Der Entwurf des 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordneten- gesetz) in der vom vorläufi gen Ausschuss empfohlenen Fassung (Drs. 5/36) ist gemäß § 50 Abs. 3 an die noch zu bildenden Fachausschüsse zu überweisen.“
Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der NPD, soweit er hier die Überweisung gemäß Paragraf 50 Absatz 3 an die Fachausschüsse, die noch zu bilden wären, vorsieht, mit Zustimmung der Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die anderen vier Fraktionen des Hauses abgelehnt.
Ich rufe nunmehr auf den weiteren Geschäftsordnungsantrag, der beinhaltet, dass der Entwurf des 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) in der vom vorläufi gen Ausschuss empfohlenen Fassung auf Drucksache 5/36 gemäß Paragraf 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung in einer Dritten Lesung zu behandeln ist.
Ich habe dieses vor der letzten Einzelabstimmung aufzurufen, deswegen diese entsprechenden Anträge an dieser Stelle.
Zur Begründung hat noch einmal das Wort für diesen Geschäftsordnungsantrag der Abgeordnete Andrejews ki.
Wir meinen, dass so schwerwiegende und weitgehende gesetzliche Regelungen wie in dieser Änderung des Abgeordnetengesetzes nicht in erster Linie in nicht öffentlichen Ausschüssen beraten werden sollten, sondern ausführlich in erster Linie im Plenum vor den Augen der Öffentlichkeit. Da dies nun in der Zweiten Lesung nicht geschehen ist, beantragen wir eine Dritte Lesung in
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, Irene Müller, Die Linkspartei.PDS, und Udo Pastörs, NPD – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Der Entwurf des 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) in der vom vorläufi gen Ausschuss empfohlenen Fassung (Drs. 5/36) ist gemäß § 47 Satz 2 in der Dritten Lesung zu behandeln.“
Wer diesem Antrag zur Geschäftsordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Geschäftsordnungsantrag bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP abgelehnt.
Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu den Artikeln 2 und 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses eine namentliche Abstimmung beantragt. Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit dieser namentlichen Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium wieder namentlich aufgerufen und gebeten, von Ihrem Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, jetzt die Namen aufzurufen.
Ist noch ein Mitglied des Hohen Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat und dies tun möchte? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließen wir die Abstimmung. Ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten, damit die Schriftführer das Abstimmungsergebnis feststellen können.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 67 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 61 Abgeordnete, mit Nein stimmten 6 Abgeordnete. Damit sind die Artikel 2 und 3 entsprechend der Beschlussempfeh
lung des vorläufi gen Ausschusses auf Drucksache 5/36 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP sowie Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD angenommen.
(Michael Andrejewski, NPD: Ich hatte vorhin einen Antrag gestellt, und zwar vor Ende der Schlussabstimmung.)
Das ist entschieden worden mit der Dritten Lesung. Das haben Sie im Geschäftsordnungsantrag, das haben wir schon abgestimmt.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses auf Drucksache 5/36 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses auf Drucksache 5/36 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses – Aufhebung der Immunität eines Mitgliedes des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, hier: Genehmigung zur Fortsetzung des Strafverfahrens gegen das Mitglied des Landtages Stefan Köster gemäß Schreiben des Vorsitzenden Richters am Landgericht Itzehoe vom 13. Oktober 2006, Drucksache 5/37.
Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses Aufhebung der Immunität eines Mitgliedes des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hier: Genehmigung zur Fortsetzung des Strafverfahrens gegen das Mitglied des Landtages Stefan Köster gemäß Schreiben des Vorsitzenden Richters am Landgericht Itzehoe vom 13. Oktober 2006 Az.: 3 Ns 135/06 – Drucksache 5/37 –
Nach Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über die Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses ohne Aussprache.
Wer der Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses auf der Drucksache 5/37 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses auf Drucksache 5/37 einstimmig angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 6. Dezember 2006, 10.00 Uhr ein. Es ist allerdings davon auszugehen, dass davor noch eine Sitzung gemäß der Verfassung zur Wahl des Ministerpräsidenten stattfi nden wird. Der Termin wird dann im Ältestenrat gemäß der Geschäftsordnung zu vereinbaren sein. Die Sitzung ist geschlossen.