Der jeweilige Zuschlag unter geeigneten Bewerbern ist bei aller Schwierigkeit in der konkreten Umsetzung dem Angebot zu erteilen, das das wirtschaftlichste ist.
Die entscheidenden Kriterien dabei sollen nicht nur der Preis, sondern die Qualität, der technische Wert, die Zweckmäßigkeit und die Umweltverträglichkeit sein.
zielt außerdem genau wie in der Mindestlohndebatte, die Sie hier seit zwei Jahren führen, darauf ab, dass der Staat sich in die Lohnfindung einschaltet.
Es ist nicht Aufgabe der Politik, dort, wo die Tarifautonomie vielleicht nicht oder nicht richtig funktioniert, diese Tarifautonomie durch staatliche Vorgaben und Regelungen zu ersetzen.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Wir wollen die Einhaltung der Tarifverträge. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie wollen den Staat nirgendwo haben, ne?!)
(Helmut Holter, DIE LINKE: Frau Reese, das beweist nur, dass wir politische Bildung bitter nötig haben.)
Ihr Vergabegesetz hätte außerdem noch mehr Bürokratie zur Folge. Die Einhaltung der Kriterien müsste schließlich entsprechend kontrolliert werden. Vermutlich wäre sogar die Einsichtnahme in entsprechende Lohn- und Meldeunterlagen an die Sozialversicherungsträger erforderlich.
Wer Bürokratie abbauen will, setzt mit diesem Entwurf ein völlig falsches Zeichen. Und die Frage der entstehenden Folgekosten für die öffentliche Hand, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, will ich Ihnen auch heute nicht ersparen.
Ihr Gesetzentwurf sagt dazu nämlich nur sehr rudimentär, die Kostensteigerungen sind gegenwärtig nicht erfassbar und daher nicht zu beziffern.
Da hilft dann auch nicht der lapidare Hinweis auf eine etwaige Entlastung der Sozialversicherungssysteme und die Verhältnismäßigkeit des Mehraufwandes für die öffentlichen Auftraggeber. In Wirklichkeit wissen Sie nicht, welche finanziellen Folgen Ihr Vorschlag hat. Und außerdem, der Bruttolohn ist hier überhaupt nicht entscheidend, entscheidend wäre der Nettolohn.
Die Wohltaten, die Sie den Menschen hier fortwährend versprechen, können Sie aber nur finanzieren, wenn Sie andererseits dem Bruttolohn gegebenenfalls noch mehr Abgaben auferlegen.
Die populistische Forderung nach 8,00 Euro Arbeitsentgelt je Stunde hilft in der Sache überhaupt nicht weiter. Zu Recht ist dieser Gesetzentwurf nach der Ersten Lesung nicht überwiesen worden, er ist also nach wie vor abzulehnen.
Was mich so ein bisschen erstaunt, Herr Dr. Jäger, Ihrem Vernehmen nach ist ja ganz klar, dieses Landes braucht kein Vergabegesetz. Wenn ich jetzt von Herrn Schulte höre, dass in der nächsten Landtagssitzung eines auf der Tagesordnung sein wird, dann würde ich das sehr bedauern,
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das lassen Sie mal unsere Sorge sein, Frau Reese! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Na, die FDP wird Ihnen schon den Rücken stärken, Herr Jäger.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist viel gesagt worden, daher will ich mich relativ kurz halten.
Der Gesetzentwurf, der heute vorliegt, es ist schon gesagt worden, ist in der Ersten Lesung abgelehnt worden. Er liegt heute durch die automatische Aufsetzung wieder vor. Er beinhaltet im Kern, das wurde auch gesagt, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die Tariflohn, also mindestens jedoch 8,00 Euro die Stunde bezahlen.
Ich habe bei der letzten Lesung bereits ausgeführt, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Herr Holter hat es heute auch ein wenig revidiert. Die wesentlichen Gründe sind die rechtliche Ausgestaltung, das sagten Sie, der falsche politische Ansatz, die Nichtberücksichtigung der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und ein sehr hoher bürokratischer Aufwand.
Mittlerweile erging dieses Urteil vom EuGH zum niedersächsischen Landesvergabegesetz und es sagt Folgendes aus: „Die landesrechtlichen Vorschriften entsprechen … nicht den Bestimmungen der Gemeinschaftsrichtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, nach denen die Mitgliedstaaten bei einer staatenübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Mindestlohnsätze vorschreiben können.“ Dieses Urteil steht nun mal und darauf haben nahezu alle Länder in Deutschland reagiert.
Rheinland-Pfalz hat einen Antrag an den Bundesrat gestellt, damit die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative veranlasst, damit die Länder Mindestentgeltstandards gewährleisten können; im Bundesrat am 25.04.2008 abgelehnt.
Für uns steht im Vordergrund, dass wir erreichen, das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben, was eine entsprechende Entlohnung garantiert.
Des Weiteren verfolgen wir natürlich auch in erster Linie, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Teilhabe von kleinen und mittelständischen Betrieben gewährleistet wird. Mittelstandsförderung ist ein erklärtes Ziel der Koalitionsfraktionen. Wesentlich sind die Vereinbarung eines Vorhabens mit der aktuellen Rechtsprechung und die Einhaltung der Durchführung der bestehenden Gesetze. Das wiederhole ich noch einmal vom letzten Mal: Wir haben ein Vollzugsdefizit und kein Regulierungsdefizit.
Für all diese Vorgaben dient dieser Gesetzentwurf nicht – Sie haben es selber schon gesagt, Herr Holter –, insbesondere nach dem EuGH-Urteil, und deswegen kann er nur abgelehnt werden, ebenso eine Überweisung und eine Dritte Lesung.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, zu der Vereinbarung, die wir mit dem Koalitionspartner haben: Selbstverständlich halten wir uns an das, was wir mit unserem Koalitionspartner vereinbart haben. Die versprochene Ankündigung, dass die Koalitionspartner vor der Sommerpause noch einen Regelungsentwurf vorlegen werden, werden wir einhalten. Wir arbeiten daran intensiv.