ist wirklich schwer zu ertragen. Dies ist geschichtlich belegt und die Unterschriften, auch der Parlamentspräsidenten, stehen in der Urkunde.
(Angelika Peters, SPD: „Sehr geehrter“ können wir auslassen. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, dieses Grundgesetz, das des Jahres 1949, ist mit einer Zweidrittelmehrheit der Länder angenommen worden. Das waren damals zwar elf, weil das Saarland noch nicht dabei war und Baden-Württemberg, das heutige, in drei geteilt war,
aber es ist angenommen worden mit den Stimmen der Länder, mit Ausnahme von Bayern, Kollege Waldmüller.
Aber auch da sah man, welche Reife unsere Vorväter hatten. Bayern hat nicht etwa einen Beschluss gefasst, wir lehnen das Grundgesetz ab, sondern es hat den Weg offen gemacht zu dem späteren Grundgesetz, indem es den Beschluss fasste, wir wollen es nicht so – es war damals eine sehr, sehr heiße Diskussion –, aber wir wollen auch der Schaffung einer freiheitlichen Verfassung nicht im Wege stehen.
Meine Damen und Herren, man kann über vieles politisch, juristisch und auch historisch streiten, was man bitte nicht tun sollte: Die Motive der Männer und Frauen dieser ersten Stunden unserer Republik waren lauter
Sie waren geläutert durch das Unrecht, das Menschen geschehen ist unter einem anderen System. Diesen Geist atmet nach wie vor unser Grundgesetz.
Und die Urkunde – und deswegen bestehe ich noch einmal darauf, dass wir uns da auch ganz entschieden gegen Unterstellungen wenden – trägt die Unterschriften einmal der Mitglieder des Parlamentarischen Rates, aber auch die aller Ministerpräsidenten der damaligen Länder …
… und der Parlamentspräsidenten. Und wir wissen aus unserer eigenen parlamentarischen Tätigkeit, dass auch unsere Parlamentspräsidentin nur Unterschriften leistet für das Parlament, die von uns gebilligt werden, denn das ist parlamentarischer Brauch. Genauso war es damals auch.
Nun aber zur Frage, weil auch da, Herr Pastörs, erwartungsgemäß – es macht eigentlich Spaß, zu Ihren Anträgen, nein, nicht Spaß, aber es ist einfach,
zu Ihren Anträgen zu reden, denn man kann sie eigentlich vorauskalkulieren in ihrer Verblendetheit. Sie bezweifeln, dass die jetzt geltende Fassung des Artikels 146 und die Erstreckung des Grundgesetzes auf Gesamtdeutschland politisch und vor allen Dingen demokratisch legitimiert war.
Meine Damen und Herren, dieser Einigungsvertrag, der aus völkerrechtlichen Gründen als Einigungsvertrag so beschlossen wurde, diejenigen von uns, die …
Diejenigen von uns, die etwas vorbehaltloser die Geschichte, die wir miterlebt haben, auch tatsächlich bewusst miterlebt haben, wissen, dass es ein 4-plus-2Vertragswerk gab,
dem wir übrigens, und meine Damen und Herren, das wird gar nicht oft genug gesagt, unsere jetzige volle Souveränität verdanken.
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Das stimmt auch nicht. Wir sind nicht souverän. Das stimmt nicht, das ist nicht wahr.)
Wir wären gar nicht in der Lage, als vollwertiges Mitglied der Völkergemeinschaft, wie wir das heute und mit einem Selbstverständnis,
das auch vollkommen in Ordnung ist, aufzutreten, wenn es dieses 4-plus-2-Vertragswerk nicht gegeben hätte.
Also jedes Mal, wenn Sie widerlegt sind, erheben Sie eine anders lautende Behauptung, das macht eigentlich dann auch wenig Sinn.
Also nur für diejenigen, die gerne zuhören wollen: Seinerzeit, nämlich am 20.09.1990, ist diese Verfassungsänderung und damit die Erstreckung des Grundgesetzes auf das Gebiet der damaligen DDR, mit den Stimmen des Bundestages, mit den Stimmen des Bundesrates, und zwar mit der erforderlichen – nach diesem Grundgesetz erforderlichen – Zweidrittelmehrheit erfolgt. Und, meine Damen und Herren, auch die Volkskammer hat mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Es war eine frei gewählte Volkskammer, die mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt hat. Es war ein frei gewählter Bundestag, der mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt hat. Wo ist eigentlich Ihre Frage nach der demokratischen Legitimation?
(Udo Pastörs, NPD: Das werde ich Ihnen gleich erklären, Herr Dr. Jäger. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Meine Damen und Herren, wer angesichts dieser eindeutig demokratisch legitimierten Entstehung des Grundgesetzes und einer Erstreckung auf die ursprünglich nicht in seinem Geltungsbereich liegenden Teile unseres Vaterlandes
behauptet, das Grundgesetz sei keine vollwertige Verfassung, der will offenbar auch etwas ganz anderes. Der muss dann sagen, was er an die Stelle des Grundgesetzes setzen will.