Protocol of the Session on April 1, 2009

und beantragen ebenfalls wie die SPD die Überweisung in den Innenausschuss. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Lenz.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der NPDFraktion Herr Pastörs.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Finanzsituation der Kommunen spitzte sich in jedem verstrichenen Jahr weiter zu.

(Reinhard Dankert, SPD: Bla, bla! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: So ein Blödsinn! Wir haben so viel Geld wie noch nie.)

Dies ist nicht erst seit gestern so. Solange dieses Staatssystem mit der Deregulierung der Wirtschaft, der Börse und des Finanzmarktes auf Gedeih und Verderb verkettet bleibt,

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

ist auf lange Sicht auch keine Besserung zu erwarten. Im Zuge der planmäßigen Umverteilung des immensen Schuldenberges, der sich in der Bundesrepublik Deutschland nach Angaben des Bundes der Steuerzahler auf über 1,5 Billionen Euro angehäuft hat, haben die Städte und Gemeinden den Löwenanteil zu tragen. Dabei setzt die schwarz-rote Regierung auf den Versuch, den Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen vor dem endgültigen Kollaps zu bewahren.

Das Standardöffnungsgesetz sollte seit seiner Einführung vor neun Jahren den Kommunen im Rahmen ihrer Einnahmemöglichkeiten mehr Spielräume gewähren. Es sollte den Kommunen in der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen, indem sie die Befreiung von landesrechtlichen Bestimmungen und Standards beantragen konnten. Doch war, so hatte es den Anschein, das Gesetz hauptsächlich dafür gedacht, den Kommunen die Verantwortung für den galoppierenden Niedergang in die Schuhe zu schieben. Stand zunächst der Gedanke bei PDS und SPD und der damaligen Scheinopposition CDU im Vordergrund, über das Experiment des Standardöffnungsgesetzes mithilfe der Kommunen zu besseren Gesetzen zu gelangen,

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

so verlagerte sich das Ganze jedoch hin zu einem geeigneten Instrument zur Kostenreduzierung für die Kommunen.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das Gesetz erwies sich, wie so viele Gesetze der jeweils wechselnden Landesregierungen, in der Praxis als ein wenig tauglicher Versuch,

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

auf die prekäre Finanzkrise der Kommunen und Haushalte dort einzuwirken. Ohne eine klare Zielsetzung und Konzeption bleibt auch der Sinn dieses Gesetzes, als Wegbereiter zu den besseren und praxistauglicheren Gesetzen zu kommen, unerfüllt. Doch es als Fehlversuch zu werten, dazu besitzt der Gesetzgeber offensichtlich weder den Mut noch den Willen. Entsprechende Veränderungen werden daher wohl nicht beschlossen werden. Wie sollen die Bürgermeister das Abweichen von vorgegebenen Standards denn auch vertreten können, wenn diese Abweichungen von vornherein als untaugliches Mittel zu erkennen sind? Die Bürgermeister haben zusehends wirklich die Nase gestrichen voll und wollen nicht mehr länger als Konkursverwalter den Kopf für die Landespolitik hinhalten, meine Damen und Herren.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oh!)

Die Luft wird nun einmal dünner für die Herrschenden. Infolge der Finanzbetrügereien im Bankwesen beschleunigt sich die Verelendung ganzer Landstriche.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Die Kommunen haben künftig daher mit noch massiveren Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen. Wie soll Geld in den kommunalen Haushalt gespült werden, wenn die Arbeitslosigkeit und mit ihr ein immer größer werdender Anteil an Sozialhilfeempfängern demnächst neue Höchstwerte erreichen wird.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Kehren Sie mal zum Thema zurück!)

Ihr Standardfördergesetz wird auch zukünftig den Bürgermeistern nicht die Sorgenfalten aus dem Gesicht streichen, da es auch in den nächsten zwei Jahren bleibt, was es ist, meine Damen und Herren, ein Rohrkrepierer.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Kommunale Selbstverwaltung ist was Wunderschönes. Sie haben nur keine Ahnung davon. Sie haben keine Ahnung davon.)

Wir haben überdies auch noch die Frage zu stellen, wieso kommt die Regierung erst jetzt dazu, nach …

Herr Abgeordneter Pastörs, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich komme zum Ende.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist schön. – Gino Leonhard, FDP: Nee, zum Schluss!)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Měšťan für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Vorwort: In der Tat, die Kommunen haben die Nase voll von Ihren Reden, Herr Pastörs,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

von Ihrem Agieren und dem Anschein, den Sie erwecken wollen aus der Reihe der NPD: Hau ruck, die Waschfrau Pastörs kommt und rettet die Kommunen!

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genauso ist es. – Reinhard Dankert, SPD: Aber so eine Rede kann er ruhig öfter halten.)

Zum Thema zurück.

Wenn wir uns im Innenausschuss demnächst wieder mit dem Standardöffnungsgesetz befassen, dann sollten wir uns nicht allein auf den vorliegenden Gesetzentwurf beschränken. Da bin ich ganz bei dem, was hier mehrere Redner gesagt haben. Ich sage es ganz deutlich, ich wünsche mir, dass in den Diskussionen mit dem Innenministerium, mit den kommunalen Spitzenverbänden und anderen über die verlängerte Geltungsdauer und die Evaluierungsklausel darüber hinaus Anregungen und praktische Lösungsvorschläge unterbreitet und diskutiert werden. Im Unterschied zum ersten Änderungsgesetz vom November 2004 haben wir heute bis zur Zweiten Lesung etwas mehr Zeit als vier Wochen.

Meine Damen und Herren, der Städte- und Gemeindetag verweist im „Überblick“ darauf, dass außer in Mecklenburg-Vorpommern in sieben weiteren Bundesländern Experimentiergesetze zur Befreiung von landesrechtlichen Standards erprobt werden, erfolgreich sei aber allein Brandenburg. Fast auf den Tag genau vor drei Jahren hatte ich Gelegenheit, vor der damaligen Fraktion der Linkspartei.PDS im Brandenburger Landtag über unsere Erfahrungen zum Standardöffnungsgesetz zu berichten und zugleich den damals vorliegenden Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse im Land Brandenburg aus unserer Sicht zu bewerten.

Meine Damen und Herren, folgende drei Aspekte fallen bei einem Vergleich mit der Situation in Brandenburg auf:

Erstens begrenzt Mecklenburg-Vorpommern die Definition der Standards ausschließlich auf Personal- und Sachstandards, in Brandenburg geht es um Personal-, Sach- und Verfahrensstandards.

Zweitens grenzt Mecklenburg-Vorpommern die Standardbefreiung inhaltlich konkret ein. Es werden sieben Standards im Gesetz vorgegeben, zu denen eine Befreiung beantragt werden kann. Brandenburg kennt derartige Vorgaben beziehungsweise Einschränkungen der Standards nicht.

Drittens wird der Antragsinhalt in Brandenburg bereits im Gesetz selbst beschrieben. Unser Gesetz ermächtigt das Innenministerium, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über das Genehmigungsverfahren zu treffen.

Meine Damen und Herren, eine unbesehene Übertragung dieser Erfahrungen in unser Gesetz dürfte sich allerdings auch als schwierig erweisen, da beispielsweise die Antragsberechtigten in Brandenburg einer konkret umrissenen Modellregion angehören müssen. Sie sehen, viele Überlegungen sind nötig. Deshalb wünsche ich uns eine interessante und vor allen Dingen erfolgreiche Beratung im Innenausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Měšťan.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2380 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie einer Zustimmung aus der Fraktion der NPD und einer Ablehnung aus der Fraktion der NPD angenommen.

Bevor ich den Tagesordnungspunk 4 aufrufe, muss ich noch einmal zurückkommen auf Tagesordnungspunkt 1 „Aktuelle Stunde“. Ich erteile dem Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der NPD-Fraktion Herrn Pastörs wegen seiner beleidigenden Äußerungen gegenüber Frau Tegtmeier einen Ordnungsruf.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Senio

rinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/2381.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in MecklenburgVorpommern (Seniorenmitwirkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – SMG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/2381 –

Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE Herr Professor Dr. Methling.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die demografische Entwicklung weist einen zunehmenden Anteil älterer Menschen in unserem Lande auf. Mecklenburg-Vorpommern hat sich seit 1990 von einem der jüngsten zu einem der ältesten Bundesländer in Deutschland entwickelt. Inzwischen ist ein Drittel der Bevölkerung unseres Landes älter als 50 Jahre, Tendenz steigend. Allerorten und fast täglich hören wir ähnlich dem Slogan „Kinder sind unsere Zukunft“ die fast schon beschwörenden Worte, dass wir die Chancen des Älterwerdens nutzen müssen und auf die Erfahrung und das Mittun der Seniorinnen und Senioren nicht verzichten können. Wiederum andere warnen vor einer Rentnerdemokratie.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)