Noch ein Wort zur geforderten Umstellung auf die Subjektfinanzierung. Eine Vermischung der allgemeinen Hochschulfinanzierung mit der individuellen Studienfinanzierung, wie das hier der Fall wäre, ist nicht zu empfehlen. Während die Studienfinanzierung auf die Bewältigung der studentischen Lebenshaltungskosten zielt, wäre bei der subjektorientierten Hochschulfinanzierung die Abgeltung von Leistungen der Hochschule auf dem Gebiet Studium und Lehre berührt.
Diese Leistungen gegenüber den Studierenden werden bislang in Mecklenburg-Vorpommern durch die öffentliche Hand finanziert.
Der Bedarf der Hochschulen wurde zu Beginn der Einrichtung des Hochschulfinanzkorridors anhand der vorhandenen Stellen und des damals ausgewiesenen Sach- und Investitionsmittelbudgets bemessen und wird seither mit 1,5 Prozent Steigerung pro Hochschule und Jahr festgeschrieben. Ob diese Steigerung aufgrund exorbitanter Kostenentwicklung ausreichend ist, das werden die nächsten Zielvereinbarungsgespräche zeigen.
Darüber hinaus erfolgt die Hochschulfinanzierung leistungsbezogen über die formelgebundene Mittelvergabe sowie über einen Fonds, der vorwiegend für besonders aussichtsreiche Projekte ausgeschüttet wird. Die Umstellung der Hochschulfinanzierung in dem Sinne, dass nicht die Hochschulen, sondern die Studierenden die Mittel in die Hand bekommen, ist – das wissen Sie auch – eine vielfach diskutierte und auch ambitionierte Idee, die unter anderem auch vom Centrum für Hochschulentwicklung CHE seit Jahren propagiert wird, und zwar unter dem Stichwort „Geld folgt Studierenden“. Die Befürworter argumentieren, dass die direkte Finanzierung der Hochschulen über die Studierenden den Wettbewerb unter den Hochschulen mit erwartbaren positiven Effekten erheblich steigern würde.
Auf der anderen Seite aber wirft das Modell auch eine Reihe grundsätzlicher und administrativer Fragen und Probleme auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die weiteren Forderungen der FDP-Fraktion werfen mehr Fragen als Lösungen auf. Die BAföG-Förderung erfolgt grundsätzlich abhängig vom Einkommen und Vermögen sowohl der Studierenden als auch der Eltern. Dieses ist wegen der bestehenden Unterhaltspflicht während einer Ausbildung für die Bestimmung der Höhe der staatlichen Förderungsgewährung zu berücksichtigen. Bemühungen einer grundsätzlichen Änderung dieser elternabhängigen Förderung waren bisher nicht erfolgreich. Hier sei an das „3-Körbe-“ und das „3-Stufen-Modell“ sowie das „Bildungssparen“ erinnert. In absehbarer Zeit gibt es kein Modell, welches die bewährte Förderung nach dem BAföG ersetzen könnte. Weder die Unterhaltspflicht der Eltern noch die hierfür gewährte steuerliche Berücksichtigung, also Kindergeld oder auch Kinderfreibetrag, kann ohne Weiteres aufgehoben werden. Und eine Umstellung, wie zum Beispiel auf das Bildungssparen, benötigt eine zu lange Vorlaufzeit und einen zu hohen Vorfinanzierungsbedarf.
Fragwürdig scheint mir das unter Punkt 3 geforderte bedarfsgerechte Stipendiensystem. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass es durchaus mehr Stipendien geben sollte. Aber der Grundgedanke der Stipendien, jedenfalls im deutschen Raum, ist gerade nicht der, BAföG und Studienkredite in ihrer Funktion zu ergänzen. Daher besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit und keine staatliche Verpflichtung, zusätzlich zur staatlichen Studienfinanzierung noch ein Stipendiensystem aufzubauen, zumal das Land Mecklenburg-Vorpommern eines der wenigen Bundesländer ist, das keine Studiengebühren erhebt.
Ihre Forderung nach einem umfassenden Studienfinanzierungsberatungskonzept ist überflüssig, und zwar deshalb, weil sich bei der Beratung zur Studienfinanzierung, bei der Förderungsbewilligung und bei anderen sozialen Belangen die Studentenwerke des Landes bestens bewährt haben, es sei denn, Herr Kreher, Sie misstrauen diesen Studentenwerken. Wir tun das nicht. Auf diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden wir auch in Zukunft vertrauen.
Von einer mangelnden Transparenz kann trotz der Vielzahl von verschiedenen Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten nicht die Rede sein. Zudem existiert bereits auch ein umfassendes Studienfinanzierungsberatungsnetz. Schon während der Schulzeit können sich Studieninteressierte bei den Berufsinformationszentren der Arbeitsagenturen über den Inhalt und Ablauf eines Studiums sowie über mögliche Berufsausübungen informieren. Die weitergehende Beratung zur Studienfinanzierung übernehmen dann die Studentenwerke Rostock und Greifswald. Aus unserer Sicht ist die Beratung zur Studienfinanzierung optimal geregelt und selbst von den Studierenden sind Forderungen beziehungsweise Wünsche nach Veränderungen in den Gesprächen, die wir geführt haben, bisher nicht geäußert worden.
Meine sehr geehrten Abgeordneten der FDP, ich will es so zusammenfassen: Ihr Anliegen, die Studienbedingungen der Studierenden zu verbessern, wird von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt. Der von Ihnen vorgeschlagene Weg trägt dazu leider jedoch nicht bei.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass in den letzten zwei Jahren die Anzahl der Prostitution betreibenden Studentinnen
Ich glaube nicht, dass jeder jetzt hier die Qualität der Frage einschätzen kann. Nur die Frage ist: Was wollen Sie uns damit sagen?
(Udo Pastörs, NPD: Das interessiert ihn doch gar nicht. Ihn interessiert sein Gehalt und das war’s.)
(Gino Leonhard, FDP: Es geht doch nicht um die Qualität der Frage, es geht darum zu antworten. Machen Sie weiter so! – Udo Pastörs, NPD: Machen die auch. So eine Unverschämtheit. – Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)
Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE, der Abgeordnete Herr Professor Dr. Methling.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag befasst sich mit einem Thema, das seit Jahren in der Hochschulpolitik präsent ist und auch genauso kontrovers diskutiert wird. Es geht in diesem Antrag auch nicht umfassend um die Lage der Studierenden, sondern vorrangig um die Studienfinanzierung. Die seit Jahren unterschiedlichen Auffassungen dazu sind nicht ansatzweise zu einem Konsens zu vereinen – das ist zumindest unser Eindruck – und das jüngste Beispiel aus Hessen belegt dieses nachdrücklich.
So wird es auch mit diesem Antrag sein, was einen möglichen Konsens betrifft. Haben wir noch beim ersten Teil von Punkt 1 der Beschlussvorlage eine Übereinstimmung, so geht sie danach vollständig verloren. Wir teilen Ihre Auffassung – im Unterschied zu dem Herrn Minister –, dass die BAföG-Sätze an die tatsächlichen Bedürfnisse der Studierenden angepasst werden müssen. Eine letzte Anpassung hat es ja vor Kurzem gegeben. Was die Aufforderung zu einer Bundesratsinitiative betrifft, bin ich sehr skeptisch, weil eben das Gesetz gerade erst novelliert worden ist. Da gibt es wenig Aussicht auf ein erneutes Aufschnüren des Paketes. Damit sind unsere Gemeinsamkeiten aber auch erschöpft, lieber Herr Kollege Kreher.
Das Ziel einer grundlegenden Reform wird in den nachfolgenden Punkten klar: Sie wollen einen Paradigmenwechsel in der Studienfinanzierung. Statt eines elternunabhängigen BAföG, das bei allen Mängeln eine grundlegende Voraussetzung für die Chancengleichheit beim Zugang zum Studium und beim Studium selbst ist, wollen Sie vor allem privatwirtschaftlich finanzierte Stipendien. Die staatlichen Mittel zur Hochschulfinanzierung sollen als Bildungsgutscheine individuell an Studierende ausgegeben werden und wie Studiengebühren zur Finanzierung der Hochschulen herangezogen werden können. Sie formulieren das in der Begründung wie folgt, ich zitiere: „Nach dem Prinzip ,Geld folgt Studierenden‘ kann eine Umstellung der Objekt- zur Subjektfinanzierung bei der Hochschulbildung vorgenommen werden.“ Etwas sarkastisch formuliert, müsste es wohl richtiger heißen: Hohe Schulden folgen den Studierenden und die Subjekte finanzieren die Objekte.
Und es ergeben sich zahlreiche Fragen, die sich nicht nur mir stellen, sondern manchen anderen, die die Hochschulen ziemlich genau kennen, die dann die Frage stellen: Wie soll denn das gehen? Wie soll die Differenzierung der Gutscheine für unterschiedlich teure Studiengänge aussehen? Welche Folgen hat das für das Angebot der Studiengänge an den Hochschulen? Haben Sie das einmal durchdacht? Wie und von wem soll ein solches System denn organisiert werden? Wer soll ein bedarfsgerechtes Studiensystem des Landes finanzieren, das ja sozusagen ergänzt werden soll? Wo soll das Geld herkommen, wenn das Land es geben soll? Sie wollen mehr Wettbewerb und Sie wollen auch in dieser Frage private Hochschulen den staatlichen Hochschulen gleichstellen.
Wir wollen die staatliche Verantwortung für das Bildungswesen, also auch für die Hochschulen, erhalten und ausbauen. Wir wollen den chancengleichen Zugang aller Menschen zu höchstmöglicher Bildung, und zwar unabhängig von der sozialen Situation. Sie wollen glauben machen, dass das durch private Stipendien oder Kredite besser möglich sei. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf eine elternunabhängige und kostendeckende Studienfinanzierung für alle Studierenden. Erste Schritte dazu wären eine Verbesserung der Höhe des BAföG und seine wirkliche Unabhängigkeit von den Eltern. Es ist ja nur quasi elternunabhängig, das wissen wir ja, denn da spielt es eine Rolle, in welcher sozialen Situation sich die Eltern befinden. Und es wäre auch ein Schritt, die Kreditierung dabei elternunabhängig zu machen.
Wir wollen die Studierenden nicht in die Lage bringen, am Ende ihres Studiums vor einem Schuldenberg zu stehen, der möglicherweise ihre persönliche Existenz gefährdet. Ein solches Risiko kann doch kein junger Mensch eingehen. Wie soll denn das gehen? Denn jedes kreditfinanzierte Stipendium geht von einer vermuteten finanziellen Leistungsfähigkeit des Studierenden nach dem Studium aus. Ich weiß auch gar nicht, ob Banken oder andere Private besonders gern bereit wären, solche Finanzierungen vorzunehmen. Damit beginnen die Absolventinnen und Absolventen ihren neuen Lebensabschnitt mit einem hohen Maß an Unsicherheit und persönlichen Einschränkungen. Egal, wie die Rückzahlungsmoda
litäten ausgestaltet sind, es bleiben Schulden und im schlimmsten Fall führt das zu einer Privatinsolvenz. Wir lehnen solche Studienkredite und derartige Stipendien auch deshalb ab, weil sie an den Hochschulen die Privatisierungstendenzen, die ohnehin da sind und gefordert werden, verstärken könnten. Stipendiensysteme können zudem die soziale Auslese beim Hochschulzugang eben nicht vermindern. Schon heute kommen nur rund zehn Prozent der Studierenden aus nichtakademischen oder finanzschwachen Elternhäusern.
Dass die FDP-Fraktion mit diesem Antrag den Beschluss ihres Parteitages vom 31. Mai in München umsetzen will, das kann man ihr nicht verübeln. Das ist auch in anderen Parteien so.
(Michael Roolf, FDP: Weil er richtig ist, Herr Professor. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das glauben auch nur Sie.)
Dieser Antrag ist ein konsequenter Ausdruck der politischen Grundansätze der FDP, die eine Privatisierung gesellschaftlicher Aufgaben und der Daseinsvorsorge zum Ziel haben.
Wie ernst es der FDP mit der Erhebung von Studiengebühren ist, hat die hochschulpolitische Sprecherin im Hessischen Landtag nach dem Urteil des dortigen Staatsgerichtshofes deutlich gemacht. Ich zitiere: „Ändern sich die Mehrheitsverhältnisse in Hessen, werden auch die Studienbeiträge wieder eingeführt.“