Protocol of the Session on September 24, 2008

Doch der entscheidende Mehrwert, der durch die öffentlich-rechtliche Säule unseres dualen Rundfunksystems geschaffen und durch die Gebührenzahler finanziert wird,

(Udo Pastörs, NPD: Die Alliierten haben das geschaffen. Und Sie spielen auf dem Klavier gegen das deutsche Volk.)

ist die Qualität, mit der die Öffentlich-Rechtlichen ihre Angebote der Bildung, der Information, der Unterhaltung, der Kultur und der regionalen Identität gewährleisten.

Qualität kostet Geld und die laufende Gebührenperiode geht am 31. Dezember 2008 zu Ende. Mit dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die Rundfunkgebühr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2012 festgesetzt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten, kurz KEF, hat vorgeschlagen, die Gebühr um 95 Cent von derzeit 17,03 Euro auf künftig 17,98 Euro zu erhöhen. Dem lag eine Anmeldung der Anstalten zugrunde, die eine Erhöhung um 1,69 Euro bedeutet hätte. Im Ergebnis der Überprüfung durch die KEF nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die oben genannte Empfehlung zustande gekommen.

(Raimund Borrmann, NPD: Das ist ja ein Witz.)

Die Ministerpräsidenten haben sich entschlossen, dieser Empfehlung unverändert zu folgen.

(Udo Pastörs, NPD: KEF befiehl, und wir folgen dir.)

Die KEF bezieht bei der Erstellung ihres Vorschlages bereits die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung der öffentlichen Haushalte mit ein.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. September 2007 zwar bestätigt, dass zur Sicherung des Informationszuganges und der Angemessenheit der Belastung der Gebührenzahler eine Überprüfung des KEF-Vorschlages durch die Länder möglich ist, damit dürfen aber keine medienpolitischen Ziele verfolgt werden. Die Ministerpräsidenten sahen konkret keine Handhabe für eine Korrektur. Die Erhöhung bedeutet einen Mehrertrag der Anstalten von 1,4 Prozent pro Jahr. Das liegt unterhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate. Das halten die Ministerpräsidenten für zumutbar.

(Udo Pastörs, NPD: Bei Ihrem Gehalt kann man das ja auch so sehen.)

Auch ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der allgemeinen Befreiungssystematik die Empfänger von Sozialleistungen wie bisher von der Rundfunkgebühr befreit sind. Ihr Informationszugang ist daher gesichert. Außerdem stellt der neue Staatsvertrag auch die Finanzierung des „jugendschutz.net“ bis zum 31. Dezember 2012 sicher. Diese Finanzierung wird hälftig durch die Justizministerien der Länder sowie durch die Landesmedienanstalten getragen. Wir müssen Heranwachsende vor sozial schädlichen Botschaften und problematischen Welt- und Vorbildern schützen

(Raimund Borrmann, NPD: Die sind Sie doch selbst, diese problematische Botschaft. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

und sie zu einem verantwortlichen und kompetenten Umgang mit den Medien anleiten. Und die Medien entscheiden mit über ihren Zugang zur Gesellschaft.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und NPD)

Ja, wir müssen durch die Medien auch vor denen da rechts schützen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Meine Damen und Herren, 2008 ist rundfunkpolitisch ein wegweisendes Jahr. Den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat der Landtag Anfang Juni bereits beschlossen. Der Elfte liegt Ihnen nunmehr vor und im Oktober berät die Ministerpräsidentenkonferenz über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dann wird der sogenannte EU-Beihilfekompromiss umgesetzt. Ein Schwerpunkt ist, den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen mit Blick auf Onlineangebote zu konkretisieren, ein anderer ist die klare Trennung kommerzieller Tätigkeiten von den Kernaufgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Sicherstellung, dass deren Töchter sich marktkonform verhalten. Es geht also zügig weiter. Dazu gehört auch die Entwicklung von neuen Gebührenmodellen. Diese Diskussion wird dann im Jahr 2009 an Tempo gewinnen.

(Michael Andrejewski, NPD: Ach ja, und dann höher.)

Für Mecklenburg-Vorpommern spielen dabei neben einer angemessenen Begrenzung der Rundfunkgebühren zwei Aspekte eine besondere Rolle: erstens die Sozialverträglichkeit der Gebühren und zweitens die Wettbewerbssituation bei Hotels und Ferienwohnungen in unserem Tourismusland.

Meine Damen und Herren, wir können auf die Qualität unseres dualen Rundfunksystems in Deutschland stolz sein. Wir sollten mit guten Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass das so bleibt. Deshalb ist die Rundfunkgebühr mehr als ein Finanzierungsinstrument. Sie ist, wenn Sie so wollen, auch eine Qualitätssicherungsgebühr und das sollte uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk wert sein. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Das ist ja fast zum Totlachen, was Sie da loslassen.)

Danke schön, Herr Ministerpräsident.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der SPD Herr Schlotmann.

(Udo Pastörs, NPD: Jetzt geht’s los! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Udo Pastörs, NPD: Machen Sie das Pult mal ein bisschen runter, dann sehen wir Sie wenigstens!)

Ja, damit Sie mich auch sehen, Herr Pastörs, und damit Sie auch Ihren Spaß haben.

(Michael Andrejewski, NPD: Danke.)

Meine Damen und Herren, ich kann mir das nicht verkneifen, ich muss vorweg ein, zwei Anmerkungen zu dieser Truppe hier an der Fensterfront machen:

(Udo Pastörs, NPD: Machen Sie das doch! Dafür sind wir ja da.)

Allein schon bei der Rede des Ministerpräsidenten zu diesem Gesetz – denn letztendlich ist es ein Gesetz – haben wir wieder einmal gemerkt, wie Nazis sich mit Demokratie auseinandersetzen. Sie pöbeln, sie versuchen, durch Schreien

(Stefan Köster, NPD: Meinungsvielfalt!)

sowie durch unflätige Zwischenrufe

(Michael Andrejewski, NPD: Sie machen das nicht, oder was?!)

die Demokraten mundtot zu machen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich behaupte hier mal, dass die NPD von dem Begriff der Streitkultur nichts weiß.

(Udo Pastörs, NPD: Ich freue mich schon, wenn Sie hier als Minister auftauchen. Darauf freue ich mich jetzt schon, wenn Sie als Minister auftauchen.)

Sie würden viel lieber andere Methoden benutzen, um uns Demokraten mundtot zu bekommen. Aber das werden wir gemeinsam hier verhindern.

(Stefan Köster, NPD: Jawohl, Herr Verkehrsminister!)

Ich hoffe, dass wir das bundesweit verhindern. Von daher reicht mir das,

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

denn es lohnt sich gar nicht, sich jetzt weiter mit der NPD auseinanderzusetzen.

(Udo Pastörs, NPD: Warum tun Sie es denn immer wieder?)

Ich komme jetzt zu dem Thema, um das wir uns hier im positiven Sinne streiten wollen und müssen.

(Stefan Köster, NPD: Sprechen Sie mal zum Thema, bitte!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regelungen des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages betreffen – der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen – den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der vorliegende Staatsvertrag ist zwar von seinem Umfang her, denke ich, sehr übersichtlich, trotzdem ist sein Inhalt nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von großer Bedeutung.

Lassen Sie mich das Augenmerk zuerst auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag lenken.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages betrifft die Weiterfinanzierung der gemeinsamen Stelle aller Länder „jugendschutz.net“. Seit Gründung im Jahre 1997 unterstützt „jugendschutz.net“ die obersten Landesjugendbehörden bei der Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde die Internetaufsicht der Kommission für Jugendmedienschutz übertragen und „jugendschutz.net“ organisatorisch an diese angebunden. Diese Stelle „jugendschutz.net“ wird von den Landesmedienanstalten und den Ländern auf der Grundlage eines Finanzierungsstatus der Jugendminister der Länder gemeinsam finanziert. Letztmalig – und das ist vielleicht nicht ganz unwichtig – wurde im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Finanzierungszeitraum für diese „jugenschutz.net“ befristet bis zum 31.12.2008, also bis zum Ende dieses Jahres. Aufgrund der Bedeutung der Arbeit von „jugendschutz.net“ bei der Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen im Internet und auch der medienpädagogischen Aufklärungsarbeit muss die kontinuierliche Fortführung der Aufgaben durch „jugendschutz.net“ auch über das Jahr 2008 hinaus gewährleistet sein. Die Befristung der Finanzierung soll daher um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2012 verlängert werden.