Protocol of the Session on October 21, 2008

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Gut gemacht, Herr Minister.)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gestehe es freimütig ein: Ich bin froh, dass die Situation der Verkehrsunternehmen des Landes mit diesem Gesetzentwurf zur Sprache kommt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Es wird höchste Zeit, dass die Landesregierung etwas unternimmt und auf die sich verändernden Rahmenbedingungen im öffentlichen Personennahverkehr reagiert.

(Michael Roolf, FDP: Aufgefordert haben wir sie oft genug.)

Aus diesem Grunde wird die Fraktion der LINKEN der Überweisung dieses Gesetzentwurfes zustimmen, und Sie können sich sicher sein, Herr Minister Schlotmann, an uns wird eine zügige Behandlung nicht scheitern.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung nutzt die vom Bund im Paragraf 64a des Personenbeförderungsgesetzes eingeräumte Möglichkeit, für die Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr eigenes Landesrecht zu schaffen. Der Vorteil dieser Rückholklausel liegt darin, dass die Länder selbst entscheiden können, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welcher inhaltlichen Ausgestaltung sie von ihrer Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch machen wollen. Den Ländern bleibt auch glücklicherweise die Möglichkeit versperrt, die bundesrechtliche Ausgleichsregelung ersatzlos aufzuheben. Das will hoffentlich sowieso niemand, denn dann können wir als bevölkerungsarmes Flächenland den ÖPNV in der Fläche nicht mal zum jetzigen Standard halten. Ich glaube, das hat auch der Minister ganz deutlich beschrieben.

Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern wird dann eine Rechtsgrundlage bekommen, die auf die zurückgehende Zahl der Auszubildenden reagieren kann. Den Verkehrsunternehmen kann damit auf dem Erlassweg flexibel und konkret im Kampf ums Überleben geholfen werden und damit der ÖPNV in der Fläche bedarfsgerecht erhalten werden, mehr allerdings auch nicht, denn durch die gravierenden Rückgänge der Schülerzahlen in den zurückliegenden Jahren und in der nächsten Zukunft haben die Unternehmen wesentliche Einbußen bei den Fahrgeldern und bei den Ausgleichszahlungen hinzunehmen. Vielleicht ist die jetzt getroffene Vereinbarung ja eine Möglichkeit, die Betriebe langsam sozusagen dorthin zu bringen, dass sie auch in Zukunft ihren Aufgaben gerecht werden können.

Meine Fraktion wird in den Ausschussberatungen genau nachfragen, wie sich die Landesregierung die Ausge

staltung des zukünftigen Erlasses vorstellt, der die Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr nach dem Paragrafen 45 des Personenbeförderungsgesetzes übernehmen soll. Aber, meine Damen und Herren, eines darf auf keinen Fall passieren: Die Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen dürfen nicht von der Haushaltslage des Landes abhängig sein. Sie müssen nämlich die Unternehmen in die Lage versetzen, den Ausbildungsverkehr wirtschaftlich darstellen zu können. Das Verfahren muss transparent und nachvollziehbar sein. Und auch dazu werden wir Sie in den Ausschüssen befragen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Prima.)

Danke schön, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP Herr Roolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist überaus erfreulich, dass wir uns diesem Thema hier zuwenden. Die Erkenntnis scheint in der Landesregierung angekommen zu sein: Schülerverkehr und ÖPNV gehören zusammen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Seit einem Jahr haben wir es hier gepredigt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Womöglich ist es so gekommen, dass wir erst einen neuen Minister brauchten, um diese Erkenntnisse dann auch umzusetzen in neue Tätigkeiten.

Wir werden in den Ausschüssen, die Kollegin Schwebs hat es angesprochen, die gesamte Problematik des ÖPNV – denn es ist wirklich ein Problem, mit den zurückgehenden Schülerzahlen haben wir in der Fläche eine Riesenaufgabe vor uns, die es zu erledigen gilt –, wir werden in den Ausschüssen darüber zu diskutieren haben und werden in den Ausschüssen die beste Lösung zu suchen haben, um längerfristig verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für die Verkehrsunternehmen, unterschiedlich in der Rechtsform, ob sie kommunal oder privatwirtschaftlich sind, zu finden.

Herr Schlotmann, Sie sprechen zu Recht auch einen Bereich an, der da das Lohngefüge anspricht, dass wir endlich dazu kommen, dass die Menschen in dem Land, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben, einen angemessen Lohn für ihre Arbeit bekommen. Da muss ich Sie allerdings fragen: Wie passt es dazu, dass Ihre SPD-Kollegin Frau Dr. Wilcken in der Hansestadt Wismar die Löhne der Busfahrer drastisch kürzt und zur gleichen Zeit die Fahrpreise erhöht? Ist das sozialdemokratische Politik, die gemeinsam mit den Gewerkschaften gemacht wird?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Wir denken, nicht. Und wir sollten an dieser Stelle auch genau darauf achten, dass nicht einige wirklich die Leidtragenden sind, sondern da sind die Gewerkschaften aufgefordert. Solche Tarifverträge, wie sie dort unterschrieben worden sind, dürfen nicht unterschrieben werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

Danke schön, Herr Roolf.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lüssow von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist sachlich richtig und notwendig. Die drastisch zurückgehenden Schülerbeförderungszahlen senken beim öffentlichen Personennahverkehr die Einnahmen und damit die Ausgleichsleistungen. Durch die seit dem 01.01.2007 neu festgelegte Rückholklausel haben die Länder die Möglichkeit, Bundesrecht durch Länderrecht zu ersetzen. Von dieser Möglichkeit möchte die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf, der die Umsetzung der Öffnungsklausel des Personenbeförderungsgesetzes Paragraf 64a beinhaltet, nun gezwungenermaßen Gebrauch machen.

Wir sollten dabei die Ursache nicht außer Acht lassen, dass diese gesetzliche Grundlage notwendig geworden ist durch die Verringerung der Schulstandorte, gegen die sich meine Fraktion schon immer ausgesprochen hat. Ein halbes Jahrhundert verfehlter etablierter Politik hat das heutige Deutschland zu einem kinderarmen Land gemacht, die Volksgemeinschaft zu einer kinderfeindlichen Gesellschaft verkommen lassen.

Zudem zeigen sich die herrschenden Parteien unfähig und unwillig, die Ursachen dieser Missstände abzustellen, und versuchen durch hilflose Versuche wie eben diesen Gesetzentwurf, Kosmetik an den Ergebnissen ihrer verheerenden Politik zu betreiben. Maßnahmen zur Behebung des Kindermangels der Deutschen, beispielsweise durch sozialpolitische Maßnahmen, werden nicht eingeleitet.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Darüber hinaus werden alle Bemühungen, wieder ein normales Wachstum der deutschen Bevölkerung zu erreichen, durch das von etablierten Politikern, Medien und Gesellschaftsgrößen propagierte Leitbild schrankenloser Selbstverwirklichung auf Kosten der Gemeinschaft konterkariert.

Es wird angesichts dieser Tatsache wieder einmal deutlich, dass ein Maßnahmenkatalog vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt werden muss, um aufzuzeigen, wie der demografischen Entwicklung entgegengewirkt werden soll. Ohne einen Lösungsansatz in der demografischen Entwicklung bleibt dieser Gesetzentwurf ein Tropfen auf den heißen Stein und wird auf die Dauer nicht die gewünschte Abhilfe bringen. Denn nur wenn wir es schaffen, die Menschen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern zu halten, was letztlich nur durch bessere Lebensbedingungen möglich ist, wozu unter anderem auch das Schulangebot gehört, werden in Zukunft solche Maßnahmen überflüssig sein.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke schön, Herr Lüssow.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1876 zur Beratung an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegen

stimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes, Drucksache 5/1877.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/1877 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister Herr Caffier. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geodaten haben in unserer modernen Gesellschaft eine grundlegende Bedeutung. Viele Fragestellungen in unserem Leben sind mit der Frage des Wo, Wohin oder Woher verbunden und erfordern eine Angabe zum Raumbezug, der mittels der Geodaten hergestellt werden kann.

Als Geobasisinformationen werden die Ergebnisse des amtlichen Vermessungswesens bezeichnet. Dazu gehören topografische Karten, Luftbilder, Liegenschaftsdaten, Landschafts- und Geländemodelle und vieles mehr. Es entspricht dem heutigen Stand der Technik, dass diese Geobasisinformationen inzwischen überwiegend in digitaler Form vorliegen und sich damit geradezu anbieten, die eingangs erwähnte Fragestellung zu beantworten. Geobasisinformationen sind die sogenannten Kernelemente einer einheitlichen nationalen Geodateninfrastruktur. Sie bilden die Grundlage für alle Fachdaten mit Raumbezug in vielen Bereichen wie Wirtschaft, Umwelt, Verkehr, Planung, Liegenschaftsverwaltung, aber auch Polizei oder Tourismus.

Die in Mecklenburg-Vorpommern fast flächendeckend vorliegenden digitalen Geobasisinformationen werden von den zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden – dem Landesamt für innere Verwaltung mit dem Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen und den Kataster- und Vermessungsämtern – laufend aktualisiert und in sogenannte Geobasisinformationssysteme eingeführt. Die umfassende Nutzung dieser aus Steuergeldern finanzierten amtlichen Geobasisinformationen ist allerdings im Vermessungs- und Katastergesetz nicht im nunmehr erforderlichen Umfang geregelt, da nicht sichergestellt ist, dass alle Ebenen der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf diese amtlichen Daten zurückgreifen.

So schreibt Paragraf 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes bisher zwar vor, dass die Einrichtung und der Betrieb raumbezogener Fachinformationssysteme bei Stellen der Landesverwaltung auf der Grundlage von Geobasisinformationen erfolgen muss, eine gleichartige Verpflichtung für die Kommunalverwaltung liegt allerdings nicht vor.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Weil die Geld haben wollen.)

Zwar gibt es zeitlich und regional begrenzte Vereinbarungen zur Datennutzung in verschiedenen Verwaltungsbereichen, jedoch ist dies aus meiner Sicht nicht ausreichend, um das Potenzial dieser Geobasisinformationssysteme umfänglich zum Wohle des Landes zu

nutzen. Die gleiche Ansicht vertritt offenbar auch der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern, der darauf hinweist, dass mit der Bereitstellung und Nutzung von Geobasisinformationen wesentliche Impulse für ein verwaltungsebenenübergreifendes E-Government gesetzt werden können. Der Zweckverband E-Government des Städte- und Gemeindetages MecklenburgVorpommern spricht sich daneben klar für eine Einbeziehung der amtsfreien Gemeinden und Ämter in diesen Prozess aus. Die hier vorgelegte Gesetzesänderung beinhaltet für alle Stellen der Verwaltung die Verpflichtung zur Nutzung der amtlichen Geobasisinformationen, soweit sie Geofachinformationen erheben und führen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wahrscheinlich geht’s um Geld.)

Das bedeutet – dazu komme ich noch –, dass neben der Landesverwaltung, den Landkreisen und kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden auch die Zweckverbände erfasst werden, denen gemäß Paragraf 151 der Kommunalverfassung die Erfüllung der übertragenen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung obliegen. Zu erwähnen ist, dass die beabsichtigte Gesetzesänderung auch den E-Government-Masterplan der Landesregierung ausfüllt, der unter anderem den Aufbau der Geobasisinformationssysteme vorsieht. Die uneingeschränkte Bereitstellung und Nutzung der mit öffentlichen Mitteln erhobenen amtlichen Geobasisinformationen ist Voraussetzung dafür, dass alle Verwaltungsebenen die Anforderungen an Europa-, Bundes- und Landesrecht einheitlich erfüllen können. Darüber hinaus wird diese Regelung zu erheblichen Verwaltungsvereinfachungen und Synergien führen.