Die Zusatzfrage lautet: Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die beiden jetzt noch verbliebenen Experten Juristen, Verwaltungsjuristen. Erwägt die Landesregierung auch die Einsetzung von Experten hinsichtlich denkmalpflegerischer Aspekte, Restauratoren, die das beurteilen können?
Ich denke, ich habe ausführlich dargelegt, dass es um die Aufarbeitung der Vorgänge zwischen 2002 und 2004 geht. Die genannten Persönlichkeiten sind dazu in der Lage.
8. Welche Schadensersatzansprüche hat die Stadt Stralsund gegen das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, wenn man unter anderem den Paragrafen 26 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt, nach dem, wer ein Denkmal zerstört, mit einer Geldbuße bis zu 1.500.000 Euro, also in diesem Falle 4.500.000 Euro bestraft werden kann?
Herr Abgeordneter, es gibt bisher keine Schadensersatzansprüche durch die Stadt Stralsund. Bislang gibt es auch keine Kenntnisse und keine Unterlagen, dass die Hansestadt Stralsund tatsächlich rechtliche Schritte veranlasst hat. Alles andere wäre Spekulation.
Zusatzfrage: Hätte die Stadt Stralsund einen solchen Schadensersatzanspruch, ich meine, eigentumsrechtlich? Hat das das Ministerium bereits geprüft?
Das kann man sozusagen dort nachlesen. Und insofern glauben wir, dass wir diesen Bericht zunächst einmal abwarten.
9. Warum hat die Hansestadt Stralsund bis heute keine schriftliche Auskunft, keine Akteneinsicht oder keine Berichterstattung zum Verbleib und zum Zustand der auf dem Gebiet der Hansestadt gefundenen oder im Eigentum der Hansestadt stehenden, aber zurzeit im Besitz von Landesbehörden befindlichen, archäologischen Fundstücke erhalten?
Also wir müssen davon ausgehen, dass wir im Land 500.000 Fundstücke haben und diese sich nicht auf die Stadt Stralsund beziehen. Das ist die Gesamtzahl, die das Land insgesamt in seinem Besitz hat. Gehen Sie bitte davon aus, dass zwischen der Hansestadt Stralsund und der Landesregierung eine gute Zusammenarbeit existiert.
Dem Welterbekomitee der Hansestadt Stralsund selbst wurde so gerade noch vor zwei Tagen, am 31. März 2009, Zugang zu den Fundstücken aus Stralsund gemeinsam mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege gegeben. Und für die Landesregierung ist es selbstverständlich, dass wir grundsätzlich mit der Hansestadt Stralsund eng zusammenarbeiten, um die Vorgänge aus dem Zeitraum 2002 bis 2004 aufzuklären.
Ist die Aussage falsch, dass die Hansestadt Stralsund bislang keine genügende Auskunft vom Ministerium und den nachgeordneten Behörden erhalten hat?
Zweite Zusatzfrage: Wie erklären Sie sich dann, dass Mitglieder der Ratsversammlung genau dies bestritten haben?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Ratjen von der Fraktion der FDP, die Fragen 10 und 11 zu stellen.
10. Wurde von der Landesregierung überprüft, ob die bis zum 31.08.2000 gewährten Zuwendungen an das Hanseklinikum in Stralsund wirklich, wie vereinbart, für die Schaffung zusätzlicher, angemessen honorierter Ausbildungsplätze genutzt wurde?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ratjen, das Ministerium für Soziales und Gesundheit gewährt den Krankenhäusern keine Zuwendungen zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze. Das Ministerium für Soziales und Gesundheit fördert aufgrund Paragraf 30 Absatz 2 Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern Krankenhäuser, die eine nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz geförderte Ausbildungsstätte betreiben. Diese erhalten auf Antrag zur Förderung der für diese Ausbildungsstätte notwendigen Investitionen einen Zuschlag zur Jahrespauschale von 55 Euro für jeden förderungsfähigen Ausbildungsplatz. Die Angemessenheit der Ausbildungsplatzvergütung ist nicht Voraussetzung für diese Förderung.
Zusatzfrage: Ist der Landesregierung bekannt, dass gegenwärtig Prozesse gegen das Hanseklinikum laufen und auch schon erfolgreich abgeschlossen wurden wegen unangemessener Bezahlungen unter 200 Euro monatlich für Auszubildende?
Im Rahmen Ihrer Anfrage haben wir natürlich recherchiert, was der Hintergrund ist. Wenn ich mir die Anmerkung erlauben darf: Es wäre einfacher, einfach nur bei uns anzurufen, zu sagen, wo das Problem ist, dann hätten wir uns zeitnäher kümmern können. Unabhängig von der Beantwortung Ihrer Anfrage kümmern wir uns derzeit um die Fragestellung, inwieweit hier das Klinikum dem Tarifvertrag nachkommt oder nicht.
11. Was betrachtet die Landesregierung als angemessen honoriert im Falle eines Ausbildungsplatzes im Krankenhaus?
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte im Februar 2008 das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Dieses hatte bereits im November 2006 entschieden, dass eine Ausbildungsvergütung angemessen sein muss. Als angemessene Vergütung gilt eine tarifliche Ausbildungsvergütung. Eine Ausbildungsvergütung, die nur knapp 65 Prozent des Tarifniveaus erreicht, ist unangemessen, so das BAG. Nach Paragraf 12 des Krankenpflegegesetzes und Paragraf 17 Absatz 1 Altenpflegegesetz hat der Träger der Ausbildung den Schülern eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Diese Verpflichtung ist unabdingbar.
Zusatzfrage: Wird die Landesregierung in Zukunft darauf achten, wenn sie Ausbildungsplätze – wenn auch nicht direkt – subventioniert, dass dort dann angemessene Löhne gezahlt werden?
Grundsätzlich ist es Anliegen der Landesregierung, dort, wo es – sage ich mal – Ungerechtigkeiten gibt oder Nichteinhalten von Rechtsvorschriften, insbesondere bei Einrichtungen, die wir fördern, darauf zu achten, dass hier auch gerade die Lohngerechtigkeit eingehalten wird. Aber ich habe es Ihnen in der ersten Frage beantwortet, einen direkten Zusammenhang zwischen der Förderung, die bestand, und dem Einhalten des Tarifvertrages gibt es nicht. Aber ich habe es Ihnen eben gesagt, wir werden uns um dieses Problem kümmern.
Frau Ministerin, Sie sagten, Sie kümmern sich um sogenannte Ungerechtigkeiten, Nichteinhalten von Tarifverträgen. Wie haben Sie das denn organisatorisch vorbereitet, das dann auch leisten zu können, was Sie gerade gesagt haben?
Es werden zu dem gleichen Zeitpunkt, wo wir hier reden, Gespräche geführt mit dem Betreiber des Krankenhauses.
Ich bezog das nicht nur explizit auf diesen Fall, sondern grundsätzlich. Wie ist das organisatorisch geregelt?