Ich habe vorhin ganz deutlich gesagt, ich finde es gut, dass der Bürger ein Wahlrecht hat und dass wir aber auf der anderen Seite unterrichtet werden, nicht mit Name und Adresse und nicht mit den einzelnen Schreiben, die der Bürger an die Regierung richtet, was sie für ein Problem hatten, sondern, dass wir über die Aufstellung der Probleme und den Umgang unterrichtet werden. Ich glaube, das ist in einer Demokratie nicht zu viel verlangt, und, wie gesagt, andere Regierungen machen es vor.
Ich finde, wir haben gemeinsam, wenn wir diese Unterrichtung ablehnen oder gemeinsam auch noch einmal darüber diskutieren, in welcher Weise wir Demokratie stärken können, auch in Bezug auf die Maßgabe, direkte Demokratie zu stärken, und dazu tragen Petitionen durchaus einen großen Beitrag bei, aus meiner Sicht eine Chance verpasst. Mich freut es nicht gerade. Ich hatte eigentlich erwartet, dass wir hier und insbesondere die Mitglieder des Petitionsausschusses etwas sachlicher mit dieser Frage umgehen, und bitte um Abstimmung und Zustimmung für unseren Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es juckt mir nicht nur unter den Fingern, es juckt mir auch unter der Zunge!
Ich bin der Meinung, dass das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz dieses Landes kein Vehikel dafür ist, um in die Geschäftsordnung der Landesregierung einzugreifen. Ich bin auch nicht der Meinung, Herr Pastörs, dass der Redebeitrag von Herrn Andrejewski gesessen hat. Ich will Ihnen das auch mal ganz kurz erläutern.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Andrejewski, NPD: Sie sind ein Haufen Nullen.)
Es geht nicht darum, hier bloß irgendwelches Zeug in die Welt zu blahen, womit man vielleicht öffentlich was erreichen kann. Nichts erreichen Sie damit.
(Udo Pastörs, NPD: Sie kümmern sich darum, was Sie wollen, und wir kümmern uns darum, was wir wollen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Herr Müller fährt mit zur Veranstaltung vor Ort und dann kriegt dieser Mensch es fertig und sagt, ich äußere mich nicht, ich will erst mal hören, was Sie sagen.
Und es ist bedauerlich, dass immer wieder viele Menschen auf Sie Schaumschläger reinfallen. Ich wünsche mir, dass die Menschen in diesem Land klüger werden. Pastörs und Konsorten brauchen wir parlamentarisch weiß Gott nicht. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1495. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1495 mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD sowie Ablehnung der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Vereinbarungsgemäß rufe ich den Zusatztagesordnungspunkt auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bedarfsgerechte und wohnortnahe Ausbildungsangebote an den beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zum Schuljahr 2008/2009 sichern, Drucksache 5/1529. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1543 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bedarfsgerechte und wohnortnahe Ausbildungsangebote an den beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zum Schuljahr 2008/2009 sichern – Drucksache 5/1529 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn meines Redebeitrages Folgendes feststellen: Die Bedarfsermittlung für den Bereich der beruflichen Bildung ist von vielen Unwägbarkeiten bei der Planung geprägt. Das ergibt sich aus solch schwer bestimmbaren Planungsgrundlagen, wie zum Beispiel der, dass die variablen Zahlen der Wirtschaft und andere Ausbildungsbetriebe für ihre dualen Ausbildungsangebote eben unwägbar sind, die Mehrfachanmeldungen von Bewerberinnen und Bewerbern auf duale und Vollzeitausbildungsplätze die Planungen schwierig machen, es ergibt sich aus dem Wahlverhalten der großen Zahl von sogenannten Altbewerbern oder Bewerbern, die sich für eine Zweitausbildung entscheiden, und in diesem Jahr aus dem Sonderfall, dass es einen doppelten Jahrgang von Abiturientinnen und Abiturienten gibt. Dies alles erschwert eine gesicherte Planung für das kommende Schuljahr. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass sichere Daten meist erst im November vorliegen. Das kann man beklagen, aber wirklich ändern kann man das gegenwärtig nicht, weil man darauf nur sehr begrenzten Einfluss hat. So weit zu unserem pragmatischen Verständnis als Opposition für die zu leistende Arbeit im Ministerium.
Es könnte eine solche Betrachtung natürlich auch aus einem anderen Blickwinkel erfolgen. Die Stellenbedarfe für die beruflichen Schulen werden mit dem Haushalt beschlossen. Auch sie stehen unter den bereits genannten Vorbehalten und unsicheren Planungsdaten. Wenn dann allerdings die Daten nicht so wie geschätzt eintreten, gibt es ein Problem. Auch während unserer Regierungszeit mussten wir mehrfach mit mehreren Hundert zusätzlichen Lehrerstellen nachsteuern, sehr zum Unmut und gegen den massiven Widerstand anderer Ministerien. Aber wir haben nachgesteuert und uns der dazu erforderlichen Auseinandersetzung gestellt. Genau dies passiert aber gegenwärtig nicht. Dafür führte der Minister ein Monitoring ein. Das mag zwar für die Planung nützlich sein, aber für einen erkennbaren Fehlbedarf hat es keine Lösung zu bieten. So sind zumindest unsere bisherigen Erfahrungen. Was nützen Ihnen die besten Zahlen, wenn Sie keine zusätzlichen Lehrerstellen haben, mit denen sie den Mehrbedarf decken können.
Auf den Punkt gebracht, könnte man sagen, ist das Monitoring ohne Steuerungsinstrumente, sprich ohne zusätzliche Stellen, nur ein Placebo. Es dient dazu, der Öffentlichkeit zu suggerieren, man könne die Probleme lösen, man muss dazu nur lange genug prüfen beziehungsweise abwarten. Eine wirkliche Lösung wäre ein operativer Stellenpool, aus dem man die Fehlbedarfe decken kann. Den aber gibt es nicht und deshalb versucht man, die Zahlen der Bewerberinnen und Bewerber so hinzurechnen, dass sie den vorhandenen Stellen entsprechen.
Nicht umsonst wurde im aktuellen Unterrichtungsversorgungserlass ein neuer Paragraf 9 mit der Überschrift „Haushaltsvorbehalt“ eingeführt, der lautet: „Die mit dieser Verordnung in Aussicht gestellten Lehrerwochenstunden stehen unter Haushaltsvorbehalt und werden ausschließlich im Rahmen der im Einzelplan des Bildungsministeriums zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereitgestellt.“ Für im Verwaltungsdeutsch nicht Geübte will ich das zu übersetzen versuchen. Es bedeutet im Klartext: Die Stunden sind geplant, wenn sich die Finanzsituation des Landes ändert, dann können sie auch gekürzt werden. Es gibt aber keinesfalls mehr Stunden. Passt die Anmeldungen und Bedarfe an die vorhandenen Stellen an, ist eine Forderung. Dies gilt für alle Schulen, allgemeinbildende und berufliche.
Einen Haushaltsvorbehalt gibt es für den gesamten Landeshaushalt nach dem geltenden Haushaltsrecht sowieso. Es wäre hier kein zusätzlicher nötig. Aber man ist wohl im Ministerium der Auffassung, es wäre wichtig, den Knüppel zum Hund zu legen. Ich bin insofern schon etwas verwundert, dass zum Beispiel im Schulamtsbereich Neubrandenburg die Schulen prognostiziert haben, dass es einen Schülerinnen- und Schülerrückgang von etwa 5 bis 8 Prozent gibt. Die Zulassungsbeschränkungen bewirken jedoch – Sie wissen, 431 Lehrerstellen sollen auf 361 abgesenkt werden – einen Rückgang von 16 Prozent, also dem doppelten des eigentlich prognostizierten. Die aktuelle Stellensituation wird dadurch zusätzlich erheblich verschärft, dass die befristeten Arbeitsverträge von den Lehrkräften nicht für das kommende Schuljahr verlängert werden. Diese Lehrkräfte stehen damit für den Unterricht nicht mehr zur Verfügung, weil sie in den Stellenzuweisungen gar nicht mehr enthalten sind. Es besteht bei der Stellenausstattung der nicht unberechtigte Verdacht, dass durch die Kürzungen ein Beitrag dazu geleistet werden soll, um die von den Gewerkschaften angezweifelten Prognosen des Ministeriums zur Einführung der Teilzeit an Berufsschulen zu legitimieren.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Minister hat in der heutigen Fragestunde auf meine Frage eine Reihe von Zahlen zu Bewerberinnen und Bewerbern vorgetragen, die ein differenziertes Bild ergeben. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: