Ich will es ganz klar und deutlich sagen: Ich bin den Fraktionen von SPD und CDU dankbar dafür, dass sie zügig reagiert haben, um mit dieser Vorlage die vom Oberverwaltungsgericht gesehene gesetzliche Lücke zu schließen, denn es geht um Geld, um Geld für unsere Hochschulen, auf das sie dringend angewiesen sind.
Auf der Grundlage bisherigen Rechts hatten die Hochschulen im Jahr 2007 etwa 1,5 Millionen Euro eingenommen. Diese Einnahmen können die Hochschulen direkt, auch das wird ja immer wieder diskutiert, für ihre Aufgaben einsetzen, insbesondere für die Verbesserung der Studienbedingungen. Mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes schaffen die Fraktionen von SPD und CDU nunmehr eine verlässliche gesetzliche Grundlage, um den Hochschulen entsprechende Einnahmen für die Zukunft zu sichern. Dazu dient insbesondere der Verwaltungskostenbeitrag, hier schon einmal besprochen, in einer Höhe von 50 Euro pro Semester, der nach dem von uns vorliegenden Gesetzentwurf für eine Reihe von Verwaltungsleistungen landeseinheitlich erhoben wird. Zu diesen Verwaltungsleistungen zählen die Immatrikulationen, Rückmeldungen, Hochschulzulassungen, Organisation der Prüfungen und der allgemeinen Studienberatungen, außerdem die Benutzung der Bibliothek und die Förderung des Übergangs in das Berufsleben.
Mit dem Verwaltungskostenbeitrag wird nicht nur ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung geleistet, sondern auch sichergestellt, dass die Belastungen für die Studierenden an den Hochschulen gleich verteilt werden. Die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages orientiert sich dabei an Regelungen in anderen Bundesländern. Auch das ist ja spannend in der Diskussion, dass immer wieder verschwiegen wird, dass um uns herum alle diese Beiträge haben: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen. Herr Brodkorb hat völ
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es eingestehen, wenn die öffentliche Hand, zumal die Hochschulen Gebühren, Beiträge oder Entgelte erheben, ist es immer ein hochsensibler Vorgang, und jeder fragt, ob mit dem Maß an Abgaben nicht Grenzen überschritten werden. Daher kommt es sehr darauf an, Augenmaß walten zu lassen und eine gute Balance herzustellen zwischen Leistungen und Forderungen. Aber wir dürfen auch nicht vergessen, dieses Augenmaß gilt dann in beide Richtungen. Auch die öffentliche Hand muss im angemessenen Rahmen zusätzliche Einnahmen generieren dürfen, wenn ihre Leistungen signifikant über das Maß hinausgehen, das der normale Steuerzahler von ihr erwarten kann. Insofern haben die anderen Bundesländer genau dies aus diesen Gründen so geregelt. Und so wird die Debatte auch unter dem Gesichtspunkt zu führen sein, ob mit dem hier in Rede stehenden Gesetzentwurf das Spektrum legitimer Gebührensachverhalte abgedeckt wird.
Wir dürfen auf die Stimmen der Hochschulen, aber auch auf die Stimmen der Studentenschaften gespannt sein, denen ich natürlich zugestehe, niemand wird sich freuen, wenn er sozusagen mit einer Gebühr beauftragt wird. Nur, eine Diskussion zu führen, als ob es das nicht gäbe in der Bundesrepublik Deutschland, zu unterstellen, als ob es hier sozusagen um Studienbeiträge geht, das ist nicht richtig aus meiner Sicht. Und wie immer das Gebührenrecht für unsere Hochschulen am Ende dieses Prozesses aussehen mag, fest steht schon jetzt, dass der vorliegende Entwurf eine schmerzliche rechtliche Lücke schließt, Sicherheit gibt und den Hochschulen zu planbaren Einnahmen aus Gebühren, Beiträgen und Entgelten verhilft. Diese Einnahmen, die die Hochschulen künftig erzielen können, stehen ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben direkt zur Verfügung. Insbesondere können die Hochschulen diese Mittel für die Verbesserung der Bedingungen von Studium und Lehre einsetzen. Wie gesagt, darüber ist gesprochen worden.
Nun kommt es darauf an, dass dieses Vierte Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes rechtzeitig in Kraft tritt. Damit sichern wir den Hochschulen für das Sommersemester 2009 die dringend benötigten Einnahmen. Ich glaube, mit dieser Lesung ist der Weg dafür letztendlich bereitet. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Juli dieses Jahres hatten wir die Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Dritten Änderung des Landeshochschulgesetzes. Dieser ist weder im Bildungsausschuss noch im Landtag abschließend behandelt. Jetzt erreicht uns der Gesetzentwurf für die vierte Änderung. Ursprünglich sollte das Vorhaben des Bildungsministeriums zu den Verwaltungsgebühren im Rahmen der dritten Änderung mit behandelt werden. Das hätte uns und auch den Anzuhörenden viel Arbeit erspart. Aber wenn es um die Rechtssicherheit des Verfahrens geht, Herr Brodkorb hat das hier
begründet, muss es wohl so sein. Bei gründlicher Prüfung im Vorfeld wäre dies allerdings zu vermeiden gewesen. Insofern haben wir wieder einmal einen Gesetzentwurf, der mit der heißen Nadel gestrickt worden ist.
Mein Verständnis für diesen Druck hat aber auch Grenzen. Wenn Sie in der vorliegenden Drucksache wiederum unter Punkt „C. Alternativen“ formulieren, ich zitiere, „Erarbeitung einer großen Novelle des Landeshochschulgesetzes durch das zuständige Ressort und Durchführung eines regulären Gesetzgebungsverfahrens“, so möchte ich meine Bemerkungen vom Juli wiederholen: Auch dieses Gesetzgebungsverfahren, was wir hier durchführen, ist regulär. Insofern ist das keine Alternative. Sie ersetzen die selbst gewählte Alternative durch viele kleine Novellen zu Einzelpunkten, weil Sie sich erneut nicht auf eine große Novelle einigen können. Sie servieren uns scheibchenweise kleine bis kleinste Novellen des Landeshochschulgesetzes je nach aktueller Lage. Ich hoffe, dass Sie sich in Zukunft schneller über das einigen können, was Sie denn novellieren wollen.
Ihre politische und parlamentarische Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, hat aus unserer Sicht zumindest auf diesem Gebiet kein klares Ziel und auch keine klare Kante, wie es ein nicht unbekannter Sozialdemokrat einmal gesagt hat. Es riecht auch nicht nach Schweiß, weil man beim Stillstehen eben nicht schwitzen kann, es sei denn, man nimmt sich in den Schwitzkasten. Den Eindruck hatten wir hin und wieder im Ausschuss schon, dass Sie sich gegenseitig in den Schwitzkasten genommen haben. Wieder einmal gebar die Koalition eine Maus. Die zum 14. August eigens für die Landeshochschulgesetznovellchen einberufene Sondersitzung musste wegen Uneinigkeit der Koalition beziehungsweise anderer Bedenken, Herr Brodkorb hat dazu vorgetragen, einen Tag vorher abgesagt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was den Inhalt der neuen Regelungen angeht, kann ich Ihre Intentionen, die Sie der Presse gegenüber erklärt haben, nicht so recht teilen. Bei genauerer Betrachtung fällt Folgendes auf:
Positiv könnte allenfalls sein, dass ein einheitlicher Betrag erhoben werden soll. Das vereinfacht Verfahrens- und Verwaltungsabläufe. So weit, so gut. Problematisch daran ist jedoch, ob mit dem Einheitsbetrag die Kosten der tatsächlichen Verwaltungsleistungen der Hochschule gedeckt werden können. Auch darüber wird sicher zu reden sein. Ist das nicht der Fall, bekommen die Hochschulen ein zusätzliches Finanzloch, das sie mit ihren ohnehin schmalen Budgets ausgleichen müssen. Ich darf daran erinnern, dass die ursprüngliche Regelung im Paragrafen 16 Absatz 5 bewusst so formuliert wurde, damit die Hochschulen Spielräume erhalten, die sie eigenverantwortlich nutzen können. Das Zustimmungserfordernis des Bildungsministeriums war als Bremse gedacht. Jetzt wird mit diesem Gesetz zentralisiert. Wir werden sehen, was die Hochschulen davon haben beziehungsweise davon halten.
Fakt ist auch, alle Studierenden sollen die 50 Euro in jedem Semester zahlen, unabhängig davon, ob sie die Leistungen in Anspruch nehmen oder nicht. Das kann durchaus zum verdeckten Einstieg in Studiengebühren führen, selbst wenn Sie dieses auch heute dementiert haben. Der Weg dahin wäre ja ziemlich einfach. Eine Begründung dafür, dass 50,00 Euro nicht ausreichen, ist durch die Vielzahl der im neuen Paragrafen 16 Absatz 6
genannten Gebührentatbestände durchaus möglich. Sie sind zudem durch das Wort „insbesondere“ nicht abschließend aufgeführt. Außerdem erhebt sich neben der grundsätzlichen Frage der Berechtigung solcher Verwaltungsgebühren die Frage: Warum werden für Verwaltungen Gebühren erhoben und nicht für das Studium selber? Für den eigentlichen Bildungsauftrag erhebt sich auch die Frage der Gerechtigkeit der pauschalen Zahlungen für Leistungen, die nicht gewünscht oder nicht in Anspruch genommen werden. Ob das rechtmäßig ist und Bestand hat, wird sich zeigen.
Es gibt noch ein paar andere Problemfelder, die ich benennen möchte. In der kurzen Zeit will ich darauf hinweisen, dass Sie im Paragrafen 16 Absatz 5 den Satz 2 streichen, der die Kostenfreiheit der Nutzung von Hochschuleinrichtungen beinhaltet. Die Frage ist: Was soll das bedeuten, dass Sie zukünftig Kosten erheben durch die Nutzung dieser Hochschuleinrichtungen? Es gibt noch eine Reihe weiterer Fragen, die ich nicht vortragen kann, weil die Redezeit beendet ist. Dazu gehören auch Formalien der Rechtskonformität.
Wenn Sie Absätze aufheben, dann müssen Sie hinterher auch richtig zählen, wenn Sie neue einfügen. – Danke schön.
Mein Kollege Brodkorb hat die Probleme zum rechtlichen Verfahren eingangs erläutert. Ich möchte an der Stelle aber auch die Gelegenheit gerade hier und auch gerade im Zusammenhang mit dem Bildungsausschuss nutzen, weil es schon wieder uns betrifft, und doch noch einmal die Frage aufwerfen, und die müssen wir hier im Hause alle gemeinsam klären: Wann darf inhaltlich was, wie viel und von wem geändert werden?
Wir hatten das in der letzten Legislaturperiode mit dem Schulgesetz. Ich habe ziemlich große Widerstände gehabt und das Verfahren war schmerzlich.
Frau Polzin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir aufgrund der großen inhaltlichen Änderungen weitere Anhörungen durchgeführt haben und dann mit einer Zweiten Lesung abschließend in den Landtag gegangen sind mit dem Schulgesetz. Ob das nun rechtssicher ist oder nicht, darüber wird heute immer noch diskutiert. Ich bin sehr froh, dass Sie es noch mal angesprochen
haben an dieser Stelle, denn vielleicht geht es anderen Ausschussvorsitzendenkollegen genauso wie mir und wir können dieses Problem ein für alle Mal klären. Das und nichts mehr oder weniger war der Grund, warum die Augustsitzung abgesagt wurde,
weil wieder niemand genau sagen konnte, wie das rechtliche Verfahren sauber abläuft, und meine Meinung und andere Meinungen, die es hier im Hause gibt, sich gegenüberstanden und ich dann gesagt habe, okay, bis zur abschließenden Klärung setze ich diese Sitzung ab.
Ich komme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir reden über einen Verwaltungskostenbeitrag von 50,00 Euro pro Semester, das heißt, es geht um 8,40 Euro im Monat. Ich bin mir sehr sicher, dass diese 8,40 Euro im Monat nicht darüber entscheiden werden, ob ein junger Mensch studieren kann oder nicht studieren kann in unserem Land, noch dazu, wenn alle anderen weiteren, die Hochschulen des Landes betreffenden unterschiedlichen und zahlreichen Gebühren in diesen 50,00 Euro pro Semester zusammengefasst werden.
Richtig, es war teilweise vorher schon mehr. Die Behauptung, wir würden hier quasi durch die Hintertür Studiengebühren einführen, weise ich zurück. Das ist nicht unser Plan. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu festgelegt. Es geht jetzt lediglich um einen Verwaltungskostenbeitrag von 50,00 Euro pro Semester.
Was aber wichtig ist bei dieser Geschichte, ich glaube, das muss man doch noch mal hervorheben, ist in der Tat die Notwendigkeit, alle Gebühren, wie Rückmelde-, Einschreibegebühren, weitere Gebührentatbestände, die an den Hochschulen vorherrschen, zusammenzuführen, dass sie rechtlich abgesichert sind.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das sind doch ganz selbstverständliche Leistungen einer Hochschule.)
Das Wort „insbesondere“, das Sie eben aus dem Gesetzentwurf zitiert haben, Herr Kollege Methling, bezieht sich natürlich auf die Gebühren, die es an jeder Hochschule gibt. Und dann gibt es Gebührentatbestände, die es eben nicht an jeder Hochschule gibt.
Wir sind im anstehenden Verfahren offen, die Fragen zu Gebühren für Aufnahme- und Eignungsprüfung noch einmal mit den Hochschulen zu besprechen. Wir wollen von den Hochschulen klar nachgewiesen bekommen, warum Aufnahme- und Eignungsverfahren eine Extragebühr kosten. Es gibt Hochschulen, wenn ich an die HMT denke, wo das durchaus notwendig sein kann, bei anderen muss man hinterfragen, wie die Zahlen entstehen.
schaften können ihre Sicht der Dinge dort darlegen. Wir werden dann, je nachdem, wie das Ganze ausgeht, diese Punkte noch in das Gesetz mit einfließen lassen oder auch nicht. Für mich ist aber sicher, dass wir hier über Fakten reden, die man wirklich völlig unaufgeregt und ganz sachlich diskutieren kann. Mir ist es vor allem wichtig, nach dem Urteil des OVG, dass wir eine rechtssichere Situation für die Hochschulen und für die Studierenden in unserem Land schaffen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.