Ich kann, Herr Abgeordneter Pastörs, die Anwendung von Gewalt durch die Polizei in der Form so nicht bestätigen. Richtig ist, dass es, wenn Sie die betreffende Person ansprechen, zu einer Verletzung gekommen ist. Da es derzeit ein Strafverfahren gibt, eine Strafanzeige und auch ein Ermittlungsverfahren, ist es mir nicht erlaubt, über den derzeitigen Ermittlungsstand zu berichten.
Ich kann aber so viel sagen, dass sich in der Tat vermutlich die Tatbestände anders ergeben, als sie zunächst dargestellt worden sind. Es bleibt aber in der Tat ein bedauerlicher Einsatz, der auf jeden Fall hätte vermieden werden können, wenn die Chaoten beim Fußballspielen nicht so einen massiven Polizeieinsatz zur Folge gehabt hätten und sich der eine oder andere Unbeteiligte nicht zeitgerecht aus der, wenn ich es mal als „Gefahrenzone“ bezeichnen darf, begeben hätte. Aber nichtsdestotrotz gibt es hier ein klares Ermittlungsverfahren. Wenn die Ergebnisse bekannt sind, werden auch die entsprechenden Ausschüsse darüber informiert.
Moment, Moment, Herr Abgeordneter! Ich will an der Stelle noch mal deutlich machen, ich habe Sie gebeten, Ihre Frage so zu formulieren, wie es unsere Geschäftsordnung vorsieht. Das haben Sie nicht getan. Jetzt haben Sie mit Ihrer Neuformulierung Bezug genommen auf die Fragestellung, die ich zurückgewiesen hatte. Das heißt, eine weitere Zusatzfrage dazu kann es jetzt eigentlich gar nicht geben.
Herr Abgeordneter Pastörs, ich erteile Ihnen den zweiten Ordnungsruf und mache Sie darauf aufmerksam, dass ein weiterer Ordnungsruf nach sich zieht, dass Ihnen das Wort für die heutige Sitzung dann entzogen wird.
Herr Abgeordneter Borrmann, ich habe eben das Verfahren erläutert. Wenn Sie aufgepasst hätten, wüssten Sie, dass Sie jetzt keine Frage stellen können. Bitte setzen Sie sich.
Herr Abgeordneter Pastörs, Sie können in diesem Hohen Hause die Frage stellen, die Sie schriftlich eingereicht haben, und weder Wörter hinzutun, noch welche weglassen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pastörs! Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizeidirektion Rostock sind zehn Pkw von Privatpersonen und ein Streifenwagen der Polizeidirektion Rostock beschädigt worden. Darüber hinaus entstanden diverse Sachschäden an Führungs- und Einsatzmitteln der Unterstützungskräfte des Bundes und der Länder beim Einsatz. Eine konkrete Bezifferung der Sachschäden ist erst nach deren Erhebungen durch die betroffenen Dienststellen möglich und deswegen kann ich mich auch nur auf den derzeitigen Ermittlungsstand beziehen.
Herr Borrmann, Sie können keine Zusatzfrage stellen, denn Sie standen schon am Mikro, bevor Herr Minister geantwortet hat. Eine Zusatzfrage kann sich aber nur auf die Antwort des Ministers beziehen. Also bitte lesen Sie die Geschäftsordnung, versuchen Sie sie zu verstehen und entsprechend anzuwenden.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 9 zu stellen.
9. Wenn eine Person Kinder in die eigene Wohnung lockt, die Wohnungstür versperrt, in ihrem Beisein Pornofilme guckt und zusätzlich sexuelle Handlungen an ihnen ausübt beziehungsweise versucht, diese auszuüben, welcher Tatverdacht sowie Straftatbestand liegt dann nach Ansicht der Landesregierung vor?
Herr Abgeordneter, ich bin beauftragt, für die Justizministerin die Fragen hier heute zu beantworten.
Ich will dazusagen, dass es nicht Aufgabe der Landesregierung ist, abstrakte Rechtsfragen zu beantworten. Die Feststellung der Erfüllung eines Straftatbestandes fällt in die Zuständigkeit der Gerichte und das steht der Landesregierung nicht zu.
Eine Zusatzfrage: Also kann jene Organisation, also die Landesregierung, keine Auskünfte darüber geben, wie etwas rechtlich einzuordnen ist?
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch nicht unsere Aufgabe. Dafür gibt es Gerichte, Herr Köster. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Ich glaube, dass ich klar geantwortet habe, was Aufgabe der Landesregierung ist und was Aufgabe zuständiger Gerichte ist.
Also diese Frage erübrigt sich. Ich sage noch einmal: Ich habe klar auf Ihre Frage geantwortet. Sie müssen nur mal versuchen und willens sein, die Antwort zu verstehen.
Herr Abgeordneter Köster, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für diese Bemerkung. Sie wissen, dass Ihnen hier eine derartige Bewertung nicht zusteht und dass es sich um einen Verstoß gegen unsere Geschäftsordnung handelt.
Herr Borrmann, Sie können keine Zusatzfrage stellen. Die zuständige Ministerin ist nicht da. Herr Minister Seidel antwortet stellvertretend.