Erstens hat die Ministerin völlig recht, indem sie feststellt, wir können nicht Steuermittel zweimal vergeben, also einmal Finanzmittel und dann Beitragsmittel miteinander verweben. Die KV im Land hat hier erklärt, dass sie eine Finanzierung hat.
Wir alle wissen hier im Raum, dass die Telegesundheitsschwestern, die im Land Mecklenburg-Vorpommern an Modellprojekten teilgenommen haben, weiterbeschäftigt werden.
Worum geht es denn in der Sache? In der Sache geht es eigentlich um die Frage, soll AGnES sozusagen im Curriculum anerkannt werden und durchgebracht werden, also eine Qualitätssteigerung erfahren? Das sind nun mal die Fragen nach einer Qualifikation, nach der Ausbildung und nach den Dingen, wie man denn die Vergütung regelt.
Das Zweite ist: Alle Modellprojekte, die in MecklenburgVorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt gelaufen sind, haben gezeigt, dass unseres hier in Mecklenburg-Vorpommern das beste ist. In diesem Raum kann man es ja sagen, die Ernst-Moritz-Arndt-Universität, Institut für Community Medicine unter der Führung von Professor Hoffmann, hat hervorragende Arbeit geleistet. Das ist doch wohl auch mal einen Beifall wert.
einmal den Gesundheitsfonds anzuziehen und zu sagen, da sind ja Steuermittel drin, das hat ja mit der Finanzierung von AGnES nur indirekt zu tun, weil jedes Land seine Zuweisungen bekommt und im Rahmen der Selbstverwaltung erfolgt die Vergütung.
Bei AGnES ist die Vergütung durch den Bewertungsausschuss noch nicht erfolgt und da streitet man sich um 20 oder 22 Euro, um das hier auch mal zu sagen.
Also in dieser Frage werden wir, glaube ich, eine baldige Lösung sehen, denn der Gesetzgeber hat der Selbstverwaltung die Aufgaben ins Stammbuch geschrieben, und zwar ins Gesetz.
Worum geht es noch? Um Qualität, hatte ich gesagt, dann ist die Frage AGnES zu klären, wir favorisieren AGnES, weil AGnES gute berufliche Qualifikationen erfordert, und wir wollen eine gute Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum auch über die Telemedizinschwester sicherstellen. Andere diskutieren andere Varianten, ich nenne mal nur als Stichwort das Programm Vera oder Eva. Daher wollen wir als Koalition dafür Sorge tragen und uns in Berlin doch noch mal einmischen, die Dinge voranzubringen. Ich weise darauf hin, dass wir als Koalitionäre seit November darauf hinweisen, dass dieses Thema zu lösen ist.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Da sind Sie aber nicht sehr durchsetzungsfähig. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Die Dinge werden auf den Weg gebracht und wir werden eine Regelung haben, mit der Sie dann alle einverstanden sind, und dann sollten wir hier in diesem Hause auch darüber reden, dass die Koalitionäre am Ende recht hatten, Herr Koplin. Wäre das nicht mal ein Vorschlag? – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: Wenn Sie recht haben. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2110. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2110 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Auflösung des Verfassungsschutzes, Drucksache 5/2154.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durften Sie sich im Dezember 2008 noch mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Versammlungsrecht, auseinandersetzen, befasst sich dieser Tagesordnungspunkt nun mit Ihrem Heiligtum, dem Verfassungsschutz, umgangssprachlich auch als Horchund-Guck-Dienst oder auch als Spitzelverein bezeichnet. Für manche Bürger ist er sogar die Fortführung der Staatssicherheit unter anderem Namen.
(Reinhard Dankert, SPD: Das hätten Sie wohl gern. Warum sind Sie früher eigentlich nicht in die DDR gekommen? – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
„gegen jegliche verfassungsfeindlichen Bestrebungen kann nicht alleine als staatliche Pflicht betrachtet werden,“
„Der Verfassungsschutz will dabei alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch regelmäßige und informative Unterrichtung über Ursachen, Gefahren sowie aktuelle Entwicklungen extremistischer Bewegungen unterstützen.“ So stellt sich das Landesamt für Verfassungsschutz M-V im Weltnetz vor.
Und im Lexikon auf der Verfassungsschutzseite steht Folgendes: „Agent provocateur“: „Eine Person, die versucht eine andere Person oder Gruppe zu einer rechtlich zu missbilligenden Tat zu provozieren, um den Sicherheitsbehörden einen Vorwand für amtliche Maßnahmen zu liefern. Dem Verfassungsschutz ist der Einsatz solcher Mittel nicht erlaubt.“ Ob dieses die Wahrheit ist, erfahren Sie gleich.
Auch Mecklenburg-Vorpommern hat reichhaltige Erfahrungen mit der Bespitzelung Andersdenkender während und nach dem Untergang der DDR.
So gab es nicht nur in der DDR mindestens einen IM Martin. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat mindestens einen enttarnten IM Martin. Mit bürgerlichem Namen soll dieser IM Martin allerdings Michael Grube geheißen haben.
Und dieser Herr Grube hatte es faustdick hinter den Ohren und stiftete junge Deutsche zu illegalen Taten an. Es ist immer noch unklar, ob dieses mit Wissen oder vielleicht sogar auf Geheiß des Landesamtes für Verfassungsschutz erfolgte. Laut den Medien hatten Grubes V-Mann-Führer Klaus und Jürgen – vielleicht sind sie ja auch hier im Saal – ihm zumindest empfohlen, sich zum Kreisvorsitzenden der NPD wählen zu lassen. V-Leute sollen also nur beobachten, alles klar. Michael Grube war nicht der einzige VS-Spitzel in der NPD.