Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir vor wenigen Wochen hier in diesem Hohen Hause über das Thema der Brandschutzsteuer gesprochen haben, haben wir es hinbekommen, und ich fand das sehr schön, dass wir zu einer gemeinsamen Beschlussfassung aller demokratischen Kräfte in dieser für unsere Feuerwehren so wichtigen Frage gekommen sind.
Heute, meine Damen und Herren, liegt Ihnen ein Entwurf aus dem Innenausschuss vor für eine Veränderung des Brandschutzgesetzes. Auch hier haben wir die Situation, dass die vier demokratischen Fraktionen dieses Hauses Ihnen gemeinsam einen Vorschlag unterbreiten, das Brandschutzgesetz zu verändern, um unsere Feuerwehren zu stärken. Die Tatsache, dass es hier gelungen ist, einen solchen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten und Ihnen zu unterbreiten, halte ich politisch für ein gutes, für ein richtiges und für ein wichtiges Signal. Dieses, meine Damen und Herren, war auch möglich, weil es bei den für die Kommunalpolitik zuständigen Abgeordneten über die Parteigrenzen hinweg gemeinsame Grundüberzeugungen gibt, gemeinsame Grundüberzeugungen, was unsere Freiwilligen Feuerwehren uns wert sind, was sie für unsere Gesellschaft leisten und dass wir gemeinsam daran arbeiten müssen, sie zu stärken.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf die drei wichtigen Punkte des vorgelegten Papiers im Einzelnen kurz eingehen:
Die erste Frage, die wir zu beantworten hatten, war die Frage, wann ein Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau aus dem aktiven Dienst ausscheidet und in die Ehrenabteilung überwechselt. Ich will gerne einräumen,
dass das eine durchaus widerborstige und komplizierte Frage ist. Ich glaube aber, dass wir mit der vorliegenden Lösung einen vernünftigen Weg gefunden haben, der so aussieht: Es bleibt im Regelfall bei dem Ausscheiden mit 65, aber wir führen eine Kannregelung ein, eine Möglichkeit. Wenn der oder die Betroffene es will und wenn gesundheitliche Fitness vorliegt, dann kann man dieses Ausscheiden hinausschieben bis auf das 67. Lebensjahr. Ich glaube, damit haben wir eine salomonische Antwort auf diese in der Tat etwas komplizierte Frage gegeben.
Die zweite Frage war die spannende Frage, ab wann Kinder in unsere Jugendfeuerwehren integriert werden können. Hier gibt es aus anderen Bundesländern durchaus ermutigende Vorbilder, dass man schon relativ junge Kinder, natürlich altersgemäß und angemessen, auf den Brandschutz vorbereiten kann. Wir haben auch hier eine Kannregelung eingeführt und haben gesagt, Kinder können, wenn die Feuerwehr dieses will, bereits mit sechs Jahren aufgenommen und an Brandschutzaufgaben herangeführt werden. Wir haben aber sehr wohl auch die Notwendigkeit gesehen, die Feuerwehren hierzu in die Lage zu versetzen, kindgerechte Angebote zu machen. Deswegen, meine Damen und Herren, darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere ebenfalls gemeinsam erarbeitete Entschließung richten, wo wir die Notwendigkeit der Weiterbildung für die Feuerwehren formuliert haben und gesagt haben, dieses ist eine wichtige Aufgabe für unsere Schule für Brand- und Katastrophenschutz in Malchow.
Der dritte Punkt ist die Frage der Amtswehrführer. Uns war bei unseren Beratungen sehr wohl bewusst, dass es in der ganz überwiegenden Zahl der Ämter in unserem Land bereits Amtswehrführer gibt. Aber es war unser Interesse, diese Institution des Amtswehrführers auf gesicherte, auf eindeutig definierte Füße zu stellen und den Amtswehrführer im gesamten Land obligatorisch zu machen. Auch dieses, meine Damen und Herren, ist nach unserer gemeinsamen Überzeugung ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Feuerwehren.
Wenn ich dieses zusammenfassend werte, dann kann ich sagen, das, was wir Ihnen hier unterbreiten, ist gut. Es ist gut im Text der Änderung des Brandschutzgesetzes, es ist gut im Text der Entschließung, um deren Zustimmung wir bitten. Ich will mich aber auch nicht darum herum drücken, hier selbstkritisch zu sagen, dass der Beratungsgang, so, wie er sich konkret dargestellt hat, sicherlich nicht dem entspricht, wie wir uns einen vernünftigen Beratungsgang vorstellen. Es wäre bei Lichte betrachtet selbstverständlich gut und richtig und sehr wohl möglich gewesen, hier sehr viel schneller zu diesem Ergebnis zu kommen. Diese Selbstkritik müssen wir hier leisten. Aber das Ergebnis, das wir Ihnen vorlegen, ist gut. Deswegen, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Innenausschusses. – Herzlichen Dank.
In der Tat, Herr Müller, die Behandlung dieser Gesetzestexte mutet fast an wie „Die unendliche Geschichte“. Schauen wir uns allein die Drucksachennummern an, wird man erkennen, welch langer Diskussionsprozess hinter uns liegt.
Die Drucksache unseres Gesetzentwurfes trägt die Drucksachennummer 5/661. Der Gesetzentwurf der CDU und SPD trägt dann bereits die Drucksachennummer 5/1489. Da ist also schon eine gewisse Zeit vergangen. Und schließlich haben wir es heute geschafft, der Beschlussempfehlung die Drucksachennummer 5/2298 zu geben. Aber man kann es auch positiv bewerten: Was lange währt, wird gut, wenn auch nicht alle Beteiligten im Land dieses gute Ergebnis so gut bewerten. Ich kann daher meine Anmerkungen auf wenige Punkte konzentrieren, denn formell ist alles Wesentliche in den Debatten gesagt beziehungsweise im Bericht des Innenausschusses dargelegt.
Erstens, liebe Kolleginnen und Kollegen, glaube ich, dass das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz eindrucksvoll zeigt, dass der Gesetzgebung des Landtages bei der Bewältigung von Problemen doch deutliche Grenzen gesetzt sind. Denn nachdem der Innenausschuss seine Beratungen am 5. Februar abgeschlossen hatte, war der Presse bereits eine Woche später Folgendes zu entnehmen – ich zitiere die „Schweriner Volkszeitung“ vom 12. Februar: „Die Feuerwehren im Land schlagen Alarm. Die Zahl der Freiwilligen sinkt seit Jahren. Vor allem Jugendfeuerwehren sind betroffen.“ Zitatende.
Der Innenausschuss hat zur behandelnden Problematik zwei Anhörungen durchgeführt. Unser Vorschlag zur Absenkung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehren und der Vorschlag von SPD und CDU zur Erhöhung der Altersgrenze in den Einsatzabteilungen sind dabei gleichermaßen – insbesondere beim Landesfeuerwehrverband – eher auf Kritik als auf Lob gestoßen. Das ist aus meiner Sicht legitim, aber konkrete Alternativvorschläge haben sich dann auch eher in Grenzen gehalten.
Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, konnte auch der Innenausschuss letztlich nicht der Versuchung widerstehen, Verantwortung doch abzuschieben. Es ist uns nicht gelungen, unseren Landesfeuerwehrverband von den ausschließlich positiven Erfahrungen zu überzeugen, die etwa der Thüringer Verband mit der Herabsetzung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehren von zehn auf sechs Jahre gesammelt hat. Stattdessen haben wir die Forderung zur Kenntnis genommen, Brandschutzerziehung als Pflichtthema in die Unterrichtsrahmenpläne aufzunehmen. Das klingt auf den ersten Blick auch gut. Schaut man aber genauer hin, dann hat sich vor den Schulen des Landes bereits eine lange Schlange gebildet, die Wirtschaft mit betriebswirtschaftlichem Wissen, der Datenschutz mit Urheberrechten beim Surfen, die Sozialministerin mit mehr Kenntnissen über gesunde Ernährung und so weiter und so fort. Nun reiht sich auch der Landesfeuerwehrverband ein, da anderenfalls, so seine Begründung, der eigene organisatorische und zeitliche Aufwand zu hoch sei. Ich glaube, hier ist der Innenausschuss zu schnell den Weg des geringsten Widerstandes gegangen.
Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Innenminister, eine letzte Anmerkung: Im Rahmen meiner Einbringungsrede zum Jugendfeuerwehrantrag meiner Fraktion am 11. Juli 2007 hat der Innenminister versucht, durch einen Blick auf die Statistik unseren Antrag ein wenig ad absurdum zu führen. Er ging gewissermaßen am Problem vorbei.
Ich darf den Minister zitieren: „Der Blick auf einige statistische Zahlen belegt darüber hinaus, dass trotz abnehmender Bevölkerung in unserem Land die Zahl der Mitglieder in den Feuerwehren nicht zurückgeht.... Und die Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehren sind sogar erfreulicherweise Dank der guten Arbeit gestiegen.“ Zitatende.
Aber nein, es gibt noch ein anderes Zitat des Innenministers: „Es gibt bei den Freiwilligen Feuerwehren durchaus Problemfelder, zum Beispiel die Gewährleistung der täglichen Einsatzbereitschaft aufgrund der oft auswärtigen Berufstätigkeit. Die Mitgliederzahlen der Feuerwehren, insbesondere die der Jugendfeuerwehren, gehören aber gegenwärtig glücklicherweise nicht dazu.“
Und nun, Herr Minister, zitiere ich die SVZ vom 12. Februar noch einmal: „,Das Nachwuchsproblem ist da. Weil aber alles noch gut funktioniert, haben es unsere warnenden Worte schwer, Gehör zu finden‘, sagt Landesbrandmeister Heino Kalkschies … Laut Kalkschies zählen die Jugendfeuerwehren im Land nur noch 7.000 Mitglieder, 3.000 weniger als vor sieben Jahren.“ Zitatende.
Herr Innenminister, entweder haben Sie dann vor eineinhalb Jahren mit der Statistik geflunkert, um eine Begründung für die Ablehnung unseres Antrages zu finden, das hätte sich dann allerdings nicht gehört,
oder aber in dieser Zeit ist Ihnen und uns die Entwicklung völlig aus dem Ruder gelaufen. Deshalb ist es gut, dass wir heute zur Verabschiedung dieses Gesetzes kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verabschieden heute das geänderte Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz. Von den Problemen des Brandschutzes im Land können wir uns allerdings nicht verabschieden. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut, Peter.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten ist es nicht leicht, für soziales und gesellschaftliches Engagement zu werben. Allgemeine Existenzsorgen führen zu einem abnehmenden Interesse und damit zu sinkenden Eintrittszahlen bei den Freiwilligen Feuerwehren. Herr Ritter hat es gerade noch einmal deutlich gemacht.
Mehr als 28.000 Kameradinnen und Kameraden in über 1.000 Feuerwehrstützpunkten gewährleisten aber Tag für Tag die öffentliche Sicherheit. Das hört sich erst einmal gut an, aber diese Männer und Frauen, das wurde deutlich bei Herrn Müller, brauchen dringend Verstärkung. Unser Gesetzentwurf, den wir heute in Zweiter Lesung beraten, soll dabei eine Hilfestellung sein, Hilfestellung in dreierlei Hinsicht:
Zum einen beteiligt sich das Land künftig an den Ausgaben an den Freiwilligen Feuerwehren. In Zukunft muss in allen Ämtern ein Amtswehrführer gewählt werden. Das war zwar schon die Regel, erfolgte aber freiwillig. Jetzt ist es ein Fall der Konnexität und das Land übernimmt dementsprechend auch die Kosten. Der Weg zu dieser Einigung, das wurde hier schon angedeutet, war leider sehr lang und schwierig. Aus kommunalpolitischer Sicht war die Kostenübernahme aber unumgänglich. Umso erfreulicher ist, dass wir letztlich zu einer guten Einigung gekommen sind.
Zweitens wird die Zeitspanne für den aktiven Dienst über die Kannregelung verlängert. Wir können angesichts des demografischen Wandels nicht auf die Erfahrung älterer Aktiver verzichten.
Drittens. Als Pendant dazu wird die Arbeit mit jüngeren Kindern auf eine sichere Grundlage gestellt. Momentan dürfen Kinder in die Jugendfeuerwehr aufgenommen werden, wenn sie mindestens elf Jahre alt sind. Wir alle aber wissen, dass fast alle Freiweilligen Feuerwehren schon heute Kinder vor der Vollendung des elften Lebensjahres aufnehmen. Das ist für die Nachwuchsgewinnung unablässig, denn mit elf Jahren sind die Kinder meistens schon in anderen Vereinen organisiert. Diese Arbeit aber braucht ein stabiles Fundament. Mit der Gesetzgebung sind die Kinder und ihre Betreuer abgesichert.
Gestatten Sie mir, in diesem Zusammenhang etwas aus meinem Privatleben und aus meiner Freizeittätigkeit zu erzählen.
Herr Professor Methling, ja, es ist vielleicht ganz interessant. Ich habe früher einmal Jugendfußballer trainiert und habe häufig erlebt, dass am Fußballfeldrand Kinder standen, die gerne mitgespielt hätten. Ich habe gefragt: Warum spielst du nicht mit? Dann hat er zu mir gesagt: Du, ich bin schon in der Feuerwehr und am gleichen Tag, an dem die Fußballmannschaft spielt, hat die Feuerwehr ihren Wettbewerb. Es lässt sich nicht organisieren – oder bis jetzt nicht, vielleicht sollten wir einmal darüber nachdenken –, dass Sportvereine und Feuerwehrverbände in den Kreisen ihre Veranstaltungen, ihre Wettbewerbe so organisieren, dass den Kindern die Möglichkeit gegeben wird, in beiden Vereinen, im Sportverein und auch im Feuerwehrverein, tätig zu werden. Das ist eine Geschichte, über die wir einmal nachdenken sollten, wie wir Kreisfeuerwehrverband und Sportverbände zusammenführen können, damit die Kinder die Möglichkeit haben, in beiden Verbänden tätig zu werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesfeuerwehrverband hat am 11. Februar den zweiten Teil der Imagekampagne „Köpfe gesucht“ vorgestellt. Die Lücke in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren wird sichtbar gemacht. Ich sehe den Gesetzentwurf als einen Teil, um diese Lücke zu füllen, deswegen werbe ich um die Zustimmung zum Gesetzentwurf und zur Entschließung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.