Protocol of the Session on October 23, 2008

Zur Erinnerung: Die Rundfunkordnung in Deutschland beruht nach wie vor auf dem Grundsatz, dass es privaten und privatwirtschaftlichen Rundfunk nur geben darf, sofern der Bestand und die Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet sind. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom September des vergangenen Jahres hat erneut bestätigt und sogar dabei noch betont, wie weit gespannt das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in neuen Formaten und anderen Regelungen sein muss. In diesem Verfahren vom vergangenen Jahr ging es zwar um den verfassungswidrigen Eingriff der Bundesländer in die Rundfunkfinanzierung, das Verfassungsgericht des Bundes hat aber mit dem Urteil über den Streitfall hinaus Grundsätze formuliert, wonach die Entwicklungsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade im multimedialen Umfeld bei Sicherung der Programmautonomie zu gewährleisten ist. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen also im publizistischen Wettbewerb keine Nachteile gegenüber privaten und privatwirtschaftlichen Wettbewerbern entstehen.

Wenn nun privatwirtschaftliche Rundfunkveranstalter dazu übergehen, ihre Rundfunkangebote mit Elementen auch der elektronischen Presse, nämlich Text und Foto anzureichern, was zu Recht als überlebensnotwendig für ein attraktives Onlineangebot gilt, dann darf es aus unserer Sicht hier auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Begrenzungen geben, außer denen, die durch seinen Auftrag, worin er sich wesentlich von anderen Anbietern unterscheidet und unterscheiden muss, gezogen werden.

Zu den klassischen Rundfunkbewerbern, meine Damen und Herren, treten jetzt noch privatwirtschaftliche Printmedien, Tageszeitungen, Zeitschriften hinzu. Deren Angebote im Internet verdeutlichen die allgemeine Entwicklung sogenannter gattungskonvergenter Publizistik in der Multimedialandschaft mindestens so deutlich wie die Onlineangebote von Rundfunkveranstaltern.

Diese Gattungskonvergenz lässt sich etwa so zusammenfassen: Während die Presse als elektronische Presse – und „Spiegel online“, „Welt online“ oder andere sind dafür symptomatisch –, während also die Presse als elektronische Presse immer rundfunkähnlicher wird und in Kooperation mit Rundfunkveranstaltern zum Beispiel Videoclips in die Gestaltung von Seiten aufnimmt, wird der Rundfunk in seinen Onlineangeboten zwangsläufig immer presseähnlicher. Dies mag für die jeweiligen Rechtsbereiche und Regulierungsfelder erhebliche Schwierigkeiten nach sich ziehen, es ändert aber nichts daran, dass mit fortschreitender technischer Integration der Haushalte die Mediennutzung selber diese Gattungskonvergenz vorantreiben wird. Dass es daneben weitere klassische und im übertragenen Sinne analoge Medienwelt mit klaren Gattungsgrenzen geben wird, ändert aber nichts an dieser grundlegenden Tendenz der Verschmelzung der verschiedenen Elemente.

Wird also dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Fortentwicklung seiner Angebote auf Augenhöhe mit seinen privatwirtschaftlichen Wettbewerbern verwehrt, wird er zu dem verdammt, was von Vertretern des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu Recht als Nischenexistenz im Internet bezeichnet worden ist. Die derzeit vereinbarten oder auch nur verhandelten Kooperationen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern mit Presseunternehmen wie im Fall von WAZ Mediengruppe und WDR verdeutlichen hier eher das Problem als die Lösung. Käme es nämlich so weit, dass die Rundfunkpolitik den Interessen der Verlagsunternehmen nachgibt, dann wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk verurteilt zur Rolle eines reinen Zulieferers von Plattformen, die außerhalb seiner Programmautonomie und Selbstkontrolle liegen.

Fazit: Die Medienlandschaft wird von einem tiefgreifenden Umbruch in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprägt. Mit der Vielfalt der Verbreitungswege von Medieninhalten bedarf es einer zukunftsorientierten publizistischen Vielfaltsicherung, wie sie vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfassungsgemäß zu gewährleisten hat. Die Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im multimedialen Umfeld ist deshalb zu gewährleisten. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen gegenüber privaten und privatwirtschaftlichen Anbietern von Medieninhalten keine Nachteile im publizistischen Wettbewerb entstehen. Werden den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eigene auftragsbezogene multimediale Angebote nur eingeschränkt gewährt, wie es einige private Medienunternehmen und ihre Verbände verlangen, ist der öffentliche Rundfunk auf Dauer auf eine Nischenexistenz in der Multimediawelt und bestenfalls auf eine perspektivische Zulieferfunktion für nicht öffentliche Plattformen reduziert.

Weil es so weit in die Zukunft reicht und weil es von grundlegender Bedeutung ist, deshalb hat heute meine Fraktion den Ihnen vorliegenden Antrag gestellt. Wir fordern eine ganze Reihe von Punkten, die wir hier heute nicht in diesem Antrag formuliert haben, sondern wir haben uns auf diese drei Punkte beschränkt, weil wir meinen, das wären die Punkte, zu denen sich auch

dieser Landtag politisch in Vorbereitung auf die Verabschiedung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages verständigen könnte.

Da man am Rande der jetzigen Ministerpräsidentenkonferenz bereits vernehmen konnte, dass erst im Dezember 2008 die endgültige Verabschiedung vorgenommen werden soll, nachdem man jetzt in Dresden sich über die Grundzüge des Gesetzentwurfes verständigt und mit Brüssel dann noch einmal eine Konsultation erfolgt, hätten wir also auch die Möglichkeit, uns als Landtag gegenüber dem Ministerpräsidenten mit einer entsprechenden fachlichen politischen Zielvorgabe zu artikulieren beziehungsweise es zumindest zu versuchen, im entsprechenden Medienausschuss unseres Hohen Hauses mit den Herausforderungen, so, wie sie im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihren Niederschlag finden müssen, zu beschäftigen, um gegebenenfalls dem Ministerpräsidenten unseres Landes eine Option mit auf den Weg zu geben für die Beratung in der Ministerpräsidentenkonferenz dann im Dezember diesen Jahres. Ich bitte um entsprechend positive Bewertung unseres Antrages. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Aber ja, natürlich.)

Danke schön, Herr Bluhm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der CDU Herr Dr. Jäger.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen!

Lieber Andreas Bluhm, wir haben in der letzten Sitzung dieses Hohen Hauses den 11. miteinander in Erster Lesung behandelt. Wir sind gerade dabei, und das geschah auch auf unseren Antrag, dass wir eine Anhörung durchführen, um hinsichtlich der Gebührenhöhe – und das ist unsere vornehme Aufgabe als Landtag, das hat das Bundesverfassungsgericht noch mal deutlich bestätigt –, um hinsichtlich der Gebührenhöhe gerade im Vergleich mit der Entwicklung von anderen Preisen, aber auch mit Löhnen und Gehältern, uns die Übersicht zu verschaffen, um zu sagen, das ist angemessen. Wir haben deutlich gemacht, und das, glaube ich, tue ich einfach jetzt noch mal, es gibt zu dem dualen System und insbesondere zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Alternative. Sofern völlig übereinstimmend. Ich wollte eigentlich nörgeln, dass keine Begründung an dem Antrag hängt, aber die Einführung des Antrages, ja, die konnte man...

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das kann man so kurz nicht machen.)

Das akzeptiere ich vollständig, da wäre eine Begründung weniger gut gewesen als das, was wir hier gehört haben.

Aber wir wissen, dass ARD, ZDF, DeutschlandRadio insbesondere sich dadurch auszeichnen, dass sie eine wichtige Leitfunktion in Sachen journalistische Qualität haben. Deswegen ist mir eher daran gelegen, über Inhalte

zu reden als über Verbreitungswege. Ich weiß aber – so naiv ist keiner von uns –, ich weiß aber, dass sich das Nutzerverhalten, auch was die Verbreitungswege anbelangt, erheblich verändert hat. Wir haben, vielen Dank für den Hinweis, weil er ist entscheidend, den müssen wir beim 12. berücksichtigen, der ist dazu gedacht, nämlich die Zusage der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Union, das war die Voraussetzung für – das ist nur eine vorübergehende Einstellung, das kann jederzeit aufgenommen werden – das Verfahren, die Zusage nämlich, eine Regelung zu treffen, die auch mit den Grundsätzen der Europäischen Union im Bereich des Wettbewerbsrechts der Medien vereinbar ist.

Und jetzt habe ich einen Antrag vorliegen. Wenn wir ihn so beschließen – und wir wissen, dass Ministerpräsidenten tunlichst sich an Landtagsbeschlüsse halten –, wenn wir ihn so beschließen, würden wir unseren Ministerpräsidenten mit einem gebundenen Antrag oder mit gebundenen Aufträgen in Verhandlungen schicken, von denen wir wissen, dass die Diskussion da noch sehr breitflächig ist, dass die vorliegenden Modelle noch nicht zu Einvernehmen querbeet über die Entscheidungsgremien in den Ländern geführt haben. Deswegen, und das wird sicher keine große Enttäuschung auslösen, werde ich, werden wir nicht für diesen Antrag stimmen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das enttäuscht uns schon sehr.)

Nein, Herr Ritter,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich glaube ihm auch nicht, dass ihn das enttäuscht.)

ich bin, ich bin hier und unternehme ganz bewusst den Versuch, weil wir in dem Fall, weil wir gerade in dem Thema immer versucht haben, uns nicht gegenseitig etwas vorzumachen und auch das, glaube ich, auf allen Bänken versucht haben, das Beste miteinander zu vereinbaren.

Aber, das, was Sie fordern, nämlich zum Beispiel die 7-Tage-Regelung nicht festzuschreiben, ist derzeit nicht Stand der Technik, der Entwürfe, das muss man ganz nüchtern sagen von der einen bis zur anderen Seite der jeweils so zusammengesetzten Landesregierung. Und ich sage, eine Regelung in dem Sinne muss es schon aus den Gründen der Zufriedenstellung der europäischen Ebene geben. Wir brauchen eine Abgrenzung, und ich glaube, da sage ich auch nichts Neues, zwischen dem Bereich, der gebührenfinanziert ist, und einem Bereich, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht untersagt ist, den er aber nicht aus Gebühren ausschließlich finanzieren darf. Das ist doch der eigentliche Knackpunkt, um den wir uns mit der Europäischen Union – die Bundesrepublik Deutschland jetzt als Ganzes und auf der anderen Seite die Europäische Union – streiten.

Und deswegen glaube ich, dass wir hochwertige, qualitätvolle Angebote auch im Internet haben, von anderen Anbietern – ich zitiere jetzt einfach mal einen Namen, das ist keine Werbung – wie bei „Spiegel online“, bei der „Süddeutschen Zeitung“. Und die Existenz dieser Angebote, die sehr stark genutzt werden, gerade auch von Studenten, wie ich weiß, die würde durch die Ausweitung eines aus Gebühren finanzierten Angebotes natürlich gefährdet. Wir wissen, dass das Nutzerverhalten immer dem folgt, wie es angeboten wird, und wenn ich über Gebühren finanziert habe, brauche ich keine Entgelte zu nehmen.

Der zweite Grund: Wenn wir eine Ausweitung der 7-Tage-Grenze zulassen, habe ich ein großes Problem. Hat jemand sich eigentlich mal überlegt, was das lizenz- und urheberrechtlich heißt? Hat jemand mal daran gedacht, was es bedeutet, wenn eine unbefristete Möglichkeit besteht, die Aufführungen, die unter gekauften Aufführungsrechten stehen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch von anderen kauft, wie wir wissen, kaufen muss, wenn das geschieht? Da habe ich große Sorgen, ob wir es wirklich ermessen können. Ich kann es nicht, ich weiß nur, dass es sich gebührentreibend auswirken wird. Und unsere Aufgabe ist es, auf Auswirkungen auf den Gebührenbedarf zu achten, denn zum Gebührenbedarf, da sind wir uns ja alle einig, haben wir insgesamt, wenn der von der KEF festgestellt ist, nicht mehr allzu viel zu sagen, wenn auch das Bundesverfassungsgericht sagt, wenn überhaupt jemand was dazu sagt, dann in der Abwägung die Landtage und nicht die Verwaltung, zu denen dann auch die Ministerpräsidenten gehören.

Ein dritter Grund: Ist es wirklich nötig, dieses Risiko einzugehen, wenn ich weiß, dass wir 23 Fernsehprogramme haben, 65 Hörfunkprogramme und damit 450 Stunden Fernsehprogramm oder 1.485 Stunden Radioprogramm? Das kann natürlich keiner gleichzeitig hören, damit da jetzt keiner sagt, was redest du denn da, aber immerhin, das zeigt die Auswahlmöglichkeit. Und wenn ich dann sage, dass auf dieser Basis so viel Telekommunikationsmöglichkeiten bestehen, dann stellt sich für mich die wirklich tiefergehende Frage, muss ich dann noch dafür sorgen, dass aus Gebühren – und Gebühren heißt Zwangszahlungen – noch ein weiteres Angebot finanziert werden muss. Deshalb werden Sie verstehen, dass aus der Sicht derjenigen, die das nicht so wollen, zum Beispiel bestimmte Bereiche von Telemedien ausdrücklich nicht zum Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks gezählt werden.

Was ich Ihnen jetzt vortragen werde, ist sicher nicht abschließend und ist auch nicht übereinstimmend in der Diskussion, und deswegen gibt’s da noch sehr viel Spielraum, aber ich will nur aufzeigen die Angebote ohne jeglichen Inhalts- und Programmbezug, Angebote ohne zeitlichen Programmbezug, Werbung, Sponsoring, E-Commerce und, und, und. Ich will’s gar nicht weiter machen, weil ich weiß, dass darüber gerade die Ministerpräsidenten mit sehr viel Verve und mit sehr viel Herzblut verhandeln.

Ich will das noch mal klarstellen. Ich bin nicht dafür, und, Andreas Bluhm, wir kennen uns lange genug, dass wir da ganz offen reden können, ich bin nicht dafür …

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Na ja, was heißt, wir kennen uns lange genug? In diesem Landtag sind wir schon lange zusammen. Wir beide waren sogar schon mal beim Papst in Rom, also das ist ja auch schon etwas.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Genau.)

Ja, das ist doch was, ja. Das war bitte schön in offizieller Mission.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Der hat dem Vizepräsidenten unseres Landtages die Hand gegeben, ja.

(Zurufe aus dem Plenum: Wow!)

Das will ich hier nur mal sagen.

Aber jetzt zurück zu einem Thema, das mindestens genauso spannend wie ein Papstbesuch ist.

Ich will das deutlich machen: Ich bin nicht dafür, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beschneiden. Ich bin nicht dafür, die Augen zuzumachen, zu sagen, wenn er das nicht darf, dann soll er sich auf das, was wir ihm vorschreiben, beschränken. Weil natürlich weiß ich, dass Nutzerverhalten auch danach ausgerichtet ist, wie kommod das zeitlich ist, wenn man zum Beispiel eine Sendung nicht zu dem ursprünglichen Sendedatum sehen kann. Ich weiß auch, dass der Zugriff auf ganz bestimmte Daten, die bei den Rundfunkanstalten durch ihre Recherche anfallen, natürlich sehr praktisch ist, wenn man sich in diesem Bereich auf den neusten Stand bringen kann. Aber dies, meine ich, muss nicht in den Bereich des öffentlichen Auftrages gezählt werden und muss deshalb auch nicht von der Allgemeinheit der Gebührenzahler finanziert werden.

Das ist für mich der entscheidende Punkt. Und da unterscheiden wir uns, denn der Antrag der Fraktion DIE LINKE geht genau in die andere Richtung.

(Hans Kreher, FDP: Ja.)

Der liegt auch, soweit ich das sehen kann – aber das ist eine Bewertung, die man mir nachsieht –, außerhalb des Spektrums, über das derzeit diskutiert wird auf der Ebene der Ministerpräsidenten. Aber das ist ja für eine Opposition auch eine sehr legitime Aufgabe und manchmal haben ja Oppositionen auch bestimmte Überlegungen angeregt, auch in diesem Landtag und auch schon in den vergangenen Jahren. Also das ist nichts Falsches.

Ich will nur darauf hinweisen, was wir nicht tun dürfen, ist, eine Regelung in einem Staatsvertrag zu treffen, der es dann nicht ermöglicht, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU ihre Haltung durchsetzen kann, dass nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein wesentlicher Bestandteil unseres Mediensystems ist, was ja nicht in allen EU-Staaten so ist. Das ist meine entscheidende Begründung und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schnur von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Derzeit beraten wir den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wo es hauptsächlich um eine Gebührenerhöhung geht. Fast 1 Euro zusätzlich im Monat sollen die Gebührenzahler demnächst bezahlen. Im Innenausschuss werden wir dazu eine Anhörung durchführen und ich bin mir sicher, dass es dabei nicht nur um die Gebührenerhöhung gehen wird, sondern es wird auch, Herr Dr. Jäger hat es ja gesagt, über die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt diskutiert werden müssen.

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Der Antrag der Linkspartei oder der Linksfraktion ist aber kein wirklicher Beitrag zu dieser Debatte, denn er wird der grundsätzlichen Problemlage nicht gerecht.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Aha!)