(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wollen Sie keine namentliche Abstimmung? – Dr. Armin Jäger, CDU: Machen Sie doch eine namentliche Abstimmung!)
Aber dann haben Sie ein weiteres Exemplar für unsere Sammlung von Verbesserungsvorschlägen für die Demokratie, die von Ihnen abgelehnt wurden. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Keine namentliche Abstimmung?)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich halte mich in meinem Redebeitrag ausschließlich an die Drucksache 5/1786 und befasse mich nicht mit den Ausführungen des Kollegen Andrejewski.
Meine Damen und Herren, wir lehnen diesen Antrag auf Direktwahl des Ministerpräsidenten ab. Dieses Vorhaben ist auf Verfassungsänderung gerichtet, deren Verwirklichung das repräsentative System unserer Landesverfassung und die Stellung des Landtages zur Landesregierung grundlegend verändert. Und deshalb sind wir der Meinung, dass hierfür keinerlei Veranlassung besteht.
Meine Damen und Herren, in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg im Parlamentarischen Rat in Bonn sind ganz allgemein die Grundsätze der zukünftigen Entwicklung der Demokratie in Deutschland diskutiert worden und es haben sich alle Beteiligten für die repräsentative Demokratie ausgesprochen.
Diese hat sich in der Vergangenheit bewährt. Und aus den negativen Erfahrungen der Weimarer Zeit mit vielen plebiszitären Elementen hat Deutschland gelernt. Wir sind froh, dass wir heute ein solches System haben. Wir haben infolgedessen auch in unserer Verfassung festgelegt, dass der Landtag den Ministerpräsidenten wählt. Und das ist gut so. Denn es ist so, dass in der Verbindung von Landtag und Ministerpräsidentenwahl auch zugleich die Mehrheitssituation im Landtag zum Ausdruck kommt und damit auch eine Stabilität in der parlamentarischen Arbeit in diesem Landtag.
Und es wäre anders, wenn eine andere Mehrheit einen Ministerpräsidenten wählen würde, der nicht von der Mehrheit im Parlament getragen wird.
Das würde zu instabilen Verhältnissen führen. Das wollen wir nicht. Wir sind der Meinung, dass das …
Wir sind der Meinung, dass das System, was wir haben, richtig ist und keiner Veränderung bedarf. Eine Direktwahl würde, das habe ich schon gesagt, zur Instabilität führen. Wir wollen das nicht. Wir glauben, dass das System, was wir haben, in Ordnung ist.
Deshalb sind wir der Meinung, es ist nicht nötig, es ist sogar schädlich, es ist gemeinschädlich, wenn wir jetzt zu einer solchen Regelung kommen.
Erstens. Es ist wahr, das Grundgesetz ist schon x-mal geändert worden. All die Grundgesetzänderungen umfassen schon mehrere Seiten in den Grundgesetzkommentaren seit 1949.
Zweitens ist sowieso gerade das Unternehmen unterwegs, dass das Grundgesetz zu einer drittklassigen Dorfverfassung runtergewürdigt wird zugunsten einer EU-Verfassung, auch wenn sie sich jetzt Vertrag nennt, der, Gott sei Dank, von den Iren erst einmal verhindert worden ist.
Drittens glaube ich nicht, dass Deutschland sich so erheben sollte über andere Länder. Wollen Sie wirklich sagen, dass Frankreich weniger demokratisch ist? Dort wird der Präsident vom Volk gewählt, separat vom Parlament. Auch in Amerika geht das so. Man könnte ja nicht nur arrogant durch die Landschaft …
(Dr. Armin Jäger, CDU: Die haben eine ganz andere Tradition. Wenn Sie etwas intelligenter wären, würden Sie das einsehen.)
Marschieren Sie doch nicht immer arrogant durch die Welt und sagen, wir zwingen allen unser System auf, Afghanistan, Kaukasus oder sonst wo.
Sie können sich doch auch mal umschauen und sich fragen, was könnten andere vielleicht besser machen,
wobei Sie sowieso durch Ihre Europäisierung in große verfassungsrechtliche Probleme kommen. Dänemark zum Beispiel, Mitglied der EU, denn ein dänischer Bürger darf hier an der Kommunalwahl teilnehmen. Er kann wohl sogar als Ehrenbeamter kandidieren. Als Ehrenbeamter muss er aber versichern, jederzeit auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen. Er steht aber auf dem Boden der dänischen Verfassung. Und die dänische Verfassung hat einen Bestandteil, der dem Grundgesetz total widerspricht und sogar der Ewigkeitsgarantie. Dort herrscht nämlich eine Monarchie. Er steht also auf dem Boden der dänischen Monarchie. Damit dürfte er folgerichtig, da er einem Grundprinzip des Grundgesetzes, nämlich der Republik, widerspricht, hier nicht kandidieren können.
Trotzdem kann er das aber, weil er EU-Bürger ist und diese Rechte aufgrund dessen hat. Da können Sie mal sehen, wie Sie sich hier überall verheddern.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Wenn sich hier jemand verheddert, dann sind Sie das. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Wir treten hier für mehr Demokratie ein und Sie bügeln alles ab, angeblich um der Stabilität willen. Aber um der Stabilität willen kann man die Wahlen auch gleich abschaffen.