Protocol of the Session on June 4, 2008

(Volker Schlotmann, SPD: Die Politkriminellen sind in der NPD! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Sie machen es uns wirklich einfach, liefern Sie doch auch im Fall CDU-Adam jene Munition, mit der wir wunderbar gerüstet Politik gegen Sie organisieren können.

Noch einmal zu Ihnen, Frau Schlupp, von der CDU: Schauen Sie zukünftig gut in Ihren Briefkasten!

(Reinhard Dankert, SPD: Wer hier wohl angesprungen ist.)

Dort werden Sie demnächst ein Flugblatt finden, auf dem Sie nicht nur in Ihrer ganzen Grazie erscheinen, sondern dort wird den Bürgern des Landes auch die ganze bisher bekannte Affäre „Adam Schelsky“ nähergebracht.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Mehr zu diesem Themenbereich liefern wir von der NPD Ihnen am Freitag in diesem Hohen Hause im Rahmen der Debatte

(Volker Schlotmann, SPD: Das ist eine Idee. Wir werden mal öffentlich bekannt machen, wie viel Vorbestrafte in der NPD sind. – Dr. Armin Jäger, CDU: Sie haben die meisten Straftäter bei sich.)

mit dem Antrag meiner Fraktion über das FassbinderStück. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1479. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1479 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, aber Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Ersatzlose Streichung des § 15 Sozialgesetzbuch II, Drucksache 5/1486.

Antrag der Fraktion der NPD: Ersatzlose Streichung des § 15 Sozialgesetzbuch II – Drucksache 5/1486 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Kontrastprogramm zur in Mecklenburg-Vorpommern von den etablierten Staatsparteien, also von Ihnen geplanten Diätenerhöhung um 2,9 Prozent, das sind etwa 130 Euro oder über ein Drittel des Regelsatzes für Hartz-IV-Empfänger, auch als Kontrast zu den Gehältern der Gewerkschaftsbonzen, die schon angesprochen wurden, jetzt wieder ein Hartz-IVProblem aus der Abteilung Pseudodemokratie. Anstatt nämlich einfach Bescheide zu erlassen und dem Bürger als Hoheitsträger entgegenzutreten, machen sich die Sozialbehörden manchmal klein und geben sich als Partner des Leistungsbeziehers aus. Auf gleicher Höhe möchte die Staatsmacht ihnen begegnen. Nicht Befehl und Gehorsam sollen gelten, sondern Eintracht zwischen Gleichberechtigten.

Nur leider ist der Begriff „Eingliederungsvereinbarung“ genauso verlogen wie Arbeitgeberäußerungen, in denen von Mitarbeitern die Rede ist. Die Kassiererin bei Aldi oder Schlecker, die an der Kasse arbeitet, ist natürlich nicht Mitarbeiterin der Brüder Albrecht oder des Herrn Schlecker, sondern sie ist eine Untergebene und hat zu parieren. Der Begriff „Partnerin“ ist reine Täuschung,

genauso wie die sogenannten Eingliederungsvereinbarungen rein gar nichts mit dem Prinzip der Vertragsfreiheit zu tun haben. Wo Vertragsfreiheit herrscht, da kann ich nämlich auch Nein sagen. Ich kann mich weigern, überhaupt einen Vertrag abzuschließen. Und das Prinzip gilt auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen.

Das darf der Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht. Lehnt er es grundsätzlich ab, an dieser Farce mitzuwirken, ist das ein sehr willkommener und hervorragender Vorwand für die Streichung von Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung. Umgekehrt „soll“ die Agentur für Arbeit eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, sie muss aber nicht. „Soll“ heißt, in der Regel Ja, aber in Ausnahmefällen vielleicht doch nicht. Und ob die vorliegen, entscheidet allein die Behörde. In der Praxis provozieren die Arbeitsgemeinschaften die Bürger gern, indem sie ihnen Vereinbarungen mit möglichst unannehmbaren Bedingungen auftischen, etwa Arbeitsmöglichkeiten mit jämmerlicher Bezahlung und unzumutbarer Entfernung vom Wohnort oder bescheuerte Weiterbildungsmaßnahmen wie den zehnten Bewerbungskurs. Lehnt der Leistungsbezieher das brüsk ab, wird das gerne als generelle Verweigerung eingestuft und schon kann das Amt Leistungen einsparen.

Viele Menschen wissen nicht, dass sie in einer solchen Situation am besten in Begleitung eines Beistands – den dürfen sie mitbringen, was man ihnen aber auch nicht sagt – dem Fallmanager eine schriftliche Erklärung überreichen sollten, wonach sie natürlich bereit wären, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, aber eben nicht diese, und nachzuverhandeln wünschten, denn Verhandlungen sind ja wohl Teil der vom Grundgesetz garantierten Vertragsfreiheit. Und was geschieht, wenn die Verhandlungen nicht zu dem Ergebnis führen, das der Behörde in den Kram passt? Das Gleiche wie in Halbdiktatur, wenn das Wahlergebnis nicht passt, dann wird ganz offen angeordnet und befohlen, dann gibt es eben einen Eingliederungsbescheid. Wer dem nicht Folge leistet, riskiert nun wiederum Leistungskürzungen. Er kann natürlich Widerspruch einlegen und klagen.

Diese Rechtsmittel haben nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 11.11.2005 aufschiebende Wirkung, aber das wird in der Praxis auch in diesem Bundesland von Behörden meist missachtet. Und wenn doch eine Eingliederungsvereinbarung zustande kommt, welche Konsequenzen hat es dann, wenn der Erwerbslose dagegen verstößt? Natürlich schwerwiegende, bis zur Leistungskürzung auf null. Und was riskiert die Behörde? Gar nichts. Schlimmstenfalls geht der Hartz-VI-Empfänger mit einer Leistungsklage vor das Sozialgericht und gewinnt vielleicht sogar. Aber das trifft weder den Fallmanager noch den Behördenleiter persönlich. Außerdem ist die Behörde ja in keiner Weise verpflichtet, in der Eingliederungsvereinbarung irgendetwas festzuschreiben, das ihr gegen den Strich geht. Es liegt in ihrem Ermessen, was sie dem Untertan huldvoll gewährt. Im Ermessen des Bürgers liegt gar nichts.

Angesichts solcher Zustände wäre es ehrlicher, von dieser lächerlichen Fiktion der Gleichberechtigung Abschied zu nehmen und den Behörden das demokratische Mäntelchen vom Leibe zu reißen. Hinter der vorgeblichen Freiheit verstecken sich Macht und Zwang und weiter nichts. „Ich mache dir ein Angebot, das du nicht ablehnen kannst.“ Dieser Ausspruch des Mafiabosses in dem Film „Der Pate“ ist die wahre Grundlage der Eingliederungsvereinbarung. Um dieser Form der gespielten

Demokratie ein Ende zu bereiten, sollte der Paragraf 15 SGB II ersatzlos gestrichen werden.

(Stefan Köster, NPD: So ist es.)

Wenn sich die Sozialbehörden letztendlich doch als Obrigkeit aufführen, sollen sie gefälligst auch dazu stehen. Das passt auch besser zu den sogenannten HartzReformen, die ja unter totaler Missachtung des Volkes durchgepeitscht wurden von einem Mann, der Russland für eine Musterdemokratie hält und immer noch Mitglied der SPD ist. Wenn Hartz IV einmal weg sein sollte, könnte man den Gedanken der Eingliederungsvereinbarung innerhalb einer neuen Sozialgesetzgebung vielleicht noch einmal aufgreifen, aber dann, im Gegensatz zu heute, unter Beachtung der Vertragsfreiheit und des Grundgesetzes. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die Ehre

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

für die demokratischen Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und der Partei DIE LINKE

(Zurufe von Raimund Borrmann, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Ihren Antrag zu erwidern und ihn in aller Schärfe zurückzuweisen. Das will ich gleich zu Beginn sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Raimund Borrmann, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Sie wissen, dass wir unterschiedliche Positionen haben zu den sogenannten Hartz-Gesetzen und das SGB II gehört dazu. DIE LINKE will Hartz IV überwinden und eine existenzsichernde Grundsicherung.

(Udo Pastörs, NPD: Und wir wollen den Parteienstaat überwinden. Das ist ein kleiner Unterschied. – Dr. Armin Jäger, CDU: Sie wollen den Parteienstaat überwinden?!)

Die CDU, FDP und SPD haben hierzu eine deutlich andere Auffassung.

(Udo Pastörs, NPD: Zusammen und gegen uns.)

Aber entscheidend ist nicht, was uns unterscheidet, sondern entscheidend an dieser Stelle ist, was uns zusammenführt, und das ist, dass wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Wunderbar!)

Die Gründe hierfür will ich auch nennen. Wir wissen sehr wohl, Herr Andrejewski, dass die Anwendung des Paragrafen 15 SGB II, also die Regelung über die Eingliederungsvereinbarung, massiv kritisiert wird. Damit haben Sie uns heute nichts Neues erzählt. Der Bundesrechnungshof hat mehrfach die Eingliederungserfolge und

deren Geringfügigkeit bemängelt, es wären nur 18 Prozent, und das Sozialgericht in Dortmund stellte Eingriffe in die Vertragsfreiheit fest. Ich beziehe mich auf das Urteil vom 18.09.2007. Der Tacheles e.V. Wuppertal prangert Schikanen an. Aber wir lehnen gleichwohl Ihren Antrag ab,

(Udo Pastörs, NPD: Na klar!)

weil mit Ihrem Verlangen auf die ersatzlose Streichung des Paragrafen 15 nicht einmal eine Scheinlösung präsentiert wird. Mehr noch, der NPD-Antrag ist das Gegenteil einer Lösung der Probleme, denn Sie machen Folgendes:

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Sie, Herr Borrmann, sind weder

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

eine Kümmererpartei als NPD noch sind Sie seriöse Anwälte der Betroffenen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Denn eine ersatzlose Streichung zielt darauf ab,

(Stefan Köster, NPD: Warum zittern Sie denn so?)