Protocol of the Session on July 2, 2008

Ich bitte Sie namens der Koalitionsfraktionen um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und zu unserem Änderungsantrag. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Löttge.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung, Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern und über ergänzende Bestimmungen in der Beamtenversorgung auf der Drucksache 5/1390.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1611 anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1624 abstimmen, soweit er den Artikel 1 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der NPD zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1624, soweit dieser den Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD und ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.

Ich lasse nunmehr abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1626, soweit dieser den Artikel 1 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1626, soweit dieser den Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und FDP, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem Artikel 1

entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1611 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1611 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU und einigen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen von Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1611. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1611 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich lasse nunmehr über die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1624, der die Streichung des Artikels 3 beinhaltet, abstimmen. Wer der Ziffer 3 des Änderungsantrages und damit der Streichung des Artikels 3 auf Antrag der Fraktion der NPD zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1624 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD und ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.

Ich lasse nun abstimmen über die Ziffer 4 des Änderungsantrages der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1624, der die Streichung des Artikels 4 beinhaltet. Wer der Ziffer 4 des Änderungsantrages der Fraktion der NPD und damit der Streichung des Artikels 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 des Änderungsantrages der Fraktion der NPD bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD und ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.

Ich rufe nunmehr auf die Artikel 3 und 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 3 und 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und einigen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Abgeordneten der NPD und von einigen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.

Ich lasse zunächst über die Ziffern 3 und 4 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1626 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Bezug auf die Ziffern 3 und 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Ziffern 3 und 4 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Druck

sache 5/1626 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und FDP, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1629 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1629 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD angenommen und ein neuer Artikel 5 eingefügt. Der bisherige Artikel 5 wird jetzt Artikel 6.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den neuen Artikel 6. Wer dem Artikel 6 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der neue Artikel 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE sowie Gegenstimmen durch die Fraktion der FDP und einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

(Stefan Köster, NPD: Gegenstimmen! Gegenstimmen!)

Entschuldigung, Gegenstimmen, richtig, also ohne Stimmenthaltung.

Ich wiederhole das noch einmal für das Protokoll: Damit ist der neue Artikel 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE sowie Gegenstimmen der Fraktionen der FDP, NPD und einiger Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1611 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1611 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Es ist beantragt worden, über die einzelnen Spiegelstriche der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung gesondert abstimmen zu lassen.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Spiegelstrich 1 der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung. Wer dem Spiegelstrich 1 der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Spiegelstrich 1 der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des

Finanzausschusses auf Drucksache 5/1611 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wer dem Spiegelstrich 2 der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Spiegelstrich 2 in Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1611 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

(Zuruf aus dem Plenum: Zustimmung der Fraktion der FDP.)

Danke.

Es tut mir leid, wir kommen noch einmal zur Feststellung des Ergebnisses: Damit ist dem Spiegelstrich 2 in Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1611 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und einigen Zustimmungen aus der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD zugestimmt worden. So ist es korrekt.

Wer dem Spiegelstrich 3 der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Spiegelstrich 3 in Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1611 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP, Gegenstimmen durch die Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, Drucksache 5/1613.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/1613 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Soziales und Gesundheit Herr Sellering. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe ein Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes ein. Mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz haben wir Anfang 2002 das Land als örtlichen Träger der Sozialhilfe von dieser Aufgabe befreit, entlastet und es auf die Kommunen übertragen, wobei wir als Land selbstverständlich noch die Kosten tragen. Das Land ist in diesem Bereich zur Entscheidungsbefugnis aufgerufen worden. Gleichzeitig haben wir einige Aufgaben auf den kommunalen Sozialverband übertragen.

Ziel der Zusammenführung war, dass wir vor allem auch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ verfolgen wollten und dass wir durch die Zuständigkeit des örtlichen Trägers, der schon für die ambulante Hilfe zuständig ist und jetzt zusätzlich die stationäre Hilfe dazubekommt, dass der sehr viel besser und sehr viel genauer entscheiden

kann, welche Art der Hilfe angemessen ist. Wir haben im Laufe der Zeit versucht herauszufinden, wie denn die politische Steuerung durch das Geld am besten funktioniert, damit wir dieses Ziel, möglichst viel ambulante Hilfen zu erreichen, erreichen können.

Wir haben verschiedene Schlüssel im Gesetz. Und wir wollen jetzt mit dem neuen Gesetzentwurf einen neuen Versuch machen und wir wollen einen bestimmen Teil des Geldes, den wir an die Kommune geben, einen bestimmten Anteil – 20 Prozent, und zwar bezogen darauf, wie viele Fälle in einer Kommune insgesamt vorhanden sind, ambulant und stationär. Wir zahlen zwar nur für die stationären Fälle, aber wir wollen auf diese Weise einen Anreiz schaffen vor Ort, dass möglichst alle Fälle, die man ambulant erledigen kann (meist kostengünsti- ger), dann auch ambulant erledigt werden. Dazu muss man einen finanziellen Anreiz schaffen und der liegt in diesen 20 Prozent, dass ich sage, so weit wie möglich behandele ich die Fälle ambulant, dann habe ich einen finanziellen Vorteil davon. Solange wir in erster Linie, das haben wir die letzten Jahre gemacht, das Geld danach ausgeben, was bisher ausgegeben worden ist, und den gleichen Prozentsatz wieder zur Verfügung stellen, dann perpetuieren wir nur das bisherige Ausgabeverhalten.

Dieses Gesetz hat einen sehr langen Vorlauf. Sie können sich vorstellen, dass solche Fragen sehr ausführlich diskutiert werden müssen im Beirat, mit dem Verband, mit den verschiedenen kommunalen Verbänden und hier in den Fraktionen. Insgesamt hat es sehr viel Zustimmung dafür gegeben, einen Versuch zu machen, die Finanzverteilung vorsichtig etwas in diese Richtung zu bewegen.

In der Diskussion hat sich gezeigt, dass die Bereitschaft, das mit einem riesigen Schritt von Anfang an zu tun, nicht sehr ausgeprägt ist, auch deshalb, weil es sich hier um eine politische Steuerung handelt, von der niemand nun ganz genau vorhersagen kann, welche Wirkung es haben wird. Deshalb ist es, glaube ich, sehr vernünftig, das mit diesen 20 Prozent zu versuchen, eine Anreizwirkung zu machen, und dann nach einem gewissen Zeitpunkt zu schauen, wie hat sich denn die kommunale Ebene darauf eingestellt und was hat sich da entwickelt. Ich glaube, dass wir mit beiden Punkten richtig sind, wenn wir sagen, diesen Ansatz muss man einmal wählen, aber bitte nur zu einem kleinen Prozentsatz, 20 Prozent.

Und wir sagen, die endgültige Regelung, die wir dann gemeinsam noch diskutieren müssen aufgrund der Erfahrung, die wir jetzt machen, dazu wollen wir zwei Jahre lang das Gesetz so laufen lassen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich glaube, dass man am Ende sagen kann, dieser Teil ist jetzt sehr einvernehmlich.

In den letzten Wochen hat sich eine andere Frage aufgetan, die wir noch nicht ausführlich diskutiert haben, nämlich die Frage, dass wir ja erhebliche Tarifsteigerung im Land haben und dass da die Kommunen sagen, da erwarten wir, dass demnächst in den Verhandlungen über die Pflegesätze das Berücksichtigung finden muss, dann müssen wir mehr Geld ausgeben und dann kommen wir mit den insgesamt zur Verfügung gestellten Mitteln nicht zurecht. Ich habe gerade sehr ausführlich etwas zur prozentualen Verteilung gesagt. Das wäre den Kommunen egal, wenn wir viele Millionen Euro drauflegen würden, sodass jeder einen Überschuss hat. Das können wir natürlich nicht. Deshalb muss man versuchen, sehr zielgenau das Geld zur Verfügung zu stellen, um mit Anreizwirkung zu verteilen.

Ob jetzt zu wenig Geld zur Verfügung steht, dazu müssen wir, denke ich, abwarten und sagen, wie wirkt sich das denn aus, das, was wir an Tarifsteigerungen haben, und inwieweit kann das durch vernünftige Arbeit und Synergieeffekte aufgefangen werden, sodass ich meine, dass im Laufe des Verfahrens noch Möglichkeit sein wird – auch in der Schwachstellenanalyse, die wir im Herbst dieses Jahres insgesamt bei dem Gesetz machen –, uns diesen Fragen noch mal zuzuwenden. Ich sage, diese Zahl ist nicht festzementiert. Da müssen wir auf die einzelnen Beteiligten zugehen und sagen, da wird man im Einzelfall auch diskutieren müssen. Aber bitte nicht von Anfang an einen Freibrief geben und sagen, da brauchen wir ganz bestimmt mehr Geld, sondern das muss man sich im Einzelnen anschauen. Wir sind uns ja alle einig, in diesem Bereich wird eine sehr große Summe Geld ausgegeben. Dieses Gesetz hat die wichtige Aufgabe zu versuchen, das so zu steuern, dass es auch genau da ankommt, wo es gebraucht wird, und dass wir es möglichst sinnvoll, möglichst ökonomisch ausgeben. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zu überweisen und dann im Einzelnen noch Diskussionen zu führen, soweit das nötig ist. Aber ich glaube, insgesamt sind wir auf einem guten Weg. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Kuhn. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie Minister Sellering schon ausgeführt hat, seit 1. Januar 2002 erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern die Zusammenführung der Entscheidung zur Kostenverantwortung der überörtlichen Sozialhilfe. Für diese Aufgaben gewährt das Land den Landkreisen und den kreisfreien Städten Finanzzuweisungen nach dem hier in Rede stehenden Sozialhilfefinanzierungsgesetz. Diese Finanzzuweisungen waren jedoch nur bis zum 31. Dezember des letzten Jahres festgeschrieben, aber im Gesetz ist natürlich auch eine Fortschreibung mit entsprechenden Modalitäten für die Regelung danach enthalten.

Aber wir sind natürlich auch angehalten, diese vorläufige Haushaltsführung wieder in die richtigen Bahnen zu leiten. Deshalb denke ich, dass wir bei den veränderten Rahmenbedingungen, die wir haben, möglichst schnell, aber auch zielorientiert das Sozialhilfefinanzierungsgesetz mit all seinen Unwuchten, die natürlich zwischen Wohnort, Stadt und Land, unterschiedlichen Sozialräumen und einem Ost-West-Gefälle bestehen, vernünftig beschreiben sollten, damit die örtlichen Träger der Sozialhilfe genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, aber auch die Prämisse letztendlich immer wieder im Hinterkopf haben und sagen: ambulant vor stationär. Dass ein entsprechender finanzieller Anreiz da sein muss, ein sogenannter ökonomischer Hebel, das ist völlig klar, der wird hier auch mit eingebaut. Das heißt, der Verteilerschlüssel muss angepasst werden. Die Ausgangsregelung für sogenannte interne Altfälle, wo Wohnort nicht Pflegestandort ist, muss natürlich festgeschrieben, aber auch wieder angepasst werden, damit vernünftige finan