Protocol of the Session on April 1, 2009

… sollen oder müssen und können – der Unterschied zwischen diesen verschiedenen Verben ist uns ja allen gegenwärtig. In diesem Gesetz steht „können“. Die Hochschulen entscheiden selbst, was sie tun.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wir werden sehen, wir werden sehen, Herr Brodkorb.)

Wenn Sie überhaupt das würdigen wollen, was wir hier machen, dann ist die Realität folgende, Herr Professor Methling: Sie selbst haben vor ein paar Jahren zusammen mit der SPD in das Gesetz reinschreiben lassen – dazu stehen wir auch noch –, dass die Hochschulen das tun können. Was machen jetzt die Koalitionäre?

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die schaffen einen Druck, dass sie es tun.)

Hören Sie doch einfach zu!

Wir schränken dieses Können ein, indem wir ganz klar sagen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Insbesondere, ja.)

für welche Tatbestände es überhaupt möglich ist, Gebühren zu erheben, und für welche nicht.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

In der Fassung, die wir ursprünglich mal in Geltung hatten, gab es ab dem heutigen Tage beziehungsweise mit Beschluss des Gesetzes keinerlei Einschränkungen für die Hochschulen, Gebühren im Verwaltungsbereich zu erheben.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Für Selbstverständlichkeiten wollen Sie Gebühren erheben. Für Selbstverständlichkeiten!)

Das ist das, was Linkspartei und SPD in diesem Land vor Jahren beschlossen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Und was die rot-schwarze Koalition jetzt auf Aufforderung des Verwaltungsgerichtes macht, ist, die Gebührentatbestände einzuschränken und sie mit einer Obergrenze zu versehen. Das heißt, so gesehen ist das eine Verringerung der Gebührenpflicht

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

oder der gesetzlichen Möglichkeiten überhaupt,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber die Einschränkung ist sehr umfangreich, insbesondere.)

eine Beteiligung an Verwaltungsgebühren vorzunehmen, und keine Ausweitung. Deswegen würde ich Sie bitten, wenn Sie sich an Tortenschlachten beteiligen, aufzupassen, dass nicht die Buttertorte im eigenen Gesicht landet, wenn Sie solche Dinge behaupten.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das ist ganz schwach, Herr Brodkorb. Das ist ganz schwach. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Haben Sie keine anderen Argumente? – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Das sind die Realitäten!

Meine Damen und Herren, deswegen möchte ich zum Abschluss noch einmal sagen, wir sollten nicht damit beginnen, hier zwei völlig verschiedene Sachverhalte zu vermengen. Die Koalition, genauso übrigens wie die alte rot-rote Koalition, stand zu der Aussage, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keine Studiengebühren für originäre Studienleistungen gibt.

(Michael Roolf, FDP: Sehr richtig.)

Die gibt es heute nicht, die wird es auch in Zukunft, soweit wir darauf Einfluss haben, nicht geben.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und was ist die Immatrikulation?)

Das eigentliche Studium, das heißt die fachliche Betreuung ist nicht identisch mit danebengestellten Verwaltungsdienstleistungen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ist die Immatrikulation keine Selbstverständlichkeit?)

Das haben Sie jedenfalls vor ein paar Jahren auch noch so gesehen, Herr Professor Methling, sonst hätten Sie seinerzeit nicht zugestimmt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das haben wir eben nicht so formuliert.)

Genau aus dieser Überlegung heraus, das wäre mein letzter Punkt, hat sich die Koalition auch darauf verständigt, aus dem Absatz 6 die Bibliotheken, die Archive und die EDV wieder herauszunehmen, weil es sehr gute Argumente dafür gibt zu sagen, dass selbstverständlich die Arbeit mit Büchern zu den originären fachlichen Betreuungsaufgaben einer Universität gegenüber den Studierenden gehört.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, dafür können sie jetzt Sondergebühren eintreiben.)

Deswegen werden weiterhin für die Regelleistungen von Bibliotheken, Rechenzentren oder Archiven keine Gebühren in Mecklenburg-Vorpommern erhoben.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist doch wirklich Trickserei, Herr Brodkorb.)

Ich denke, es ist insgesamt ein vernünftiger Kompromiss.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Wir alle sollten uns einfach ab und zu den Spiegel vor Augen halten, um zu sehen, was wir vielleicht selber einmal beschlossen haben und wogegen wir uns heute groß rhetorisch wenden, dann könnten wir alle etwas unaufgeregter hier im Land debattieren.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber das haben wir nicht beschlossen, Herr Brodkorb. Sie können wunderbar die Worte drechseln, aber wahr wird das noch nicht.)

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Brodkorb.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Vizepräsident Herr Kreher für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Studenten der Universität Greifswald hatten zu Recht geklagt, dass es keine Grundlage für die Erhebung von Rückmeldegebühren an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Die erfolgreiche Klage hat die Universitäten aber in noch größere finanzielle Nöte gestürzt, als sie sie ohnehin schon hatten. Anstatt aber nun das Grundübel, die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen, zu lösen, flickt das Bildungsministerium die Gesetzeslücke notdürftig zu und erweist den Studenten und vor allem den Hochschulen einen Bärendienst.

Die Änderungen bleiben auch nach verschiedenen Nachbesserungen eine Missgeburt aus einer globalen Gebühr und einem unspezifischen Beitrag. Paragraf 16 Absatz 6 regelt nun, dass Hochschulen eine Flatrate von 50 Euro für die Verwaltungsleistung der Hochschule erheben.

(Udo Pastörs, NPD: Eine Flatrate!)

Dieses hat nichts mit der Qualität der Leistung zu tun, es ist einfach eine Hochschulmaut.

(Michael Roolf, FDP: Jawohl.)

Flächendeckende und willkürliche Gebühren über die Hintertür von Verwaltungskostenbeiträgen lehnen wir kategorisch ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Darüber hinaus darf die Hochschule in Paragraf 16 Absatz 7 weitere Gebühren erheben, zum Beispiel Versäumnisgebühren oder für die Durchführung von Fernstudien. Hier wird der Gebührenkatalog zwar transparent gemacht, aber das Korsett, welches das Hochschulmanagement immer noch umfasst, ist auch in Zukunft zu eng und nimmt den Beteiligten die Luft.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und insbesondere nicht abschließend.)

Sie beseitigen weder die schwindsüchtige Unterfinanzierung der Hochschulen noch tragen sie zur Verbesserung der Qualität bei.

Paragraf 31 Absatz 4 geht in die richtige Richtung, denn er hält die Möglichkeit offen, bei Kooperationen mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereiches angemessene Entgelte einzunehmen. Warum wollen wir diese Idee nicht konsequent weiterdenken? Hochschulen müssen die Möglichkeit haben, selbst entscheiden zu können, für welche Leistungen sie welche Gebühren erheben wollen, zusammen mit den Gremien der Hochschulen, wo die Studenten dann natürlich eingebunden werden und mit entscheiden können, wie sie die Zukunft der Hochschulen gestalten wollen.