Protocol of the Session on June 4, 2008

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Das ist doch keine Umgangsform, Kollege Müller. Sie müssen wirklich mal in den Gesetzestext hineingucken. Es geht einfach nicht, dass ich bei dem Punkt „Kosten“ schreibe: „Die als verpflichtend einzuführende Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters stellt einen Fall der Konnexität dar“, und im Gesetzestext findet sich die verpflichtende Wahl des Stellvertreters nicht wieder.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Da haben Sie einfach einen handwerklichen Fehler gemacht. Sie sind noch nicht einmal so clever und sagen: Okay Leute, ihr habt recht, wir haben hier einen Fehler gemacht und werden ihn korrigieren. Und stellen Sie sich nicht hier hin und sagen, die Linken haben keine Ahnung und erzählen hier bloß Unsinn!

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber doch nicht Herr Müller. So schnell geht das nicht.)

Und das Gleiche zur Konnexität: Natürlich wissen wir, dass an der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes gearbeitet wird.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Das machen wir doch gemeinsam. Aber in der Begründung steht, und das war mein Kritikpunkt: „Voraussichtlich werden sämtliche Ausgaben der Kommunen für Freiwillige Feuerwehren mit Inkrafttreten des novellierten Finanzausgleichsgesetzes … im Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen berücksichtigt.“ „Voraussichtlich“ heißt eben „voraussichtlich“.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Wir haben gehört, 2010!)

Und wenn Sie sicher sind, dass es so gemacht wird, dann hätten Sie in der Begründung schreiben müssen: „es werden“. Insofern sind es ungelegte Eier und ungelegte Eier gehören weder in einen Gesetzentwurf noch in eine Begründung eines Gesetzentwurfes. Daher war es mir wichtig, das hier noch einmal zu sagen.

Ich habe vorhin deutlich gemacht, wir haben vom Städte- und Gemeindetag und vom Landesfeuerwehrverband den Forderungskatalog erbeten. Wenn er im Innenausschuss vorliegt, sollten wir wirklich diese drei Dokumente, unseren Gesetzentwurf, Ihren Gesetzentwurf und die Forderungskataloge, nebeneinanderlegen und daraus ein passfähiges Gesetz machen. Ich denke, das sind wir den Feuerwehren im Land schuldig. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Ritter.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich dachte, Herr Müller geht noch mal reden.)

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/1489 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und

zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und NPD zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V, Drucksache 5/1490.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V (Erste Lesung) – Drucksache 5/1490 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch der vorliegende Gesetzentwurf ist zugegebenermaßen kein umfänglicher Gesetzentwurf,

(Heinz Müller, SPD: Klein, aber fein.)

behandelt aber dennoch eine sehr wichtige Problematik. Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE beinhaltet eine nochmalige Verlängerung der Festsetzungsfrist für Anschaffungs- und Herstellungsbeiträge nach Paragraf 9 Absatz 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31.12.2010. Dafür wird Paragraf 12 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz entsprechend geändert.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Bericht des Innenministeriums zur Erhebung von Anschlussbeiträgen vom 29. Mai 2007 wird zu den Auswirkungen der Novelle des Kommunalabgabengesetzes aus dem Jahr 2005 unter dem Stichwort „Verlängerung der Festsetzungsfrist bis zum 31.12.2008“ unter anderem festgestellt: „Die Verlängerung wird allgemein begrüßt, da sie einigen Aufgabenträgern einen als notwendig angesehenen Zeithorizont verschafft, noch vorzunehmende Beitragserhebungen insbesondere auch im Bereich der Altanschließung durchzuführen. Eine Verlängerung von Verjährungszeiträumen aber um mehreren Jahrzehnte“ – so der Bericht des Innenministeriums weiter – „wäre verfassungsrechtlich bedenklich.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die von uns vorgeschlagenen zwei Jahre sind also keine mehrere Jahrzehnte. Somit dürften derartige Bedenken für den vorliegenden Gesetzentwurf nicht bestehen. Im Gegenteil, der Gesetzentwurf greift Bedenken auf, die aufseiten der Koalitionsfraktionen bestehen, die öffentlich artikuliert wurden, die wir gemeinsam – ich betone, gemeinsam – ausräumen sollten. Herr Kollege Dr. Jäger, Herr Kollege Müller, sachlich betrachtet hätte der vorliegende Gesetzentwurf auch die Unterschriften der Koalitionsfraktionen tragen können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang an die 2. Abwasserkonferenz am 8. April in Neukloster erinnern, an der aus diesem Hause teilgenommen haben die Kollegin Tegtmeier sowie die Kollegen Dr. Jäger und Heinz Müller. Meine Fraktion wurde durch meine Kollegin Frau Měšťan

vertreten. Während dieser gut besuchten Veranstaltung wurde vom Aktionsbündnis Nordwestmecklenburg Abwasser/Wasser unter anderem ein 10-Punkte-Programm vorgestellt. Darin aufgenommen wurde ein Vorschlag für ein befristetes Moratorium zur Ausreichung neuer Abwasserbescheide für Altanschließer.

In der weiteren Diskussion auf diesem Abwasserforum hat Kollege Dr. Jäger zum Ausdruck gebracht – und, wie ich meine, vollkommen zu Recht –, dass ihm das Datum 31.12.2008 Angst mache. Den Zweckverbänden sollte vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, Beitragsbescheide nicht sofort zu erlassen, sondern die Satzungen zu überarbeiten. Er habe aber Zweifel, die Änderungen bis Ende 2008 hinzubekommen. Auch das vorgeschlagene Moratorium ließe sich vor dem Hintergrund des 31.12.2008 nicht umsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Kollege Heinz Müller meinte in der 31. Landtagssitzung am 13. Dezember 2007, an den zeitaufwendigen Satzungsänderungsprozess erinnern zu müssen. Ich zitiere: „Ja, Sie sind ein Freund schneller Entschlüsse.“ Gemeint war ich. „Nur müssen wir sehen, wir haben hier Zweckverbände vor uns, die in vielen Fällen, wenn sie auf dieses Papier reagieren wollen“, gemeint sind die Empfehlungen des Innenministeriums zur Beitragserhebung, „neue Satzungen machen müssen. Und zu glauben, dass ein Zweckverband das mal so eben zwischen Suppe und Kartoffeln in vier Wochen machen kann, geht, glaube ich, an der Realität vorbei.“ Zitatende.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Deswegen sollen sie zwei Jahre länger kriegen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Vorsitzende des Petitionsausschusses, meine Kollegin Frau Borchardt, hat im Innenausschuss zutreffend ausgeführt, dass allein die erneute Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Anschlussbeiträgen die Probleme der von Beiträgen Betroffenen natürlich nicht löst. Ich unterstelle einmal, dass die entsprechende Fragestellung auch nicht ganz so ernst gemeint war. Aber, lieber Kollege Müller, auch unsere 2005 vorgenommene Fristverlängerung sollte den Spielraum der Einrichtungsträger bezüglich der Beitragseinziehungen erhöhen und es den beitragserhöhenden Körperschaften erlauben, auf die individuelle Situation von Grundstückseigentümern flexibler reagieren zu können, ohne dass die Beiträge nur deshalb erhoben werden müssten, weil sonst die Verjährung droht. Völlig folgenlos sind die Fristen also nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für eine erneute Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Anschlussbeiträgen sprechen aus meiner Sicht vor allem zwei Gründe:

Erstens ermöglicht diese Fristverschiebung dem Landtag beziehungsweise dem Innenausschuss die ausreichende Zeit für eine sachliche Debatte und eine ergebnisorientierte Lösungssuche. Wir haben uns gemeinsam auf den Weg begeben. Ansonsten – und hier teile ich ausdrücklich die Befürchtung des Kollegen Dr. Jäger – schwebt selbst über der parlamentarischen Debatte das Damoklesschwert des 31.12.2008. Anders ausgedrückt: Bei Beibehaltung des bisherigen Festsetzungstermins könnte bei den Betroffenen der Verdacht entstehen, dass die Politik lediglich auf Zeit gespielt und Scheindebatten geführt hat.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Der Bericht der Landesregierung zum 30. Juni, ein reines Gebührenmodell und seine rechtliche Bewertung, der KAG-Ländervergleich der VDGN zu Anschlussbeiträgen oder das bereits erwähnte 10-Punkte-Programm dazu hat sich der Innenausschuss bisher mit den vorliegenden und zu erwartenden Hinweisen, Ergebnissen und Vorschlägen noch nicht abschließend befasst oder befassen können. Deshalb sollten wir uns auch selbst die Zeit geben durch eine weitere Fristverlängerung.

Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird eine Beibehaltung der bisherigen Festsetzungsfrist möglicherweise beitragserhebende Körperschaften zwingen, die Beiträge nur deshalb zu erheben, weil ansonsten die Verjährung droht. Das Innenministerium hat bekanntlich in seinen Hinweisen und Empfehlungen bereits die juristische Keule dazu geschwungen. Die beitragserhebenden Körperschaften wären schon aus terminlichen Gründen gehindert, mögliche Ergebnisse unserer Fachberatungen im Innenausschuss oder der Obleute satzungsrechtlich bis zum 31.12.2008 überhaupt umzusetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben 2005 einstimmig beschlossen, dass die Festsetzungsfrist frühestens mit Ablauf des 31. Dezember 2008 endet. Lassen Sie uns nun gemeinsam aus oben genannten Gründen diese Frist um zwei Jahre verlängern! Geben wir damit den Gebietskörperschaften Zeit und vor allen Dingen uns selbst, die zahlreichen Kritiken ernsthaft aufzunehmen und umzusetzen! Ich bitte daher um Überweisung unseres Gesetzentwurfes federführend in den Innenausschuss. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Ritter.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffier. Herr Caffier, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE soll das Kommunalabgabengesetz in seinem Paragrafen 12 Absatz 2 Satz 1 dahin gehend geändert werden, dass bei der Erhebung eines Anschlussbeitrages nach Paragraf 9 Absatz 1 Satz 1 KAG die Festsetzungsfrist frühestens mit Ablauf des 31. Dezember 2010 endet. Das geltende KAG M-V stellt hier, wie schon ausgeführt, auf das Datum 31. Dezember 2008 ab. Mit dieser Fristverlängerung von zwei Jahren soll nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE im Interesse der kommunalen Aufgabenträger Zeit gewonnen werden, um den Ausgang des gegenwärtig geführten parlamentarischen Diskussions-, aber auch Klärungsprozesses noch abwarten zu können. In der Tat ist das Thema Beitragserhebung für leitungsgebundene Einrichtungen zurzeit Gegenstand intensiver Diskussionen, und zwar nicht erst derzeit, sondern schon seit Längerem. Lassen Sie mich hierzu kurz einige Eckpunkte skizzieren:

Das Innenministerium hat im Landtag mit dem Bericht vom 29. Mai 2007 eine umfangreiche Darstellung und Analyse zur Erhebung von Anschlussbeiträgen gemäß Paragrafen 7 und 9 Kommunalabgabengesetz für die zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgung vorgelegt.

Der Bericht kommt zu dem Fazit, dass sich zu diesem Aspekt keine landesgesetzgeberischen Handlungserfordernisse ergeben. Vielmehr bietet das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern in seiner geltenden Fassung ein ausgewogenes Instrumentarium zur Gestaltung der örtlichen abgaberechtlichen Konsequenzen. Das hat der Landtag in seinen Sitzungen am 19.09.2007 sowie am 13.12.2007 bekräftigt und eine Änderung des im Jahr 2005 novellierten Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommerns abgelehnt.

An die bestehenden kommunalen Gestaltungsspielräume anknüpfend hat das Innenministerium mit Erlass vom 4. Oktober 2007 Hinweise und Empfehlungen zur Erhebung von Anschlussbeiträgen gemäß Paragrafen 7 und 9 Kommunalabgabengesetz für die zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgung gegeben. Der Erlass zeigt den kommunalen Aufgabenträgern vielschichtige Hilfen und Handlungsspielräume bei der Lösung ihrer Probleme auf. Hinsichtlich dieses Erlasses hat der Landtag die Landesregierung mit Beschluss vom 13.12.2007 aufgefordert, die Wirksamkeit der mit Runderlass des Innenministeriums vom 4. Oktober 2007 gegebenen Hinweise und Empfehlungen zur Erhebung von Anschlussbeiträgen gemäß Paragrafen 7 und 9 Kommunalabgabengesetz von Mecklenburg-Vorpommern für die zentrale Wasserver- und/oder zentrale Abwasserentsorgung zu analysieren und dem Landtag insbesondere zu den Fragen, in wie vielen Fällen welche konkreten satzungsrechtlichen Gestaltungsspielräume ausgeschöpft wurden und in welcher Anzahl gesonderte Satzungen über Stundungen, Niederschlagungen und Erlass erarbeitet beziehungsweise erlassen wurden, bis zum 30.06.2008 die Ergebnisse in einem Bericht vorzulegen. Die Landesregierung ist zudem aufgefordert, über rechtssichere Ausnahmetatbestände bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen nach dem kommunalen Abgabengesetz zu berichten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich an dieser Stelle betonen, dass die Koalitionsfraktionen den Landtagsbeschluss vom 13.12.2007 mitgetragen haben, um die Nutzung von Gestaltungsspielräumen bei der ortsrechtlichen Umsetzung von landesgesetzlichen Vorgaben beziehungsweise einen hierzu ergangenen Erlass des Innenministeriums zu analysieren. Anknüpfend an diese noch ausstehende Analyse legt die Fraktion DIE LINKE nun wieder einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern vor.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir werden Sie nicht in Ruhe lassen.)

Ähnliche Vorstöße der Linksfraktion, die auf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes abzielten, hatte der Landtag, wie eben bereits schon erwähnt, in seinen Sitzungen am 19. September 2007 und am 13. Dezember 2007 abgelehnt. Dabei hat sich der Landtag insbesondere davon leiten lassen, dass verlässliche landesgesetzliche Rahmenbedingungen für die kommunalen Aufgabenträger unabdingbar sind, um die Aufgaben der Daseinsvorsorge langfristig auf eine solide finanzielle Basis stellen zu können. Genau dieses leistet das Kommunalabgabengesetz und daran hat sich auch bis zum heutigen Tag nichts geändert. Seit 1993 gewährleistet das KAG die in dieser Frage gebotene Kontinuität. Die kommunalen Aufgabenträger haben auf dieser Grundlage die ihnen eingeräumten Gestaltungsspielräume genutzt und entsprechende Weichenstellungen vorgenommen.

In der überwiegenden Mehrzahl ist seitens der Aufgabenträger das Thema der Beitragserhebung sowohl für die Abwasserbeseitigung als auch für die Trinkwasserversorgung insbesondere deshalb abgeschlossen, weil entsprechende Veranlagungen bereits durchgeführt beziehungsweise eine ausschließlich privatrechtliche Entgelterhebung gewählt worden ist. Dieses Ergebnis hat auch der Bericht des Innenministeriums vom 29. Mai 2007 herausgestellt.

Leider wird dieses Ergebnis von der Linksfraktion nicht nur ignoriert, sondern in sein Gegenteil verkehrt, um es als tragende Begründung für den vorliegenden Gesetzentwurf nutzen zu können. Die Linksfraktion schildert in diesem Zusammenhang ein Szenario, wonach sich alle kommunalen Aufgabenträger in einer Art Zwangslage befänden. Dies sei dadurch gekennzeichnet, dass einerseits die zur Beitragserhebung geführten Diskussionen im Landtag und seinen Ausschüssen noch nicht abgeschlossen sind und andererseits die Beitragserhebungen spätestens bis zum 31.12.2008 vorzunehmen sind. Dies ist schlichtweg falsch, Herr Ritter, und Sie wissen das.