Gleichzeitig macht die Ministerin darauf aufmerksam, dass es für den Bürger deutlich werden sollte, dass das Tätigwerden der Prüfstelle nicht die Einhaltung von Widerspruchs- und Klagenfristen ersetzt.
Bei einem weiteren Gespräch mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit in Kiel fand die Errichtung dieser Prüfstelle auch Zustimmung durch den Geschäftsführer Herrn Goecke. Es wurde vereinbart, dass der Widerspruch trotz Beratung bei Prüfung fristwahrend eingelegt wird, jedoch die Widerspruchsbegründung nachgereicht wird und das Widerspruchsverfahren für die Dauer der Befassung ausgesetzt wird. Damit würden wir eigentlich diesem Anliegen, was die Justizministerin uns vorgetragen hat, gerecht werden.
Gegenwärtig laufen Gespräche mit dem Justizministerium, ob nicht durch eine Abordnung eines Juristen die Prüfstelle zum 1. Januar 2009 besetzt werden kann. Ein entsprechendes Konzept zur Arbeit in der Prüfstelle werde ich dem Rechts- und Europaausschuss, wie durch diesen beschlossen, dann vorlegen.
Ja, es ist sehr schwierig, wenn man das gesamte Jahr 2007 vorstellen soll, aber ich möchte kurz noch auf das Nachbarrechtsgesetz eingehen. Aus meiner Sicht haben sich Diskussionen dazu ergeben, dass es Regelungsbedarf geben soll zu Grenzabständen bei der Pflanzung von hoch wachsenden Pflanzen, die klare Handhabung und Regelung eines Hammerschlags- und Leiterrechts und Fragen zur Einfriedung. Ich bin der Meinung, wenn wir diese Dinge regeln können, nur diese drei, dann können viele Anliegen, die mir angetragen werden und die sicherlich auch in den Petitionsausschuss kommen, von vornherein ohne Petition zwischen den Nachbarn geregelt werden.
In einem letzten Satz möchte ich mich ganz herzlich noch mal bedanken für die Unterstützung und die Anregungen in den einzelnen Landtagsausschüssen und ganz besonders beim Petitionsausschuss für eine sachgerechte und konstruktive Zusammenarbeit und Diskussion. – Danke schön.
Auch von mir, Herr Schubert, herzlichen Dank für Ihren Bericht. Sie haben aus dem Bericht uns einige Stellen nahegebracht, die wirklich auch emotional auf uns
zukommen, wenn wir das lesen und auch wieder gehört haben, und da musste Abhilfe geschaffen werden. Auch dafür haben wir Verständnis, weil wir im Petitionsausschuss mit ähnlichen Fällen umgehen müssen und an der einen oder anderen Stelle doch helfen können. Es ist auch gut so, dass wir gemeinsam, Sie in Ihrer Funktion und wir in unserer Funktion, doch vielen Bürgern helfen können.
Aber wie Sie soeben den Ausführungen der Vorsitzenden des Petitionsausschusses entnehmen oder auch aus der Beschlussempfehlung, Drucksache 5/1855, erlesen konnten, wird uns empfohlen, Kenntnisnahme des Berichtes und Erledigterklärung des Berichtes. Sie können aber auch aus der Beschlussempfehlung ersehen, dass dieser Antrag zur Kenntnisnahme und Erledigterklärung des Berichtes keinesfalls einstimmig gefasst wurde. Die Vorsitzende wies darauf hin. So griff die Fraktion DIE LINKE mit einem Entschließungsantrag Empfehlungen aus dem Bericht auf und stellte ihn dann im Ausschuss zur Abstimmung. Der Antrag wurde durch die Koalitionsfraktionen, wie Sie schon gehört haben, und der FDP abgelehnt. Warum? Nicht weil wir gegen alles und für nichts sind und immer was zu nörgeln haben, sondern es gibt gute Argumente dafür, diesem nicht zuzustimmen.
Ich möchte auch keineswegs auf alle Punkte eingehen, weil das zu weit führen würde. Lassen Sie mich einige wenige benennen. Sie können ohnehin auf den Seiten 8 und 9 der Beschlussempfehlung dieses nachlesen. Ja, und inzwischen gibt es auch Punkte, die geklärt sind, zum Beispiel nenne ich das Stichwort „Schulgesetz“. Die Vorsitzende nannte auch das Stichwort „logopädische, ergotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlung“,
das bereits im Gespräch ist, und das müssen wir auch in der Entschließung nicht noch unbedingt begrüßen. Wenn es dann schon läuft, brauchen wir nicht extra noch eine Begrüßung.
Ein wesentlicher Punkt aus der Diskussion ist aber nicht aufgenommen worden. Ich meine, er muss auch nicht aufgenommen werden und er sollte auch nicht weiter diskutiert werden, und zwar ist das das empfohlene Gesetz zum Nachbarrecht, das nach dem Bericht auch noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden sollte. Genau das, meine Damen und Herren, wollen wir nicht. Und auch Sie, liebe Fraktionsmitglieder der Fraktion DIE LINKE, können es eigentlich nicht ernsthaft wollen. Oder haben Sie inzwischen Nachbarn in Ihrer unmittelbaren Nähe oder in der Nähe Ihrer Bekannten, die ein derart zänkisches Verhalten an den Tag legen,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was, das kennen Sie nicht? Das kann doch nicht sein. Das gibt’s auf Rügen nicht?! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)
Ich erinnere Sie an die 4. Legislaturperiode, Frau Vorsitzende wies darauf hin. In der 4. Legislaturperiode waren Sie in der Mitverantwortung und wir haben gemeinsam beschlossen, hier keine zusätzlichen Regelungen in Form eines Nachbarrechtsgesetzes zu verabschieden.
Ich sage nur, es muss sich da in Ihrer näheren Umgebung ganz viel geändert haben. Die Leute sind wahrscheinlich zänkischer geworden.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie wollten nicht und deswegen haben wir die Broschüre machen lassen, die jetzt rausgekommen ist.)
bis ins Detail geregelt haben, welche Ranke wann auf welches Gehöft klettern darf oder nicht und welche Folgen das hat. Denn dann animiere ich die Leute dazu, erst recht zu klagen und nicht mehr miteinander zu reden.
Und, meine Damen und Herren, reden ist viel besser als klagen. Und ich kenne persönlich, und ich denke, Sie auch, viel mehr Nachbarn, die miteinander reden, die miteinander feiern und die sich gut verstehen,
und viel weniger Nachbarn, die sich zanken. Und die sind jetzt gefragt, miteinander auszukommen. Ich denke, die Verantwortung sollten wir ihnen in Form eines Gesetzes nicht abnehmen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Jörg Vierkant, CDU: Richtig. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Es gibt aber auch andere bei uns.)
Außerdem wollen wir ja Deregulierung und nicht zusätzlich noch ein Gesetz, das wieder bis ins Detail alles regelt. Außerdem, meine Damen und Herren, haben wir auch noch das Bürgerliche Gesetzbuch, das wollen wir nicht vergessen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es sehr viele Regelungen dazu und sehr viele Aussagen dazu, wie man miteinander umgehen könnte, und ich meine, wir sollten hier keine Regelungswut an den Tag legen und das auch noch weiterverfolgen.
Einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen und den finden Sie auf Seite 26 des Berichtes, Verbrennung von Gartenabfällen. Ja, auch der Landwirtschaftsausschuss hat sich damit beschäftigt. Auch hier meinen wir, bedarf es keiner weiteren Regelung. Wir wissen alle, dass es im Frühjahr oder im Herbst zum Teil auch für den einen oder anderen unliebsam ist, wenn es in der Nachbarschaft dauernd Rauchsäulen gibt. Aber auch hier ist keine Willkür. Hier gibt es gesetzliche Grundlagen, die vorschreiben, wie damit umzugehen ist. Ich denke zum Beispiel
an das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die Abfallverordnung. Ich denke an das Naturschutzgesetz, ich denke an die Emissionsschutzverordnung, ich denke an das Bundeskleingartengesetz. Auch regionale Regelungen gibt es inzwischen. Städte und Kommunen haben in ihren Satzungen geregelt, ob man Verbrennungen zulässt oder nicht. Wenn sie sie nicht zulassen, müssen sie aber Alternativangebote bringen. Und diese Alternativangebote in Form von Containern, Grünschnittabfuhr, Grüntonnen oder Abfallsäcken, das ist auch eine Sache, die kostet Geld. Ich denke, die Kommunen müssen selbst entscheiden, wie sie damit umgehen.
Wir können ihnen nicht vorschreiben, das zur Verfügung zu stellen. Und insofern, denke ich, ist auch das geregelt und bedarf keiner weiteren Regelung.
Im Bericht des Bürgerbeauftragten wurde Bezug genommen auf die Kleingärtner und auf die Kleingartenanlagen. Ich meine, Kleingartenanlagen sind selten inmitten der Städte. Und in den Randgebieten ist es nicht so schlimm, als wenn mitten in der Stadt ein Hauseigentümer in seinem Garten ständig verbrennt. Außerdem gibt es in Kleingartenanlagen noch zusätzliche Regelungen. Da gibt es nämlich die Satzungen der Vereine, die es auch noch mal regeln. Ich wollte damit beweisen, wir brauchen nicht noch weitere Regelungswut.
An dieser Stelle hätte ich mir natürlich gewünscht von dem Bürgerbeauftragten, einen anderen Aspekt mit aufzunehmen, mit dem er natürlich auch zu tun hatte, und nicht wenig, Stichwort: Kleingarten. Herr Bürgerbeauftragter, ich vermisse eigentlich, wie weit sind wir denn mit der Zweitwohnungssteuer? Wir hatten mal darüber gesprochen. Viele Kleingärtner waren auch da bei Ihnen. Habe ich nicht gelesen. Aber vielleicht kommt im Bericht 2008 was dazu.
Übrigens, Herr Glawe, herzlichen Dank. Sie haben hier unmittelbar in der kürzesten Vergangenheit eine tolle Pressemitteilung herausgegeben, in der Sie den Innenminister aufgefordert haben, doch endlich hier Klarheit zu schaffen, Umsetzung des kommunalen Abgabengesetzes
und einheitliches Vorgehen, einheitliches Vorgehen in den Kommunen. Ich bin jetzt schon gespannt und freue mich darauf, wie das Ergebnis dann aussehen wird.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Herr Glawe steht vor Ihnen oder wie? – Heinz Müller, SPD: Unübersehbar sozusagen.)