Nur punktuell bezog sich diese tatsächlich auf den vorliegenden Antrag. Aber sei es drum, zumindest in der Bewertung der Arbeit der Klassenleiterinnen und Klassenleiter scheinen wir als Fraktion mit der Landesregierung einer Meinung zu sein. Aber dann hört es eben an den einzelnen Punkten auch schon auf.
Mit der Einführung der schülerbezogenen Stundenzuweisung, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Rahmen der Selbstständigen Schule ergeben sich
nämlich offensichtlich Probleme, wenn man draußen vor Ort mit den Lehrerinnen und Lehrern spricht, die die Wahrnehmung dieser Funktionsaufgabe als Klassenleiterin oder Klassenleiter negativ beeinflussen können. Ich sage bewusst „können“, denn die Entwicklung wird sich erst mit der Einführung der schülerbezogenen Stundenzuweisung am ersten Schultag zeigen. Die Klassenleiterstunde ist nämlich anders als bisher in die Gesamtstundenzahl eingerechnet. Sie ist Bestandteil der Gesamtkontingentstundentafel, allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der jetzigen Aussage des Ministers nicht mehr in der 9. Klasse, und das bedeutet doch wohl Kürzung, entgegen aller Beteuerung, dass hier nicht gekürzt wird.
Das bedeutet aber auch, dadurch, dass sie nicht mehr als eigenständige Stundenzuweisung in der Stundentafel auftaucht, dass sie unter Umständen im Rahmen der Umsetzung der zur Verfügung stehenden Stundenvolumina der Erteilung der normalen Stundentafel zum Opfer fallen kann. Und das ist doch etwas, was sozusagen jedem, der sich damit befasst, umtreiben muss. Von daher, denke ich, ist es schon so, dass natürlich die Frage der Erteilung oder zumindest der Vorhaltung einer Klassenleiterstunde nicht nur rein theoretisch Genüge getan werden muss, sondern auch der praktischen Umsetzung eine besondere Rolle beikommt.
Nächste Bemerkung: Also natürlich geht es um hoch motivierte Lehrkräfte in diesem Land und viele von den Lehrerinnen und Lehrern in diesem Lande leisten jeden Tag eine hervorragende, angestrengte Arbeit im Interesse von Schülerinnen und Schülern und im Interesse der Entwicklung von Qualität von Schule. Aber die meisten Lehrerinnen und Lehrer sind teilzeitbeschäftigt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie sind teilzeitbeschäftigt und machen trotzdem die Arbeit als Klassenleiterin und Klassenleiter. Was erwarten Sie denn, dass ein teilzeitbeschäftigter Klassenleiter oder eine Klassenleiterin das vielleicht nur zu zwei Dritteln macht? Von dem erwarten wir natürlich, dass er die gesamte Aufgabe erfüllt,
und gleichzeitig hat er sozusagen eine entsprechende Abminderung in seinem Stundendeputat, in seinem zur Verfügung stehenden Unterrichtungsvolumen und in seinem Einkommen.
Und von denen erwarten wir trotzdem, dass sie volle Pulle arbeiten. Also von daher, denke ich, ist es schon ein Thema, über die Frage zu reden, wie würdige ich denn die Arbeit einer Klassenleiterin oder eines Klassenleiters schon mit einer Abminderungsstunde.
Und, Herr Lüssow, das hat nun nichts mit der Frage der Verordnung der Kontingentstundentafel zu tun, denn das eine ist die Stunde in der Kontingentstundentafel, das andere ist der Abminderungstatbestand in der Unterrichtungsverpflichtung für Lehrerinnen und Lehrer in diesem Lande.
Es geht natürlich darum, dass die Frage aufgeworfen ist, in welcher Art und Weise denn tatsächlich, insbesondere an den kleinen Schulen in diesem Lande – an den kleinen – die Frage der Ermöglichung der Vorhaltung einer Klassenleiterstunde überhaupt umgesetzt werden kann. Und wenn Sie sich die klassische Diskussion im Bildungsausschuss vor Augen führen, dann kann ich gerne noch mal darauf zurückkommen. Das ist nämlich insbesondere bei den Klassen so, die kleiner sind als 20, wo insbesondere an solch kleinen Landschulen die Frage steht, ob denn tatsächlich vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Stundenvolumina die normale Stundentafel überhaupt erteilt werden kann. Es bleibt schon eine Frage, ob dann nicht in diesen Stellen die Klassenleiterinnen- oder Klassenleitertätigkeit objektiv in die außerunterrichtliche Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern einfließt, was dann allerdings auch unter Umständen dem ganzen schulorganisatorischen Ablauf widerspricht. Von daher glaube ich schon, dass der vorliegende Antrag nicht vordergründig ein Lobbyantrag ist, sondern dass man ihn entsprechend den sich darstellenden objektiven Rahmenbedingungen im Moment einer Lösung zuführen könnte.
Herr Kreher, Sie haben ja recht, ich glaube schon, dass die Ergänzung der FDP-Fraktion in diesem Duktus, was die Ziffer 1 betrifft, durchaus sinnvoll ist. In Bezug auf Ziffer 3, was die Frage des Konzeptes betrifft, würden wir auch gerne der Änderung entsprechend zustimmen.
Ich möchte die Koalitionäre an dieser Stelle nur noch einmal darauf aufmerksam machen, dass mit der überzogenen Stundenzuweisung nicht das Nonplusultra erreicht wird, sondern dass mit dieser schülerbezogenen Stundenzuweisung auch in anderen Bereichen von Schule die Gestaltung des Schulalltages komplizierter wird. Und wenn wir erklären, dass die Arbeit einer Klassenleiterin und eines Klassenleiters immanent wichtig ist, überhaupt für die Umsetzung des neuen Schulgesetzes, was die Selbstständigkeit betrifft, was die Inbezugnahme auf die Schülerinnen und Schüler betrifft, dann, glaube ich, sollten wir schon darüber nachdenken, wie wir die Tätigkeit dieser Lehrerinnen und Lehrer, die in dieser Funktion arbeiten, vernünftig unterstützen können.
Meine Damen und Herren, wir mussten das noch mal beraten. Da der Änderungsantrag der Fraktion der FDP sich auf den Punkt 3 bezieht, werde ich ihn dann erst zur Abstimmung bringen.
Ich lasse jetzt hier über den Punkt 1 abstimmen. Wer diesem Punkt zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2625
bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Punkt 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2625 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2646. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2646 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Punkt 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2625. Wer diesem Punkt zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2625 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 23 im Anschluss an den Zusatztagesordnungspunkt 2 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Erleichterte Vergaberegelungen für Aufträge und Leistungen konsequent anwenden, Drucksache 5/2576.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Erleichterte Vergaberegelungen für Aufträge und Leistungen konsequent anwenden – Drucksache 5/2576 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist in Mecklenburg-Vorpommern angekommen. Wir sind uns einig darüber, dass die Mittel aus den Konjunkturpaketen ganz schnell in den Wirtschaftskreislauf einfließen müssen. Das Gros der Mittel ist verteilt. Für den Teil, der noch aussteht, ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Ob das zusammen mit dem Beschluss zur Schuldenbremse am vergangenen Freitag erfolgte und welche Auswirkungen das hat, wollen wir von der Landesregierung wissen.
Die Grundgesetzänderung weitet die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus. Dann können aus dem Konjunkturpaket II nicht nur Maßnahmen an kommunalen Straßen zum Lärmschutz, sondern auch zur Straßenunterhaltung gefördert werden. Es werden Investitionen in die Bildungsinfrastruktur möglich, die ohne Bezug zur energetischen Sanierung sind. Zusätzlich sind auch
sonstige Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise Sport- und Kultureinrichtungen, förderfähig. Das wird im Sinne der Kommunen und der Bauwirtschaft sein, aber leider sicher auch zulasten des Klimaschutzes.
Fakt ist, das erste Halbjahr ist nun fast rum und immer noch ist kein Cent bei den Baubetrieben angekommen. Umsatz- und Auftragseinbrüche sind nicht gestoppt. Der Bauverband hat an seinem Verbandstag Ende April eingeschätzt, dass es kaum realisierbar ist, so wie geplant die Hälfte der Mittel aus dem Konjunkturpaket II in diesem Jahr abfließen zu lassen. Für viele Projekte wird gerade erst die Planung vergeben. Der Bauverband befürchtet, dass dann zum Jahresende die Ausschreibungen geballt an den Markt kommen. Das hilft der Baubranche aber wenig.
Warum? Man darf nur Angebote abgeben, wenn man auch in der Lage ist, diesen Auftrag in der vorgesehenen Bauzeit ausführen zu können. Unsere Baufirmen in Mecklenburg-Vorpommern haben überwiegend kleinteilige Strukturen. Viele von ihnen beschäftigen weniger als zehn Leute. Wenn alle Aufträge zugleich ausgeschrieben werden, wird auch gleichzeitig gebaut. Damit stehen die Baufirmen vor dem Problem, nicht alle Aufträge annehmen zu können. So paradox es auch klingen mag, so geht der Kelch womöglich wieder an den regionalen Firmen vorbei. Das darf nicht passieren. Ich kann nur hoffen, dass die Vergabestellen bei ihren Ausschreibungen auf eine zeitlich versetzte Bauzeit achten.
Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Antrag wollen wir, dass die erleichterten Vergabemöglichkeiten konsequent genutzt werden. Wie sieht es beispielsweise bei den Vergabestellen auf Landesebene aus, dem Betrieb für Bau und Liegenschaften, kurz BBL, und den Straßenbauämtern?
Erstes Beispiel: Der BBL, Geschäftsbereich Greifswald, hat am 11. Juni eine neue Ausschreibung veröffentlicht. Für das Universitätsklinikum Greifswald wurden Außenanlagen ausgeschrieben. Es sollten rund 4.000 Quadratmeter gepflastert werden, 99 Bäume gepflanzt, Leitungsgräben gebuddelt und ein alter Weg sollte abgebrochen werden. Auf jeden Fall liegt der Auftragswert unter 1 Million Euro. Damit könnte beschränkt ausgeschrieben werden. Das heißt, regional ansässige Unternehmen könnten gezielt beteiligt werden. Aber weit gefehlt, es wird öffentlich ausgeschrieben und die Angebotsfrist endet erst am 21. Juli 2009. Dabei wäre bei Dringlichkeit eine Fristverkürzung auf zehn Kalendertage möglich gewesen.
Zweites Beispiel: Der BBL, Geschäftsbereich Rostock, hat am 6. Juni den Abriss eines ehemaligen Trafohäuschens ausgeschrieben, selbstverständlich öffentlich. Ich wage zu behaupten, dass der Auftragswert unter 100.000 Euro liegt. Damit hätte eine freihändige Vergabe, aber zumindest eine beschränkte Ausschreibung stattfinden können. Aber es bestätigt sich wieder, wer bis 30.000 Euro nicht freihändig vergibt, wird es auch bis 100.000 Euro nicht tun.
Und ein letztes Beispiel, um Ihnen das noch mal zu verdeutlichen: Im April ist die Vergaberechtsnovelle in Kraft getreten. Für mittelständische Unternehmen soll es einfacher gemacht werden, sich an großen öffentlichen Bauaufträgen zu beteiligen. Deshalb müssen bei öffentlichen Aufträgen die einzelnen Leistungen in Lose aufgeteilt und getrennt nach Art und nach Fachgebiet vergeben werden. Die Gesamtvergabe eines Auftrages ist nur noch im Ausnahmefall möglich.
Das Straßenbauamt Schwerin gab vor einigen Wochen eine öffentliche Ausschreibung bekannt. Eine alte Brücke über die Autobahn A 19 bei Zehlendorf soll abgerissen werden und ein Ersatzneubau soll erfolgen – ein großes Vorhaben, das gut geeignet ist, losweise auszuschreiben, damit regionale mittelständische Firmen eine Chance haben, etwas vom Kuchen abzubekommen. Aber eine Aufteilung in Lose erfolgte nicht. Ausreden, dass das neue Vergaberecht noch nicht galt, kann man nicht gelten lassen:
Zweitens gibt es das Mittelstandsförderungsgesetz und das schreibt vor, dass die Ausschreibung in Fach- und Teillose zu erfolgen hat.
Es muss also noch viel getan werden, damit auch alle begreifen, worum es geht. Es geht um den Erhalt von Arbeitsplätzen im Baugewerbe. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.