Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Politik mit den Seniorinnen und Senioren und für die Seniorinnen und Senioren ist schon immer ein fester Bestandteil der linken Politik in Mecklenburg-Vorpommern gewesen. Ein Ergebnis der Arbeit der rot-roten Koalition war das Landesseniorenprogramm. Mit verschiedenen Anträgen und anderen parlamentarischen Initiativen hat meine Fraktion dies auch in dieser Legislatur mehrfach unterstrichen. Weil dies so ist und wir die Seniorinnen und Senioren und ihre Vertretungen in diesem Lande ernst nehmen,
der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern vor.
Mit diesem Gesetz und dessen Umsetzung sollen die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Förderung der aktiven Beteiligung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben unseres Landes gestärkt werden.
Mit diesem Gesetz soll auch eine Forderung des 5. Altenparlaments aus dem Jahr 2007 erfüllt werden. Im Leitantrag unter dem Titel „Seniorenfreundliches Lebensumfeld in Mecklenburg-Vorpommern“ forderte das 5. Altenparlament die, ich zitiere: „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern“. Zitatende. Demokratie lebt von Teilhabe und Mitbestimmung der Bürgerinnen
und Bürger, auch der älteren. Die Volkssolidarität und andere Seniorenverbände fordern seit Jahren landes- und bundesgesetzliche Regelungen mit festgelegten Mitsprache- und Mitbestimmungsrechten für Seniorinnen und Senioren. Seit 2006 gibt es ein Seniorenmitwirkungsgesetz in der Bundeshauptstadt Berlin, leider bundesweit das einzige.
Seit 1999 tritt alle zwei Jahre das Altenparlament unseres Bundeslandes, eines der wenigen in dieser Bundesrepublik, zusammen, analysiert die Lebenslagen der Senio rinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern und formuliert Erwartungshaltungen und Forderungen an die Politik. Der Landesseniorenbeirat und die darin vertretenen Organisationen sowie die örtlichen Seniorenbeiräte leisten eine manchmal nicht einfache, manchmal unbequeme, aber in jedem Fall eine unverzichtbare Arbeit, um das gesellschaftliche Leben, das Leben im öffentlichen Raum, aber auch in den privaten vier Wänden zu qualifizieren und zu bereichern. Für meine Fraktion sind das Altenparlament und der Landesseniorenbeirat wichtige Politikberater, deren Wirken sich über die Jahre bewährt hat, deren Engagement Anerkennung finden soll und die in ihrer Arbeit gestärkt werden sollen. Deshalb schreiben wir in unserem Gesetzentwurf den Turnus der Beratungen des Altenparlamentes fest und haben dem Landesseniorenbeirat in unserem Gesetzentwurf ein umfassendes Initiativrecht eingeräumt. Aus diesem Grund haben wir auch eine Berichtspflicht für den Landesseniorenbeirat festgeschrieben, damit dieser Bericht ein fester Gegenstand der Arbeit dieses Landtages Mecklenburg-Vorpommern wird.
Weil wir die Arbeit des Landesseniorenbeirates stärken wollen, soll die Finanzierung der Geschäftsstelle mit mindestens einer hauptamtlichen Personalstelle vollständig aus dem Haushalt des Sozialministeriums bereitgestellt werden. Auf einen Landesseniorenbeauftragten, wie ihn der Gesetzentwurf der Linksfraktion im Sächsischen Landtag beinhaltete, der vor einem Jahr von der dortigen Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt wurde, haben wir in unserem Entwurf bewusst verzichtet. Auch das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz vom 25. Mai 2006, das beschlossen wurde und seitdem umgesetzt wird, war uns eine hilfreiche Lektüre bei der Erarbeitung unseres Gesetzentwurfes. Wir kennen natürlich auch den Gesetzentwurf des Sozialministeriums unter Leitung von Herrn Sellering aus dem Jahre 2007. Dieser wurde offensichtlich in der Koalition zerrieben. Den neuen Gesetzentwurf des Sozialministeriums unter Leitung von Frau Schwesig
konnten wir bei der Erarbeitung unseres Entwurfes noch nicht zur Kenntnis nehmen, sondern erst danach.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich kann man wie bei jedem Gesetzentwurf über Details diskutieren und unterschiedliche Meinungen vertreten, welches Lebensalter meint der Terminus Seniorinnen und Senioren, sollen nur diejenigen mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern mitwirken und so weiter. Was wir allerdings nicht für ausreichend halten, ist eine untergesetzliche Regelung, wie sie vielleicht von einigen hier im Raum bevorzugt würde.
Das wäre für unsere Fraktion zu wenig transparent und zu unverbindlich. Wenn wir gemeinsam und wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Altenparlament und
die in ihm vertretenen Organisationen ernst nehmen – und das betonen ja alle demokratischen Fraktionen wie auch die Landesregierung ein ums andere Mal, vor allem während der Sitzungen des Altenparlamentes –, dann stimmen Sie der parlamentarischen Behandlung dieses Gesetzentwurfes und seiner Überweisung in den Sozial- und Finanzausschuss und, sofern gewünscht, in weitere Ausschüsse zu.
Sollten Sie dieses nicht tun, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, dann erklären Sie dem Altenparlament des Jahres 2009, das am 25. Juni hier in diesem Saal tagen wird, klipp und klar, warum Sie bisher kein Gesetz vorgelegt haben und warum unser Gesetzentwurf abgelehnt worden ist.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die demografische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern verändert die Altersstruktur der Bevölkerung. Diese Tendenz wird die gesamte Gesellschaft verändern, und zwar von Grund auf. Und weil diese Entwicklung immer gleich als Problem oder gar Katastrophe beschrieben wird, will ich vorwegschicken: Diese Entwicklung muss nicht schlimm sein.
(Michael Andrejewski, NPD: Nein, das haben die Dinosaurier auch gesagt. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Mit dem Alter wird oft Verlust und Versagen, Schwäche und Krankheit verbunden. Dies kann durchaus ein Irrtum sein. Alter steht schließlich auch für einen Zugewinn an Reife und Würde, Klarheit und Weisheit.
Die Zahl der Sechzig-, Siebzig- oder auch Achtzigjährigen bei uns im Lande, die selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben und gestalten wollen, ist groß und, besser noch, sie steigt. Unsere Juniorenpolitik muss diese Potenziale noch stärker erkennen und nutzen. Dafür ist eminent wichtig, was auch für andere gesellschaftliche Gruppen gilt: Die Politik darf nicht nur für, sondern sie muss mit den Seniorinnen und Senioren gestaltet werden. Wenn deren Bedürfnisse und deren
Die Landesregierung muss diese Seniorenpolitik als Querschnittsaufgabe begreifen. Jedes Denken in Ressorts, wie in Wirtschaft, Finanzen, Innen, Landwirtschaft, Justiz, Verkehr, Bildung, Frauen und selbstverständlich Soziales, ist hier fehl am Platz. Hier müssen alle gemeinsam die besonderen Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren beachten, bei dem, was wir politisch wollen und umsetzen. Wir sollten hierfür auch Mitwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, um konkret zu werden, bevor wir Gesetze einbringen, Programme aufstellen, Rechtsverordnungen erlassen oder Verwaltungsvorschriften veröffentlichen. Wir sollten die Seniorinnen und Senioren anhören und ihnen auch Initiativrechte einräumen.
Und deshalb gibt es auch schon lange die Forderung von Seniorenverbänden in vielfältiger Art, ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg zu bringen.
Diese Forderung, ich betone es, gibt es schon seit 1999. Das Altenparlament hat diese Forderung auch immer wieder aufgegriffen. Wir haben schon mehrfach im Sozial ausschuss darüber geredet und auch im Koalitionsvertrag steht, dass wir uns um die Stärkung der Interessen von Seniorinnen und Senioren bemühen und auch den Landesseniorenbeirat stärken wollen. Deshalb hat das Sozialministerium ein Seniorenmitwirkungsgesetz erarbeitet – und ich betone das ausdrücklich – unter der ehrenamtlichen Mitwirkung des Landesseniorenbeirates. Jeder Satz wurde miteinander abgestimmt. Dieser Gesetzentwurf, wie Sie wissen, befindet sich derzeit in der Ressortanhörung. Das bedeutet, dass natürlich diese Ressorts diesen Gesetzentwurf bekommen, um ihn erst einmal auf Fachebene miteinander abzustimmen. Und dieser Gesetzentwurf wird natürlich auch anderen Gremien vorgelegt wie zu dem Beispiel dem Integrationsförderrat.
Insgesamt will ich hier noch einmal betonen, wie mein demokratisches Verständnis zu Gesetzgebungsverfahren ist. Es gibt keine Geheimgesetze. In dem Moment, wo eine Ministerin, ich spreche jedenfalls für mich, wo ich mich entscheide, einen Gesetzentwurf auf den Weg, zur Anhörung zu bringen, wie gesagt, zu anderen Ressorts, zu anderen Gremien, ist dieser Gesetzentwurf indirekt öffentlich, er hat Zugang zu anderen. Ich finde das nicht schlimm. Ich finde es im Übrigen auch okay, wenn er auf diesem Wege Zugang zur Opposition erhält. Die Frage ist, ob man dann gemeinsam über neue Vorschläge redet oder ob man abschreibt. Dazu können wir uns vielleicht gleich noch mal verständigen.
dass es die allseits geforderte Transparenz gibt, und daran halte ich mich. Und wenn es in diesem ersten Abstimmungsprozess vielleicht auch andere Meinungen gibt, dann halte ich das nicht für schlimm, sondern damit muss man sich auseinandersetzen.
Ich möchte ausdrücklich an dieser Stelle betonen, dass ich in meiner bisherigen Regierungsarbeit nicht erfahren habe, dass die Kollegen meines Kabinetts, egal ob von CDU oder SPD, oder die Kollegen der Regierungsfraktionen nicht den Vorschlägen aufgeschlossen waren. Im Gegenteil, ich habe bisher eine gute Unterstützung erfahren. An dieser Stelle herzlichen Dank dafür.
Ansonsten möchte ich gerne noch einmal darauf eingehen, was in der Tageszeitung bezogen auf die beiden Ministerien stand, war falsch. Gerade Herr Backhaus und Herr Schlotmann haben auf Fachebene ihre Zustimmung signalisiert.
Ich würde gern noch einmal darauf zurückgehen, wie wir mit dem Gesetzentwurf umgehen. Ich hatte es vorhin betont, es geht ja darum, dass wir alle mitnehmen. Und das bedeutet, dass man dann auch schon mal eine Anhörung auf Fachebene zulassen muss und nicht vorprescht. Eigentlich könnte ich mich ja freuen – jetzt wende ich mich an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei –, wenn Sie dann diesen Gesetzentwurf fast 1:1 abschreiben, weil es zeigt, dass Sie offensichtlich sehr großes Vertrauen in meine Regierungsarbeit haben.