Liebe Frau Kollegin Schildt! Wo kommen wir denn da hin, das haben wir noch nie so gemacht und da könnte ja jeder kommen. Das ist kurz zusammengefasst Ihre elaborierte Rede zu diesem Thema.
Manche Sachen sind nur so zu ertragen, Frau Peters. Die Debatten zum Rundfunkstaatsvertrag in diesem Haus sind ja bekanntermaßen inhaltsschwer und von besonderer Anwesenheitspräsenz, insbesondere der Regierungsfraktionen, immer wieder geziert. Maßgeblich nutzt es jede Fraktion, darauf aufmerksam zu machen, wie schlecht sich die GEZ-Eintreiber benehmen, und es ist schon erschreckend, dass das Parlament eigentlich erst erfährt, was läuft, nachdem die Meinungsbildungsprozesse unter den Ministerpräsidenten schon stattgefunden haben. Also wer wählt hier wen? Der Ministerpräsident das Parlament oder das Parlament den Ministerpräsidenten?
Um es kurz zu machen: Wir stimmen dem Antrag der LINKEN zu. Wir finden, es ist eine Betonung des demokratischen Elements in diesem Hause und wünschen uns für diesen Antrag eine Mehrheit. – Danke.
(allgemeine Unruhe – Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut, Her Ratjen, sehr gut.)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag – und insbesondere auch der Vortrag, den Herr Bluhm hier dazu gehalten hat – enthält eine ganze Menge Bedenkenswertes. Und ich stehe auch nicht an, zu sagen, dass ich von diesem Pult das eine oder andere Mal gesagt habe, wir wollen so früh wie möglich informiert werden. Dann muss ich aber auf das, was Kollegin Schildt gesagt hat, zurückkommen. Wir wissen als medienpolitische Sprecher, was drinsteht, und zwar alle medienpolitischen Sprecher.
So. Denn sonst hätte ja Andreas, Kollege Bluhm, hätten Sie ja nicht so kompetent, zu dem Inhalt dieses Vertragsentwurfes
Ja, das habe ich überhaupt nicht bestritten. Das meine ich auch überhaupt nicht irgendwie spöttisch.
Aber wir haben doch – und das sollten wir hier jetzt auch ganz offen miteinander ansprechen –, wir haben mit dem dreizehnten Änderungsvertrag ein zeitliches Problem und dieses zeitliche Problem heißt, dass bis zum 19. Dezember dieses Jahres die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste der EU umgesetzt sein muss.
Dann gibt es ein Vertragsverletzungsverfahren und dann kostet das Ganze einen Haufen Geld. Eben genau das wollen wir nicht. Und deswegen habe ich mir das sehr genau angesehen, was wir bekommen haben, und wir wissen ja auch alle über unsere jeweiligen Gremien, wie der Stand ist. Also wir sollten jetzt mal nicht so tun,
als wären wir so weltfremd, dass wir während der Beratungen nicht wüssten, dass es bestimmte Unterschiede gibt.
Sie haben ja gesagt, es hat sogar noch mal eine Runde geben müssen, weil die Meinungsunterschiede so groß waren. Also ich glaube nicht – das meine ich auch ernst –, dass Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, tatsächlich wollen, dass wir beim dreizehnten Änderungsvertrag die Runde noch mal Rolle rückwärts machen und den 19. Dezember nicht erreichen. Wir wissen doch, wie das Umsetzungsverfahren dann ist. Es muss durch alle Landtage. Von daher gesehen bitte ich einfach um Verständnis dafür, dass wir dies hier nicht so machen können.
Meine Damen und Herren, beim Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den Sie ja praktisch mit dem Teil 2 ansprechen, und den folgenden sehen wir natürlich die höchstspannende Frage: Wie ist denn der öffentliche Rundfunk zukünftig zu regeln? Und da, glaube ich, gibt es sehr viele Aufgaben für uns in den Landtagen. Weil schließlich und endlich, das hat das Bundesverfassungsgericht ja auch gesagt, was die Gebührenbelastung angeht – das mag man begrüßen oder nicht begrüßen –, dass das nun ausschließlich eine Sache ist, mit der sich die Landtage zu befassen haben, und nur die Landtage können gegenüber Einschätzungen des Gebührenbedarfs überhaupt andere Entscheidungen treffen. Das ist der Kernsatz in der Entscheidung, die die Intendanten erst bejubelt haben und dann gemerkt haben, dass sie sich ein Danaergeschenk eingeholt haben, denn sie haben uns jetzt am Hals, nämlich die Parlamentarier, und nicht nur die Regierung.
Für diesen Vertrag wünsche ich mir, dass wir eine sehr vernünftige Diskussion miteinander führen. Richtig ist: Der Anknüpfungspunkt der Erhebung von Rundfunkgebühren an das Gerät ist out. Das ist eins der wenigen Fremdwörter, die ich mir hier gestatte. Aber es ist so. Es ist deswegen so, weil es einfach ganz andere Möglichkeiten gibt, Rundfunksendungen zu empfangen, als ein Radio- oder ein Fernsehgerät. Wir kennen alle die Rechtsprechung dazu und wir kennen alle die Probleme. Und von daher gesehen müssten wir einen Gebührenmaßstab finden, wenn wir Gebührenfinanzierung wollen, und nicht Steuerfinanzierung. Das wollen nur ganz wenige, wollen auch übrigens die Anstalten nicht. Wenn wir das so haben wollen, dann müssen wir einen Weg finden, dass wir einen angemessenen Anknüpfungspunkt und auch einen angemessenen Gebührenmaßstab finden.
Ich persönlich bin der festen Überzeugung, dass wir dabei auch regeln müssen, dass der Empfang von Rundfunk in seiner unterschiedlichen Ausformung für jeden möglich bleibt, dass Rundfunk, wie der öffentliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch ist,
Daseinsvorsorge ist. Wenn das so ist, gehört die Rundfunkgebühr für mich in den sogenannten notwendigen Bedarf. Das hätte den Vorteil, dass wir dieses Geflecht von Ausnahmebestimmungen und Nachweisregelungen und alles das, was damit an Ärger zusammenhängt, möglicherweise vermeiden könnten. Die Diskussion müssen wir führen.
aber aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass die Ministerpräsidenten und auch unser Ministerpräsident den Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zeichnen. Ich sehe dort nicht, dass Rechte oder Belange des Landtages dadurch verändert oder auch beschädigt werden können. Für den Vierzehnten wünsche ich mir, Herr Ministerpräsident, das sage ich hier auch an dieser Stelle ganz deutlich, dass nach der ersten Befassung der Ministerpräsidenten und einer ersten Fassung wir in der Lage sein sollten, dass die Landesregierung den Innenausschuss über den aktuellen Diskussionsstand informiert – wir haben den Innenausschuss als Medienausschuss – und dass dann das geschieht, was richtig und notwendig ist, nämlich, dass gerade bei dieser Frage mit den Gebühren die Diskussion auch tatsächlich vor dem Hintergrund eines noch nicht gegengezeichneten und gezeichneten Vertrages erfolgt ist. Denn niemand darf in dieser Frage das Gesicht verlieren und niemand darf auf der anderen Seite sich seiner Verantwortung entkleiden.
Wir sind als Landtag diejenigen, die endgültig darüber entscheiden, und wir müssen auch als Abgeordnete in unseren Wahlkreisen dafür nachher geradestehen.
Meine Bitte ist, dass Sie nicht böse sind, Kollegen von der Fraktion die LINKEN, dass wir den Antrag heute ablehnen, weil er für den Dreizehnten Schaden für das Land bedeuten würde und für die Bundesrepublik Deutschland
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wenn Sie das so schön sagen, dann macht uns das überhaupt nichts.)
und in der Nummer 2 für die künftigen aus meiner Sicht nicht so ausgewogen ist, dass man ihm zustimmen könnte. Ich sage Ihnen aber an dieser Stelle auch zu, dass wir uns bemühen werden, gemeinsam für die folgenden Verträge ein Verfahren zu finden, in dem eine frühzeitige Beteiligung des Landtages, der Fraktionen des Landtages möglich ist, damit das, was wir jetzt beklagen, nicht wieder eintritt. Wir werden deshalb – so leid es mir tut, er ist gut gemacht, der Antrag –, wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE hat nach 20 Jahren offenbar immer noch nicht mitbekommen, wie in der BRD der sogenannte Parlamentarismus wirklich funktioniert,
oder sie tut so. Sie regt sich darüber auf, dass die Landesregierung den Landtag nicht in ausreichendem Maße unterrichtet, im vorliegenden Fall über die Verhandlungen zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Aber Landesregierung und Landtag sind nur noch abstrakte Begriffe, die auf geduldigem Papier stehen. In Wirklichkeit gibt es nur die Parteien, die längst alle Verfassungsorgane und staatlichen Institutionen wie Salzsäure aufgelöst haben. Die Regierung, die Parlamentsmehrheit, das ist das Gleiche. SPD und CDU in verschiedenen Rollen. Also geht es in dem Antrag darum, dass SPD und CDU die LINKE nicht informiert haben, weil offenbar die Kommunikation innerhalb des superdemokratischen Lagers nicht so toll funktioniert.
Vielleicht gibt es ja auch eine demokratische Kastenordnung: Oberdemokraten in der Regierung, Unterdemokraten in der Opposition. Da muss DIE LINKE eben aufrücken. Vielleicht schmeißt die SPD ja bald die CDU aus der Regierung und geht zu Rot-Rot über. Dann verfügt die LINKE über alle Informationen und die CDU steht im Nebel. So funktioniert der Parteienstaat nun mal, die LINKE weiß das. Als Regierungspartei wird sie sich auch nicht anders verhalten, also sollte sie jetzt nicht jammern.
Uns ist das vollkommen egal, wer von Ihnen hier wen unterrichtet. Wir enthalten uns zu diesem Schwachsinn. – Danke.