Protocol of the Session on October 21, 2008

2. Wir verdreifachen den Familienzuschlag, tun etwas für soziale Gerechtigkeit und für die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Ausbildung und Familie und erhöhen den Kinderzuschlag ab dem zweiten Kind auf 100 Euro.

3. Wir verändern auch im Bereich der Zuwendungskriterien oder Entscheidungskriterien bei zu großer Antragszahl gegenüber den zu vergebenden Stipendien Einiges und heben stärker ab auf das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und Pflegeerziehungszeiten. Es bleibt aber dabei, dass an erster Stelle immer die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers steht.

4. Auch in Zukunft bleiben alle Promovenden gleichbehandelt, egal, ob sie an einem Promotionskolleg studieren oder ob sie einzelne Promovenden sind. Wir wollen daran nichts ändern aus dem gleichen Grund. Es geht immer um die Frage: Wer ist exzellent? Uns ist es relativ egal, ob er dabei an einem Promotionskolleg studiert oder nicht und auch, ob er von einer Fachhochschule kommt.

5. Es können und werden künftig Vorhaben gefördert werden, die aus dem künstlerischen Bereich kommen. In einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern, wo es eine erfolgreiche Hochschule für Musik und Theater gibt, denke ich, sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Wir werden in Zukunft in der Tat zwei Caspar-David-Friedrich-Stipendien pro Jahr

haben, die von der Hochschule Wismar, der Universität Greifswald und der HMT vergeben werden.

Dies alles macht das Gesetz zustimmungsfähig und eigentlich auch -pflichtig, Herr Professor Dr. Methling,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

und deswegen möchte ich noch mal kurz auf Sie eingehen. Sie haben ja im Ausschuss vorgetragen und hier auch, dass der Minister oder das Haus hier wohl schlechte Arbeit geleistet haben muss, wenn die Fraktionen so umfangreiche Dinge ändern. Sehen Sie, es ist ja bei der Opposition immer so, egal was wir tun, Sie werden es kritisieren. Wenn wir es einfach durchwinken, dann sagen Sie, wir sind Abnicker, wir nehmen unsere Ehre als Parlamentarier gar nicht ernst und arbeiten nicht ordentlich an den Gesetzen. Wenn wir uns als Parlamentarier einbringen, dann ist angeblich der Minister kritisiert. Insofern passt es ja immer für Sie.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Immer, richtig. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

Das ist ja ganz gut.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und das ist in diesem Fall ganz besonders.)

Nur ich möchte Sie halt daran erinnern,

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

ich war ja mal mit Ihnen in einer Koalition und kann mich insofern gut an den Sozialausschuss erinnern.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

Und ich kann mich ganz oft daran erinnern, dass im politischen Sinne die eine oder andere Ministerin oft durchlöchert aus einer Veranstaltung gegangen ist. Da haben Ihre Genossinnen und Genossen aus der Fraktion immer kräftig mit draufgehalten. Also insofern …

(Jörg Heydorn, SPD: Tüchtig mitgemacht, tüchtig mitgemacht. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ist es Herrn Tesch etwa so gegangen? Nein, überhaupt nicht.)

Nein, Herrn Minister Tesch ist das gar nicht so gegangen. Deswegen möchte ich das ja hervorheben, da gibt es einen wesentlichen Unterschied.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach so!)

Sie haben auch gesagt, Sie hätten in den letzten Wochen in diesem Lande hochschulpolitischen Murks erlebt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

Murks buchstabiert man ja: M u r k s.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

Da haben Sie recht.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das steht auch so in meiner Rede, ne? Oder wie?)

Das Landesgraduiertenförderungsgesetz bedeutet mehr Geld für Promovenden: M

Es bedeutet unkomplizierte Verfahren für Reise- und Fahrtkosten durch Pauschalierung: U

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

Es bedeutet Rechtssicherheit durch korrektes Verfahren im Ausschuss: R

Es bedeutet K: künstlerische Förderung durch CasparDavid-Friedrich-Stipendien.

Es bedeutet S: mehr soziale Gerechtigkeit durch Förderung von Kinder- und Familienfreundlichkeit im Gesetz.

(Raimund Borrmann, NPD: Es bleibt trotzdem Murks.)

Deswegen sollten Sie allen Grund haben, diesem Gesetz zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war aber ein guter Beitrag.)

Danke, Herr Brodkorb.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/1346. Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1905 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 9 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit sind die Paragrafen 1 bis 9 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/1905 bei Zustimmung der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, Ablehnung der NPD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE so beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/1905 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/1905 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und FDP, Ablehnung der Fraktion der NPD sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes, Drucksache 5/1850.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/1850 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Kuder. Frau Kuder, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vor knapp einem Jahr haben Sie den Haushaltsplan 2008/2009 verabschiedet und damit die Weichen für eine weitere Konsolidierung der Landesfinanzen gestellt. Ein notwen

diger Baustein sind Einsparungen im Haushaltsjahr 2009 im Bereich von Leistungen, die Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Landesvorschriften aufwenden muss. Der heute zur Ersten Lesung anstehende Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes dient der Umsetzung dieser beschlossenen Eingriffe in Leistungsgesetze.

Lassen Sie mich zunächst die gegenwärtige Rechtslage erläutern: Mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages fand das Gesetz zur Regelung der Staatshaftung der Deutschen Demokratischen Republik, kurz Staatshaftungsgesetz, aus dem Jahr 1969 Eingang in das Landesrecht der neuen Länder. Abgesehen von wenigen Anpassungen hat sich daran in Mecklenburg-Vorpommern bis heute nichts geändert. Dies hat zur Folge, dass sowohl das Land als auch die Kommunen in MecklenburgVorpommern im Vergleich zum Bund und den meisten anderen Ländern erheblich strengeren Haftungsnormen unterworfen sind. Das Staatshaftungsgesetz sieht eine unmittelbare und verschuldensunabhängige Haftung vor. Zudem ist ein zusätzliches behördliches Antrags- und Beschwerdeverfahren eingeführt worden, das durchlaufen sein muss, bevor der Anspruch bei Gericht eingeklagt werden kann.

Gegenwärtig findet sich ein derartiger Standard bei der Staatshaftung außer in Mecklenburg-Vorpommern lediglich noch in Brandenburg und Thüringen. Auch die Geberländer im Finanzausgleich haben bezeichnenderweise auf eine verschuldensunabhängige Staatshaftung verzichtet. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Architekten des Einigungsvertrages mit der Fortgeltung des Staatshaftungsgesetzes lediglich eine Interimslösung bis zu einer grundsätzlichen Reform des Haftungsrechts im geeinten Deutschland schaffen wollten. Keinesfalls war beabsichtigt, dass das Staatshaftungsgesetz auf lange Zeit fortgelten sollte. Denn die Regelungen werden den Reformzielen trotz der vorgenommenen Anpassungen durch den Einigungsvertrag allenfalls vom dogmatischen Grundsatz her gerecht. Der Preis ist bis heute eine Vielzahl praktischer Probleme im Rechtsalltag. Das angestrebte bundeseinheitliche Staatshaftungsgesetz ist bis heute leider nicht in Sicht.

Welche Konsequenzen hätte nun die Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes für unser Land? Um vorhersehbaren Einwänden gleich zuvorzukommen: Bürger, denen durch staatliches Handeln des Landes oder der Kommunen ein Schaden zugefügt wird, werden durch die beabsichtige Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes in aller Regel nicht schlechtergestellt.

(Raimund Borrmann, NPD: Das behaupten Sie, ja.)

Sie werden nach den dann einschlägigen Haftungsvorschriften angemessen entschädigt. In den allermeisten Fällen wird sich der unterschiedliche Haftungsmaßstab ohnehin nicht auswirken.