(Helmut Holter, DIE LINKE: Ausdrücklich. Ja, ja. – Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)
Dass wir das zusätzlich mit reingebracht haben, hat auch Ihre Zustimmung gefunden. Ich glaube, das ist ein Punkt, über den wir uns nicht so sehr streiten müssen. Wichtig ist aber auch, dass wir die Zahlen zur künftigen Kreisgröße – und da waren wir nicht nur mit Ihnen, sondern zum Beispiel auch mit der FDP durchaus im Dissens –
als Koalitionspartner für unverzichtbar gehalten haben, weil diese Funktion eines Leitbildes, nämlich den Gesetzgeber zu leiten und im Übrigen auch Orientierung für die kommunale Ebene zu geben, doch erhalten sein muss. Also so vorsichtig wir aus gutem Grund immer sein müssen mit Vorfestlegungen, aber ein Mindestmaß …
Ja, Ihre Auffassung ist da anders. Ich weiß das, Herr Roolf. Aber meine Auffassung ist so. Dazu können wir uns ja treffl ich auseinandersetzen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Aber die Zahlen muss man doch mal begründen. – Michael Roolf, FDP: Das Gericht in Greifswald freut sich.)
Wissen Sie, da stehen so viele Adjektive davor, dass wir dann im Gesetzgebungsverfahren sehr wohl von diesen Leitzahlen, die jetzt nichts weiter sind als eine Bande links und rechts auf der Autobahn, künftig verschiedene Varianten
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Nee, geht nicht. – Michael Roolf, FDP: Wo kommen die Zahlen her? Wo kommen die her? – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Da kann man ganz schön viele Unfälle bauen. – Helmut Holter, DIE LINKE: Da kann man sich mächtige Schrammen holen. – Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)
Wissen Sie, Frau Měšťan, diese Leitplanken sind eben dafür da, dass, wenn ein Unfall passiert, nichts Schlimmes passiert, und nicht, um Unfälle zu provozieren.
Aber ich gehe ganz schnell wieder zu einem Punkt, der zumindest am Anfang etwas weniger strittig war, und zwar zum Gesamtrahmen für die umfassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern.
Ja, den gab es zu Anfang nicht. Wir haben jedoch einen entsprechenden Antrag – ich glaube, es war die Drucksache 5/75 oder 5/77 – eingebracht und diesen dann, weil wir gut zugehört haben, Herr Holter, weil wir sowohl auf die Kommunalverbände gehört haben als auch auf das, was Sie ganz persönlich gesagt haben,
Ja, da haben nicht nur Sie sich gefreut. Das Komische ist aber, mit der Freude ist es zum Schluss reichlich dünner geworden.
Die Koalitionspartner haben damit deutlich gemacht, dass die Kreisgebietsreform, meine Damen und Herren, nicht für sich steht, sondern in ein ganzes Bündel von Maßnahmen eingebunden ist.
Und dazu zählt zuallererst – und das ist ganz wichtig – die Funktionalreform. Aber auch die Weiterentwicklung der Gemeinde- und Ämterstrukturen, ist mir besonders wichtig, auch die Reform des kommunalen Finanzausgleiches ist mir ganz besonders wichtig sowie die Reform des Gemeindehaushaltsrechts – der Kollege Heinz Müller hat schon darauf hingewiesen –, um nur einige Vorhaben zu nennen.
Ich wundere mich schon ein wenig, wenn ich zu diesem von allen Mitgliedern der Enquetekommission zunächst ausdrücklich begrüßten Maßnahmenbündel im Sondervotum der Linksfraktion dann im Zwischenbericht lese, dieser sei eine Abweichung vom Arbeitsauftrag der Enquetekommission.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das stimmt. Das stimmt allerdings. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das ist auch fachlich richtig.)
Ja, ja, darauf komme ich auch gleich, aber erst einmal will ich Ihnen sagen, das hat am Anfang doch völlig anders geklungen. Also Frau Měšťan hat die Koalitionsfraktionen geradezu aufgefordert, doch nun die angekündigten Anträge einzubringen.
Sie hat mir durchaus gesagt, dass einer dieser beiden Anträge einen solchen Gesamtrahmen formulieren würde. Also wir sind geradezu aufgefordert worden. Zitat: „Für den Fortgang der Debatte sei dies für ein Leitbild längst überfällig.“ Und Frau Gramkow hat auf der 17. Sitzung in Binz am 22. Februar 2008 erklärt, dass ihre Fraktion über den Antrag zum Gesamtrahmen sehr erfreut sei,
Ja, Herr Ritter, ich komme jetzt noch einmal zur rechtlichen Würdigung, wie das immer so schön heißt. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich gebe mir Mühe, das einigermaßen für Sie hinzubekommen. Also wenn es zur nun plötzlich monierten Abweichung vom Arbeitsauftrag dann wohl ganz klug ist, weil mir die Kollegin Měšťan sagt, wir hätten uns hier im rechtsfreien Raum befunden, das hätte ich gesagt, will ich darauf nachher noch einmal eingehen. Ich sage Ihnen, es lohnt sich immer der Blick in die Geschäftsordnung des Landtages und auch in die entsprechende Spezialnorm, und das ist nun mal hier das Enquetekommissionsgesetz. Und für Ausschüsse, das sage ich jetzt ausdrücklich, für Ausschüsse ist in Paragraf 12 der Geschäftsordnung des Landtages das Selbstbefassungsrecht abschließend geregelt. In der zitierten Spezialnorm, das ist eben das Enquetekommissionsgesetz, fi ndet sich keine einschlägige Regelung. Also gilt die analoge Anwendung der Geschäftsordnung. Und das Fazit ist: Von einer unzulässigen Überschreitung des Arbeitsauftrages kann überhaupt keine Rede sein. Das ist eben genau die Arbeit, die eine Enquetekommission zu leisten hat, die sie in unserem Falle auch geleistet hat, meine Damen und Herren.
Aber lassen Sie mich noch kurz auf das Verhältnis von Gesamtrahmen und Leitbild eingehen. Also der Gesamtrahmen bildet sozusagen das Dach und darunter die Kreisgebietsreform mit dem nach dem Thüringer Stufenmodell – und das haben wir nun ausdrücklich empfohlen bekommen vom Verwaltungsgericht – zugehörigen Leit
bild als ein, wenngleich auch ein wichtiger Bestandteil der gesamten Verwaltungsmodernisierung in unserem Land. Dieses Verhältnis zwischen beiden verdeutlicht, dass das Leitbild nur für die Kreisgebietsreform erarbeitet und notwendig ist. Aber darauf hat die Kollegin Tegtmeier vorhin schon hingewiesen. Es ist deshalb notwendig, weil es sich hier um einen Eingriff in den Bestand von Gebietskörperschaften handelt, die nach Paragraf 28 Absatz 2 Grundgesetz, das haben wir alle leidvoll erfahren, in besonderer Weise geschützt sind. Genau deshalb ist dafür und nur für den Teil ein Leitbild zu erarbeiten. Durch den Bezug zwischen Gesamtrahmen und Leitbild wird aber deutlich, dass beispielsweise die Funktionalreform – und das war auch so eine Diskussion – im engen und für uns Koalitionäre zumindest untrennbaren Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform steht.
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das werden wir ja noch sehen. – Helmut Holter, DIE LINKE: Das war aber zu Anfang nicht so. Das ist eine Erkenntnis der Enquetekommission. – Udo Pastörs, NPD: Kinderkram, absoluter Kinderkram. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Herr Holter, ist das nicht immer großartig, dass es in der Enquetekommission – und das bestreiten Sie ja zwischenzeitlich – zu Erkenntnissen kommt, die dann zum Schluss in einem Bericht zusammengefasst werden, und wir diesen Bericht dann zur Kenntnis nehmen? Ich fi nde, das ist das Großartige an der Enquetekommission.
Für mich bleibt jedenfalls unverständlich, warum die Planungen einer Funktionalreform nun verbindlicher gewesen wären – das habe ich wirklich zu keinem Zeitpunkt verstanden –, wenn sie in das Leitbild nun aufgenommen werden. Da gehört doch dieser Reformteil gar nicht hin. Aber, meine Damen und Herren, Sie sehen, wo Licht ist, da ist eben immer auch Schatten.
Was die kommunalen Landesverbände nun ausdrücklich begrüßen, wird von der Fraktion DIE LINKE im vorliegenden Antrag und im Sondervotum zum Zwischenbericht abgelehnt. Der Bericht der Enquetekommission wird sogar als rechtswidrig bezeichnet.