Meine Damen und Herren, es steht einfach fest, die behaupteten Rechtswidrigkeiten sind vollständig unbegründet.
Und deshalb gibt es auch keinen Grund, den Zwischenbericht der Enquetekommission zurückzuweisen oder einen neuen Termin für die Berichterstattung zu setzen.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Kreisgebietsreform werden alle in Betracht kommenden Modelle – und ich sage das noch einmal – ausführlich diskutiert. Selbstverständlich gibt es dann auch die sorgfältigen Anhörungen. Das habe ich in den Beratungen der Enquetekommission mehrfach zum Ausdruck gebracht und ich bleibe dabei, Herr Holter, auch wenn wir da unterschiedlicher Auffassung sind, Anhörungen sind erst zu diesem späteren Zeitpunkt verfassungsrechtlich wirklich geboten und erforderlich, eben nicht zu diesem frühen Zeitpunkt.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Bloß das Gesetz wird in der Enquetekommission nicht beraten werden können, weil die Enquetekommission sich zum Gesetz nicht verhalten kann.)
Herr Holter, niemand hätte Sie daran gehindert – Sie haben es auch gemacht und ein Teil Ihrer Anträge fi nden sich in dem Papier wieder –, sich inhaltlich so einzubringen, wie es die FDP getan hat. Niemand hätte Sie daran gehindert, niemand!
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Michael Roolf, FDP: Ja, ja. Hätten Sie mal was eingebracht. Einmal, das wäre was gewesen. – Helmut Holter, DIE LINKE: Herr Roolf, Sie waren nie dabei. Wenn hier einer inhaltlich gearbeitet hat, dann waren wir das. Also der FDP jetzt zuzuschreiben, dass sie am fl eißigsten gearbeitet hat, das ist Hohn!)
(Michael Roolf, FDP: Genauso ist es. Wir hätten es nicht besser sagen können. – Glocke des Vizepräsidenten – Peter Ritter, DIE LINKE: Erinnern Sie sich an den letzten Antrag der FDP von letzter Woche!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir.
Ich möchte noch einmal alle darum bitten, die Ordnung des Hauses zu akzeptieren und die Reden des Redners so zu gestalten, dass man ihn auch verstehen kann.
Meine Damen und Herren, nach alldem zeigt sich, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE und das Sondervotum zum Zwischenbericht haltlos sind.
Ich kann Sie daher nur bitten und auffordern: Lassen Sie uns gemeinsam, wirklich wieder gemeinsam eine Reform für unser Land auf den Weg bringen und nehmen Sie Ihren Antrag zurück, und nicht nur den Punkt c), ansonsten werden wir ihn ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Měšťan. Bitte, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung, bevor ich mit weiteren Argumenten komme, warum es ganz wesentlich und wichtig wäre, den Zwischenbericht zurückzuweisen und den Antrag der Koalitionäre abzulehnen:
Herr Ringguth, ich bin beeindruckt, wie viel Kraft Sie jetzt hineingelegt haben, sich auseinanderzusetzen mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Dass eigentlich außer dem Abschlusssatz so wenig geblieben ist von der Debatte, wo es wirklich um die Zukunft des Landes geht, und dass Sie so wenig zu den Argumenten gesprochen haben, die eigentlich seit 1994 klar waren, das halte ich doch für bedauerlich oder auch für bemerkenswert.
Und wenn man über Wahrheit und Klarheit der Arbeit der Enquetekommission berichten will, dann möchte ich noch mal kurz bemerken, dass es nicht die Fraktion DIE LINKE war, die nicht wusste, was sie wollte, sondern die Fraktionen der CDU und SPD bis zum Datum 25. Januar überhaupt nicht wussten, worüber sie reden sollten in der Enquetekommission.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Aber danach waren wir schrecklich gut. – Peter Ritter, DIE LINKE: Vor allem schrecklich.)
Es bedurfte zweier Sondersitzungen, damit ein Ergebnis für einen Zwischenbericht – und das sage ich jetzt sehr wohl, das hat nichts mit unserem Verhältnis zu tun, das ist einfach Fakt –
inhaltliche Analyse nennt, Austausch von Fachmeinungen, der muss auf einem anderen Stern leben. Und da wird es bei uns auch keine Übereinstimmung geben, Herr Ringguth.
Ich komme zurück zu meiner Rede. Der Antrag der Koalitionsfraktionen, meine Damen und Herren, empfi ehlt dem Landtag, sich die Unterrichtung der Landesregierung durch die Enquetekommissionsmehrheit in der abgeänderten Form zu eigen zu machen. Ich appelliere noch einmal sehr, sehr deutlich an den Landtag, genau dies nicht zu tun, und zwar aus Verantwortung für die notwendigen Reformen in Mecklenburg-Vorpommern.
Und ich sage noch einmal deutlich, der von der Kommissionsmehrheit beschlossene Bericht entspricht von Form, Inhalt und Zustandekommen nicht den rechtlichen Anforderungen an einen solchen. Sie haben vergessen, weiterzuzitieren in Ihrer Rede, Herr Ringguth, dass es ein Verfassungsgerichtsurteil gibt, was ganz klare Aussagen dazu trifft, wie der auszusehen hat.
Ich muss es trotzdem noch einmal sagen, weil Sie hier dargestellt haben, wir könnten das Enquetekommissionsgesetz und das Untersuchungsausschussgesetz nicht lesen. Er ist für die Vorbereitung – ich komme noch mal auf den Bericht zurück – gesetzlicher Regelungen im Zusammenhang mit einer Kreisgebietsreform völlig ungeeignet. Ich will das auch begründen. Das Landesverfassungsgericht hebt hervor, dass ein Enquetebericht geschäftsordnungsrechtlich nicht als Ausschussbericht zu qualifi zieren ist und den Landtag weder in der Sache noch in der Weise bindet, dass er sich überhaupt mit ihm weiterbeschäftigen muss.