Protocol of the Session on March 5, 2009

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer sagt das?)

Das ist historische Lüge.

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin)

Sie wird auch durch tausendfache Wiederholung nicht zur Wahrheit.

(Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Herr Abgeordneter, ich muss Sie noch mal unterbrechen und bitte jetzt hier noch mal um Ruhe. Es geht hier um die Anerkennung unserer verfassungsmäßigen Grenzen, und wenn Sie dies hier nicht in der Würde des Hauses tun, dann werde ich Ihnen das Wort entziehen.

Der Versuch, unser Bewusstsein von einem Deutschland in seinen völkerrechtsmäßigen Grenzen mittels eines Betrugsversuchs zu verwässern, wird auch hier scheitern.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Herr Abgeordneter,

(Irene Müller, DIE LINKE: Jetzt ist wohl Schluss mit diesem Mist.)

ich entziehe Ihnen jetzt entsprechend Paragraf 98 das Wort.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Alter Volksverhetzer! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das einzig Gute ist, dass er sich entlarvt.)

Meine Damen und Herren!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn Sie auch rausfliegen wollen, Herr Karnevalskönig, können Sie ruhig weiterreden.)

Wir haben keine Redezeit mehr. Fünf Minuten sind ausgeschöpft, Sie können es sehen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das war schon viel zu viel für den Scheiß.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2270. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? –

(Harry Glawe, CDU: Gibt es auch.)

Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2270 bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum, Drucksache 5/2256.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum – Drucksache 5/2256 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Peters von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich zu dem eigentlichen Thema komme, noch ein Wort sagen.

Also, Herr Köster beziehungsweise Herr Müller,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das trifft für alle gleich zu.)

nicht Ihre Ideologie bestimmt die Herkunft

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

und das Eigentum von Fundstücken, sondern die Funde gehören denen dort, wo sie gefunden worden sind.

Und nun ist es heute nicht mehr das deutsche Hinterpommern, sondern es ist nun mal Polen

(Udo Pastörs, NPD: Es steht unter polnischer Verwaltung.)

und genau da gehören sie jetzt auch hin.

(Zurufe von Irene Müller, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD)

Und das darf ich Ihnen sagen als eine, die einstmals im deutschen Hinterpommern geboren ist und zufrieden ist damit und es auch gut anerkennt, dass die Fundorte da hinkommen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Das ist ja Verrat, was Sie machen.)

Und wenn Ihre großväterliche irrsinnige Politik nicht gewesen wäre,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Er hat das Verrat genannt. Zweimal nennt er das Verrat.)

dann hätten wir es heute nicht beschreien müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Doch nun zum Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, Ihnen liegt auf Drucksache 5/2256 ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum. Und, meine Damen und Herren, damit einige Kollegen, wie wir das ja schon bereits kennen, in der anschließenden Diskussion nicht wieder zum Ausdruck bringen, dass sie den Antrag nicht verstanden haben, ich kann mich erinnern, Frau Reese, mir ist es bei Ihnen zum Beispiel zweimal so gegangen, werde ich diesmal versuchen, Ihre Fragen im Vorfeld zu beantworten. Nachdem ich eingebracht habe, konnten Sie nicht erkennen, was wir mit dem Antrag wollten. Herr Köster hat heute schon zehnmal gesagt, er weiß nicht, was er mit den Anträgen anfangen soll, aber das ist bei ihm kein Wunder, die werden es nie verstehen, so benenne ich an dieser Stelle auch gleich die Zielrichtung unseres Antrages.

Es geht uns also darum, einen erhöhten finanziellen Anreiz dafür zu bieten, dass spätestens bis Ende 2013 laut Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt

und Verbraucherschutz vom Dezember 2008 alle Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben im Land an die allgemein anerkannten Regeln der Technik angepasst werden. Und genau deshalb, meine Damen und Herren, und das ist die inhaltliche Kernaussage des Antrages, soll die Landesregierung erstens alle Möglichkeiten – ich meine, ich bin ja nun kein Oberlehrer, aber sonst würde ich jetzt sagen, zuhören einfach, um mal den Herrn Kreher zu zitieren, das wäre auch mal schön – nutzen, über die Erhöhung des Fördersatzes eine schnellere Umrüstung aller nicht regelgerechten Kläranlagen und Sammelgruben auf gesetzlichen Standard zu erreichen und zweitens dem Landtag bis zum 31. März 2010 über die eingeleiteten Maßnahmen und den aktuellen Stand zur Abwasserbeseitigung im Land, im ländlichen Raum zu berichten, um gegebenenfalls nicht des Berichtes willen, sondern um gegebenenfalls vonseiten des Landtages bis 2013 dann noch irgendwelche Initiativen, Maßnahmen oder etwas anderes ergreifen zu können.

Um auch auf Ihre eventuelle Frage vorneweg zu antworten, warum das alles, hier nochmals einige Fakten. Mit Stand Dezember 2007 existierten in MecklenburgVorpommern circa 72.000 Kleinkläranlagen und circa 10.500 abflusslose Sammelgruben. Etwa 42.000 Kleinkläranlagen entsprachen in keiner Weise den geltenden Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und auch bei abflusslosen Sammelgruben ist eigentlich davon auszugehen, dass ein Teil hinsichtlich der Dichtigkeit sanierungsbedürftig ist. Nach dem bereits erwähnten Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz werden die alten Wasserrechtsgrundgestattungen zum Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen nach DDR-Wasserrecht aufgehoben, sodass Anlagen, die über keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis mehr verfügen, mit Ablauf der Frist zu schließen und nur noch als abflusslose Gruben bei Erbringung des Dichtigkeitsnachweises zu nutzen sind.

Und weiter, um dann eventuell auf die nächste Frage schon vorweg zu antworten, warum die Maßnahmen verstärkt gefördert werden sollen, zu dem die Eigentümer ja eigentlich ohnehin gesetzlich verpflichtet sind und das noch ohne Differenzierung nach Bedürftigkeit und damit vielleicht noch der Mitentnahmeeffekt in Kauf genommen wird, möchte ich antworten: Erstens steht für uns der Umweltschutzgedanke im Vordergrund. Der ökologische Zustand der Gewässer muss schnell und kontinuierlich verbessert werden. Und zweitens, wenn im Abwasserbereich gefördert wird, gilt der Gleichheitsgrundsatz. Auch die öffentlichen Abwasserentsorgungsanlagen wurden pauschal gefördert. Das gleiche Recht gilt natürlich auch für die Eigentümer der Kleinkläranlagen. Ich erinnere jetzt nur noch mal an das Jahr 1996, wie es da um Millionenbeträge ging, die wir dann auch zusätzlich reingeschossen haben, damit unsere Abwasseranlagen vernünftig funktionieren.

(Harry Glawe, CDU: Das waren schöne Zeiten, ja.)

Ja, aber 20 nachgeschossen, Herr Glawe. Also da war ich noch dabei.

(Harry Glawe, CDU: Ich auch.)

Gut, meine Damen und Herren, also wie gesagt, hier muss auch die Gleichbehandlung beachtet werden.

Wer sich von Ihnen intensiver mit der Problematik befassen möchte, dem empfehle ich, in die Richtlinie zur Förderung von Abwasseranlagen vom 16. Oktober 2007 mit den Änderungen von März 2008 und Oktober 2008 zu sehen und hier insbesondere in den Förderbereich 2. Derzeit besteht schon eine Fördermöglichkeit. Sie ist im Haushalt auch ausgewiesen. Eine derzeitige Förderung besteht bei Kleinanlagen bis 750 Euro und wir wollen diese Summe aufstocken. Unser Antrag besteht darin, die Summe aufzustocken auf 1.500 Euro. Wir wollen damit die Betroffenen verstärkt zu Investitionen, zur Umrüstung motivieren, denn bisher, meine Damen und Herren, wurden die Mittel nur ganz schleppend abgerufen und es mag daran liegen, dass im ländlichen Raum die Besitzer dieser Kleinkläranlagen nicht leistungsfähig genug sind oder, wie gesagt, es sich nicht leisten können.

Und andererseits ist es vielleicht für den einen und den anderen noch sehr weit weg – 2013. Wir wollen natürlich verhindern, dass nicht erst fünf Minuten vor der Angst mit der Sanierung, der Umrüstung oder Ähnlichem begonnen wird, sondern dass man jetzt schon beizeiten von diesen Fördermöglichkeiten Gebrauch macht. Es ist uns auch klar, dass es nicht mehr Geld gibt, sondern es um die vorhandenen eingestellten Finanzen geht, und es ist uns auch klar, dass dann mit einer erhöhten Summe möglicherweise weniger gefördert werden kann. Aber uns ist es insofern recht, wir fördern überhaupt, als dass das Geld dort liegen bleibt. Herzlichen Dank.