Protocol of the Session on October 22, 2008

Ach, Zustimmung. Entschuldigung, bei Zustimmung der NPD, ich korrigiere.

(Michael Andrejewski, NPD: Mit keiner Beteiligung! Ist ja auch mal was Neues!)

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1887 abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1887 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1887 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP sowie Stimmenthaltung der NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bericht über die Erfahrungen mit den Finanzierungsregelungen in der überörtlichen Sozialhilfe fortschreiben, Drucksache 5/1883.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bericht über die Erfahrungen mit den Finanzierungsregelungen in der überörtlichen Sozialhilfe fortschreiben – Drucksache 5/1883 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Müller von der Fraktion DIE LINKE.

Werter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ein nur äußerlich fast anderes Thema, denn von innen her ist es natürlich so, dass es auch dabei um Leistungen, um Qualität der Leistungen und um Finanzen geht.

Schon bei der Einbringung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes haben wir es hier zu spüren bekommen, bei diversen Reden, bei diversen Debatten, wir haben es mit einer sehr komplizierten Materie zu tun, mit einer sehr schwierigen Materie, die auch komplex gelöst werden muss. Es ist ein Änderungsbedarf, es ist ein Handlungsbedarf, wir haben es schon gewusst und die Anhörung hat das noch mal eindringlich ergeben. Es ist Veränderungsbedarf da, Veränderungsbedarf Richtung Inhalte, Veränderungsbedarf Richtung Finanzen, Finanzhöhe, Finanzverteilung, Nachsehen nach Qualität, nach Leistung.

Vor allen Dingen haben wir bemerkt, dass es natürlich sehr wichtig ist, die Landkreise und die kreisfreien Städte dazu zu bekommen, dass sie miteinander kommunizieren, und zwar so kommunizieren, dass sie sich auch gegenseitig akzeptieren in ihren Forderungen. Natürlich wäre als nächster Punkt dann anzumerken, dass beide, Landkreise und kreisfreie Städte, die Kommunikation mit dem Sozialministerium führen. Leider hat das Sozialministerium die Zeiten verpasst, um diesen langwierigen Dingen den nötigen Vorlauf zu geben, damit im Endeffekt der Gesetzentwurf zur rechten Zeit hier bei uns ins Parlament kommt.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das hat natürlich dazu geführt – und diejenigen von uns, die sich in Sozialämtern befinden, in Landkreisen, in kreisfreien Städten und auch nachfragen, wie gearbeitet werden kann, kriegen es genau gesagt –, das hat natürlich dazu geführt, dass Planungsunsicherheit ist, Planungsunsicherheit schon war für dieses Jahr, 2008, noch schlimmer aber, Planungsunsicherheit für das Jahr 2009.

Es nutzt uns überhaupt nichts, dass wir feststellen oder feststellen lassen haben, dass wir hier bei der Datener

fassung in Mecklenburg-Vorpommern sehr, sehr weit sind und wahrscheinlich eine der besten Datenerfassungen haben. Auch eine der besten Datenerfassungen bedeutet nicht, dass ich mich hinlegen kann in den Liegestuhl und warten, was alles über mich kommt. Wenn ich bemerke, dass es nicht funktioniert, und da können Sie ruhig lachen, muss ich trotzdem arbeiten. Und dass es nicht funktioniert, ist uns ja wohl dargestellt worden.

Um es auf das Landesblindengeld mal zu übertragen, würde ich sagen, auch wenn wir feststellen, dass wir die Zweitbesten in der Bundesrepublik Deutschland sind in der Zahlung der Höhe des Landesblindengeldes, bedeutet das nicht, dass wir überdimensional fördern, dass wir Geld rausschmeißen und dass wir demzufolge kürzen können. Es bedeutet, dass wir wissen müssen, was wir wollen, was wir politisch wollen.

(Harry Glawe, CDU: Das Thema steckt da nicht drin.)

Aber zurück zum Antrag: Wir haben hinsichtlich der Auswirkungen auf Qualität und Leistung im Jahre 2004 uns einen Bericht erstellen lassen. Wir waren damals, im Jahre 2004, nicht in der Lage, weil das Gesetz, das Sozialhilfefinanzierungsgesetz, erst kurze Zeit wirkte, kurze Zeit hinsichtlich eines Gesetzes, schon Schlüsse zu ziehen auf Qualität, auf Leistungen und – ganz wichtig! – auf die Mittelverteilung. Diesem Bericht aus dem Jahre 2004 war auch zu entnehmen, dass es gut wäre, dass es eigentlich Grundlage wäre, wenn Finanzministerium, Sozialministerium und Innenministerium im Einvernehmen – wer möchte, kann das gerne noch mal nachlesen – mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die Fortschreibung des Gesetzes besprechen, beraten und dann darstellen. Nichts davon ist passiert.

Der Finanzausschuss hat, um seiner Pflicht nachzukommen und zuzuarbeiten dem federführenden Ausschuss, ganz strikt gefordert vom Sozialministerium, dass ihm Daten vorgelegt werden, Daten, auf deren Grundlage der Finanzausschuss entscheiden kann. Das war am 18.09. und sollte geschehen bis zum 08.10. Am 08.10. war die Sondersitzung des Finanzausschusses, um nun zu sehen, wie die Datenlage ist, wie die finanzielle Ausstattung ist. Nichts war, schlicht und ergreifend nichts. Es gab Versuche darzustellen, warum man nicht hat erarbeiten können. Es gab keine Grundlage zu erarbeiten und demzufolge konnte natürlich der Sozialausschuss am selben Tag auch nicht an diesem Gesetz arbeiten, und das, obwohl uns der Wirtschaftsausschuss schon vorher dargestellt hatte, der Innenausschuss, dass die finanzielle Ausstattung nicht reicht, dass da nachgearbeitet werden muss, und das als Stellungnahme dem Sozialausschuss übergeben hatte. Mehr als widerlich, auf welche Art und Weise hier umgegangen wird, umgegangen wird mit Menschen, die damit arbeiten müssen einerseits, umgegangen wird mit Betroffenen, die diejenigen sind, denen dann die Leistungen und demzufolge auch die Gelder zugutekommen sollen.

(Harry Glawe, CDU: Die kriegen doch die Gelder, die laufen doch. Ja, ja. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Ob das auch so funktioniert, wie Sie es denken, das weiß keiner, und das wissen Sie auch genauso wie ich.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Wenn ich dann im Finanzausschuss schon gehört habe, dass zum Beispiel die 12 Millionen, die als Unterdeckung

angegeben wurden, überhaupt nicht stimmen können und durch Gesetzlichkeiten im Laufe dieses Jahres bestimmte Gelder schon ausgeglichen werden, und dann höre, dass man sich zum Beispiel auf die 3 Millionen aus dem Bund bezieht, die mit dem Pflegeerweiterungsgesetz zusätzlich reingegeben werden sollen in die Leistungen für die Betreuung dement erkrankter Menschen, dann sage ich: Holla!

(Gino Leonhard, FDP: Holla, die Waldfee!)

Diese 12 Millionen, die jetzt erst mal zusammengezählt wurden, weil sie fehlen, fehlen wegen der Aufgaben, die im Moment erledigt werden müssen, die fehlen nicht wegen Aufgaben, die zusätzlich gemacht werden müssen, und können demzufolge gar nicht in diese Aufrechnung mit einbezogen werden.

(Harry Glawe, CDU: Sie haben das bisher nur nicht erkannt.)

Deshalb hier unser Antrag, die Zahlen, die Daten, den Bericht so fortzuschreiben, dass wir damit wieder umgehen können, dass wir eine Datenlage haben, die verlässlich ist, und dass wir in der Art und Weise auch auskunftsfähig sind, wenn wir dementsprechend befragt werden.

Ich fordere Sie also auf, liebe Koalitionäre, nehmen Sie unseren Antrag an, gucken Sie sich noch mal ganz normal und intensiv den Antrag an, denn es ist schon merkwürdig, wenn hier solche sozialen Anträge beraten werden, in denen mal kurz in der Debatte zu Transrapid und dem Liebesleben der Maikäfer übergegangen wird und nicht der Inhalt dieses Antrages beraten wird.

Wir möchten den Bericht, weil wir verlässliches Zahlenmaterial brauchen. Es ist auch dargelegt, warum und weshalb, und in der Debatte im Finanzausschuss muss es jedem, der da war, letztendlich wie Schuppen von den Haaren gefallen sein, wie wichtig eine Datenlage ist und wie wichtig es ist, dass wir dieses Gesetz so fortschreiben,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

dass es weiterhin den Menschen dient und nicht irgendwelchen Sparzwängen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Frage der Finanzierung der überörtlichen Sozialhilfe ist eine komplexe Materie, in der der Spagat zu leisten ist, einerseits den Aufwendungen der Kommunen gerecht zu werden, aber auch andererseits Maßstäbe zu finden, mit denen eine Steuerung der Sozialhilfemaßnahmen möglich ist, denn die pauschale Begleichung der Istkosten der Kommunen durch das Land würde nicht den gewünschten Erfolg bringen, weder inhaltlich noch finanziell. Wir brauchen Steuerungselemente, in erster

Linie eine Steuerung für die Empfänger der Maßnahmen – hier gilt das Stichwort ambulante Maßnahmen vor stationären Maßnahmen –, in zweiter Linie auch eine Steuerung, um die Finanzen nicht ausufern zu lassen. Deshalb ist es richtig, dass die Erfahrungen mit Finanzierungsregelungen in der überörtlichen Sozialhilfe fortgeschrieben werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Höhe der Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen.

Der vorliegende Antrag zielt auf eine Fortschreibung des Berichts der Landesregierung über die Erfahrungen mit der Finanzierungsregelung in der überörtlichen Sozial hilfe, der dem Landtag am 6. Juli 2004 vorgelegt wurde. Eine Fortschreibung dieses Berichts ist allerdings nicht notwendig, da bereits ein anderes Verfahren vom Landtag beschlossen wurde. Mit dem Gesetz zur Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes vom 19. Dezember 2005 wurde ein verbessertes Verfahren eingeführt, nämlich die Vorlage eines Berichts an den fachlich beratenden Beirat des Kommunalen Sozialverbandes. Im Beirat dieses Verbandes sind Fachexpertinnen und Fachexperten der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, Mitglieder aus Vertretungen der kommunalen Ebene und Abgeordnete der Fraktionen des Landtages. In den Sitzungen des Beirates werden die fachlichen Aspekte und Erfahrungen bei der Durchführung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes begleitet, in Einzelheiten diskutiert, ausgewertet und entsprechende Folgerungen gezogen.

Die Neuregelung sieht auch vor, dass die Auswirkungen des Gesetzes in der Folge überprüft werden. Das Ergebnis dieser Überprüfung fließt in einen Bericht ein, der in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialverband sowie den kommunalen Landesverbänden erarbeitet und dem Beirat vorgelegt wird. Dieses Verfahren entspricht der Funktion des Beirats als begleitendes Gremium und gleichzeitigem Bindeglied zwischen Landtag, kommunaler Ebene und Leistungsträgern der freien Wohlfahrtspflege. Dieser Bericht ist bereits in Erarbeitung.

Hinzu kommt, dass zurzeit eine Bestands- und Schwachstellenanalyse erarbeitet wird, die auf die Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes ab 2010 abzielt, die ebenfalls eine intensive Befassung mit den Daten und Erfahrungen des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes beinhaltet.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus den von mir vorgetragenen Gründen ist die Erstellung eines weiteren, zusätzlichen Berichts entbehrlich. Ich rege daher an, die in diesem Landtag mit dem genannten Gesetz eingeführte Verfahrensweise beizubehalten und den vorliegenden Antrag abzulehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn von der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Frau Müller! Ich bin ein bisschen ratlos, weil ich jetzt nicht weiß, in welche Richtung ich mich hier positionieren soll. Geht es um die Erfahrungen mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz oder geht es um das aktuelle Gesetzgebungsverfahren? Das müsste hier noch mal präzisiert werden. Also Erfahrungen mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz, die haben wir jetzt ja schon seit einer ganzen

Anzahl von Jahren, seitdem wir das Gesetz eingeführt haben. Es gab damals eine Handlungsmaxime, dass wir gesagt haben, wir wollen mehr Ambulantisierung, wir wollen kostendämpfend auf die finanzielle Entwicklung einwirken. Da kann man jetzt die Frage stellen, inwieweit hat das funktioniert, an welcher Stelle hat das funktioniert, wo hat das nicht funktioniert, was kann man an der Stelle besser machen. Aber wenn ich nur quasi Ihrer Begründung des Antrags, wenn ich der gefolgt bin, ging es Ihnen eigentlich nur um Dinge im aktuellen Gesetzgebungsverfahren.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Nein, Sie haben Probleme angesprochen wie beispielsweise die finanzielle Masse, die im Gesetz drin ist, also wo auf der einen Seite im Gesetz eine Summe steht von 236 Millionen Euro, aber im Anhörungsverfahren durch die kommunalen Landesverbände vorgetragen wurde, dass diese Mittel nicht ausreichen, dass man, ich glaube, 249 Millionen Euro braucht, um das auskömmlich finanzieren zu können, also eine deutliche Dis krepanz zwischen dem einen und dem anderen. Da kann ich Ihnen sagen, diese Prozesse laufen.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Da gibt es zurzeit Abstimmungsprozesse zwischen der Regierung auf der einen Seite und den kommunalen Landesverbänden auf der anderen Seite. Sie haben angesprochen den Zeitpunkt der Parlamentsbefassung, auch der Zeitpunkt der Parlamentsbefassung hat gar nichts damit zu tun, welche Erfahrungen wir im Laufe der Jahre mit der Sozialhilfefinanzierung überörtlicher Träger gemacht haben, sondern der Zeitpunkt der Parlamentsbefassung ist eine Geschichte, die hier im Rahmen der Anhörung thematisiert worden ist, und zwar, ich will das noch mal, auch für die, die nicht dabei waren, in Erinnerung rufen, die örtlichen Träger der Sozialhilfe sagen, das stört uns, dass jetzt zum Jahresende erst das Gesetz verabschiedet wird, weil wir in Größenordnungen Mittel vorfinanzieren müssen, die wir aufgrund unserer prekären finanziellen Situation über Kassenkredite zwischenfinanzieren müssen. Und das ist ein Punkt dabei.

Wir sind der Sache nachgegangen, Frau Müller, als SPDFraktion, haben uns mit dem Sozialministerium unterhalten und da wird das gar nicht in Abrede gestellt. Das Sozialministerium sagt nur: Na ja, wir versuchen, bei der Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes möglichst aktuelle Daten des Vorjahres zu berücksichtigen, und diese aktuellen Daten des Vorjahres liegen uns aber erst am Ende des jeweiligen Jahres vor. Und wenn wir die aufgreifen wollen, dann kriegen wir das nicht hin, dass wir eine pünktliche Anschlussregelung verabschieden lassen können.

Jetzt kann man sagen, dann geht man mit der Datenerhebung weiter zurück, um eine nahtlose Anschlussfinanzierung hinzukriegen, oder man nimmt die Verspätung in Kauf, um mit möglichst aktuellen Daten arbeiten zu können – ein weiterer Punkt.