Schon die Rede der Kollegin Měšťan im März im Landtag machte die Sichtweise ihrer Fraktion deutlich, aber die Kritik kann nicht unwidersprochen bleiben. Deswegen will ich mich, sofern ich es eben schon nicht selbst getan habe, damit noch einmal präzise auseinandersetzen. Eines will ich vorwegschicken, Frau Měšťan: Der Bericht ist natürlich nicht rechtswidrig, sondern er gibt zutreffend die Beratungen in der Enquetekommission zum Leitbild der Landesregierung wieder.
In Ihrem Antrag behaupten Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, der Bericht entspreche nicht den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen, die an den Bericht einer Enquetekommission zu stellen sind. Das ist nicht richtig. Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Berichten der Enquetekommission sind die Paragrafen 8 des Enquetekommissionsgesetzes und 39 des Gesetzes über Untersuchungsausschüsse.
Hier kommt es nur auf Letzteren an. In Paragraf 39 Absatz 1 Satz 2 Untersuchungsausschussgesetz heißt es: „Der Bericht hat den Gang des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchung wiederzugeben“.
Die Normen stellen aber keine inhaltlichen Anforderungen auf. Genau das tun sie eben nicht. Der Bericht hat die Beratungen so, wie sie in der Enquetekommission verlaufen sind, wiederzugeben, nicht mehr und nicht weniger. Das sind die Anforderungen an den Bericht.
Der Verweis des Antrages auf Paragraf 1 Enquetekommissionsgesetz, wie denn nun die Tatsachen zu ermitteln seien, der geht völlig fehl, weil in dieser Vorschrift zwar die Aufgabe der Kommission beschrieben ist, nicht aber die Art und Weise, wie Berichte erstellt werden müssen. Das geht also völlig fehl. Wenn es darin heißt, die Enquetekommission soll zur Erfüllung des übertragenen Auftrages Gutachten einholen, Sachverständige hören, so beschreibt dies nichts anderes als die Möglichkeit der Kommission …
Nein, eben nicht – und da sind wir eben im Dissens –, weil das die Aufgabe beschreibt, ich sage es noch einmal, und nicht die Art und Weise, wie Berichte erstellt werden müssen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Der Bericht ist doch ein Ergebnis der Beratung. Das ist jetzt ganz schön spitzfi ndig.)
Ich sage es Ihnen noch einmal: Das ist eine Möglichkeit, der Kommission sind Instrumente an die Hand gegeben.
Ob sie von diesen Instrumenten Gebrauch macht oder nicht, steht im Ermessen der Kommission. Sie muss es eben nicht.
(Raimund Borrmann, NPD: Das entscheidet die Mehrheit. – Helmut Holter, DIE LINKE: Über die Anträge von Wismar wurde nicht mal abgestimmt. – Raimund Borrmann, NPD: Müssen sie ja auch nicht, Herr Holter.)
Und wenn die Mehrheit der Kommissionsmitglieder – und das war ja in unserem Fall so in unseren Beratungen – Anhörungen zu diesem frühen Zeitpunkt nicht für erforderlich hält, dann werden diese Anhörungen eben auch nicht durchgeführt. Das ist so.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, so ist das mit der Mehrheit. Diktatur der Mehrheiten. – Raimund Borrmann, NPD: Ja, Sie haben es erkannt.)
Ich habe zumindest das Wort hier vorne nie benutzt, deswegen müssen Sie mich auch nicht daran erinnern, Herr Ritter.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach so! Ach so! Ja, Sie sind nie dabei gewesen. Das war ja schon immer so.)
Es bleibt doch einfach als Fazit, wenn es eine Mehrheit für richtig befunden hat, zu dieser frühen Phase keine Anhörung zu machen, dann kann der Bericht natürlich auch nichts darüber enthalten. Das ist ja ganz logisch.
Ich kann mich auch nicht erinnern, dass zum Schluss überhaupt noch von irgendeiner Fraktion oder von Mitgliedern einer Fraktion, von den kommunalen Spitzenverbänden auch nicht, noch eine Anhörung gefordert war. Daran kann ich mich nicht erinnern.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil Sie es doch abgelehnt haben. – Helmut Holter, DIE LINKE: Mehrfach haben wir darüber geredet. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Sie haben es doch abgelehnt bei der Beschlussfassung.)
So, meine Damen und Herren, die Antragsteller meinen außerdem, der Bericht sei rechtswidrig, weil er Beschlussempfehlungen an den Landtag enthalte und damit gegen die gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenstellung einer Enquetekommission verstoße.
Zur Begründung, meine Damen und Herren, beziehen Sie sich auf einen Vermerk der Landtagsverwaltung. Diesen Vermerk, meine Damen und Herren, können Sie übrigens nachlesen auf Seite 105 des Zwischenberichtes.
Wir haben genau diesen Vermerk in der Enquetekommission beraten, und zwar im Beisein des Direktors des Landtages. Am Ende war die Mehrheit der Mitglieder wie auch Herr Tebben der Ansicht, die Formulierung sei unschädlich. Auf jeden Fall sei sie nicht rechtswidrig, sondern schlimmstenfalls missverständlich. Das war das Ende der Debatte. Und deswegen ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, meine Damen und Herren, wie Sie das jetzt so vortragen können.
Ich sage Ihnen, das ist auch meine Meinung, wir wissen alle, dass die Enquetekommission dem Landtag keine Beschlussempfehlung geben kann. Das können eben nur Ausschüsse.
Das will ich Ihnen sagen: Die Enquetekommission gibt dem Landtag Hinweise und diese kann sich der Landtag zu eigen machen, er kann es aber auch gefl issentlich lassen. Er kann es, er muss es nicht, denn das sind Hinweise. Und wenn Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, meinen, die Eingangsformulierung – die lautete so: „Die Enquete-Kommission ,Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung‘ empfi ehlt dem Landtag, sich die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/1059 in der folgenden Fassung zu Eigen zu machen“, das ist die Eingangsformulierung – sei nun in unzulässiger Weise eine Beschlussempfehlung an den Landtag, die da ausgesprochen sei, dann kann ich Sie nur auffordern, meine Damen und Herren, legen Sie diese Formulierung doch ausnahmsweise einmal wohlwollend aus!
Herr Holter, vielleicht hilft es Ihnen, wenn ich Sie daran erinnere, dass im Abschlussbericht der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen“, ich meine die aus der 3. Legislaturperiode,
Sehr geehrte Frau Měšťan, das war das Heimtückische bei Ihren eigenen Sondervoten damals. Also immer wieder kam das Wort „Empfehlung“, das heute so moniert wird, dort vor.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Ist ja klar. Die Frage ist aber, ob die Kommission empfi ehlt oder ob die Kommission dem Landtag empfi ehlt, zu empfehlen.)
Ich will Ihnen mal sagen, Herr Holter, wenn Sie damals keine Bedenken hatten, dieses Wort zu benutzen, dann könnte es doch damals wie heute richtig sein.