Und das gilt für meine Kabinettskollegen genauso. Allerdings, muss ich sagen, werden die Belange für die Barrierefreiheit bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen bereits beachtet. Es ist ja nicht so, dass die einfach ignoriert werden oder negiert werden. Bei der Umsetzung des Konjunkturpakets II ist das so und das ist auch sonst so. Dazu sind wir auch verpflichtet.
Wir wären also verrückt, wenn wir es nicht tun würden. Das steht auch nicht infrage. Dass es ausreichend Negativbeispiele gibt, Frau Müller, ist auch unbestritten.
Aber ich habe sehr schnell gelernt, als ich in die Politik gegangen bin, dass ich die Welt nicht von heute auf morgen verändern kann. Das heißt also, hier ist Beharrlichkeit gefordert, um zum Ziel zu kommen.
Und an der Tatsache, dass das Ziel deckungsgleich mit dem ist, was Sie verfolgen – das gilt für meine Fraktion hier auch genauso –, hoffe ich, haben Sie keine Zweifel.
Tatsache ist, der Artikel 6 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern definiert für uns, auch als Verwaltung, die grundsätzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit, unter anderem für bauliche Anlagen. Die Umsetzung in materielles Recht erfährt dies in Paragraf 50 „Barrierefreies Bauen“ der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Dazu sage ich aber nachher auch noch kurz etwas.
Hier werden insbesondere die entsprechenden baulichen Anforderungen veröffentlicht, zugängliche bauliche Anlagen definiert. Bei der Realisierung der staatlichen Hochbaumaßnahmen durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern werden diese Rechtsvorschriften sehr genau beachtet. Dies dürfte im Übrigen auch für Zuwendungsempfänger oder auch die Kommunen gelten, da sie hinsichtlich der Barrierefreiheit den gleichen bauordnungsrechtlichen Vorschriften unterliegen.
Die vom Verkehrsministerium im Bereich Städtebau geförderten Vorhaben, auch die aktuellen, erfüllen selbstverständlich die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit und werden in vielen Fällen erhebliche Verbesserungen bringen, zum Beispiel Platzgestaltungen. Und einige Vorhaben, die ich in dieser Woche auch der Öffentlichkeit vorgestellt habe, aus dem ZIP umfassen ausdrücklich auf die Barrierefreiheit ausgerichtete Maßnahmen, wie zum Beispiel im Kloster Malchow, aus dieser Liste von 22 Vorhaben.
Frau Müller, ich kann Ihr Engagement ja wirklich verstehen, aber unterstellen Sie nicht allen anderen, dass die mit den Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht das gleiche Engagement aufbringen.
Da fühle ich mich auch persönlich angegriffen, weil wir wirklich alles versuchen, was in unserer Macht steht, dieses Problem der Barrierefreiheit sozusagen, neudeutsch gesagt, mit Drive zu versehen und nach vorne zu stellen. Und da ist es nicht gerade hilfreich, wenn man dann selbst diese Bemühungen immer wieder infrage stellt. Also das finde ich nicht in Ordnung, das möchte ich einfach mal so sagen.
Ich kann Sie also letztendlich beruhigen, es gibt innerhalb der Landesregierung nicht einmal im Ansatz die Bestrebungen, im Rahmen des Konjunkturpakets II geltendes Recht zu verletzen. Es wurde lediglich das Verfahrensrecht vereinfacht, um schneller investieren zu können. Ich glaube, das dürfte auch in Ihrem Interesse sein.
Ich möchte aber eingehen auf den Änderungsantrag der FDP, denn der spricht ja doch ein paar Dinge an, die weit über das hinausgehen, was letztendlich in Ihrem Antrag, in dem Ursprungsantrag enthalten ist. Kollege Grabow, ich finde, das gehört sich so, dass ich darauf eingehe, und ich will mich auch ehrlich damit auseinandersetzen. Nicht zuletzt Sie persönlich haben das auch verdient, dass man das tut.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Peter Ritter, DIE LINKE: Aber der Anlauf war nicht schlecht.)
Also, wenn ich zu der Ziffer 1 komme, dann erinnert mich das so ein bisschen an die Debatte, die wir gestern hatten, wo Sie der Koalition vorgeworfen haben, zusammen mit der LINKEN, dass wir einfach hier nur so einen Schaufensterantrag und, und, und stellen, und was wir da beschließen, das ist ja eigentlich Nonsens. Also die Ziffer 1 Ihres Änderungsantrages sortiere ich in die gleiche Bezeichnung ein, das ist mehr so eine Art Trotzkopfsyndrom. Da wird so mit dem Fuß aufgestampft. Da steht nämlich was? – Der Landtag stellt fest, dass das barrierefrei zu sein habe. Toll! Das steht auch im Gesetz, das steht ja in der Landesbauordnung. Eigentlich nicht besonders großer Nährwert in der ganzen Sache.
Dann zu dem spannenden Thema Landesbauordnung. Das Thema kenne ich ja nun auch rauf und runter über viele, viele Jahre. Wahrscheinlich wird es nie gelingen, eine Landesbauordnung zu schaffen, die sowohl von der Opposition als auch von den Regierungsfraktionen einhellig begrüßt wird, denn man sieht ja immer so ein bisschen mit der politischen Brille darauf. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes sagen und das meine ich wirklich ganz im Ernst: Ich möchte gern die sozialpolitischen Sprecher wie auch die Baupolitiker, sozusagen die Bauleute der demokratischen Fraktionen, zu einem Gespräch bei mir einladen, um über Dinge, die mit der Landesbauordnung zu tun haben, die Probleme, die Sie sehen, zu sprechen, sodass wir gemeinsam darüber diskutieren, was man eigentlich wirklich machen kann.
Die Landesbauordnung, das habe ich ja dann irgendwann mal gelernt, ist wirklich ein riesiges Räderwerk, wo ich an einer ganz harmlosen, kleinen Stelle ein klitzekleines Rädchen drehe, ein riesiges Räderwerk in Gang setze und das Ergebnis vielleicht etwas völlig anderes ist als das, was ich eigentlich wollte. Und dazu bin ich offen. Zu diesem Gespräch lade ich Sie also ein und mein Haus wird da auf die vier Fraktionen gerne zukommen und mit Ihnen das abstimmen.
Eine Endfrage vielleicht. Ich habe jetzt noch einen Satz, einen Absatz, und dann können wir das gerne machen.
Dann fordern Sie uns auf, dass wir einen Bericht machen über den gegenwärtigen Stand der Barrierefreiheit öffentlicher sowie öffentlich geförderter Infrastruktur und Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist, das kenne ich ja nun auch sehr lange aus parlamentarischer Erfahrung, das Berichtswesen. Das Ergebnis, gerade bei dem Thema, gerade bei dem Thema wird Folgendes sein: Wir werden erstens einen riesigen Aufwand betreiben müssen, das heißt, wir werden Gutachter, externe, ganze Kohorten losschicken müssen, um einen aktuellen Sachstand landesweit herzustellen,
Spätestens beim Haushalt werden wahrscheinlich gerade Sie uns als FDP treiben und sagen, was ihr da so ansetzt für Gutachterkosten und, und, und, ist alles rausgeschmissenes Geld. Also allein das spricht dagegen.
Und mit den eigenen Bordmitteln, sprich mit dem Personal des Hauses, das zu veranstalten, da sage ich Ihnen, da blockieren wir das Ministerium mindestens für sechs Monate, und das kann, glaube ich, auch nicht in Ihrem Interesse sein. Also, wie gesagt, ich biete Ihnen gerne an, ein solches offenes Gespräch zu führen, und ich glaube, da kommen wir auch ein Stück weiter.
Herr Minister Schlotmann, können Sie meine Meinung bestätigen, dass die Landesbauordnung nur für Neubauten gilt und nicht für Altwohnungsbestand?
Das kann ich Ihnen bestätigen, ja. Das ist eines der Kernprobleme bei diesem Thema. Aber ich sage Ihnen, wir hatten das gestern schon bei den Altschulden, ich würde gerne, wenn ich
hätte, eine Menge machen, ich würde gerne das Thema Altschuldenproblem lösen, wenn ich 350 Millionen für meinen Etat hätte. Ich würde gerne auch im Bestand alles barrierefrei so machen, dass man wirklich von Barrierefreiheit auch im Bestand reden könnte. Nur, ich sage Ihnen, dann sprengen wir unseren Haushalt und dann brauchen wir über nichts anderes mehr zu reden. Und dann möchte ich die Kollegen aus der Landwirtschaft, aus der Wirtschaft, aus dem Sozialbereich, aus dem Bildungsbereich sehen, wenn wir sagen, wir brauchen so und so viel hundert Millionen. Das, was ich kann, mit den mir zugestandenen Bordmitteln, das werde ich versuchen, aber alles andere wäre auch unseriös gegenüber dem Bürger, zu sagen, wir machen das alles, und in Wirklichkeit können wir es gar nicht machen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorwegschicken, gerichtet an die Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, wir werden uns sicherlich niemals einer Diskussion um Barrierefreiheit entziehen.
Und ich glaube, das, was der Minister Schlotmann ausgeführt hat zum Änderungsantrag oder im Bereich des Änderungsantrages der Fraktion der FDP, dass er das Angebot gemacht hat zu einer Gesprächsrunde an die demokratischen Fraktionen, ich denke mal, das ist das, was wir auf jeden Fall auch annehmen werden, was wir tun sollten. Und ich denke mal, damit, das kann ich auch vorwegschicken, ist eigentlich aus unserer Sicht auch der Antrag, der Änderungsantrag der FDP, erledigt, denn das ist die richtige Ebene.