Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass der Bereich der elektronischen Kommunikation schon heute eine hohe Bedeutung hat. Es ist uns auch, so denke ich, klar, dass diese zukünftig weiter wachsen wird. Besonders interessant ist diese Entwicklung für alle Beteiligten vor allem auch deshalb, weil durch die Umstellung des terrestrischen Rundfunks von Analog- auf Digitaltechnik Frequenzen frei und vor allem neu vergeben werden. Die Frage ist daher, was passiert mit diesen frei gewordenen Frequenzen und vor allem, wer beeinflusst beziehungsweise bestimmt ihre Verwendung in welcher Weise.
Genau da sind wir bei einem Kernanliegen des Ihnen vorliegenden Antrages meiner Fraktion. Es geht um die Grundsätze unserer Rundfunk- und Fernsehpolitik. Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass die Frage, ob und in welchem Umfang der öffentlich-rechtliche, aber auch der private Rundfunk künftig Frequenzen brauchen, nicht von Brüssel, sondern wie bisher einzig und allein von den Bundesländern beantwortet werden muss. Der Richtlinienvorschlag der Kommission hingegen beschneidet nach unserer Meinung an dieser Stelle eindeutig die Rundfunkhoheit der Länder, indem er in der Europäischen Union den nationalen Regulierungsbe
Meine Damen und Herren, es geht letztlich um nicht weniger als um den Schutz der Kernkompetenz der Länder, nämlich die Gestaltung der Medienordnung, und, nicht zu vergessen, es geht auch um die Förderung der kulturellen Vielfalt. Der Bundesrat hat sich im März dieses Jahres mit dem Vorschlag der Kommission befasst und diesen grundsätzlich unterstützt,
jedoch massive Bedenken im Hinblick auf das Ziel der Kommission angemeldet, die europäischen Rechtsvorschriften im Sinne eines einheitlichen europaweiten Regulierungsansatzes anzuwenden. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss eine Reihe von ganz erheblichen Bedenken vorgetragen. Auf die besonderen Probleme, etwa zu Fragen der Frequenzverwaltung und des Frequenzhandels, möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Das wird sicherlich mein Kollege Andreas Bluhm aus fachkundigem Munde besser erläutern können.
Meine Fraktion hält es aber trotz des Bundesratsbeschlusses für erforderlich, dass sich auch der Landtag bekennt und durch den heutigen Beschluss die Auffassung der Länderkammer im Besonderen stärkt beziehungsweise unterstützt. Wir halten es für angezeigt, dass sich die Landesregierung direkt gegenüber der EU-Kommission für den Erhalt der Rundfunkkompetenz der Länder starkmacht.
Meine Damen und Herren, nun kann man sicherlich auch argumentieren, der Bundesrat hat sich doch bereits positioniert, warum denn noch ein separater Beschluss des Landtages.
Dem kann ich nur entgegenhalten, dass es eben gerade manchmal darauf ankommt, auf verschiedensten Ebenen in Brüssel für seine Rechte einzutreten und es mithin nicht allein dem Bundesrat zu überlassen. Gerade dieser Richtlinienvorschlag der Kommission ist unserer Meinung nach ein hervorragendes Beispiel dafür, dass sich ein „Nachlegen“ der Länder anbietet, ja, geradezu aufdrängt. Wir wären im Übrigen nicht das erste Bundesland. Es wird Ihnen sicherlich nicht entgangen sein, dass das Abgeordnetenhaus Berlin im Mai, also knapp zwei Monate nach dem Beschluss des Bundesrates, einen Antrag ähnlichen Inhalts mit dem Titel „EU-TelekomPaket: Rundfunkfreiheit und Vielfaltsicherung bleiben Ländersache“ behandelt hat und mit Unterstützung der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet hat. Nur die FDP stimmte dagegen. Aber das überrascht ja nicht, will sie doch am liebsten alles dem freien Wettbewerb überlassen.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend noch einige Bemerkungen aus juristischer Sicht machen. So ist für mich auch fraglich, ob die Europäische Union aus ihrer Binnenmarktkompetenz nach Artikel 95 des EG-Vertrages überhaupt Regelungsbefugnisse für diesen Bereich herleiten kann. An diesem Punkt unterstreiche ich ausdrücklich die Auffassung des Bundesrates, wonach für die Vollendung des Binnenmarktes vielmehr ein einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich ist, der die nationalen Besonderheiten in den Ländern berücksichtigt, anstatt Regularien in allen Mitgliedsstaaten stets in gleicher Weise anzuwenden.
Zum anderen ist auch das Subsidiaritätsprinzip kritisch zu hinterfragen. Die Kommission hat da keine Bedenken und meint, die Änderung des bestehenden EU-Rechtsrahmens beträfe ohnehin nur Bereiche, in denen die Gemeinschaft ihre Zuständigkeiten bereits ausübe.
Artikel 5 Absatz 2 des EG-Vertrages sagt: „In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.“ Zitatende. An dieser Stelle muss klar gesagt werden, dass es eben nicht erwiesen ist, dass das koordinierte Vorgehen der nationalen Regulierungsbehörden für die Schaffung gleicher Marktzutrittsbedingungen in der Europäischen Union nicht ausreicht. Auch bestehen Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit. Die Kommission sieht auch hier keinerlei Bedenken, da ihrer Auffassung nach der Richtlinienvorschlag nur ein Mindestmaß an Harmonisierung vorsehe.
Der einschlägige Artikel 5 Absatz 3 des EG-Vertrages lautet: „Die Maßnahmen der Gemeinschaft gehen nicht über das für die Erreichung der Ziele dieses Vertrags erforderliche Maß hinaus.“ Zitatende. Auch hier muss klar festgestellt werden, dass etwa durch die Ausweitung des Vetorechts der Kommission die nationalen Regulierungsbehörden ihre derzeitigen Letztentscheidungskompetenzen bei der Marktanalyse verlieren sollen. Dabei gibt es mildere Mittel, etwa durch die koordinierte nationale Regulierungspraxis anhand gemeinsamer Grundsätze. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahmen des Centrums für Europäische Politik. Dort ist alles im Einzelnen nachzulesen.
Meine Damen und Herren, nach alledem werbe ich um Zustimmung für unseren Antrag. Sie sehen bereits an unserem Antragstext, dass es eine Reihe von Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag der Kommission gibt. Wir haben sechs Punkte herausgegriffen, die uns besonders wichtig erscheinen. Entscheidend ist aber, dass die Landesregierung für den Erhalt der Rundfunkhoheit der Länder gegenüber Brüssel eintritt und entsprechend Zeichen setzt. Das Europäische Parlament wird sich wahrscheinlich im Juli in Erster Lesung mit dem Richtlinienvorschlag der Kommission befassen. Die Kommission wird im Frühjahr 2009 das Gesetzgebungsverfahren abschließen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, es ist noch nicht zu spät. Werden auch wir als Land Mecklenburg-Vorpommern aktiv. Berlin wurde es schon, Mecklenburg-Vorpommern wird es, so hoffe ich, heute und andere Länder, so meinen wir, werden folgen. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU-Kommission beabsichtigt, in dem vorliegenden Antrag ist es dargelegt, den Rechtsrahmen für die europäische Telekommunikation zu novellieren. Die Richtlinie soll die Wirksamkeit des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation erhöhen und die Regulierung EU-weit angleichen. Nach dem Willen der EU-Kommission soll zukünftig Brüssel entscheiden, in welchem Umfang der öffentlich-rechtliche und der private Rundfunk Frequenzen benötigt. Und zu dem Vorschlag der EU-Kommission, der auch die Einrichtung einer neuen unabhängigen europäischen Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation vorsieht, hat sich der Bundesrat bereits in aller Ausführlichkeit am 14. März 2008 zeitnah geäußert.
In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat auf die nationale Prägung der Telekommunikationsmärkte und widerspricht eindeutig einer Zentralisierung der Entscheidungsbefugnisse auf europäischer Ebene durch die geplante Behörde. Ziel europäischer Politik muss die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens sein, der es unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten erlaubt, einen funktionsfähigen Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten zu erreichen. Der Bundesrat hat ganz klar seine Auffassungen deutlich gemacht, dass die bereits vorhandenen Strukturen wie die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden (ERG) und der Kommunikationsausschuss COCOM eine geeignete Plattform zur Gewährung einer abgestimmten Regulierungspraxis sind und es daher ausreichend ist, diese bestehenden Strukturen weiterhin zu optimieren.
Besonders deutlich betonte der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Kompetenz der Länder bei der Ausgestaltung der Medienordnung und die Bedeutung des Rundfunks für die Demokratie, die freie Meinungsbildung und die kulturelle Vielfalt. Wörtlich ist dies in dem Beschluss des Bundesrates unter Ziffer 23 nachzulesen. Ich zitiere: „Die Ausgestaltung der Medienordnung liegt in der Kompetenz der Länder, deren Regelungsbefugnisse im gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste abzusichern sind. Über die Befugnis der Mitgliedstaaten, zur Wahrung ihrer kulturellen Vielfalt Regelungen für den Bereich des Rundfunks zu treffen, kann die Kommission nicht mit dem Hinweis auf ihre Binnenmarktkompetenz hinweggehen. Die Existenz unterschiedlicher nationaler Regelungen reicht nicht aus, um eine Kompetenz der EU zu begründen.“
Ich zitiere Ziffer 26: „Den Ländern obliegt die Ausgestaltung der Medienordnung. Dazu gehört auch die Entscheidung darüber, inwiefern Übertragungskapazitäten für den Rundfunk benötigt werden.“ Und noch eine letzte Kostprobe, Ziffer 28: „Der Bundesrat betont, dass es allein den Ländern obliegt, zu bestimmen, ob und wieweit die Bindung von Frequenzrechten an bestimmte Technologien und Dienste notwendig ist, um Zielsetzungen im öffentlichen Interesse wie die Förderung kultureller Vielfalt, Medienpluralismus sowie die Sicherung der audiovisuellen Politik zu verfolgen.“
Meine Damen und Herren, der Bundesrat hat also mit seinem Beschluss zu den Vorschlägen der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie seine Positionen und nicht nur seine Bedenken eindeutig geäußert. Und diese klaren Aussagen im Beschluss des Bundesrates lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.
Insofern, Frau Borchardt, haben Sie eigentlich mit Ihrem Redebeitrag, wie es manchmal der Zufall so will, praktisch auch schon die Begründung für unsere Ablehnung Ihres Antrages geliefert.
man könnte der Meinung sein, dass das, was der Bundesrat dort beschlossen hat, auch ausreichend ist. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen, der Bundesrat ist ja – ich sage es jetzt natürlich logischerweise für Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn wir nur ein kleines Land sind – die Vertretung der Länder, das föderative Bundesorgan, und zwar das oberste und das wichtigste. Gemäß Artikel 23 und Artikel 50 des Grundgesetzes sowie Ausgestaltung durch das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union wirken die Länder durch den Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union nicht nur mit, sondern nehmen auch maßgeblichen Einfluss darauf. Und wenn die Fraktion DIE LINKE nun mit ihrem Antrag fordert, dass Mecklenburg-Vorpommern sich jetzt noch einmal in gleicher Weise als einzelnes Bundesland direkt gegenüber der EU-Kommission für den Erhalt der Rundfunkkompetenz der Länder einsetzt, ist dies überflüssig und kontraproduktiv. Ich stelle fest, Ihrem Antrag wurde bereits Rechnung getragen. Deshalb lehnen die Koalitionsfraktionen Ihren Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Abgeordneter, geben Sie mir recht, dass das auch zu anderen Fragen immer sinnvoll war, dass die Landesregierung sich auf direktem Weg an die Europäische Kommission gewandt hat, um den Interessen des Landes Nachdruck zu verleihen?
Aber so pauschal würde ich das in jedem Fall nicht begrüßen oder für gut befinden. Das muss man sehr differenziert im Einzelfall sehen. Des Weiteren sehe ich es für viel wichtiger an, dass wir über die Kontakte unserer Fraktionen im Europäischen Parlament – in der Hoffnung, dass das Europäische Parlament zukünftig, wenn der Lissabon-Vertrag noch kommt, mehr Gewicht hat – auf diesem Weg Einfluss nehmen. Ich glaube, es ist viel konstruktiver, viel zielgerichteter und letztendlich auch erfolgreicher, wenn wir als einzelnes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern dies vielleicht in guter Absicht versuchen sollten. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer wieder eine Freude, die Anträge der Linksfraktion beraten zu dürfen.
Wie würden wir denn sonst die Möglichkeiten erhalten, uns hier mit Szenen zu befassen, für die wir als Landtag entweder nicht zuständig oder die von anderen bereits besprochen worden sind.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann hängen Sie nicht so durch. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD)
In etlichen Fällen sprechen wir sogar über Dinge, die sich bereits erledigt haben. Und heute, sehr geehrte Kollegen der Linksfraktion, verbinden Sie all diese sogenannten Fälle in einem Antrag. Wir sind nicht zuständig und er hat sich bereits erledigt.