Protocol of the Session on November 19, 2008

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der die Finanzzuweisungen für 2008/2009 regelt, liegt hier in der Zweiten Lesung im November des Jahres 2008 vor. Das ist spät und das ist, wie ich denke, zu Recht beklagt worden. Ja, ich bin sogar bereit zu sagen, es ist eigentlich zu spät.

Aber, meine Damen und Herren, was natürlich nicht stimmt, liebe Kollegin Müller, ist, dann zu behaupten, die Kommunen hätten elf Monate lang vorfinanzieren müssen. Das ist völliger Unsinn.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

Die Kommunen haben natürlich mit Abschlagszahlungen arbeiten können und es stimmt nicht, wie Sie es hier dargestellt haben, dass sie elf Monate haben vorfinanzieren müssen. Dieses weise ich zurück.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sehr richtig, Herr Müller. – Irene Müller, DIE LINKE: Ach so? Na dann fragen Sie mal in Waren im Sozialamt und in Parchim im Sozialamt!)

Aber auch ich finde, es ist spät, und auch ich finde, wir sollten uns beim nächsten Mal, und das wird ab 01.01.2010 sein, in der Einbringung – das richtet sich an die Landesregierung – und in der Beratung – das richtet sich an uns selbst – so die Zeiten vorsehen, dass wir vor dem 01.01.2010 die Zweite Lesung haben.

(Harry Glawe, CDU: Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen mitmachen!)

Aber – und da muss ich jetzt noch mal zu Ihnen sprechen, Frau Müller, denn ich verstehe ja, dass Sie gern ein wenig Druck machen möchten in Bezug auf die zeitliche Gestaltung, das Anliegen teile ich ja sogar – diese Art von Verschärfungsstrategie, wie sie in Ihrem Änderungsantrag zum Ausdruck kommt, dass Sie nämlich die gesetzliche Basis für Abschlagszahlungen streichen wollen, weil Sie glauben, wenn immer alles noch schlimmer und noch problematischer wird, ist das der Boden, auf dem wir alles besser machen, dann, liebe Frau Müller, muss ich Ihnen sagen, das ist nicht unsere politische Strategie.

(Irene Müller, DIE LINKE: Aber Ihre politische Praxis zurzeit.)

Wir möchten gerne, dass die Kommunen eben nicht, wie von Ihnen fälschlich behauptet, vorfinanzieren müssen, sondern dass die Kommunen in den Genuss von Abschlagszahlungen kommen,

(Irene Müller, DIE LINKE: Die Sie dann verrechnen, mit wem auch immer.)

und deswegen begrüße ich es außerordentlich, dass das im Gesetz festgelegt ist. Ihren Antrag, dieses zu streichen, werden wir selbstverständlich ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Meine Damen und Herren, mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz werden in dem relativ kurzen, relativ überschaubaren Zeitraum von zwei Jahren rund 500 Millionen Euro bewegt. Das ist für die Verhältnisse des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine gewaltige Summe, ein gewaltiger Betrag. Und wenn ich hier einmal gegenüberstelle, wie groß dieser Betrag auch im Verhältnis zu unserem Landeshaushalt ist und wie schlecht die Datenbasis ist, auf der wir diese Finanzverteilung vornehmen, dann allerdings sehe ich hier einen erheblichen Bedarf.

Frau Ministerin hat in ihren Ausführungen sehr diplomatisch auf diese schlechte Datenlage, auf diese schlechte Datenbasis hingewiesen. Ich glaube, und ich sage bewusst, alle Beteiligten sollten hier für die weitere Gesetzgebung mit Blick auf 2010 dafür sorgen, dass wir solide und valide Daten zur Verfügung haben. Ich hatte den Eindruck, dass wir teilweise mit sehr groben, mit sehr überschlägigen Zahlen arbeiten müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der nach außen sicherlich entscheidende Punkt bei diesem Gesetzesvorhaben ist die Erhöhung des Volumens. Wir haben gegenüber der Vorlage der Landesregierung eine Erhöhung für das Jahr 2008 um circa 7 Millionen und für 2009 um circa 9 Millionen, in summa also 16 Millionen. Dieses ist ganz sicher Ergebnis der Anhörung, dieses ist aber ganz sicher auch angestoßen worden durch die entsprechende Beschlussfassung des Innenausschusses. Sie wissen, der Innenausschuss versteht sich immer als der Kommunalausschuss und der Innenausschuss hat den federführenden Ausschuss gebeten, hier zu schauen, ob nicht erhöhte Kosten durch Tarifabschlüsse und andere Faktoren stärker berücksichtigt werden müssen. Dies haben unsere Kollegen im Sozialausschuss und im Finanzausschuss getan, deswegen mein Dank an diese Kollegen. Ich denke, das war ein vernünftiger Weg, wie man ein solches Gesetz berät.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Müller?

Ja, bitte sehr.

Bitte, Frau Müller, fragen Sie.

Ja, danke.

Herr Müller, Frage: Sie wissen aber, dass die Abschlagszahlungen für dieses Jahr weit unter der Summe lagen im Vergleich zum wirklichen Bedarf?

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Frau Kollegin, mir ist bekannt, dass man bei Abschlagszahlungen, bei denen man die endgültige Verteilung der Beträge ja noch nicht kennt, das ist ja der Charakter von Abschlagszahlungen, zunächst einmal vorsichtig agiert, damit man nicht nachher Rückzahlungen oder Kürzungen vornehmen muss. Insofern sind natürlich Abschlagszahlungen nicht die beste Lösung, aber Abschlagszahlungen sind viel besser für die Beteilig ten als das, was Sie uns hier dargestellt

haben, nämlich, dass sie hätten komplett vorfinanzieren müssen. Dieses habe ich zurückgewiesen und dabei bleibe ich.

(Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Gesamtsumme, die hier zur Verfügung steht, hat Frau Müller die Art und Weise, wie hier verhandelt worden ist, dargestellt, als sei hier sozusagen der kommunalen Ebene die Pistole auf die Brust gesetzt worden und verlangt worden, in ultimativer oder sonst irgendwie politisch anrüchiger oder unzulässiger Form einem solchen Kompromiss zuzustimmen.

Mit Genehmigung der Präsidentin möchte ich hier zitieren aus einer mir vorliegenden E-Mail des Städte- und Gemeindetages an die Arbeitsgruppe der Finanzdezernenten der kreisfreien Städte, die Sozialausschüsse, die Sozialamtsleiter und andere Kommunalpolitiker, wie der Städte- und Gemeindetag diesen Vorschlag, der hier in der Diskussion vorgelegt worden ist, bewertet. Und da sollte vielleicht auch Kollegin Müller zuhören. Da heißt es, ich zitiere:

„Unseren Forderungen zur zusätzlichen Berücksichtigung der Personal- und Sachkostensteigerungen wird mit diesem Angebot entsprochen. Aufgrund der Unplausibilitäten in einzelnen Meldungen der Ist-Zahlen zum 30. Juni 2008 sowie unter Berücksichtigung der zum 30.06.2008 noch nicht verbuchten Einnahmen für die Grundsicherung entspricht das Angebot zudem aus unserer Sicht der derzeit darstellbaren tatsächlichen Aufgabenentwicklung für die überörtliche Sozialhilfe. Da wir aufgrund Ihrer Meldungen belegen konnten, dass sich die Fallzahlenentwicklung von 2007 gegenüber 2005 teilweise noch höher, als von uns im Vorjahr prognostiziert, darstellt, hat die Landesregierung ihr ursprüngliches Angebot, wie dargestellt, nochmals erhöht. Insofern möchten wir Sie bitten …“

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Pst!)

Vielleicht ist das auch für die Kollegen von der CDUFraktion interessant. Offenbar …

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist ja nur die Koalition, die brauchen det nich wissen. – Harry Glawe, CDU: Nicht so hart heute! – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin)

„Insofern möchten wir Sie bitten“, und das „Sie“ ist hier groß geschrieben, es richtet sich an die Kommunalpolitiker, „dem Verhandlungsergebnis vom 21. Oktober 2008 zuzustimmen.“ Zitatende.

Meine Damen und Herren, das ist das, was der Städte- und Gemeindetag an seine Mitglieder geschickt hat.

(Harry Glawe, CDU: Das spricht doch für sich, ne? Ja.)

Er bittet im Umlaufverfahren, diesem Ergebnis zuzustimmen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Freilich, weil sie sonst keine Erhöhung kriegen.)

Das klingt nicht nach Erpressung und das klingt nicht nach ultimativ, sondern das klingt nach verhandeln und

am Ende einen vernünftigen Kompromiss erzielen. Und das ist vernünftig so, meine Damen und Herren, und dieses werden wir unterstützen.

Und ein Letztes: 10 Millionen FAG, das hat natürlich auch eine Rolle gespielt, aber auch hier, Kollegin Müller, ist Ihre Darstellung nicht korrekt. Wir haben beim Finanzausgleichsgesetz einen gesetzlichen Tatbestand, wonach eine Spitzabrechnung mit einer zweijährigen Verzögerung stattfindet. Aufgrund der Steuerentwicklungen des Jahres 2008 können die Städte, Gemeinden und Kreise in diesem Land 2010 mit einer beachtlichen Nachzahlung rechnen. Und wenn die Landesregierung als zusätzliches Angebot hier mit in die Verhandlungen einbringt, dass man 10 Millionen aus dieser 2010 zu leistenden Nachzahlung auf 2008 vorzieht, dann hat das nichts mit einer Schmälerung dessen zu tun, was den Gemeinden im Jahre 2010 zusteht, sondern dann hat das etwas mit einem sehr vernünftigen Verhalten zu tun, das ich aus der kommunalen Sicht nur begrüßen kann.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Es ist sehr vernünftig, wenn man sich auf diesem Wege gegenseitig hilft.

Also, meine Damen und Herren, ich muss das, was hier an Kritik von der Fraktion DIE LINKE vorgetragen worden ist, im Ganzen zurückweisen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Ja, Wahrheit tut weh, ne?!)

Und wenn Sie …

Wenn es denn die Wahrheit wäre, Frau Müller, würde ich mich damit ja ganz gerne auseinandersetzen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Und was ist dann 2010 mit dem Geld aus 2012?)

Und da wissen Sie, dass ich dann auch gern bereit bin, Ihnen entgegenzukommen, das wäre nicht das erste Mal, aber bei Unwahrheit sehe ich das ein wenig anders.

Also, meine Damen und Herren, ich möchte gerne jetzt hier nicht mehr auf die Details des Verteilungsschlüssels eingehen. Wir wissen alle, wenn wir einen festgelegten Finanzbetrag zu verteilen haben, verschiedene Verteilungsschlüssel haben und Verteilungsschlüssel ändern, gibt es immer Bevorzugte und gibt es immer Benachteiligte. Deswegen ist so etwas immer ein schwieriges Thema, ein strittiges Thema. Ich hoffe aber, dass wir mit der Lösung, die wir jetzt gefunden haben, tatsächlich einen Weg eingeschlagen haben, noch besser als bisher das politische Ziel, sparsames Umgehen mit Geld einerseits, aber vernünftiges sachangemessenes Angebot für die Menschen andererseits, erzielen und dass wir dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ hier weiter voranhelfen.

Ich möchte auch, ohne dass ich jetzt auf die Einzelheiten der Problematik eingehe, der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass wir das Thema Altfälle, das uns ja in der Vergangenheit sehr bewegt hat, zu einem vernünftigen Ergebnis bringen und zu einem vernünftigen Abschluss, damit wir im Jahre 2010, ohne dieses Problem noch vor der Brust zu haben, an die Finanzierung der Sozialhilfe herangehen können.