Dann wäre Ihnen von der CDU der Skandal, der Bordellskandal des Stadtpräsidenten ebenso erspart geblieben
So ist das häufi g bei den Jesuskindern: mit dem Kopf im Himmel, mit den Füßen in der eigenen Jauche und mit den Händen nicht selten in ander Leut’s Taschen, meine Damen und Herren.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1401. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1401 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Jugend- und erwachsenenspezifi sche Regelsätze nach SGB II sowie SGB XII, Drucksache 5/1414.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Jugend- und erwachsenenspezifi sche Regelsätze nach SGB II sowie SGB XII – Drucksache 5/1414 –
Das Wort zur Begründung für die Fraktion DIE LINKE hat die Abgeordnete Dr. Linke. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Seit mehr als drei Jahren gelten in der Bundesrepublik und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern die Sozialgesetzbücher II und XII, umgangssprachlich Hartz IV genannt, die uns mit selbstverständlicher Regelmäßigkeit auch hier im Landtag beschäftigen.
Hartz IV ist hervorgegangen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Mit der Zusammenlegung war gleichsam die Abschaffung dieser beiden Leistungen in der bis dahin gewährten Form verbunden. Es würde harmlos klingen, wären damit nicht gravierende sozialpolitische Veränderungen für die Betroffenen verbunden gewesen. Allein mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe wurde eine an die Lohnentwicklung gebundene, also dynamisierte Leistung abgeschafft. Hartz IV, das war im Jahr 2005 für 2,2 Millionen arbeitslose Frauen und Männer der Übergang aus der Arbeitslosenversicherung als Leistungsversicherung in die Sozialhilfe. Nicht mitgezählt sind hierbei diejenigen, die durch eine verkürzte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I ebenfalls zu Sozialhilfeempfängern wurden. Hartz IV reduzierte damit die individuellen Einnahmen der Betroffenen im Arbeitslosenhilfeleistungsbezug, aber auch – wir haben gestern über die Rente gesprochen – die Einnahmen der lohnabhängigen Sozialversicherungskassen.
Hartz IV führte die Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen auf der Basis von Mehraufwandsentschädigungen, Stichwort Ein-Euro-Jobs, ohne jedwede arbeitsrechtliche, tarifvertragliche Absicherung ein. Hartz IV, das war aber auch die Abschaffung der Sozialhilfe mit Regelsätzen und zusätzlich gewährten 120 einmaligen Leistungen als Hilfen zum Lebensunterhalt. Hartz IV, so kann man sagen, entfaltete damit Wirkungen auf alle Teile der Gesellschaft, denn in Deutschland sind gegenwärtig 3,5 Millionen Menschen arbeitslos. Weitere eine
Fraglich ist nun, was faktisch an die Stelle der einstigen Arbeitslosenhilfe beziehungsweise Sozialhilfe trat.
Mit der Einführung von Hartz IV wurden für die erwachsenen Leistungsempfängerinnen und -empfänger einheitliche Regelsätze eingeführt, die auf der Grundlage einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zunächst der Daten aus dem Jahre 1998, dann aktualisiert nach der EVS des Jahres 2003 berechnet wurden. Aus diesen Regelsätzen wurden ein pauschaler Satz von 60 Prozent für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, ein pauschaler Satz von 80 Prozent für Jugendliche und ein pauschaler Satz von 90 Prozent für Ehepartner abgeleitet. Mit diesen neuen 60-Prozent-Regelsätzen für Kinder wurde jedoch besonderen kindlichen Bedürfnissen, die früher über einmalige Leistungen anerkannt wurden, nicht mehr entsprochen.
Meine Fraktion hat die Höhe der kindlichen Regelsätze, die auch die Notwendigkeit von Einmalzahlungen, sei es zur Einschulung, zur Jugendweihe, zur Anschaffung von Winterkleidung, immer wieder thematisiert. Zwar, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie wissen es, wurden unsere diesbezüglichen Anträge hier regelmäßig abgelehnt, nichtsdestotrotz haben diese Debatten einen Denkprozess in Gang gesetzt, der Sie, verehrte Kollegen der Koalitionsparteien, zu Beginn dieses Jahres bewogen hat, sich über den Bund für die Ermittlung von bedarfsgerechten Regelsätzen für Kinder einzusetzen. Selbstverständlich haben Sie für dieses Anliegen unsere Unterstützung als Fraktion erhalten.
Wir sehen Handlungsbedarf für Kinder. Darüber sind wir uns einig. Wir sehen aber auch einen großen Handlungsbedarf bei der Festsetzung der Regelsätze für Erwachsene. Den gegenwärtig gezahlten Regelsätzen in Höhe von 347 Euro monatlich liegt die leicht dynamisierte EVS des Jahres 2003 zugrunde. Diese basiert auf der Erfassung von Ausgaben derjenigen 20 Prozent Einpersonenhaushalte der Bevölkerung mit dem geringsten Einkommen. Einpersonenhaushalte als Basis der EVS sind ein Problem, denn die reale Lebenssituation der Hartz-IVLeistungsempfängerinnen und -Leistungsempfänger wird durch alle im Haushalt lebenden Personen bestimmt.
Dieser Mangel wäre zu relativieren, wenn die im Rahmen der EVS ermittelten Ausgaben auch so in die Regelsatzberechnung einbezogen würden, wie sie eben anfallen. Das ist bei Nahrungsmitteln, bei Tabakwaren erstaunlicherweise, auch bei Kleidung annähernd der Fall. In unserem dünn besiedelten Flächenland, wo für die einfachsten Erledigungen, ich denke an den Besuch von Ärzten, Physiotherapie, an den Besuch von Bibliotheken oder kulturellen Veranstaltungen, oft große Entfernungen überbrückt werden müssen, ist es aber ein Problem, dass im Regelsatz Aufwendungen für den Verkehr nur zu 26 Prozent einfl ießen. Daneben fi nden die individuellen Aufwendungen für Bildung keine Berücksichtigung. Das befördert Ausgrenzung, das befördert geistig-kulturelle Verarmung.
Meine Fraktion sieht hier dringenden Änderungsbedarf für die Erwachsenen, aber auch für die Jugendlichen, deren Regelsätze aus denen der Erwachsenen abgeleitet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir erinnern uns der Realität in Mecklenburg-Vorpommern. 35 Prozent der Kinder und Jugendlichen des
Landes leben gegenwärtig in Familien, deren Eltern Hartz-IV-Leistungsempfänger sind. Daneben verfügen 15 Prozent der Eltern über ein so geringes Einkommen, das sie nötigt, ergänzende staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese beiden Tatsachen, Hartz IV und geringe Einkommen, prägen die Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen im Land. Deutschlandweit leben 2,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien und sind durch Armut bedroht. Weitere 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche leben an der Grenze zur Armut. Und wir wissen, Kinderarmut ist Elternarmut.
Armut steht für wenig Geld, aber Armut – und das zeigt sich gerade auch, ich betone es noch einmal, in unserem dünn besiedelten Flächenland – steht auch für eingeschränkte Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben, am demokratischen Leben teilzunehmen. Armut schränkt die Selbstverwirklichung der betroffenen Frauen und Männer, der Kinder und Jugendlichen ein. Armut ist der unzureichende Zugang zu den Institutionen des Gesundheitswesens, denken Sie an die Fahrkosten zum Beispiel. Armut steht auch für den unzureichenden Zugang zu den anregungsreichen, impulsgebenden Einrichtungen wie Kita, Bibliotheken, Musikschulen, Theater, Sportvereine, wenn das Geld für Bildung und die Teilnahme an derartigen Angeboten fehlt. Wir wissen, Armut zeigt sich auch in Wohn- und Lebensverhältnissen. Denken Sie an die Debatten über KdU, also Kosten der Unterkunft. Armut zeigt fehlende Möglichkeiten der Teilnahme an Klassen- und Vereinsfahrten, zeigt aber auch fehlende Möglichkeiten wie zeitgemäße Bücher, Kleidung, Sportgeräte. Denken Sie nur, was ein Buch kostet. Unter 15 Euro kommt man ja selten zu einem guten Buch. Und wenn die Ausgaben für die Bildung überhaupt nicht in den Regelsätzen enthalten sind, dann, denken wir, ist das dringend veränderungswürdig. Wir wollen nicht, dass diese Situation zu einem Ausgeschlossenwerden, zur Armut als Grundlage für Isolation und Ausgrenzung wird.
Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich bitte Sie im Interesse der sozialen Integration langzeitarbeitsloser Frauen und Männer, aber auch ihrer Kinder und der in ihrem Haushalt lebenden Jugendlichen um Annahme unseres Antrages. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Soziales und Gesundheit des Landes Herr Sellering. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben ja schon des Öfteren über Regelsätze gesprochen, eigentlich, denke ich, im Jahre 2007 fast in jeder Sitzung.
Und von Ihnen, von der LINKEN, ist häufi g angesprochen worden in Bezug auf Kinder, dass bestimmte Bedarfe nicht im Regelsatz enthalten seien.
Ich habe Ihnen zum Teil recht gegeben, aber lassen Sie mich auch ruhig heute noch mal zu Wort kommen.
Dazu muss man natürlich wissen, dass die vielen Pauschalen, die da abgeschafft worden sind im Übergang, ersetzt wurden durch pauschale Mehrzahlungen, also zum Beispiel die bis Siebenjährigen haben pro Monat 50 Euro mehr.
Und das ist schon eine Grundsatzfrage, meine Damen und Herren, wie man denn mit Empfängern von Sozialleistungen umgeht. Möchte man 120 Anträge haben für einzelne Sonderbedarfe, die dann geprüft werden, wo man zum Amt gehen muss,
oder soll man sagen, wir berechnen, was ungefähr durchschnittlich pro Jahr herauskommt, und dann gibt es pro Jahr 600 Euro, pro Monat 50 Euro mehr. Da kann man schon mit der Würde des Menschen, der Selbstverantwortung argumentieren und sagen, das ist ein vernünftiger Weg.
Den haben wir gemacht. Aber ich weiß natürlich, dass das politisch unvernünftig ist, denn spätestens nach vier, fünf Monaten hat der Empfänger vergessen, dass diese 50 Euro mehr dafür sind, dass er sie zur Seite legt, falls er Sonderbedarfe wie eine Schultüte hat oder die Winterbekleidung,
sondern er sagt einfach, das brauche ich zum Leben und jetzt habe ich einen Sonderbedarf für eine Schultüte, für Winterbekleidung. Das ist ein Problem.