maße eine konjunkturabhängige kommunale Einnahmequelle dar.

(Michael Roolf, FDP: Schattenhaushalte. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Bleiben die Zuweisungen, deren Höhe sich an den positiven Abrechnungsbeträgen nach Paragraf 7 Absatz 5 FAG bemisst, in einem Jahr mit schlechter Konjunktur hinter einem längerfristigen Trend zurück, wird die Differenz durch Kredite aufgestockt. Umgekehrt wird in Jahren mit guter Konjunktur derjenige Teil der Zuweisungen, der über dem längerfristigen Trend liegt, zur Tilgung früher aufgenommener Kredite beziehungsweise zum Aufbau einer Rücklage, sprich einer Konjunkturausgleichsrücklage, verwendet.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fonds hat somit keineswegs nur den Zweck, die jetzt anfallenden Kredite zu finanzieren. Er kommt genauso in der Zukunft zum Tragen, um bei positiverer Finanzlage Rückstellungen für zukünftige Krisen zu tätigen. Hätte man diesen Fonds bereits in den letzten Jahren eingeführt, könnten die jetzigen zusätzlichen Bedarfe bereits daraus gedeckt werden.

(Udo Pastörs, NPD: Ach, wie schön!)

Bedauerlicherweise startet aber dieser Fonds aufgrund der schwierigen aktuellen Lage infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und der daraus resultierenden Einnahmeverluste mit einem negativen Ergebnis.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Dies, meine Damen und Herren, stellt in der Tat ein Problem bei der vorgeschlagenen Lösung dar.

(allgemeine Unruhe)

Allerdings sind die Rückführung der Mittel und der Aufbau einer Rücklage gerade als Kernstück des Fonds mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geregelt.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich an dieser Stelle noch kurz auf einige Vorwürfe des Städte- und Gemeindetages eingehen,

(Irene Müller, DIE LINKE: Die freuen sich wie verrückt.)

der den Gesetzentwurf zum Kommunalen Ausgleichsfonds grundsätzlich ablehnt. Es wird insbesondere kritisiert und als Problem dargestellt, dass das Geld, was über den Fonds bereitgestellt wird, in vollem Umfang zurückgezahlt werden muss. Dies ist aber nur teilweise richtig. Im Übrigen ergänzen wir das, was wir über den Fonds zur Verfügung stellen, mit anderen Mitteln, das heißt, wir stellen eine Kofinanzierungshilfe in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung. Es erfolgt eine Festschreibung der Mindestweitergabe der Wohngeldeinsparungen in Höhe von 14,5 Millionen Euro in den Jahren 2010 und 2011. Die Zuweisung an die Hauptstadt Schwerin wird um 1,5 Millionen Euro pro Jahr erhöht und des Weiteren werden die Zinsen der ausgereichten Kredite bis in das Jahr 2015 – das entspricht einer Höhe von 20,2 Millionen Euro – durch das Land getragen. Alle diese genannten Mittel, meine Damen und Herren, müssen nicht zurückgezahlt werden.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Die Mittel des Fonds selbst können aber bei vernünftiger Betrachtungsweise durch unser Land tatsächlich nicht als verlorener Zuschuss gewährt werden. Dies würde den Grundsatz des ausgeglichenen Haushaltes infrage stellen, dies würde eine hohe Neuverschuldung des Landes zur Folge haben und, meine Damen und Herren,

(Zurufe von Raimund Frank Borrmann, NPD, und Stefan Köster, NPD)

es würde dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz nachhaltig widersprechen.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Alles, was über Jahre über den Haufen geworfen wurde.)

Auch die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Sachsen haben ein ähnliches Fondsmodell und gewähren damit den Kommunen die notwendige Unterstützung.