Protocol of the Session on December 18, 2008

(Irene Müller, DIE LINKE: Wir hatten gesagt, dass das nicht gemacht werden soll.)

weil die sich gegenseitig nicht mehr trauen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir haben doch gar nicht zugestimmt. Worüber reden Sie denn jetzt? – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Wenn die Kreditklemme im Jahr so hart greift, das hier als Beispiel anzuführen, ist einfach absurd.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das hat niemand gemacht.)

Das ist ein Armutszeugnis und zeigt nichts anderes, als dass Sie das Thema Wirtschaftspolitik von hinten bis vorne nicht verstanden haben

(Irene Müller, DIE LINKE: Sie haben unsere Rede nicht verstanden.)

oder, wenn Sie es verstanden haben, mit Argumenten arbeiten, die einfach nicht zulässig sind.

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Wenn das nicht passiert wäre, wenn dieses Paket nicht zustande gekommen wäre, hätten wir in diesem Land ganz andere Probleme gehabt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)

Wissen Sie, wenn wir solche Argumente von denen da bekommen, dann wundert mich das nicht. Von denen erwarte ich nichts anderes, gar nichts anderes.

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Borrmann, NPD)

Die Rumorer haben nicht mehr auf der Kirsche,

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Borrmann, NPD)

aber wenn Sie in die gleiche Tröte tuten, dann finde ich das ganz schön bedauerlich. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf der Drucksache 5/2108. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2108 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 5/2040 in unveränderter Fassung. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2040 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der

SPD, CDU und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Vorfestlegungen im Zuge der Verwaltungsmodernisierung sind abzulehnen, auf der Drucksache 5/2050.

Antrag der Fraktion der FDP: Vorfestlegungen im Zuge der Verwaltungsmodernisierung sind abzulehnen – Drucksache 5/2050 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Schnur von der Fraktion der FDP. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag will und muss die laufende Rechtsstaatlichkeit der Kreis- und Gebietsreform sicherstellen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aha! Jetzt sind wir aber dankbar.)

Ein drastischer Eingriff – und um den Inhalt handelt es sich hier –, wie es die Kreisgebiets- und Funktionalreform für die kommunale Selbstverwaltung ist, muss höchsten Verfahrensansprüchen genügen. Deshalb erstaunt es schon, wenn wir aus der Zeitung erfahren, dass der Koalitionsausschuss sich auf das von unserem Innenminister vorgeschlagene 6+2-Modell verständigt hat, und das alles zu einem Zeitpunkt, wo der Umfang der Funktionalreform noch relativ unbekannt ist und die Einsparpotenziale noch nicht einmal auf dem Tisch liegen. Wohlgemerkt, der Koalitionsausschuss hat sich geeinigt, nicht das Kabinett, also die Regierungsvertreter der Koalitionsfraktionen im Landtag. Wie soll der Landtag dann noch die vom Landesverfassungsgericht geforderte Abwägung durchführen?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Hans Kreher, FDP: Genau.)

Ich denke, es muss noch deutlicher formuliert werden, dass eine Festlegung im Koalitionsausschuss eben mehr ist als einfaches Handeln der Landesregierung, auch wenn Sie gleich etwas anderes behaupten werden. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen haben sich damit bereits festgelegt und können nicht mehr ergebnisoffen abwägen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

So viel steht fest. Dieses wenig vielversprechende Spielchen zwischen Landesregierung und Regierungsvertretern der Koalitionsfraktionen schadet uns und es schadet im Übrigen auch dem Land.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Mittlerweile neige ich mehr und mehr dazu zu glauben, dass das durchaus interessante 6+3-Modell der Abgeordneten Ringguth und Kokert nur eine reine Wahlkampfblase war.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Am Ende soll es dann wohl in der Region wieder heißen, wir haben es versucht

(Vincent Kokert, CDU: Sie haben sich auch schon dafür ausgesprochen, Herr Schnur. – Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

und haben uns maximal für euch eingesetzt. Es hat aber leider nicht geklappt. Schuld waren wieder einmal die anderen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Was halten Sie denn davon?)

Aber würdigen wir ergebnisoffen das Modell 6+2. Laut Ihren Aussagen soll Mecklenburg-Vorpommern zukünftig aus sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten bestehen.

(Vincent Kokert, CDU: Erzählen Sie hier aus der Augsburger Puppenkiste, Herr Schnur?)

Als Mitglied eines Kreistages kann ich Ihnen eines sagen: So leicht kann man es sich mit dieser Materie eben nicht machen. Die Entscheidung des Landtages sollte für die kommunale Ebene nachvollziehbar sein. Wir, der Landtag, müssen garantieren, dass ein offener Dialog mit den betroffenen Kommunen sichergestellt wird.

(Vincent Kokert, CDU: Den gibt es doch.)

Öffentlich zu verlautbaren, dass die Städte Schwerin und Rostock als einzige die Kreisfreiheit behalten sollen und Städte wie Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar demgegenüber den Status der Kreisfreiheit verlieren und dadurch benachteiligt werden sollen, ist nicht hinnehmbar. Wo sind denn die Abgeordneten dieser Städte? Wo sind die Herren Sellering, Liskow, Vierkant, Frau Bretschneider und Herr Rühs für ihre jeweiligen Städte?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Als Mitglied in der Enquetekommission bin ich sehr wohl in der Lage einzuschätzen, wie detaillert und wie komplex die Fragen eines Verlustes des Status der Kreisfreiheit sind.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und dass wir hier die Interessen des Landes zu vertreten haben, Herr Kollege, nicht die Interessen der einzelnen Städte.)

Allein für diese Frage sahen wir von der FDP es gerechtfertigt, weit mehr als die jetzigen rund 20 Kriterien in der Enquetekommission im Zusammenhang mit der Kreisfreiheit zu benennen, um hier eine Entscheidungsbasis zu schaffen. Diesen Punkt lassen Sie sich nicht durch bloße Vorfestlegungen eines Spitzengespräches einfach vorwegnehmen.

Der pure Verlust des Status der Kreisfreiheit ist verfassungsrechtlich unproblematisch. Der Statusverlust führt jedoch nicht automatisch zu einem Aufgabenverlust der Städte. Und das ist das eigentliche Problem. Kreisfreie Städte sind nämlich nicht Gemeinden mit Kreisaufgaben, sondern sie haben nur Gemeindeaufgaben. Auch das hat Ihnen der Städte- und Gemeindetag mehrfach gesagt. Die Zuordnung von Aufgaben auf einen Landkreis ist zwangsläufig und somit immer eine Reduzierung gemeindlicher Aufgaben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Hans Kreher, FDP: Jawohl.)

Deshalb muss der Gesetzgeber, wenn er Aufgaben von kreisfreien Städten wegnehmen will, dies entsprechend der Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tun.