Nationen, die sich einmal bekämpft haben, arbeiten heute zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger zusammen. Dass das der nationalsozialistischen Muppet Show in unserem Landtag nicht gefällt, haben wir mittlerweile alle mitbekommen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut.)
Meine Damen und Herren, damit die jungen Menschen in unserem Land den europäischen Gedanken leben und verstehen können, müssen wir europäische Geschichte und die Funktions- und Arbeitsweise der Europäischen Union stärker in den Lehrplänen verankern.
Aber nicht nur die Schülerinnen und Schüler müssen dies lernen, auch angehende Lehrerinnen und Lehrer müssen in ihrem Studium mehr als nur die Modularisierung ihrer Studiengänge über Europa erfahren. Denn es wird unter anderem ihre Aufgabe sein, Herr Bluhm, junge Menschen auf Europa vorzubereiten.
Die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung wird also künftig stärker europarelevant und fremdsprachlich ausgerichtet werden. Neben den Grundlagen der europäischen Politik gehört auch ein europaorientiertes Schulmanagement dazu. Das heißt, zielorientiert mit Schulpartnerschaften, Schüleraustausch und multilateralen Projekten zu arbeiten. Es ist dringend notwendig, die fremdsprachliche Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer begleitend zu den Studienfächern auszubauen. Denn dies ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für den von Ihnen angesprochenen bilingualen Unterricht, den wir in der Tat, wie Sie unserem Antrag entnehmen können, stärken wollen. Und bilingualer Unterricht findet im Fachunterricht statt, Herr Bluhm. Also muss ich dazu nicht unbedingt mehr Stunden zur Verfügung stellen.
Was die bestehenden Europaschulen betrifft, wird derzeit gerade länderübergreifend an einem Kriterienkatalog gearbeitet, der bundesweit gelten soll. Dieser Katalog soll künftig die Vergleichbarkeit der Schulen gewährleisten, ihre Arbeit auf einer soliden Basis validierbar machen und erstellt ein Instrument dar, die Europafähigkeit von Europaschulen zu messen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Stefan Köster, NPD)
Außerdem halten wir es für zielführend, sprachliche Leistungen und europarelevante Aktivitäten zu zertifizieren.
Meine Damen und Herren, ich sage es zum Ende noch mal: Europa, das ist Frieden, Sicherheit und Stabilität, das sind aber auch Chancen und Möglichkeiten für gut ausgebildete junge Menschen aus unserem Land.
Europa ist kulturelle und sprachliche Vielfalt, Herr Pastörs, von der Sie gar nichts halten, das wissen wir.
Und diese Vielfalt wollen wir an die jungen Menschen in unseren Schulen weitergeben. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Anträge der Koalition sind immer sehr gut. – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Nur heiße Luft.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2253. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2253 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und FDP, Gegenstimmen der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Umsetzung des Personalkonzeptes für die Landesverwaltung, auf Drucksache 5/2265.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Umsetzung des Personalkonzeptes für die Landesverwaltung – Drucksache 5/2265 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 28. Januar 2005 hat die damalige rot-rote Landesregierung das Personalkonzept 2004 für die Landesverwaltung beschlossen. Mit der Umsetzung dieses Konzeptes sollte eine vergleichbare Stellenausstattung wie in den westlichen Flächenländern angestrebt werden. Es sah vor, mittelfristig etwa 10.500 Stellen bei Landesbeamten und Angestellten abzubauen, denn Anfang 2004 waren in MecklenburgVorpommern immerhin noch 42.219 Stellen in der Landesverwaltung registriert.
Der im Zusammenhang mit dem Personalkonzept stehende Tarifvertrag schließt bis 2010 betriebsbedingte Kündigungen zur sozialen Absicherung aus, um den Personalabbau sozial verträglich zu gestalten. Darüber sind wir froh. Aber ich erinnere auch daran, dass die Angestellten der Landesverwaltung im Gegenzug eine Absenkung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich hinnehmen mussten. Nach dem noch geltenden Konzept wurde der Personalbestand aufgeteilt in Personal für sogenannte Regelaufgaben und in sogenanntes Überhangpersonal. Das war gewiss kein einfacher und unumstrittener Prozess in der Verwaltung. Und er war und ist auch mit gewissen Härten für die betroffenen Beschäftigten verbunden. Frei werdende Stellen in der Landesverwaltung sollten danach, so war die Vereinbarung, vorrangig durch die Überhangbeschäftigten besetzt werden, die dafür dann gegebenenfalls entsprechend qualifiziert werden sollten.
Aber, meine Damen und Herren, es ging im Personalkonzept auch um Neustrukturierungen, die sich insbesondere aus der damaligen Aufgabenkritik und der Organisationsoptimierung ergeben haben, es ging um veränderte Abläufe in den Häusern, bedingt durch den technologischen Wandel, und das alles unter den Stichworten Internet, Intranet, IT-Konzept.
Die Entwicklung des Personalkonzepts ist natürlich nicht abgeschlossen, weil es ständig neue Erkenntnisse, Anforderungen oder politische Entscheidungen gibt. Auch der Standortwettbewerb spielte damals als Argument eine Rolle und die sich daraus verändernden Aufgaben. Da interessiert uns natürlich: Wo stehen wir denn jetzt? Wie schätzen wir unsere Position ein? Denken wir beispielsweise an die viel diskutierte Kommunalisierung von Aufgaben oder die Funktionalreform, von der wir ja nun nicht mehr so genau wissen, was daraus wird.
Wir finden trotzdem, meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, dass das Parlament ganz aktuell von der Landesregierung darüber unterrichtet wird und diese Unterrichtung in den Ausschüssen diskutiert wird, wo wir heute mit dem Personalkonzept stehen, wie es umgesetzt wird und welche neuen Überlegungen und Anforderungen es gibt, die auch eine Fortschreibung erforderlich werden lassen. Mit einer solchen Unterrichtung müssten wir uns befassen, so meint meine Fraktion, noch bevor der Entwurf des neuen Doppelhaushaltes das Parlament erreicht.
Wir sind schon der festen Überzeugung, dass es gute Gründe gibt, das Personalkonzept zu prüfen und fortzuschreiben. So haben sich die Rahmenbedingungen gegenüber 2005 verändert. Neben den finanziellen Rahmenbedingungen hat zum Beispiel auch der Bevölkerungsrückgang einen großen Einfluss auf die qualitative und quantitative Aufgabenerfüllung durch die Landesverwaltung und den dafür erforderlichen Personaleinsatz oder ob und in welchem Umfang man eine Funktionalreform durchführen will. Es ist ebenso an der Zeit, genau zu prüfen, ob sich der Bedarf an neuen Einstellungen verändert hat. Muss man nicht darüber nachdenken, geplante Neueinstellungen eventuell sogar vorzuziehen, um junge Leute – hier im Land ausgebildete junge Menschen – im Lande zu halten? Sind die vorgesehenen Einstellungskorridore überhaupt noch angemessen? Haben sie sich bewährt? Wie sieht es aus im Bereich der Aus- und Weiterbildung? Welche Schwerpunkte sind hier kurz- und mittelfristig zu realisieren,
welche sind bereits umgesetzt worden? Welche neuen Erfordernisse werden an die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt? Und, und, und. Fragen über Fragen, die sich seit 2005 angehäuft haben und die wir gemeinsam diskutieren sollten.
Meine Damen und Herren, wir sind der festen Überzeugung, dass sich die Personalentwicklung zuallererst an den Aufgaben und dann am Durchschnitt anderer vergleichbarer Länder orientieren muss, denn letztlich geht es doch darum, welche personelle Mindestausstattung das Land benötigt, um den derzeitigen und absehbaren Aufgabenbestand in guter Qualität erfüllen zu können. In dieser Hinsicht ist das Konzept weiterzuentwickeln, und wenn es nach uns geht, im Dialog von Regierung und Parlament unter Einbeziehung der demokratischen Opposition.
Sollten Sie aber, meine Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, unseren Antrag ablehnen, dann werden wir zeitnah in den Ausschüssen im Rahmen des Selbstbefassungsrechtes die Diskussion zum Personalkonzept auf die Tagesordnung rufen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schwebbs, ich bedanke mich für die umfassende …
Das habe ich jetzt so viele Jahre falsch gesagt. Muss ich das auf meine alten Tage jetzt noch richtig machen?
Sehr geehrte Frau Schwebs, ich bedanke mich für Ihre Einbringung, denn die führt dazu – da Sie wirklich sehr ausführlich dargestellt haben, was uns damals bewogen hat, welche Parameter wir angelegt haben –, umfassend darauf einzugehen, wie diese ganze Schiene aufgebaut wurde. Denn viele von uns waren schon zu diesem Zeitpunkt dabei, auch getrieben von Notwendigkeiten. Insofern kann ich jetzt tatsächlich dazu übergehen zu sagen: Wie schätzen wir bis jetzt die Entwicklung ein? Denn dieses Personalkonzept mit dem Abbau von 10.000 Stellen war ein sehr ehrgeiziges und weitreichendes Konzept. Es hat unsere Landesverwaltung nachhaltig geprägt und tut dies auch immer noch. Ich meine, man kann heute sagen, dass das Personalkonzept der entscheidende Erfolgsfaktor schlechthin war für die Konsolidierung unseres Landeshaushaltes.
Für eine Debatte über Bewertung und Ausblick erscheint es mir aber auch notwendig, noch einmal an den Grundgedanken des Konzeptes zu erinnern. In einer sehr schwierigen finanzpolitischen Situation wurden damals verschiedene Reformmaßnahmen eingeleitet. Unter anderem überprüfte man die Struktur der Landesverwaltung im Rahmen von detaillierten Vergleichsstudien mit westdeutschen Flächenländern, dies immer aufgabenbezogen. Es stellte sich heraus, dass wir einwoh
nerbezogen deutlich mehr Personal beschäftigen als die Vergleichsländer. Im Jahr 2004 verfügten wir über 24,3 Landesbedienstete je tausend Einwohner, die westlichen Flächenländer nur über 19,5. Wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern also langfristig eine Zukunft aus eigener Kraft haben wollen, muss es unser Ziel sein, eine ähnlich effektive Verwaltungsstruktur zu erreichen wie in den vergleichbaren alten Bundesländern.