Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1855, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/1387 zur Kenntnis zu nehmen und verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/1855 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, die SPD-Fraktion hat um eine Auszeit gebeten. Ich werde dann die Sitzung für 20 Minuten unterbrechen. Ebenfalls wird eine Ältestenratssitzung durchgeführt werden. Ich bitte die Ältestenratsmitglieder, sich in 10 Minuten einzufinden.
Bevor ich aber die Sitzung unterbreche, möchte ich noch den ehemaligen Landtagspräsidenten Herrn Kuessner begrüßen.
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Die Fraktion der FDP hat um eine Auszeit von 15 Minuten gebeten. Ich unterbreche die Sitzung noch einmal für 15 Minuten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – „Kein Steinkohlekraftwerk in Lubmin“, Drucksache 5/1526, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 5/1904, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Bürgerwillen beachten – Nein zum Neubau des Steinkohlekraftwerkes in Lubmin, Drucksache 5/482, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 5/1900, in Verbindung mit c) Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Volksinitiative „Kein Steinkohlekraftwerk in Lubmin“ nicht ad acta legen, Drucksache 5/1892. Zum Tagesordnungspunkt 13 a) liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1931 vor.
Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Kein Steinkohlekraftwerk in Lubmin“ – Drucksache 5/1526 –
Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Bürgerwillen beachten – Nein zum Neubau des Steinkohlekraftwerkes in Lubmin – Drucksache 5/482 –
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Volksinitiative „Kein Steinkohlekraftwerk in Lubmin“ nicht ad acta legen – Drucksache 5/1892 –
Das Wort zur Berichterstattung zur Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/1904 hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses
Herr Schulte. Das Wort zur Berichterstattung und zur Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/1900 hat ebenfalls der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Schulte, dem ich jetzt das Wort erteile.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der Linkspartei hat mit dem Antrag auf Drucksache 5/482 den Landtag aufgefordert, den geplanten Neubau eines Steinkohlekraftwerkes abzulehnen. Ferner sollte sich der Landtag zu den im Aktionsplan Klimaschutz 2005 Mecklenburg-Vorpommern vereinbarten Einsparungszielen an CO2-Emissionen bekennen, die laut Antrag nur ohne den Neubau eines Steinkohlekraftwerks erreicht werden können. Der Landtag hat den Antrag der Fraktion der Linkspartei auf Drucksache 5/482 in seiner 17. Sitzung am 10. Mai 2007 an den Wirtschaftsausschuss federführend sowie an den Agrarausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Der Wirtschaftsausschuss hat diesen Antrag erstmals während seiner 18. Sitzung am 7. November 2007 sowie in den weiteren Sitzungen am 5. Dezember 2007, am 16. Januar 2008 im Rahmen einer nicht öffentlichen Anhörung, weiter am 9. April 2008 und abschließend in seiner 35. Sitzung am 8. Oktober 2008 beraten.
Hinsichtlich des Antrages der Linkspartei auf Drucksache 5/482 erfolgte seitens des Agrarausschusses eine einleitende Beratung am 17. Januar 2008 sowie eine weitere Beratung am 3. April 2008. Zu diesem Zeitpunkt sah sich der Agrarausschuss einvernehmlich bei Enthaltung der NPD – unter anderem angesichts eines noch ausstehenden Gutachtens des Instituts für Ostseeforschung – außerstande, eine abschließende Stellungnahme gegenüber dem federführenden Wirtschaftsausschuss abzugeben. Der Agrarausschuss hat sodann während seiner 39. Sitzung am 18. September 2008 unter Hinweis auf das laufende rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD beschlossen, den Antrag der Fraktion der Linkspartei auf Drucksache 5/482 abzulehnen.
Der federführende Wirtschaftsausschuss beabsichtigte seinerseits, zunächst vor der Sommerpause 2008 seine abschließende Stellungnahme zur Drucksache 5/482 gegenüber dem Landtag abzugeben. Angesichts des Umstandes, dass bereits vor der zunächst angedachten abschließenden Stellungnahme des Ausschusses der Antrag der Volksinitiative „Kein Steinkohlekraftwerk in Lubmin“ beim Landtag eingereicht wurde, einigte sich der Wirtschaftsausschuss darauf, den Antrag der Linkspartei nicht mehr vor der Sommerpause in den Landtag zurückzugeben, sondern dieses gemeinsam mit der Befassung der Volksinitiative vorzunehmen.
Der Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1526, „Kein Steinkohlekraftwerk in Lubmin“ wurde am 29. Mai 2008 dem Landtag zugeleitet. Durch den Landtag wurde der Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 5/1526 in seiner 46. Sitzung am 3. Juli 2008 an den Wirtschaftsausschuss federführend sowie an den Agrarausschuss, den Verkehrsausschuss und an den Sozialausschuss zur Mitberatung überwiesen. Gemäß Paragraf 9 Absatz 2 Volksabstimmungsgesetz hat der Landtag binnen drei Monaten einen Beschluss über
den Inhalt der Volksinitiative zu fassen. Um die Einhaltung der gesetzlichen Frist zu wahren, hat der Wirtschaftsausschuss den Antrag in seiner 31. Sitzung am 16. Juli 2008, in seiner 32. Sitzung im September 2008 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung sowie abschließend in seiner 35. Sitzung am 8. Oktober 2008 beraten.
Der Agrarausschuss hat im Anschluss an die öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 10. September 2008 den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 5/1526 auf seiner Sitzung am 18. September 2008 abschließend beraten und die Ergebnisse der Anhörung zur Volksinitiative mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD sowie Enthaltung der Fraktion der FDP zur Kenntnis genommen. Des Weiteren wird auf das laufende rechtsstaatliche Verfahren verwiesen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung hat den Antrag der Volksinitiative gleichfalls auf seiner Sitzung am 17. September 2008 abschließend beraten und die Ergebnisse der Anhörung zur Volksinitiative mit den Stimmen von CDU und SPD bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD sowie Enthaltung der Fraktion der FDP zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss verweist auf die Festlegung des Landesraumentwicklungsprogramms MecklenburgVorpommern.
Der Sozialausschuss hat den Antrag der Volksinitiative im Rahmen seiner Sitzung am 17. September 2008 abschließend beraten und empfohlen – soweit seine Zuständigkeit betroffen ist –, mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD bei Enthaltung seitens der Fraktion der FDP, den Antrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren, der Wirtschaftsausschuss hat im Rahmen seiner Befassung mit dem Themenkomplex „Steinkohlekraftwerk Lubmin“ insgesamt zwei Anhörungen durchgeführt. Neben der nicht öffentlichen Anhörung von verschiedenen Sachverständigen im Rahmen der Ausschusssitzung am 16. Januar 2008 wurde durch den Wirtschaftsausschuss aufgrund seiner Beschlussfassung vom 16. Juli 2008 auf seiner Sitzung am 10. September 2008 drei Vertretern der Volksinitiative das Wort erteilt.
Die Vertreter der Volksinitiative haben sich in ihrer Argumentation auf drei zentrale Punkte gestützt.
Der Vertreter der Volksinitiative Herr Hinrich Kuessner führte aus, dass das Kraftwerk mit dem Tourismuskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern unvereinbar sei.
Der Vertreter der Volksinitiative Professor Dr. Methling verdeutlichte, dass Kohlekraftwerke hohe CO2-Emissionen verursachen und damit die Ziele des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung gefährden können. Zudem seien laut Volksinitiative durch die Emissionen des Kraftwerks schützenswerte Naturräume bedroht.
Der Vertreter der Volksinitiative Herr Ulrich Söffgen vertrat die Auffassung, dass regenerative Energieträger besser geeignet seien, Deutschlands Energieversorgung langfristig sicherzustellen. Gleichzeitig fasste er die Kernforderung der Volksinitiative dergestalt zusammen, dass kein Kohlekraftwerk, gleich welcher Größenordnung, in Lubmin gebaut werden sollte.
Meine Damen und Herren, im Anschluss an die öffentliche Anhörung der Vertreter der Volksinitiative wurde seitens der Fraktion DIE LINKE der Antrag gestellt, die Frist der Behandlung der Volksinitiative um einen Monat zu verlängern. Der Antrag wurde seitens des Wirtschaftsausschusses unter Hinweis auf die bestehende Rechtslage und die seitens des Landtages und des federführenden Wirtschaftsausschusses zwingend einzuhaltenden Behandlungsfristen der Volksinitiative mit den Stimmen der Fraktion der CDU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Zusätzlich wurde durch die Fraktion DIE LINKE der Antrag gestellt, innerhalb der Behandlungsfrist der Volksinitiative eine Sachverständigenanhörung durchzuführen. Auch dieser Antrag wurde seitens der Fraktionen von CDU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD mehrheitlich aus den vorgenannten Gründen und unter Hinweis auf die einzuhaltenden Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages abgelehnt.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, am Ende meines Berichtes auf diese beiden vorgenannten Punkte noch einmal zurückzukommen.
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, auf seiner Sitzung am 8. Oktober 2008 hat der Wirtschaftsausschuss unter Einbeziehung der Stellungnahmen der nicht mitberatenden Ausschüsse sowie der Ergebnisse der nicht öffentlichen Sachverständigenanhörung und der Anhörung der Vertreter der Volksinitiative die Anträge der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/482 sowie den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 5/1526 abschließend beraten.
Im Hinblick auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Bürgerwillen beachten – Nein zum Neubau des Steinkohlekraftwerkes in Lubmin“ empfiehlt der Wirtschaftsausschuss dem Landtag im Ergebnis seiner Beratungen, nunmehr den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/482 abzulehnen. Die schriftliche Beschlussempfehlung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, des Ausschusses liegt Ihnen als Drucksache 5/1900 vor.
Im Hinblick auf den Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern „Kein Steinkohlekraftwerk in Lubmin“ lehnte der Wirtschaftsausschuss den Antrag der Fraktion DIE LINKE, sich im Sinne der Forderung der Volksinitiative gegen den Bau eines Steinkohlekraftwerkes in Lubmin zu positionieren, mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD mehrheitlich ab und empfiehlt ihm im Ergebnis seiner Beratungen, nunmehr mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD, den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 5/1526 abzulehnen und folgender Entschließung zuzustimmen:
„1. Der Landtag sieht den Bedarf für eine öffentliche Debatte um das … Kohlekraftwerk Lubmin. Die Bürger, die die Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützen, leisten in dieser Diskussion einen wichtigen Beitrag.
2. Die Diskussion spiegelt sich innerhalb des laufenden rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahrens durch die ca. 9.000 vorliegenden Einwände. Diese Einwände werden in den bevorstehenden Anhörungsverfahren ab dem 28. Oktober 2008 Berücksichtigung finden. Das Vorliegen dieser Einwände bestätigt aus Sicht des Landtages die Transparenz des Genehmigungsverfahrens.
3. Der Landtag erkennt an, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu den auch von der Volksinitiative aufgegriffenen Fragen, wie z. B. Auswirkungen des Kraftwerkes auf den Tourismus in der Region oder Qualität der Badegewässer Gutachten bei unabhängigen Sachverständigen in Auftrag gegeben wurden. Die inzwischen vorliegenden Ergebnisse der Gutachten bestätigen diejenigen der Antragsteller. Es sind folglich keine negativen Auswirkungen des geplanten Kraftwerks zu erwarten.
4. Die vorliegenden Einwände werden öffentlich erörtert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung werden die Genehmigungsbehörden zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden, ob die beantragten Genehmigungen erteilt werden können. Dies kann selbstverständlich nur dann geschehen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
5. Der Landtag erwartet, dass das eingeleitete rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren fortgesetzt und zeitnah abgeschlossen wird. Eine politische Einflussnahme auf das Genehmigungsverfahren erfolgt nicht.
6. Der Landtag erwartet von der Landesregierung, dass sie über die aktuelle Situation um das Steinkohlekraftwerk Lubmin hinaus weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen ressortübergreifend nutzt, um vor dem Hintergrund von Umwelt- und Klimaschutzaspekten die wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten.“
Die schriftliche Beschlussempfehlung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, des Ausschusses liegt Ihnen gleichfalls auf Drucksache 5/1904 vor.
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, die Aufgabe eines Berichterstatters ist es, so verstehe jedenfalls ich als Ausschussvorsitzender diese Aufgabe, grundsätzlich ohne eigene politische Wertung den Verfahrensablauf und die im Ausschuss auftretenden unterschiedlichen Auffassungen gebündelt darzustellen. Konsequenterweise endet daher mit der jeweiligen Beschlussempfehlung auch die Aufgabe des Berichterstatters.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir jedoch ausnahmsweise, zwei kurze, ausdrücklich als rein persönlich zu verstehende Anmerkungen zu machen, die ich aus dem Verlauf der Behandlung der Volksinitiative herleiten möchte.