Wer im Artikel 1 der Nummer 63 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 63 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
Wer im Artikel 1 der Nummer 64 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 64 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion, …
... bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Zustimmung der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
Die Fraktion der FDP hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Schlussabstimmung eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.
Ich frage noch einmal: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten.
Ich darf Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben: An der Abstimmung haben insgesamt 59 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 37 Abgeordnete, mit Nein stimmten 16 Abgeordnete, es enthielten sich 6 Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/2164 angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, einer Gegenstimme aus der Fraktion der NPD sowie einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der FDP angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Bibliotheksgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/1882. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2186 vor.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Bibliotheksgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBibG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1882 –
In der 52. Sitzung des Landtages am 21. Oktober 2008 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin hat soeben die Historie der Drucksache unseres Gesetzentwurfes dargestellt. Es wird sicherlich nachvollziehbar für Sie sein, dass nach der ersten Vorlage am 21. Oktober vergangenen Jahres dieser Gesetzentwurf auch bei uns einige Zeit auf Eis gelegen hat. Bei der turnusgemäßen Wiedervorlage vorab haben wir uns unseren Gesetzentwurf noch einmal angeschaut und darüber diskutiert, ob er denn wieder vorlegbar ist.
Wir können dies unbedingt bejahen, denn dieser Gesetzentwurf ist innovativ. Er ist keine Blaupause des Mustergesetzentwurfes des Bundesverbandes der Bibliotheken oder des Thüringer Gesetzentwurfes. Wir haben mit Bezug auf die konkrete Situation im Land MecklenburgVorpommern einen eigenständigen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Kernpunkte will ich ganz kurz noch einmal referieren:
Erstens. Wir haben zunächst die Grundsätze aufgestellt, in denen es heißt, dass die Verantwortung für die öffentlichen Bibliotheken nicht allein bei den Kommunen liegt, sondern gleichermaßen beim Land.
Zweitens. Wir haben definiert, was öffentliche Bibliotheken und was wissenschaftliche Bibliotheken sind.
Drittens. Wir haben die Zusammenhänge dargestellt zwischen den Bibliotheken und der Schule, zwischen den Bibliotheken und der Berufsschule, zwischen den Bibliotheken und dem kulturellen Leben.
Fünftens. Wir haben die Einrichtung einer Fachstelle fixiert. Eine Fachstelle für Bibliotheken gibt es bereits, das wissen Sie. Wir haben sie, die Fachstelle, mit aufgenommen in den Gesetzentwurf, weil Bibliotheken selbst Beratung brauchen, weil sie Hilfe und Unterstützung bei
Förderanträgen brauchen, ebenso bei der Projektentwicklung und selbstverständlich auch bei der Führung der Statistik.
Und last, but not least, haben wir achtens den Anschub für eine Digitale Virtuelle Bibliothek vorgeschlagen.
Alles in allem, sehr geehrte Damen und Herren, haben wir uns mit diesem Gesetzentwurf für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der öffentlichen Bibliotheken starkgemacht.
Und nun ist es eine schlechte Angewohnheit Ihrerseits, unsere Anträge und insbesondere Gesetzentwürfe ungeprüft zu verwerfen. Ungeprüft heißt in diesem Fall nicht, dass Sie es nicht gelesen hätten, sondern dass Sie eben keine Behandlung im Ausschuss, also im Fachgremium, zulassen. Sie lassen es auch nicht zu, dass der Gesetzentwurf von Expertinnen und Experten bewertet wird. Weil Sie unseren Gesetzentwurf vom Tisch fegten, gingen wir also den erforderlichen Weg. Und nun nach drei Monaten legen wir den Gesetzentwurf erneut vor.
Uns stellt sich die Frage, und ich will jetzt nicht so sehr auf die Inhalte – die Kernpunkte hatte ich ja genannt – eingehen: Warum haben Sie so gehandelt? Und da gibt es sicherlich verschiedene Erwägungen anzustellen. Eine erste Erwägung wäre, unser Entwurf wäre schlecht.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Vielleicht sollte man mal dafür sorgen, dass der Kulturminister herkommt!)
Das sehen wiederum Bibliothekare, Mitglieder des Bibliothekenverbandes und Expertinnen und Experten anders. Im Gegenteil, sie haben uns ermutigt, den Bibliotheksgesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Im Übrigen mal einen Exkurs zum Musikschulgesetz: Wir haben ja gerade auch mit Mehrheitsbeschluss der Koalitionäre den Paragrafen 133 des Schulgesetzes geändert. In diesem Paragrafen geht es um die Musikschulen. Und wenn Sie sich erinnern, hat DIE LINKE vor einiger Zeit einen Musikschulgesetzentwurf vorgelegt. Dieser wurde von Ihnen zurückgewiesen. Und nun, ein halbes Jahr später, wurden unsere Absichten in Ihrem Schulgesetzentwurf aufgenommen, zumindest zu einem gewissen Teil.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Torsten, lass mal schnell abstimmen, wir haben die Mehrheit. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, sofort die Abstimmung. – Reinhard Dankert, SPD: Dann beantrage ich eine Auszeit. – Helmut Holter, DIE LINKE: Skandal! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Entschuldigung, Torsten!)