Ich habe für meine Fraktion deutlich gemacht, welche Lehren und Schlussfolgerungen wir aus den Ereignissen um den 17. Juni herum gezogen haben. Dass das alles Dinge sind, die bei der NPD-Fraktion nicht ankommen, war mir von vornherein klar.
Ich will heute nur noch einmal kurz Stellung nehmen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, weil ich denke, dass wir in der ersten Debatte alles Wesentliche gesagt haben.
Die Fraktion der NPD will den 17. Juni zusätzlich zu einem Landesgedenktag erklärt wissen. Die NPD-Fraktion begründet, dass damit das Streben nach Freiheit, Selbstbestimmung und sozialer Gerechtigkeit gewürdigt werden soll. Und ich wiederhole, die Freiheit, die Selbstbestimmung und die soziale Gerechtigkeit, die die NPDFraktion meint, hat mit wirklicher Freiheit, mit Selbstbestimmung und mit sozialer Gerechtigkeit nichts, aber auch gar nichts gemein.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Selbstbestimmung heißt für die NPD Entausländerung. Soziale Gerechtigkeit heißt für die NPD die ausschließliche Sorge um das Starke und Gesunde. Freiheit heißt für die NPD die Forderung nach – ich zitiere aus dem Parteiprogramm der NPD – „Revision der nach dem Krieg abgeschlossenen Grenzanerkennungsverträge“ und Hilfe für „Millionen von Deutschen in den abgetrennten Gebieten“.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist Ihr wahrer Geist. – Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, solcher Geschichtsklitterung, auch verdeckt im Antrag der NPD zur Änderung des Feiertagsgesetzes, können und werden die demokratischen Fraktionen in diesem Landtag nicht zustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Michael Andrejewski, NPD: Und was macht die LINKE?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns unserer geschichtlichen Verantwortung bewusst.
(Stefan Köster, NPD: Sie unterstützen doch immer noch die Unterdrücker von damals. – Zurufe von Raimund Borrmann, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Ich bin froh, dass es in unserem Landtag andere Verhältnisse im Umgang unter den demokratischen Fraktionen und andere Verhältnisse im Umgang mit der NPD gibt als die, die vom sächsischen Fraktionsvorsitzenden im Landtag gefordert werden.
Ich hoffe, dass dieses Bündnis noch lange hält und wir gemeinsam erfolgreich die NPD bekämpfen. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Der hat auch gefordert, wie man mit Ihnen umzugehen hat. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
(Reinhard Dankert, SPD: Der braucht von Ihnen keinen Ritterschlag. – Stefan Köster, NPD: Dafür muss man ja auch was getan haben.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der NPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage auf Drucksache 5/1580.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD bei Zustimmung der Fraktion der NPD gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie sind doch schon tot, Herr Pastörs! – Udo Pastörs, NPD: Das wünschen Sie sich gern. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Mittagspause eintreten, wollen wir noch den Tagesordnungspunkt 5 aufrufen: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 5/1719.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 5/1719 –
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Je enger sich die Welt verzahnt,
je komplexer politische und gesellschaftliche Prozesse werden, desto mehr brauchen wir qualitativ guten Rundfunk und gutes Fernsehen
Und wer in einer Gesellschaft, die sich immer mehr ausdifferenziert, den Zusammenhalt bewahren will, braucht Kommunikation, die eine breite Bevölkerung erreicht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat auch im digitalen Zeitalter eine herausragende Bedeutung als Leitmedium einer freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet unstrittig einen zentralen Beitrag zur Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse einer Gesellschaft.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Richtig.)
Und darüber hinaus ist der NDR ein bedeutender Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor in Norddeutschland.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Gut so, Herr Ringstorff. – Peter Ritter, DIE LINKE: Köster und Kultur! – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD – Glocke der Vizepräsidentin)
Doch der entscheidende Mehrwert, der durch die öffentlich-rechtliche Säule unseres dualen Rundfunksystems geschaffen und durch die Gebührenzahler finanziert wird,